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   BGH, 30.01.1990 - XI ZR 162/89   

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https://dejure.org/1990,852
BGH, 30.01.1990 - XI ZR 162/89 (https://dejure.org/1990,852)
BGH, Entscheidung vom 30.01.1990 - XI ZR 162/89 (https://dejure.org/1990,852)
BGH, Entscheidung vom 30. Januar 1990 - XI ZR 162/89 (https://dejure.org/1990,852)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 1302
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus BGH, 30.01.1990 - XI ZR 162/89
    Die Grundsätze der freien Beweiswürdigung (§ 286 ZPO) und der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme gebieten es aber, daß das Gericht bei seiner Entscheidung nur das berücksichtigen darf, was auf der Wahrnehmung aller an der Entscheidung beteiligten Richter beruht oder aktenkundig ist und wozu die Parteien sich zu erklären Gelegenheit hatten (vgl. BGHZ 53, 245, 257).

    Bei einer vom beauftragten oder ersuchten Richter durchgeführten Beweisaufnahme geschieht die Verwertung der Aussagen - wie im Falle des Richterwechsels (vgl. BGHZ 53, 245, 257) - im Wege des Urkundenbeweises durch Auswertung des Protokolls.

  • BGH, 27.04.1960 - IV ZR 100/59

    Tatsachengrundlage für die Entscheidung des Gerichts

    Auszug aus BGH, 30.01.1990 - XI ZR 162/89
    Es ist allgemein anerkannt, daß nur unter diesen Voraussetzungen der persönliche Eindruck, den ein Zeuge bei der Beweisaufnahme gemacht hat, von dem Prozeßgericht zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit des Zeugen herangezogen werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 7. November 1966 - II ZR 188/65, VersR 1967, 25, 26; BGHZ 32, 233, 237; RG JW 1933, 2215; 1938, 2767 und 2981; Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 20. Aufl., § 285 Rdn. 7).
  • BGH, 07.11.1966 - II ZR 188/65

    Deckungszusage aus einem Versicherungsvertrag - Ersatz eines Brandschadens -

    Auszug aus BGH, 30.01.1990 - XI ZR 162/89
    Es ist allgemein anerkannt, daß nur unter diesen Voraussetzungen der persönliche Eindruck, den ein Zeuge bei der Beweisaufnahme gemacht hat, von dem Prozeßgericht zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit des Zeugen herangezogen werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 7. November 1966 - II ZR 188/65, VersR 1967, 25, 26; BGHZ 32, 233, 237; RG JW 1933, 2215; 1938, 2767 und 2981; Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 20. Aufl., § 285 Rdn. 7).
  • BGH, 23.06.1987 - VI ZR 213/86

    Verneinung der Glaubwürdigkeit eines nur in der ersten Instanz vernommenen Zeugen

    Auszug aus BGH, 30.01.1990 - XI ZR 162/89
    Vergl.: BGH, NJW 1987, 3205.
  • BGH, 18.10.2016 - XI ZR 145/14

    Bankenhaftung: Kenntnis der Bank von einem groben Missverhältnis zwischen

    Das gilt auch, wenn das Gericht den persönlichen Eindruck eines Zeugen zur Beurteilung seiner Glaubwürdigkeit heranziehen will (Senatsurteile vom 30. Januar 1990 - XI ZR 162/89, NJW 1991, 1302 und vom 4. Dezember 1990 - XI ZR 310/89 aaO).
  • BGH, 04.11.1997 - VI ZR 348/96

    Zu den Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen Behinderung des

    Es stellt auch - entgegen der Auffassung der Revision - keinen Verfahrensfehler dar, daß die an der Urteilsfällung beteiligten Richter des Berufungsgerichts die Aussagen des Zeugen M. gewürdigt haben, obwohl keiner von ihnen dem Spruchkörper im Zeitpunkt der Vernehmung dieses Zeugen angehört hatte; dies könnte nur dort Bedeutung haben, wo Umstände eine Rolle spielen, die in der Vernehmungsniederschrift nicht festgehalten waren (vgl. hierzu BGH, Urteil v. 30. Januar 1990 - XI ZR 162/89 - NJW 1991, 1302), was vorliegend jedoch nicht der Fall war.
  • BGH, 15.04.1997 - IX ZR 112/96

    Aufklärungspflicht der Gläubigerbank über das Bürgschaftsrisiko; Vollstreckung

    a) Danach hat das Berufungsgericht entgegen der Ansicht der Revision nicht auf die Glaubwürdigkeit des Zeugen abgestellt, obwohl der mit der Beweisaufnahme beauftragte Richter seinen persönlichen Eindruck vom Zeugen nicht in der Niederschrift vermerkt hatte (vgl. BGH, Urt. v. 30. Januar 1990 - IX ZR 162/89, BGHR ZPO § 286 - Zeugenbeweis 1; v. 4. Dezember 1990 - XI ZR 310/89, BGHR ZPO § 286 Abs. 1 Beweiswürdigung 1).
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