Rechtsprechung
| BGH, 23.05.2000 - XI ZR 214/99 |
Autozubehörhandel
§ 1191 BGB, § 3 AGBG (jetzt § 305c BGB <Fassung seit 1.1.02>), keine Überrumpelung durch formularmäßige Erstreckung der Grundschuldhaftung auf alle - auch zukünftigen - eigenen Schulden des Sicherungsgebers (anders für fremde Schulden)
Volltextveröffentlichungen (11)
mehr- Deutsches Notarinstitut (Volltext, Word-/PDF-format)
- Prof. Dr. Lorenz
Formularmäßige Haftungserstreckung bei der Grundschuld
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Zulässigkeit der formularmäßigen Erstreckung der dinglichen Haftung des Grundschuldbestellers auf alle bestehenden und künftigen eigenen Verbindlichkeiten
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Formularmäßige Erstreckung der dinglichen Haftung bei einer Grundschuld
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Formularmäßige Haftungserstreckung einer Grundschuld auf künftige Gesamtschulden verstößt nicht gegen das AGBG
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Keine Überraschung des Kreditnehmers durch formularmäßige Erstreckung der dinglichen und persönlichen Haftung auf alle bestehenden und zukünftigen Verbindlichkeiten
Kurzfassungen/Presse (2)
- Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)
BGB § 1191; AGBG § 3
Sicherungszweckerklärung bei Grundschuld - zbb-online.com (Leitsatz)
BGB § 1191; AGBG § 3
Keine Überraschung des Kreditnehmers durch formularmäßige Erstreckung der dinglichen und persönlichen Haftung auf alle bestehenden und zukünftigen Verbindlichkeiten
Besprechungen u.ä.
- EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
Keine Überraschung des Kreditnehmers durch formularmäßige Erstreckung der dinglichen und persönlichen Haftung auf alle bestehenden und zukünftigen Verbindlichkeiten
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2000, 2675
- ZIP 2000, 1202
- MDR 2000, 1143
- DNotZ 2001, 119
- WM 2000, 1328
- BB 2000, 1490
- DB 2000, 2269
Wird zitiert von ... (20)
- BGH, 25.11.2003 - XI ZR 379/02
Bürgschaftsrecht - Anrechnung eines Verwertungserlöses auf mehrere Forderungen
Formularklauseln, die die Bürgschaft von Geschäftsführern oder Alleingesellschaftern, die für Verbindlichkeiten ihrer Gesellschaft einstehen wollen, über die Anlaßforderung hinaus auf alle bestehenden Ansprüche gegen die Hauptschuldnerin erstrecken, verstoßen in aller Regel weder gegen § 3 AGBG noch gegen § 9 AGBG (BGHZ 130, 19, 30; 143, 95, 100 f.; Senat, Urteil vom 23. Mai 2000 - XI ZR 214/99, WM 2000, 1328, 1329; jeweils m.w.Nachw.).Es dient ersichtlich nicht der genauen Festlegung des Sicherungszwecks und bot dem Beklagten keinen Grund zu der Annahme, die Bürgschaft vom 13. Juni 1995 werde die bei Geschäftskrediten sonst übliche (Senat, Urteil vom 23. Mai 2000 - XI ZR 214/99, WM 2000, 1328, 1329) weite Sicherungszweckerklärung nicht enthalten.
- BGH, 16.01.2001 - XI ZR 84/00
Erneute formularmäßige Vereinbarung einer Sicherungsabrede als überraschende …
Das gilt auch dann, wenn der Dritte der Ehegatte des Sicherungsgebers ist (st.Rspr., siehe z.B. BGHZ 126, 174, 177; Senatsurteile vom 23. Februar 1999 - XI ZR 129/98, WM 1999, 685, 686 und 23. Mai 2000 - XI ZR 214/99, WM 2000, 1328). - BGH, 20.03.2002 - IV ZR 93/01
Immobilienrecht - Grundschuld an Miteigentum
Danach ist bei Bestellung einer Grundschuld, die eine bestimmte Kreditaufnahme zum Anlaß hat, die formularmäßige Erstreckung ihrer dinglichen Haftung auf alle bestehenden und künftigen Verbindlichkeiten des Sicherungsgebers nicht überraschend, regelmäßig aber die formularmäßige Ausdehnung der Haftung auch auf alle bestehenden und künftigen Verbindlichkeiten eines Dritten, zumal die Aufnahme und Erweiterung solcher Drittkredite außerhalb des Einflußbereichs des Sicherungsgebers liegt (vgl. BGH, Urteile vom 30. Januar 2001 - XI ZR 118/00 - ZIP 2001, 507 unter II 2 b bb (2); vom 16. Januar 2001 - XI ZR 84/00 - ZIP 2001, 408 unter II 2 a; vom 23. Mai 2000 - XI ZR 214/99 - ZIP 2000, 1202 unter II 1).
- BGH, 30.01.2001 - XI ZR 118/00
Priorität bei mehrereren formularmäßigen Zweckerklärungen
Nach diesen Grundsätzen ist die formularmäßige Ausdehnung der dinglichen Haftung des Sicherungsgebers auf alle bestehenden und künftigen Verbindlichkeiten eines Dritten bei der Abtretung oder Bestellung einer Grundschuld aus Anlaß einer bestimmten Kreditaufnahme in aller Regel überraschend im Sinne des § 3 AGBG (st.Rspr., siehe z.B. BGHZ 126, 174, 177; Senatsurteile vom 23. Mai 2000 - XI ZR 214/99, WM 2000, 1328 und vom 16. Januar 2001 - XI ZR 84/00, Urteilsumdruck S. 7). - OLG Schleswig, 04.05.2006 - 5 U 192/05
Wirksamkeit einer formularmäßigen Verpfändung eines Kontoguthabens für …
Dieser geschilderte Gedanke ist im übrigen in der Rechtsprechung - wenn auch in anderem Zusammenhang - nochmals in einer Entscheidung des 11. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes vom 23.05.2000 bestätigt worden, indem die Wirksamkeit einer entsprechenden formularmäßigen Erstreckung einer Sicherungsgrundschuld für alle persönlichen Verbindlichkeiten des jeweiligen Sicherungsgebers geht (BGH WM 2000, 1328 f.); auch dort wird ausgeführt, daß nach ständiger Rechtsprechung des BGH die formularmäßige Ausdehnung der dinglichen Haftung auf alle bestehenden und künftigen Verbindlichkeiten eines Dritten in der Regel überraschend im Sinne des § 3 AGBGB und ein Überraschungs- oder Überrumpelungseffekt lediglich dann zu verneinen sei, wenn es jeweils um bestehende oder künftige Verbindlichkeiten des Sicherungsgebers selbst gehe. - OLG Köln, 11.07.2001 - 13 U 196/00 Dagegen verstößt die Erstreckung der dinglichen Haftung auf alle bestehenden und künftigen Verbindlichkeiten des Sicherungsgebers nicht gegen § 3 AGBG, weil für ihn das damit verbundene Risiko überschaubar und im Hinblick auf die künftigen Forderungen vermeidbar ist und er angesichts der allgemeinen Üblichkeit damit rechnen muss (BGH NJW 2000, 2675, 2676).
Nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 2000, 2675 f.) gelten für die Frage der wirksamen Einbeziehung der Regelung die gleichen Grundsätze wie bei der dinglichen Haftung, d. h. auch bezüglich der persönlichen Haftung begegnet die Erstreckung auf alle bestehenden und künftigen Verbindlichkeiten dann keinen Bedenken, wenn Sicherungsgeber und Kreditnehmer identisch sind.
- OLG Nürnberg, 30.03.2009 - 14 U 297/07
Darlehensvertrag mit der Sparkasse: Fristlose Kündigung wegen Verweigerung der …
Die Erfassung der künftigen Ansprüche der Beklagten im Rahmen der geschäftlichen Verbindung zu den Klägern ist weder überraschend noch führt sie zu einer unangemessenen Benachteiligung der Kläger (vgl. BGH Urt. v. 23.05.2000 - XI ZR 214/99, NJW 2000, 2675 = WM 2000, 1328, Tz. 12 zitiert nach juris). - OLG Celle, 03.09.2004 - 4 W 123/04
Sicherheiten - Immobiliarsicherheiten zu Gunsten naher Angehöriger
Darauf, dass der Bundesgerichtshof jedenfalls unter dem Aspekt formularvertraglicher Überprüfung sogar die in einer Grundschuldurkunde enthaltene Unterwerfungsklausel betreffend das persönliche Vermögen bezüglich eines Sicherungsgebers, der selbst nicht Eigentümer oder Miteigentümer des belasteten Grundstücks war, für unbedenklich gehalten hat (BGH NJW 2000, 2675, 2676), kommt es hier nicht einmal an. - OLG Frankfurt, 15.09.2006 - 23 U 250/05
Darlehensvertrag: Sittenwidrigkeit der Mitverpflichtung eines Lebensgefährten
Inhalt und Umfang der schuldrechtlichen Zweckbindung einer Grundschuld sind gesetzlich nicht festgelegt, sondern unterliegen der freien Vereinbarung; mangels gesetzlichen Leitbildes der Grundschuldbestellung, an dem davon abweichende oder ergänzende Regelungen zu messen wären, sind sie daher einer Überprüfung nach den §§ 9 ff. AGBG a.F. entzogen (§ 8 AGBG a.F.; vgl. BGH, NJW 2002, 2710 f.; 2001, 1416 f.; 2000, 2675 f.; 1997, 2677; 1991, 3141, 3142 f. m.w.N.). - OLG Köln, 04.04.2001 - 13 U 96/00
Bankrecht; Verwendung von Veräußerungs- und Vollstreckungserlösen bei einer …
Dasselbe gilt für Verbindlichkeiten, die den Sicherungsgeber als einen von mehreren Gesamtschuldnern treffen (vgl. Urteil des BGH vom 23.05.2000 in MDR 2000, 1143, 1144). - OLG Brandenburg, 01.10.2008 - 3 U 155/07
BGB-Gesellschaft: Persönliche Inanspruchnahme eines BGB-Gesellschafters für im …
- OLG Naumburg, 19.12.2000 - 11 W 18/00
Beschwerde gegen Ablehnung einer einstweiligen Einstellung der …
- OLG Brandenburg, 11.06.2008 - 3 U 211/07
Wirksamkeit einer Zweckerklärung zur Grundschuld, Darlehenskündigung bei …
- OLG Köln, 06.02.2002 - 13 U 142/00
Bankrecht; Abgrenzung Mitdarlehensnehmer/Mithaftender bei Einbeziehung der …
- OLG Brandenburg, 06.11.2008 - 5 U 126/05
Vollstreckungsabwehrklage: Zwangsvollstreckungsmaßnahmen auf Grund einer der …
- OLG Naumburg, 19.12.2000 - 11 W 19/00
Zwangsvollstreckung - Antrag auf einstweilige Einstellung - Ablehnung durch …
- OLG Köln, 26.02.2003 - 13 W 2/02
- OLG Brandenburg, 22.07.2010 - 5 U 76/09
Abgrenzung von Widerspruch gegen den Verteilungsplan und …
- OLG Koblenz, 08.11.2000 - 1 U 1150/98
Globalbürgschaften für GmbH - Einfluß auf Hauptschuldner
- OLG Köln, 13.09.2001 - 13 W 53/01
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