Rechtsprechung
   BGH, 14.11.2006 - XI ZR 294/05   

Volltextveröffentlichungen (12)

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  • IWW
  • rws-verlag.de

    Aktivlegitimation einer Verbraucherzentrale für Sammelklage bei ec-Kartenmissbrauch

  • NWB SteuerXpert START

    RBerG Art. 1 § 3 Nr. 8

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    RBerG Art. 1 § 3 Nr. 8
    Aktivlegitimation einer Verbraucherzentrale für Sammelklage bei ec-Kartenmissbrauch

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RBerG Art. 1 § 3 Nr. 8
    Zulässigkeit der gerichtlichen Einziehung von Forderungen durch eine Verbraucherzentrale

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rechtsanwälte - Gerichtliche Forderungseinziehung durch Verbraucherzentralen

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • ZIP-online.de

    Aktivlegitimation einer Verbraucherzentrale für Sammelklage bei ec-Kartenmissbrauch

Kurzfassungen/Presse (11)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof bejaht Aktivlegitimation einer Verbraucher-zentrale aus abgetretenem Recht bei missbräuchlicher Ver-wendung abhanden gekommener ec-Karten

  • 123recht.net (Pressemeldung, 14.11.2006)

    Verbraucherschutz nach Verlust von EC-Karte gestärkt // Verbraucherzentrale darf klagen

  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Aktivlegitimation einer Verbraucherzentrale bejaht

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  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Begriff der Erforderlichkeit als Zulässigkeitskriterium einer "Sammelklage"

  • Verlag Dr. Otto Schmidt (Kurzinformation)

    Verlust der EC-Karte: Verbraucherzentralen dürfen Forderungen von geschädigten Bankkunden geltend machen

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    RBerG Art. 1 § 3 Nr. 8
    Aktivlegitimation einer Verbraucherzentrale für Sammelklage bei ec-Kartenmissbrauch

  • heise.de (Pressebericht, 14.11.2006)

    BGH spricht Verbraucherzentrale Klagerecht bei EC-Karten-Missbrauch zu

  • kanzlei-klumpe.de , S. 4 (Kurzinformation)

    Verbraucherzentrale darf Kundenansprüche gegen eine Sparkasse aus abgetretenem Recht in eigenem Namen geltend machen

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Forderungseinzug durch Verbraucherzentrale im Kollektivinteresse

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Aktivlegitimation der Verbraucherzentrale bei missbräuchlicher Verwendung gestohlener EC-Karten

  • finanztip.de (Ausführliche Zusammenfassung)

    Aktivlegitimation der Verbraucherzentrale für Sammelklage - Die Abtretung von Kundenforderungen an eine Verbraucherzentrale ist zulässig und verstößt nicht gegen das Rechtsberatungsgesetz.

Besprechungen u.ä.

  • EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine unzulässige Rechtsberatung einer Verbraucherzentrale bei kollektiven Verbraucherinteressen dienender Forderungseinziehung

Sonstiges (3)

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Anmerkung zum Urteil des BGH vom 14.11.2006, Az.: XI ZR 294/05 (Gerichtliche Geltendmachung von Forderungen durch Verbraucherzentralen)" von Prof. Dr. Hans-W. Micklitz und Ass. jur. Katja Hüttner, original erschienen in: JZ 2008, 151 - 152.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Anmerkung zum Urteil des BGH vom 14.11.2006, Az.: XI ZR 294/05 (Sammelklagen zur Verbesserung des Zugangs zum Rechtsschutz)" von PD Dr. Eva Kocher, original erschienen in: VuR 2007, 275 - 278.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Die "Sammelklage" der Verbraucherzentrale NRW wegen EG-Kartenmißbrauchs" von Ass. Dr. Dietmar Beining, original erschienen in: VuR 2007, 176 - 179.

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 170, 18
  • NJW 2007, 593
  • ZIP 2006, 2359
  • MDR 2007, 347
  • GRUR 2007, 624
  • VersR 2007, 812
  • WM 2007, 67
  • MMR 2007, 376 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (12)  

  • BGH, 29.11.2011 - XI ZR 370/10  

    Beweislast bei missbräuchlicher Kontoabhebung

    Das Berufungsgericht, das seiner Entscheidung zutreffend die vor dem 31. Oktober 2009 geltende Rechtslage zugrunde gelegt hat (Art. 229 § 22 Abs. 1 Satz 2 EGBGB), verkennt die Voraussetzungen, die nach der Senatsrechtsprechung bei missbräuchlicher Verwendung einer ec-Karte (Urteile vom 5. Oktober 2004 - XI ZR 210/03, BGHZ 160, 308, 312 ff. und vom 14. November 2006 - XI ZR 294/05, BGHZ 170, 18 Rn. 31; vgl. auch BVerfG, WM 2010, 208, 209) oder einer Kreditkarte (Beschluss vom 6. Juli 2010 - XI ZR 224/09, WM 2011, 924 Rn. 10 ff.) an Geldautomaten erfüllt sein müssen, bevor die Grundsätze eines Beweises des ersten Anscheins zulasten des Karteninhabers Anwendung finden.

    Sollte feststehen, dass die Originalkarte eingesetzt worden ist, wäre weiter zu klären, ob das von der Klägerin und den die Geldautomaten betreibenden Instituten konkret genutzte Sicherheitssystem ein ausreichendes Sicherheitsniveau für die Anwendung des Anscheinsbeweises bietet (vgl. Senat, Urteil vom 14. November 2006 - XI ZR 294/05, BGHZ 170, 18 Rn. 31; Beschluss vom 6. Juli 2010 - XI ZR 224/09, WM 2011, 924 Rn. 12).

  • OLG Frankfurt, 30.01.2008 - 23 U 38/05  

    Abhebung von Bargeld mit gestohlener EC-Karte: Widerlegung des Anscheinsbeweises

    Dies stellt ein einschränkendes, weit auszulegendes Zulässigkeitskriterium dar (BGH ZIP 2006, 2359ff, LG Bonn WM 2005, 1772ff).

    Dieses Urteil widerspricht nicht anderen, sondern folgt dem durch die Entscheidungen BGH ZIP 2006, 2359, und BGH XI ZR 210/03 vorgegeben Weg.

  • OLG Köln, 05.02.2010 - 20 U 80/08  

    Verjährung von Nachforderungsansprüchen aus einer Kapitallebensversicherung

    Das Landgericht hat die Klage, gestützt auf die Entscheidung des XI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 14. November 2006 (BGHZ 170, 18 ff.), mangels Aktivlegitimation des Klägers abgewiesen.

    Dagegen richtet sich die Berufung, mit der der Kläger geltend macht: Die vom Landgericht zitierte Entscheidung des XI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 14. November 2006 (BGHZ 170, 18 ff.) begründe im Gegenteil gerade seine Aktivlegitimation.

    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass hier - anders als in dem vom Bundesgerichtshof mit Urteil vom 14. November 2006 (BGHZ 170, 18 ff.) entschiedenen Fall - die Klärung derjenigen Fragen, die allenfalls ein kollektives Verbraucherinteresse begründen könnten, keine besonderen Kosten verursachen würde.

    Diese Voraussetzung hat der Bundesgerichtshof in dem seinem Urteil vom 14. November 2006 (BGHZ 170, 18 ff.) zugrunde liegenden Fall, in dem ausweislich des Tatbestandes zu den satzungsmäßigen Aufgaben der Verbraucherorganisation die "Wahrnehmung, und der Schutz von Verbraucherinteressen" zählte, nicht problematisiert.

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  • BGH, 10.05.2012 - IX ZR 125/10  

    Rechtsanwälte - Auch der Rechtsanwalt als Mandant muss belehrt werden!

    (1) Die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten erfolgt nach ständiger Rechtsprechung geschäftsmäßig, wenn der Handelnde beabsichtigt, sie - sei es auch nur bei sich bietender Gelegenheit - in gleicher Art zu wiederholen und dadurch zu einem dauernden und wiederkehrenden Teil seiner Beschäftigung zu machen (BGH, Urteil vom 28. Februar 1985, aaO; vom 17. Februar 2000 - IX ZR 50/98, WM 2000, 1343, 1345; vom 27. November 2000, aaO S. 311; vom 14. November 2006 - XI ZR 294/05, BGHZ 170, 18 Rn. 8; vom 12. April 2011, aaO Rn. 17).
  • BGH, 06.07.2010 - XI ZR 224/09  

    Bankrecht - Rückzahlungsansprüche aus missbräuchlichen Abhebungen

    Nach der Rechtsprechung des Senats spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Karteninhaber seine persönliche Geheimzahl entweder auf der Kreditkarte notiert oder sie gemeinsam mit dieser aufbewahrt hat (BGHZ 160, 308, 314; 170, 18, Tz. 31).

    Würde das Berufungsgericht aufgrund des Ergebnisses der Beweisaufnahme die Behauptung des Klägers als wahr erachten, könnte - gegebenenfalls nachdem es den Parteien Gelegenheit zu ergänzendem Vortrag gegeben hat - Anlass bestehen, das Sicherheitssystem der Beklagten einer erneuten sachverständigen Begutachtung zu der Frage zu unterwerfen, ob dieses ein ausreichendes Sicherheitsniveau für die Anwendung des Anscheinsbeweises bietet (vgl. BGHZ 170, 18,.

  • OLG Frankfurt, 17.06.2009 - 23 U 22/06  

    Missbrauch von Kreditkarten bei Bargeldabhebung an Geldautomaten: Anscheinsbeweis

    Dies stellt ein zwar einschränkendes, jedoch gemäß der Entscheidung des BGH vom 14.11.2006 (BGHZ 170, 18; ebenso LG Bonn WM 2005, 1772) weit auszulegendes Zulässigkeitskriterium dar.
  • BGH, 21.09.2011 - VIII ZR 118/10  

    Verfahrensrecht - Interesse eines Verbandes an der Durchsetzung fremden Rechts

    Entscheidend für ein schutzwürdiges Interesse des Klägers an einer gewillkürten Prozessstandschaft ist daher nicht die Anzahl der Mitglieder, für welche er einen Zivilprozess führt, sondern ob das Klageziel auch die geschäftlichen Interessen der übrigen Mitglieder berührt und sich nicht in der - vom Satzungszweck nicht gedeckten - Durchsetzung von Individualinteressen erschöpft (vgl. BGH, Urteile vom 17. Februar 1983 - I ZR 194/80, aaO; vom 14. November 2006 - XI ZR 294/05, BGHZ 170, 18 Rn. 29).
  • OLG Karlsruhe, 06.05.2008 - 17 U 170/07  

    Missbrauch einer EC-Karte: Anscheinsbeweis und dessen Entkräftung

    In diesem Fall spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass entweder der Kartenbesitzer als rechtmäßiger Kontoinhaber die Abhebung selbst vorgenommen hat (Variante a) oder ein Dritter nach der Entwendung der EC-Karte von der Geheimnummer nur wegen ihrer Verwahrung gemeinsam mit der EC-Karte Kenntnis erlangen konnte (Variante b; vgl. zum Anscheinsbeweis BGH NJW 2004, 3623, 3624, nochmals bestätigend BGH NJW 2007, 593 ff.).
  • LG Dortmund, 18.01.2008 - 6 O 341/06  
    Solche Umstände können in der geringen Anspruchshöhe liegen, aber auch in unverhältnismäßig hohen Prozesskosten, etwa infolge erforderlicher Beweisaufnahme, einem besonderen Prozessrisiko wegen komplexer oder unsicherer Rechtsfragen oder in erheblich praktischen Durchsetzungsschwierigkeiten aufgrund besonderer Informations- oder Beweismittelbeschaffung (vgl. BGH ZIP 2006, 2359 (2362 f); Bl. 575 - 579 d. A.).
  • LG Köln, 02.04.2008 - 26 O 522/06  
    -10- Dem Kläger fehlt bereits die insoweit erforderlich Aktivlegitimation (vergleiche dazu insgesamt BGH in Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht / Wertpapier-Mitteilungen / WM 2007, Seite 67 bis 71).
  • LG Hamburg, 17.10.2011 - 321 O 493/09  

    Mietrecht - Intransparente Gaspreiserhöhungsklausel: Rückzahlung erforderlich!

  • OLG Hamburg, 12.05.2010 - 13 U 21/09  
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