Rechtsprechung
   BGH, 26.11.1991 - XI ZR 222/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,9866
BGH, 26.11.1991 - XI ZR 222/91 (https://dejure.org/1991,9866)
BGH, Entscheidung vom 26.11.1991 - XI ZR 222/91 (https://dejure.org/1991,9866)
BGH, Entscheidung vom 26. November 1991 - XI ZR 222/91 (https://dejure.org/1991,9866)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,9866) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Änderung der Werte der Beschwer in der Revision - Berücksichtigung von behaupteten Zahlungen, die durch das angefochtene Urteil nun als Einwendungen verbraucht sind

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.12.1989 - III ZR 198/88

    Schadensersatzpflicht einer Bank gegenüber einem Kreditnehmer wegen

    Auszug aus BGH, 26.11.1991 - XI ZR 222/91
    Im vorliegenden Fall ist über die verschiedenen Einwendungen des Klägers, bei denen es - soweit vom Berufungsgericht als unbegründet erachtet - um eigene oder Zahlungen Dritter geht, nicht rechtskräftig entschieden worden (vgl. dazu BGH, Urteil vom 14. Dezember 1989 - III ZR 198/88 - WM 1990, 215, 218) [BGH 14.12.1989 - III ZR 198/88], so daß nur das Klagbegehren, nicht aber dessen mehrfache Begründung zur Bemessung des Streitwerts und hier gleichzeitig der Beschwer heranzuziehen ist.
  • BGH, 02.02.1962 - V ZR 70/60
    Auszug aus BGH, 26.11.1991 - XI ZR 222/91
    Soll die Zwangsvollstreckung nach dem Antrag des Klägers nur wegen eines Teils des Anspruchs für unzulässig erklärt werden, so ist nur dieser Teil für die Wertbemessung bedeutsam (BGH, Beschluß vom 2. Februar 1962 - V ZR 70/60 - MDR 1962, 391; Beschluß vom 23. September 1987 - III ZR 96/97 - BGHR ZPO § 3 Vollstreckungsabwehrklage 1).
  • BGH, 25.10.1967 - V ZR 29/66

    Vollstreckungsgegenklage

    Auszug aus BGH, 26.11.1991 - XI ZR 222/91
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn die vom Kläger erhobenen Einwendungen durch die Rechtskraft der Entscheidung über die Vollstreckungsabwehrklage - wie etwa bei einer für unbegründet erachteten Hilfsaufrechnung des Klägers (vgl. BGHZ 48, 356, 358 ff.) - ausgeschlossen werden.
  • BGH, 23.09.1987 - III ZR 96/87

    Berichtigung der Streitwertfeststellung - Wertermittlung bei der

    Auszug aus BGH, 26.11.1991 - XI ZR 222/91
    Soll die Zwangsvollstreckung nach dem Antrag des Klägers nur wegen eines Teils des Anspruchs für unzulässig erklärt werden, so ist nur dieser Teil für die Wertbemessung bedeutsam (BGH, Beschluß vom 2. Februar 1962 - V ZR 70/60 - MDR 1962, 391; Beschluß vom 23. September 1987 - III ZR 96/97 - BGHR ZPO § 3 Vollstreckungsabwehrklage 1).
  • BGH, 13.10.1998 - XI ZA 8/98

    Gegenstandswert einer Vollstreckungsgegenklage

    Soll aber die Zwangsvollstreckung nach dem Antrag des Klägers nur wegen eines Teils dieses Anspruchs für unzulässig erklärt werden, so ist nur dieser Teil bei der Wertfestsetzung zu berücksichtigen (BGH, Beschluß vom 23. September 1987 aaO; Senatsbeschlüsse vom 26. November 1991 - XI ZR 222/91 und vom 10. März 1992 - XI ZR 255/91).
  • BGH, 10.03.1992 - XI ZR 255/91

    Rechtfertigung einer Erhöhung der Festsetzung des Streitwertes - Der Wert einer

    Eine Ausnahme gilt aber dann, wenn sich aus den Anträgen oder der Klagebegründung ergibt, daß die Zwangsvollstreckung nur wegen eines Teilbetrages für unzulässig erklärt werden soll (vgl. BGH, Beschluß vom 2. Februar 1962 - V ZR 70/60 = NJW 1962, 806; Beschluß vom 23. September 1987 aaO; Senatsbeschluß vom 26. November 1991 - XI ZR 222/91).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht