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   BGH, 15.02.2011 - XI ZR 291/09   

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https://dejure.org/2011,16116
BGH, 15.02.2011 - XI ZR 291/09 (https://dejure.org/2011,16116)
BGH, Entscheidung vom 15.02.2011 - XI ZR 291/09 (https://dejure.org/2011,16116)
BGH, Entscheidung vom 15. Februar 2011 - XI ZR 291/09 (https://dejure.org/2011,16116)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Beschränkung der Zulassung der Berufung auf einzelne von mehreren Anspruchsgrundlagen oder auf bestimmte Rechtsfragen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG -KV Nr. 1232
    Zulässigkeit einer Beschränkung der Zulassung der Berufung auf einzelne von mehreren Anspruchsgrundlagen oder auf bestimmte Rechtsfragen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Zurückweisung einer Erinnerung gegen Kostenansatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.04.2004 - XI ZR 164/03

    Voraussetzungen einer Duldungsvollmacht

    Auszug aus BGH, 15.02.2011 - XI ZR 291/09
    Da eine Beschränkung der Zulassung auf einzelne von mehreren Anspruchsgrundlagen oder auf bestimmte Rechtsfragen unzulässig ist (vgl. Senatsurteil vom 20. April 2004 - XI ZR 164/03, WM 2004, 1227), kann nicht davon ausgegangen werden, dass das Berufungsgericht entgegen der von ihm im Tenor ausgesprochenen uneingeschränkten Revisionszulassung diese in den Entscheidungsgründen in unzulässiger Weise wieder einschränken wollte.
  • BGH, 16.09.2021 - VII ZR 192/20

    Zur Bewertung des Nutzungsvorteils bei Leasingfahrzeugen im sogenannten

    Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass das Berufungsgericht die Zulassung in unzulässiger Weise einschränken wollte (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Februar 2011 - XI ZR 291/09, juris).
  • BGH, 10.02.2022 - VII ZR 365/21

    "Dieselverfahren"; Beginn der dreijährigen Verjährungsfrist, Restschadensersatz

    Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass das Berufungsgericht die Zulassung in unzulässiger Weise einschränken wollte (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Februar 2011 - XI ZR 291/09, juris).
  • BGH, 10.02.2022 - VII ZR 396/21

    BGH verneint einen Anspruch nach § 852 Satz 1 BGB bei Erwerb eines vom

    Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass das Berufungsgericht die Zulassung in unzulässiger Weise einschränken wollte (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Februar 2011 - XI ZR 291/09, juris).
  • BGH, 10.02.2022 - VII ZR 692/21

    "Dieselverfahren"; Beginn der dreijährigen Verjährungsfrist, Restschadensersatz

    Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass das Berufungsgericht die Zulassung in unzulässiger Weise einschränken wollte (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Februar 2011 - XI ZR 291/09, juris).
  • BGH, 10.02.2022 - VII ZR 717/21

    BGH verneint einen Anspruch nach § 852 Satz 1 BGB bei Erwerb eines vom

    Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass das Berufungsgericht die Zulassung in unzulässiger Weise einschränken wollte (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Februar 2011 - XI ZR 291/09, juris).
  • BGH, 23.06.2022 - VII ZR 294/21

    Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Gebrauchtfahrzeugs gegen den

    Eine Absicht des Berufungsgerichts, die Revisionszulassung auf die genannte Rechtsfrage oder allgemein auf die Frage der Verjährung zu beschränken, lässt sich dem schon deshalb nicht entnehmen, weil eine derartige Beschränkung unzulässig und damit wirkungslos wäre (vgl. BGH, Urteil vom 21. September 2006 - I ZR 2/04 Rn. 19 m.w.N., NJW-RR 2007, 182; Beschluss vom 15. Februar 2011 - XI ZR 291/09, juris; Urteil vom 16. September 2021 - VII ZR 192/20 Rn. 17, NJW 2022, 321).
  • BGH, 23.06.2022 - VII ZR 394/21

    Zuerkennung eines Anspruchs auf Freistellung von vorgerichtlichen

    Eine Absicht des Berufungsgerichts, die Revisionszulassung auf die genannte Rechtsfrage oder allgemein auf die Frage der Verjährung zu beschränken, lässt sich dem schon deshalb nicht entnehmen, weil eine derartige Beschränkung unzulässig und damit wirkungslos wäre (vgl. BGH, Urteil vom 21. September 2006 - I ZR 2/04 Rn. 19 m.w.N., NJW-RR 2007, 182; Beschluss vom 15. Februar 2011 - XI ZR 291/09, juris; Urteil vom 16. September 2021 - VII ZR 192/20 Rn. 17, NJW 2022, 321).
  • BGH, 23.06.2022 - VII ZR 677/21

    Vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten als eine eigenständige Schadensposition

    Eine Absicht des Berufungsgerichts, die Revisionszulassung auf die Verjährungsfrage zu beschränken, lässt sich dem schon deshalb nicht entnehmen, weil eine derartige Beschränkung unzulässig und damit wirkungslos wäre (vgl. BGH, Urteil vom 21. September 2006 - I ZR 2/04 Rn. 19 m.w.N., NJW-RR 2007, 182; Beschluss vom 15. Februar 2011 - XI ZR 291/09, juris; Urteil vom 16. September 2021 - VII ZR 192/20 Rn. 17, NJW 2022, 321).
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