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   BGH, 09.04.1991 - XI ZR 136/90   

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https://dejure.org/1991,1570
BGH, 09.04.1991 - XI ZR 136/90 (https://dejure.org/1991,1570)
BGH, Entscheidung vom 09.04.1991 - XI ZR 136/90 (https://dejure.org/1991,1570)
BGH, Entscheidung vom 09. April 1991 - XI ZR 136/90 (https://dejure.org/1991,1570)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 1881
  • NJW-RR 1991, 1398 (Ls.)
  • ZIP 1991, 644
  • MDR 1991, 761
  • VersR 1991, 888
  • WM 1991, 890
  • BB 1991, 2181
  • DB 1991, 1621
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.09.1983 - III ZR 171/82

    Geschäftsräume des Darlehnsvermittlers - Kauffinanzierungsdarlehn -

    Auszug aus BGH, 09.04.1991 - XI ZR 136/90
    Bei der Ermittlung ihres Schadens müssen daher nicht nur Zinsen und Kosten der Darlehen, sondern auch die vermögensmäßigen Auswirkungen des Grunderwerbs berücksichtigt werden (BGH, Urteil vom 22. September 1983 - III ZR 171/82, WM 1983, 1262, 1263); das hat das Berufungsgericht in seinem Urteil verkannt, obwohl es selbst darauf in seinem einen Prozeßkostenhilfe-Antrag der Kläger ablehnenden Beschluß vom 20. April 1989 noch zutreffend hingewiesen hatte.
  • BGH, 11.02.1999 - IX ZR 352/97

    Haftung eines Kreditinstituts für das Verschweigen von wesentlichen Eigenschaften

    Sp.; v. 9. April 1991 - XI ZR 136/90, NJW 1991, 1881, 1882).
  • BGH, 24.04.2007 - X ZR 64/04

    Polymer-Lithium-Batterien

    Es kommt daher nur der Gesichtspunkt des Verschuldens bei Vertragsverhandlungen als Grundlage für ein eventuelles Anfechtungs-, Widerrufs- oder Kündigungsrecht des Beklagten in Betracht (vgl. BGH, Urt. v. 09.04.1991 - XI ZR 136/90, NJW 1991, 1881).
  • OLG Karlsruhe, 18.05.2004 - 17 U 186/02

    Finanzierter Wohnungskauf: Haftung der kreditgebenden Bank bei sittenwidriger

    Wenn der Empfänger eines zum Erwerb einer Immobilie gewährten Darlehens - wie hier die Kläger - sich gegenüber dem Darlehensgeber auf einen Schadensersatzanspruch beruft, weil dieser vorvertragliche Aufklärungspflichten verletzt und ihn dadurch zum Vertragsschluss veranlasst habe, müssen bei der Schadensermittlung nicht nur Zinsen und Kosten des Darlehens, sondern auch die vermögensmäßigen Auswirkungen des Grunderwerbs berücksichtigt werden (BGH, NJW 1991, 1881, 1882).
  • LG Nürnberg-Fürth, 10.08.2006 - 10 O 11961/04
    Wenn der Empfänger eines zum Erwerb einer Immobilie gewährten Darlehens - wie hier der Kläger - sich gegenüber dem Darlehensgeber auf einen Schadensersatzanspruch beruft, weil dieser vorvertragliche Aufklärungspflichten verletzt und ihn dadurch zum Vertragsschluss veranlasst habe, müssen bei der Schadensermittlung nicht nur Zinsen und Kosten des Darlehens, sondern auch die vermögensmäßigen Auswirkungen des Grunderwerbs berücksichtigt werden (BGH, NJW 1991, 1881, 1882).
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