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   BGH, 25.10.1988 - XI ZR 3/88   

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https://dejure.org/1988,1455
BGH, 25.10.1988 - XI ZR 3/88 (https://dejure.org/1988,1455)
BGH, Entscheidung vom 25.10.1988 - XI ZR 3/88 (https://dejure.org/1988,1455)
BGH, Entscheidung vom 25. Oktober 1988 - XI ZR 3/88 (https://dejure.org/1988,1455)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Einordnung vertraglich geschuldeter Arbeitsergebnisse eines Steuerberaters i.F.e. Hauptabschlussübersicht mit dazugehörenden Umbuchungslisten als "erlangt" i.S.d. § 667 BGB - Voraussetzungen eines vertraglichen Herausgabeanspruchs des Konkursverwalters im Konkurs eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 667; KO §§ 17, 23
    Herausgabe von Arbeitsergebnissen durch den Steuerberater im Konkurs des Auftraggebers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 1216
  • NJW-RR 1989, 629 (Ls.)
  • ZIP 1988, 1474
  • MDR 1989, 256
  • MDR 1989, 352
  • BB 1988, 2428
  • DB 1988, 2560
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.04.1966 - VII ZR 120/65

    Verjährung des Anspruchs auf Architektenhonorar

    Auszug aus BGH, 25.10.1988 - XI ZR 3/88
    Unter Geschäftsbesorgung ist eine selbständige Tätigkeit wirtschaftlicher Art zu verstehen, für die ursprünglich der Geschäftsherr selbst zu sorgen hatte, die ihm aber durch einen anderen (den Geschäftsführer) abgenommen wird (BGHZ 45, 223, 228 f. m.Nachw.).
  • BGH, 17.02.1988 - IVa ZR 262/86

    Zurückbehaltungsrecht des Steuerberaters an eigenen Arbeitsergebnissen

    Auszug aus BGH, 25.10.1988 - XI ZR 3/88
    Sie stellen vielmehr ein (vertragliches) Arbeitsergebnis des Beklagten dar, das die Gemeinschuldnerin zur Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten benötigte und das der Beklagte ihr aufgrund des bestehenden Vertragsverhältnisses schuldete (vgl. BGH Urteil vom 17. Februar 1988 - IVa ZR 262/86, WM 1988, 627 = ZIP 1988, 442).
  • BGH, 01.07.1987 - VIII ZR 194/86

    Unzulässigkeit einer Leistungsklage bei Besitz des herausgeforderten Gegenstandes

    Auszug aus BGH, 25.10.1988 - XI ZR 3/88
    Der Kläger kann den Streit über das Bestehen des bereits vor Klageerhebung im Wege der Zwangsvollstreckung durchgesetzten Herausgabeanspruchs nur durch eine Feststellungsklage zur Entscheidung stellen (vgl. BGH Urteil vom 1. Juli 1987 - VIII ZR 194/86, WM 1987, 1313, 1314 f.).
  • BGH, 11.03.2004 - IX ZR 178/03

    Anspruch des Mandanten eines Steuerberaters auf Zustimmung der Übertragung der

    Ob der Auftraggeber nach dem Ende des Mandats vom Steuerberater verlangen kann, daß dieser der Übertragung der von ihm bei der DATEV gespeicherten Daten auf einen anderen Steuerberater zustimmt, hängt davon ab, ob die Daten das vertraglich geschuldete Arbeitsergebnis enthalten oder ob es sich um dieses vorbereitende Arbeitsleistungen handelt (im Anschluß an BGH, Urt. v. 17. Februar 1988 - IVa ZR 262/86, ZIP 1988, 442 f; Urt. v. 25. Oktober 1988 - XI ZR 3/88, NJW 1989, 1216 f).

    Denn er wird aufgrund eines Geschäftsbesorgungsvertrages tätig (vgl. BGH, Urt. v. 17. Februar 1988 - IVa ZR 262/86, ZIP 1988, 442 f; Urt. v. 25. Oktober 1988 - XI ZR 3/88, NJW 1989, 1216 f).

    Anders verhält es sich jedoch mit dem (vertraglichen) Arbeitsergebnis der Beklagten, das die Schuldnerin zur Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten benötigte und das die Beklagte ihr aus dem Steuerberatervertrag schuldete (vgl. BGH, Urt. v. 17. Februar 1988, aaO S. 442; v. 25. Oktober 1988, aaO S. 1217).

    Für die rechtliche Beurteilung ist es ohne Belang, ob die Beklagte die Schuldnerin allgemein steuerlich beraten hat (vgl. BGH, Urt. v. 25. Oktober 1988, aaO).

    Denn das vertraglich geschuldete Arbeitsergebnis kann auch der Insolvenzverwalter nicht honorarfrei zur Masse ziehen (vgl. BGH, Urt. v. 25. Oktober 1988, aaO; Gehre, aaO § 66 Rn. 16).

  • BFH, 13.02.2019 - XI R 42/17

    Keine Rückstellung für Aufbewahrungskosten von Mandantendaten im

    Diese hat der Steuerberater weder "von dem Auftraggeber oder für ihn erhalten" noch hat er sie --da sie die aufgrund des Vertragsverhältnisses geschuldete Leistung darstellen-- i.S. von § 667 des Bürgerlichen Gesetzbuchs "aus der Geschäftsbesorgung erlangt"(Urteil des Bundesgerichtshofs vom 25. Oktober 1988 XI ZR 3/88, Neue Juristische Wochenschrift 1989, 1216; Goez in Kuhls u.a., Kommentar zum Steuerberatungsgesetz, 3. Aufl., § 66 Rz 4).
  • OLG Köln, 09.07.1997 - 27 UF 22/97

    Pflicht des unterhaltsberechtigten Ehegatten zur Zustimmung zum steuerlichen

    Im Schadensersatzrecht ist jedoch anerkannt, daß ein Anspruch auf Befreiung von einer Verbindlichkeit nach § 250 Satz 2 BGB in eine Geldforderung übergeht, wenn der Geschädigte dem Schuldner erfolglos eine Frist zur Freistellung mit Ablehnungsandrohung gesetzt oder wenn der Schuldner diese ernsthaft und endgültig verweigert hat (BGH NJW 1989, 1216; 1992, 2222).
  • LG Aurich, 06.05.2016 - 5 O 789/12

    Entgeltlicher Geschäftsbesorgungsvertrag: Beendigung des Vertrages seitens des

    Geschäftsbesorgung i.S.d. § 675 BGB ist nach h.M. eine selbstständige Tätigkeit wirtschaftlicher Art im fremden Interesse (BGH NJW 1989, 1216, 1217; BGH NJW-RR 1992, 560).
  • OLG Hamm, 05.02.1999 - 25 U 133/98
    Das weitergehende Klagebegehren erweist sich - wie im Senatstermin im einzelnen erörtert - dagegen als unbegründet, weil es sich bei den insoweit herausverlangten Unterlagen um Arbeitsergebnisse der Beklagten handelt, zu deren Herausgabe sie weder gemäß den §§ 667, 675 BGB noch vertraglich verpflichtet war, nachdem der Kläger sich geweigert hat, das hierfür von der Beklagten verlangte Honorar zu zahlen und auch die insoweit von der Beklagten zur Konkurstabelle angemeldete Forderung ausdrücklich bestritten hat (vgl. BGH DStR 89, 259 = ZIP 88, 1474).
  • FG Sachsen, 26.04.2017 - 1 K 1596/15

    Aufrechnung im Insolvenzverfahren - Rücktritt des Insolvenzverwalters über das

    Rechtsgestaltend wirkt die Erfüllungsablehnung des Insolvenzverwalters nur insofern, als er an seine Erklärung gebunden ist und durch sie analog § 103 Abs. 2 S. 3 InsO das Recht verliert, seinerseits auf der Erfüllung des Vertrages zu bestehen (Marotzke in Kayser/Thole, Heidelberger Kommentar zur InsO , 8. Aufl., § 103 Rz. 88; BGH-Urteil vom 25. Okt. 1988 - XI ZR 3/88, [...] Rz. 13; Wegener, a.a.O.).
  • OLG Düsseldorf, 18.09.1997 - 10 U 93/96

    Schadensersatzpflicht des Vermieters bei nicht rechtzeitiger Wohnung durch

    Da die Klägerin jedoch ihrerseits ihrer Untermieterin unter dem Gesichtspunkt des anfänglichen Unvermögens wegen Nichtgewährung des Mietgebrauchs auf Schadensersatz haftet, steht ihr gegenüber den Beklagten an sich ein entsprechender Freistellungsanspruch zu, der indes nach § 250 BGB in einen Geldanspruch übergegangen ist (vgl. BGH NJW 1989, 1216 und 1992, 2222 sowie Palandt/Heinrichs, aaO, Vorbem. vor § 249 BGB Rdn. 46).
  • LG Düsseldorf, 18.08.1997 - 19 T 308/96

    Erfüllung einer vertraglichen Verpflichtung aus einem Geschäftsbesorgungsvertrag

    Er beruft sich zur Begründung seines Rechtsmittels im wesentlichen auf das- Urteil des Bundesgerichtshofs vom 25.10.1988 (XI ZR 3/88), mit dem der BGH entschieden hat, daß ein vertraglicher Anspruch gegen den Steuerberater auf Herausgabe der von diesem vertragsgemäß erstellten Arbeitsergebnisse im Konkurs nicht bestehe.
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