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   BGH, 16.01.1996 - XI ZR 151/95   

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https://dejure.org/1996,1837
BGH, 16.01.1996 - XI ZR 151/95 (https://dejure.org/1996,1837)
BGH, Entscheidung vom 16.01.1996 - XI ZR 151/95 (https://dejure.org/1996,1837)
BGH, Entscheidung vom 16. Januar 1996 - XI ZR 151/95 (https://dejure.org/1996,1837)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 276, 607
    Aufklärungspflicht des Darlehensgebers über Risiken gegenüber einem zur Übernahme der Mithaftung bereiten Dritten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Schuldübernahme bei Existenzgründungsdarlehen

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 1206
  • ZIP 1996, 499
  • MDR 1996, 486
  • WM 1996, 475
  • BB 1996, 605
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.11.1989 - III ZR 236/88

    Wirksamkeit der Schuldmitübernahme durch den Partner einer ehelichen

    Auszug aus BGH, 16.01.1996 - XI ZR 151/95
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs braucht der Gläubiger einer Darlehensschuld den zur Mithaftung bereiten Dritten grundsätzlich nicht über das ihn betreffende Risiko aufzuklären; denn er kann davon ausgehen, daß der Mithaftende die rechtliche Tragweite der von ihm abgegebenen Erklärungen und insbesondere das von ihm übernommene wirtschaftliche Risiko kennt (vgl. BGH, Urteil vom 16. November 1989 - III ZR 236/88 = WM 1990, 59, 61; BGH, Urteil vom 17. März 1994 - IX ZR 174/93 = NJW 1994, 2146, 2148 m.w.Nachw., zur Bürgschaft).
  • BGH, 30.05.1995 - XI ZR 180/94

    Hinweispflichten einer Bank wegen Verlagerung des Risikos durch Auszahlung des

    Auszug aus BGH, 16.01.1996 - XI ZR 151/95
    Zutreffend ist allerdings der rechtliche Ausgangspunkt des Berufungsgerichts: Die Klägerin wäre gehindert, die Beklagte aus der Schuldmitübernahme in Anspruch zu nehmen, wenn diese Erklärung aufgrund eines vorangegangenen Verschuldens der Klägerin bei den Vertragsverhandlungen abgegeben worden wäre (vgl. z.B. Senatsurteil vom 30. Mai 1995 - XI ZR 180/94 = WM 1995, 1306).
  • BGH, 17.03.1994 - IX ZR 174/93

    Geschäftsgrundlage einer Bürgschaftsverpflichtung; Pflichten des Gläubigers bei

    Auszug aus BGH, 16.01.1996 - XI ZR 151/95
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs braucht der Gläubiger einer Darlehensschuld den zur Mithaftung bereiten Dritten grundsätzlich nicht über das ihn betreffende Risiko aufzuklären; denn er kann davon ausgehen, daß der Mithaftende die rechtliche Tragweite der von ihm abgegebenen Erklärungen und insbesondere das von ihm übernommene wirtschaftliche Risiko kennt (vgl. BGH, Urteil vom 16. November 1989 - III ZR 236/88 = WM 1990, 59, 61; BGH, Urteil vom 17. März 1994 - IX ZR 174/93 = NJW 1994, 2146, 2148 m.w.Nachw., zur Bürgschaft).
  • BGH, 08.03.2006 - IV ZR 145/05

    Begebung einer schriftlichen Willenserklärung; Führung des Gegenbeweises

    Der Sicherungsnehmer muss die eigene Einschätzung des Risikos nicht ungefragt offenbaren und sich auch nicht über den Wissensstand des Sicherungsgebers unterrichten, sofern nicht bei diesem für ihn erkennbar ein Irrtum über ein erhöhtes Risiko besteht (BGH, Urteile vom 15. April 1997 - IX ZR 112/96 - VersR 1997, 1011 unter I 4; vom 16. Januar 1996 - XI ZR 151/95 - NJW 1996, 1206 unter II 2).
  • BGH, 15.04.1997 - IX ZR 112/96

    Aufklärungspflicht der Gläubigerbank über das Bürgschaftsrisiko; Vollstreckung

    Nur ausnahmsweise kann eine Aufklärungs- und Warnpflicht nach Treu und Glauben dann bestehen, wenn wegen besonderer Umstände des Einzelfalles davon auszugehen ist, daß der künftige Vertragspartner nicht hinreichend unterrichtet ist und die Verhältnisse nicht durchschaut (vgl. BGH, Urt. v. 27. November 1990 - XI ZR 308/89, BB 1991, 155 ; v. 16. Januar 1996 - XI ZR 151/95, NJW 1996, 1206, 1207).
  • BGH, 27.06.2008 - V ZR 135/07

    Umfang der Aufklärungspflicht des Verkäufers bei Erwerb eines Grundstücks

    Eine Aufklärungspflicht und Warnpflicht besteht nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) deshalb nur, wenn eine Partei wegen besonderer Umstände des Einzelfalls davon ausgehen muss, dass ihr künftiger Vertragspartner nicht hinreichend unterrichtet ist und die Verhältnisse nicht durchschaut (BGH, Urt. v. 16. Januar 1996, XI ZR 151/95, NJW 1996, 1206, 1207; Urt. v. 15. April 1997, IX ZR 112/96, NJW 1997, 3230, 3231; Senat, Urt. v. 19. Mai 2006, V ZR 264/05, aaO m.w.N.).
  • KG, 08.01.2014 - 8 U 132/12

    Geschäftsraummiete: Anspruch des Vermieters auf die Differenzmiete bei

    Nur ausnahmsweise kann eine Aufklärungs- und Warnpflicht nach Treu und Glauben dann bestehen, wenn wegen besonderer Umstände des Einzelfalles davon auszugehen ist, dass der künftige Vertragspartner nicht hinreichend unterrichtet ist und die Verhältnisse nicht durchschaut (vgl. BGH, Urt. v. 27. November 1990 - XI ZR 308/89, BB 1991, 155; v. 16. Januar 1996 - XI ZR 151/95, NJW 1996, 1206, 1207).
  • LG Bonn, 05.02.2018 - 19 O 146/17

    Ansprüche nach einem Fahrzeugkauf im Zusammenhang mit dem sogenannten

    Bei den Details der eingebauten Software handelt es sich auch um solches Wissen, das aktenmäßig regelmäßig festgehalten wird, da es sich um Konstruktionsdetails eines Produkts handelt, das die Beklagte zu 2) längere Zeit produziert(e) und vertrieb (vgl. BGH NJW 1996, 1206 und 1339).
  • OLG Köln, 21.12.1999 - 19 W 58/99

    Keine Hinweispflicht der Bank auf Gefährdung der Rückgriffsansprüche gegen den

    Aufgrund des Inhalts von Bürgschaftsverträgen obliegen den Gläubigern regelmäßig keine Obhutspflichten gegegnüber den Bürgen (vgl. Palandt-Heinrichs, BGB, 59. Aufl., § 276 Rn 84; BGH NJW 1996, 1206).
  • LG Bonn, 13.10.2017 - 19 O 104/17

    Ansprüche nach einem Fahrzeugkauf im Zusammenhang mit dem sogenannten

    Bei den Details der eingebauten Software handelt es sich auch um solches Wissen, das aktenmäßig regelmäßig festgehalten wird, da es sich um Konstruktionsdetails eines Produkts handelt, das die Beklagte längere Zeit produziert(e) und vertrieb (vgl. BGH NJW 1996, 1206 und 1339).
  • LG Bielefeld, 28.11.2008 - 4 O 135/02

    Anspruch auf Berichtigung eines Kontokorrentkontos durch valutagerechte

    Die Widerklage ist daher abzuweisen (vgl. BGH, WM 1995, 1306; BGH, WM 1996, 475).
  • OLG Stuttgart, 22.05.1996 - 9 U 249/95

    Sittenwidrigkeit der Haftungsübernahme der Ehefrau für ein

    Gewiss braucht ein Kreditgeber einen zur Übernahme der Mithaftung bereiten Dritten nicht über Risiken aufzuklären, wenn er annehmen darf, dass der Dritte diese kennt (BGH WM 1996, 475 ).
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