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   BGH, 02.10.2012 - XI ZR 216/12   

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https://dejure.org/2012,32028
BGH, 02.10.2012 - XI ZR 216/12 (https://dejure.org/2012,32028)
BGH, Entscheidung vom 02.10.2012 - XI ZR 216/12 (https://dejure.org/2012,32028)
BGH, Entscheidung vom 02. Oktober 2012 - XI ZR 216/12 (https://dejure.org/2012,32028)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bestellung eines Notanwaltes für das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren bei Scheitern der Vertretungsbereitschaft eines beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalts an der Nichtzahlung des Vorschusses durch den Mandanten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 78b
    Bestellung eines Notanwaltes für das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren bei Scheitern der Vertretungsbereitschaft eines beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalts an der Nichtzahlung des Vorschusses durch den Mandanten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Beiordnung eines Rechtsanwalts nach § 78b ZPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.01.1966 - V ZR 166/63

    Voraussetzungen der Begründung eines Anspruches einer Partei auf

    Auszug aus BGH, 02.10.2012 - XI ZR 216/12
    § 78b ZPO hat nicht den Sinn, einer Partei die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts ohne Vorschusszahlung oder sonstige Honorarsicherung zu ermöglichen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Januar 1966 - V ZR 166/63, NJW 1966, 780).
  • BGH, 03.02.1998 - XI ZR 213/97

    Voraussetzungen der Beiordnung eines Notanwalts

    Auszug aus BGH, 02.10.2012 - XI ZR 216/12
    Scheitert die Vertretungsbereitschaft eines beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalts an der Nichtzahlung des Vorschusses durch den Mandanten, so kommt die Bestellung eines Notanwalts nicht in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Dezember 1999 - VI ZR 219/99, MDR 2000, 412; Senatsbeschluss vom 3. Februar 1998 - XI ZR 213/97, Umdruck S. 3 f.).
  • BGH, 07.12.1999 - VI ZR 219/99

    Bestellung eines Notanwalts für die Revisionsinstanz

    Auszug aus BGH, 02.10.2012 - XI ZR 216/12
    Scheitert die Vertretungsbereitschaft eines beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalts an der Nichtzahlung des Vorschusses durch den Mandanten, so kommt die Bestellung eines Notanwalts nicht in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Dezember 1999 - VI ZR 219/99, MDR 2000, 412; Senatsbeschluss vom 3. Februar 1998 - XI ZR 213/97, Umdruck S. 3 f.).
  • BGH, 13.07.2017 - I ZR 19/17

    Voraussetzungen für die Beiordnung eines Notanwalts; Scheitern der

    Die Vorschrift des § 78b ZPO hat nicht den Sinn, einer Partei die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts ohne Vorschusszahlung oder sonstige Honorarsicherung zu ermöglichen (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Oktober 2012 - XI ZR 216/12, juris Rn. 2).
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