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   BGH, 04.02.1997 - XI ZR 160/96   

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https://dejure.org/1997,1597
BGH, 04.02.1997 - XI ZR 160/96 (https://dejure.org/1997,1597)
BGH, Entscheidung vom 04.02.1997 - XI ZR 160/96 (https://dejure.org/1997,1597)
BGH, Entscheidung vom 04. Februar 1997 - XI ZR 160/96 (https://dejure.org/1997,1597)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Sittenwidrigkeit der der Wechselbegebung zugrunde liegenden Abreden und der Wechseldiskontgeschäfte - Zur Beurteilung des Gerichts bei einander widersprechenden Zeugenaussagen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 355
    Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 1586
  • MDR 1997, 592
  • NJ 1997, 335
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.12.1990 - XI ZR 310/89

    Berücksichtigung des persönlichen Eindrucks bei der Beweiswürdigung; Belauschen

    Auszug aus BGH, 04.02.1997 - XI ZR 160/96
    Frühere Zeugenaussagen können durch Auswertung der Vernehmungsprotokolle verwertet werden, sofern es auf einen persönlichen Eindruck von den Zeugen und ihren Bekundungen nicht ankommt (Senatsurteil vom 4. Dezember 1990 - XI ZR 310/89, WM 1991, 566, 567 m.w.Nachw.).

    Soweit es um die Glaubwürdigkeit eines Zeugen geht, muß das erkennende Gericht in seiner Spruchbesetzung einen persönlichen Eindruck von dem Zeugen gewonnen haben oder auf eine aktenkundige und der Stellungnahme durch die Parteien zugängliche Beurteilung zurückgreifen können (Senatsurteil vom 4. Dezember 1990 aaO.; BGH, Urteil vom 19. Dezember 1994 - II ZR 4/94, NJW 1995, 1292, 1293; jeweils m.w.Nachw.).

  • BGH, 19.12.1994 - II ZR 4/94

    Erneute Vernehmung eines Zeugen in der Berufungsinstanz; Darlegungs- und

    Auszug aus BGH, 04.02.1997 - XI ZR 160/96
    Soweit es um die Glaubwürdigkeit eines Zeugen geht, muß das erkennende Gericht in seiner Spruchbesetzung einen persönlichen Eindruck von dem Zeugen gewonnen haben oder auf eine aktenkundige und der Stellungnahme durch die Parteien zugängliche Beurteilung zurückgreifen können (Senatsurteil vom 4. Dezember 1990 aaO.; BGH, Urteil vom 19. Dezember 1994 - II ZR 4/94, NJW 1995, 1292, 1293; jeweils m.w.Nachw.).
  • BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 240/19

    Verhaltensbedingte Kündigung - Meinungsfreiheit - Schmähkritik

    Frühere Zeugenaussagen können durch Auswertung der Vernehmungsprotokolle im Wege des Urkundenbeweises verwertet werden, sofern es auf einen persönlichen Eindruck von den Bekundungen nicht ankommt (st. Rspr., vgl. nur BGH 4. Februar 1997 - XI ZR 160/96 - zu II 2 der Gründe) .

    Die formlose Unterrichtung eines Teils des Spruchkörpers über den von anderen Mitgliedern gewonnenen persönlichen Eindruck genügt nicht (BGH 4. Februar 1997 - XI ZR 160/96 - aaO) .

  • BGH, 30.11.1999 - VI ZR 207/98

    Urkundenbeweisliche Verwertung der Niederschrift über eine Zeugenaussage -

    Dies ist etwa dann der Fall, wenn es sich um offenkundige oder den Parteien bekannte Tatsachen oder um Umstände handelt, die sich im Verfahrensgang des anhängigen Rechtsstreits ergeben; dazu können Vermerke gehören, die der Richter einer Vorinstanz, ein Einzelrichter des nunmehr durch das Kollegium erkennenden Gerichts oder ein früherer Richter vor einem Richterwechsel etc. über die parteiöffentliche Vernehmung eines Zeugen gefertigt und in - oder zusammen mit - der Vernehmungsniederschrift den Parteien zugänglich gemacht hat (vgl. hierzu z.B. BGH, Urteile vom 6. Oktober 1994 - III ZR 86/93 - BGHR ZPO § 355 Abs. 1 - Unmittelbarkeit 4 - und vom 4. Februar 1997 - XI ZR 160/96 - BGHR ZPO § 355 Abs. 1 - Unmittelbarkeit 6).
  • OLG Düsseldorf, 26.07.2018 - 15 U 2/17

    Rechtstellung des Arbeitnehmererfinders

    Zieht das Gericht demgegenüber die Glaubwürdigkeit eines Zeugen heran, ohne dass alle erkennenden Richter an dessen Vernehmung teilgenommen und so einen persönlichen Eindruck von dem Zeugen gewonnen haben oder auf eine aktenkundige und der Stellungnahme durch die Parteien zugängliche Beurteilung zurückgreifen können, stellt dies einen Verstoß gegen das Gebot der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme dar, der zur Wiederholung der Beweisaufnahme zwingt (BGH NJW 2018, 1261; BGH GRUR 2012, 895 - Desmopressin; BGH NJW 1997, 1586).
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