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   BGH, 22.11.1994 - XI ZR 219/93   

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https://dejure.org/1994,6831
BGH, 22.11.1994 - XI ZR 219/93 (https://dejure.org/1994,6831)
BGH, Entscheidung vom 22.11.1994 - XI ZR 219/93 (https://dejure.org/1994,6831)
BGH, Entscheidung vom 22. November 1994 - XI ZR 219/93 (https://dejure.org/1994,6831)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verkennung von Beweislastpflicht und Beweisführungspflicht - Erheblichkeit der Wahrheit einer Zeugenaussage für Beweislast - Würdigung und Bewertung einzelner Beweise

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 966
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Stuttgart, 04.04.1989 - 6 U 79/88
    Auszug aus BGH, 22.11.1994 - XI ZR 219/93
    Der Beklagte hat sich in den vom Berufungsgericht beigezogenen Akten 6 U 79/88 OLG Oldenburg auf das Zeugnis des Zeugen F. berufen, der ein Telefongespräch kurz vor Ostern 1984 mitgehört haben sollte.
  • BAG, 29.06.2023 - 2 AZR 296/22

    Offene Videoüberwachung - Verwertungsverbot

    Dementsprechend wird sich das Landesarbeitsgericht die volle Überzeugung iSd. Vorbringens der Beklagten ggf. auch allein dadurch verschaffen können, dass es das gegenteilige Vorbringen des Klägers zum Wiedereintritt durch den Haupteingang zwar für ausreichend substantiiert, aber für nicht glaubhaft, weil jeder inneren Wahrscheinlichkeit entbehrend, erachtet (vgl. BGH 22. November 1994 - XI ZR 219/93 - zu II f der Gründe) .
  • OLG München, 17.02.2017 - 10 U 2007/16

    Ausschluss der Einstandspflicht des Kfz-Haftpflichtversicherers bei vorsätzlicher

    Die Glaubwürdigkeit (BGH NJW 1972, 584; 1968, 1138; NStZ 1997, 355; NJW 1990, 3088; NZV 1997, 305) der Zeugin, als Eigenschaft der Person (BVerfG NJW 2008, 2243 [2244]; BGH NJW 1964, 2414; BGHZ 53, 245 [257]), insbesondere deren Wahrheitsliebe (BGH NJOZ 2015, 310; NStZ 1988, 423), Urteilsfähigkeit (BGH NJOZ 2015, 310; NJW 2015, 74) und Erinnerungsvermögen (BGH NJW 1984, 2629; 1990, 3088; NJW-RR 2012, 704; Beschluss vom 14.05.2013 - XI ZR 274/12 [juris]; NStZ 1997, 355), ist damit nicht mehr entscheidungserheblich: die Richtigkeit der Aussage (in den streitentscheidenden Punkten) ist durch andere Umstände, Beweismittel oder Indizien widerlegt (BGH NZV 1997, 305; NJW-RR 1995, 1210; NJW 1995, 966; 1992, 1966; 1972, 584; NStZ 1984, 42; BGH r + s 1992, 244: die glaubhafte Aussage konnte durch keinerlei sonstige Beweismittel erwiesen werden, deswegen kam es auf die Glaubwürdigkeit des Zeugen an; NZV 2000, 81: "Hat ... Tatsachen ... bewiesen, kommt es in ... auf seine Glaubwürdigkeit nicht an").
  • BAG, 29.06.2023 - 2 AZR 297/22

    Offene Videoüberwachung - elektronische Anwesenheitserfassung - Verwertungsverbot

    Dementsprechend wird sich das Landesarbeitsgericht die volle Überzeugung iSd. Vorbringens der Beklagten ggf. auch allein dadurch verschaffen können, dass es das gegenteilige Vorbringen des Klägers zum Wiedereintritt durch den Haupteingang zwar für ausreichend substantiiert, aber für nicht glaubhaft, weil jeder inneren Wahrscheinlichkeit entbehrend, erachtet (vgl. BGH 22. November 1994 - XI ZR 219/93 - zu II f der Gründe) .
  • BGH, 18.12.2008 - IX ZR 79/07

    Verschlechterung der Befriedigungsaussichten durch die Vereinbarung eines nicht

    Dies gilt insbesondere für die mündlichen Angaben des Beklagten, denen das Berufungsgericht unter Verstoß gegen § 286 ZPO (vgl. BGH, Urt. v. 22. November 1994 - XI ZR 219/93, NJW 1995, 966) in vollem Umfang gefolgt ist.
  • BAG, 29.06.2023 - 2 AZR 299/22

    Offene Videoüberwachung - elektronische Anwesenheitserfassung - Verwertungsverbot

    Dementsprechend wird sich das Landesarbeitsgericht die volle Überzeugung iSd. Vorbringens der Beklagten ggf. auch allein dadurch verschaffen können, dass es das gegenteilige Vorbringen des Klägers zum Betreten des Werksgeländes durch einen anderen Eingang als Tor 5 zwar für ausreichend substantiiert, aber für nicht glaubhaft, weil jeder inneren Wahrscheinlichkeit entbehrend, erachtet (vgl. BGH 22. November 1994 - XI ZR 219/93 - zu II f der Gründe) .
  • BAG, 29.06.2023 - 2 AZR 298/22

    Offene Videoüberwachung - Verwertungsverbot

    Dementsprechend wird sich das Landesarbeitsgericht die volle Überzeugung iSd. Vorbringens der Beklagten ggf. auch allein dadurch verschaffen können, dass es das gegenteilige Vorbringen des Klägers zum Wiedereintritt durch den Haupteingang zwar für ausreichend substantiiert, aber für nicht glaubhaft, weil jeder inneren Wahrscheinlichkeit entbehrend, erachtet (vgl. BGH 22. November 1994 - XI ZR 219/93 - zu II f der Gründe) .
  • OLG Koblenz, 17.05.2001 - 1 Ss 105/01

    Beweiswürdigung, Inhaltsangabe, Abschwächen der Aussage, persönlicher Eindruck,

    Ein den Kernbereich des Tatgeschehens betreffender Widerspruch kann nicht mit einem bloßen persönlichen Eindruck von dem Zeugen übergangen werden (BGH NJW 1995, 966).

    Ein solcher den Kernbereich des Tatgeschehens berührender Widerspruch zwischen den Aussagen eines Zeugen in der ersten und zweiten Instanz kann auch nicht mit einem bloßen persönlichen Eindruck aus der Welt geschafft werden (BGH NJW 1995, 966).

  • BGH, 16.12.1999 - VII ZR 15/98

    Beweiswürdigung im Berufungsverfahren

    Mit diesem Widerspruch hätte sich das Berufungsgericht auseinandersetzen müssen (vgl. BGH, Urteil vom 22. November 1994 - XI ZR 219/93, NJW 1995, 966).
  • BGH, 16.04.2002 - X ZR 28/01

    Würdigung widersprechender Zeugenaussagen

    Das Berufungsgericht hätte sich in diesem Zusammenhang damit befassen müssen, daß ausgehend von der weitgehenden Berechtigung der Klageforderung dem Vortrag des Beklagten jede innere Wahrscheinlichkeit fehlte (vgl. BGH, Urt. v. 22.11.1994 - XI ZR 219/93, NJW 1995, 966, 967).
  • BFH, 27.01.1998 - VIII R 73/96

    Produkte zur Eisherstellung - Entwicklungsprovision - Verkaufsprovision -

    Dies wäre aber notwendig gewesen, weil das Schriftstück das einzige --wenn auch nur mittelbare-- Beweismittel für die Angaben der Klägerin hinsichtlich der von der Firma E für ihren Betrieb erbrachten Leistungen gewesen ist, nachdem der Zeuge M nicht präsent war (Zur Würdigung und Auseinandersetzung mit dem --geringeren-- Beweiswert eines mittelbaren Beweismittels vgl. Beschluß des Bundesarbeitsgerichts vom 25. März 1992 7 ABR 65/90, NJW 1993, 612, und zur Auseinandersetzung mit dem Sachvortrag der beweisbelasteten Partei sowie den einzelnen Beweismitteln vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22. November 1994 XI ZR 219/93, NJW 1995, 966).
  • OLG Naumburg, 30.05.2000 - 11 U 224/99

    Entscheidung über eine Feststellungsklage hinsichtlich einer

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