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Rechtsprechung
   BGH, 14.05.2002 - XI ZR 304/01   

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https://dejure.org/2002,5484
BGH, 14.05.2002 - XI ZR 304/01 (https://dejure.org/2002,5484)
BGH, Entscheidung vom 14.05.2002 - XI ZR 304/01 (https://dejure.org/2002,5484)
BGH, Entscheidung vom 14. Mai 2002 - XI ZR 304/01 (https://dejure.org/2002,5484)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Bank - Finanzierung einer Eigentumswohnung - Schadensersatz - Bereicherung - Revision - Befangenheit

  • Judicialis

    ZPO § 42 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 42 Abs. 2
    Besorgnis der Befangenheit eines Richters eines Obersten Bundesgerichts; Teilnahme an wissenschaftlichen Seminaren und Vortragsveranstaltungen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Befangenheit eines Richters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 29.10.1992 - 5 AZR 377/92

    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BGH, 14.05.2002 - XI ZR 304/01
    Die Mitwirkung eines Richters an früheren Entscheidungen kann seine Ablehnung deshalb nur rechtfertigen, wenn zusätzliche konkrete Umstände vorliegen, die ergeben, daß der Richter nicht bereit ist, seine frühere Meinung kritisch zu überprüfen und das Vorbringen der Prozeßbeteiligten unvoreingenommen zur Kenntnis zu nehmen (BAG NJW 1993, 879).
  • BVerfG, 02.12.1992 - 2 BvF 2/90

    Besorgnis der Befangenheit eines Verfassungsrichters infolge der früheren

    Auszug aus BGH, 14.05.2002 - XI ZR 304/01
    Entscheidend ist, ob ein Prozeßbeteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlaß hat, an der Unvoreingenommenheit eines Richters zu zweifeln (BVerfG NJW 1993, 2230 m.w.Nachw.).
  • BGH, 05.03.2001 - I ZR 58/00

    Besorgnis der Befangenheit wegen der Zugehörigkeit verschiedener Richter am BGH

    Auszug aus BGH, 14.05.2002 - XI ZR 304/01
    Selbst die Mitgliedschaft eines Richters in einem prozeßbeteiligten Verein mit einer größeren Mitgliederzahl ist kein Ablehnungsgrund (BGH, Beschluß vom 5. März 2001 - I ZR 58/00, BGH-Report 2001, 432, 433).
  • BVerfG, 05.02.1997 - 1 BvR 2306/96

    Steiner

    Auszug aus BGH, 14.05.2002 - XI ZR 304/01
    Dies gilt auch dann, wenn wissenschaftliche Äußerungen über die bereits vorliegende Rechtsprechung hinausgehen (vgl. BVerfG NJW 1997, 1500).
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Rechtsprechung
   BGH, 13.01.2003 - XI ZR 304/01 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,8190
BGH, 13.01.2003 - XI ZR 304/01 (1) (https://dejure.org/2003,8190)
BGH, Entscheidung vom 13.01.2003 - XI ZR 304/01 (1) (https://dejure.org/2003,8190)
BGH, Entscheidung vom 13. Januar 2003 - XI ZR 304/01 (1) (https://dejure.org/2003,8190)
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Volltextveröffentlichungen (9)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.05.2002 - XI ZR 357/01

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters eines Obersten Bundesgerichts;

    Auszug aus BGH, 13.01.2003 - XI ZR 304/01
    Ergänzend stützt der Kläger sich darauf, daß der Senat unter Mitwirkung der beiden abgelehnten Richter am 4. Juni 2002, also wenige Tage nach Zustellung des angefochtenen Beschlusses, in dem Verfahren XI ZR 357/01 die Revision der Klägerin, welche die Richter ebenfalls wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt hatte, nicht zur Entscheidung angenommen hat.

    Weder die Spruchpraxis des XI. Zivilsenats zu den von dem Kläger sog. "drückervermittelten Wohnungsfinanzierungen" noch die Mitwirkung an der angefochtenen Entscheidung oder dem Nichtannahmebeschluß vom 4. Juni 2002 (XI ZR 357/01) begründen die Besorgnis der Befangenheit der abgelehnten Richter.

    Zu Unrecht leitet der Kläger schließlich die Besorgnis der Befangenheit daraus her, daß der XI. Zivilsenat in der Sache XI ZR 357/01 am 4. Juni 2002 - unter Mitwirkung der abgelehnten Richter - die Nichtannahme der von der Klägerin jenes Rechtsstreits eingelegten Revision beschlossen hat.

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