Rechtsprechung
BGH, 10.01.2017 - XI ZR 31/15 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 544 Abs. 4 Satz 2 Halbs. 2 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO
- Wolters Kluwer
Gesonderter Hinweis auf ein Totalverlustrisiko im Fall der Beratung über eine Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds; Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision
- ra.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Gesonderter Hinweis auf ein Totalverlustrisiko im Fall der Beratung über eine Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds; Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision
- rechtsportal.de (Leitsatz)
ZPO § 543 Abs. 2 S. 1
Gesonderter Hinweis auf ein Totalverlustrisiko im Fall der Beratung über eine Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds; Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision
Verfahrensgang
- LG Waldshut-Tiengen, 21.03.2014 - 1 O 164/11
- OLG Karlsruhe, 29.12.2014 - 4 U 69/14
- BGH, 10.01.2017 - XI ZR 31/15
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 27.10.2009 - XI ZR 337/08
"Optimistische Erwartung" als Grundlage einer Anlageempfehlung
Auszug aus BGH, 10.01.2017 - XI ZR 31/15
Der in Bezug auf die nach dem Klägervortrag nicht erfolgte Aufklärung über das Totalverlustrisiko, deren Unterlassung das Berufungsgericht als nicht bewiesen angesehen hat, geltend gemachte Zulassungsgrund der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung ist schon deshalb nicht gegeben, weil im Fall der Beratung über eine Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds ein gesonderter Hinweis auf ein Totalverlustrisiko grundsätzlich nicht erforderlich ist (Senatsurteile vom 27. Oktober 2009 - XI ZR 337/08, WM 2009, 2303 Rn. 25 …und vom 11. September 2012 - XI ZR 363/10, BKR 2012, 513 Rn. 13). - BGH, 11.09.2012 - XI ZR 363/10
Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflichtige Rückvergütungen …
Auszug aus BGH, 10.01.2017 - XI ZR 31/15
Der in Bezug auf die nach dem Klägervortrag nicht erfolgte Aufklärung über das Totalverlustrisiko, deren Unterlassung das Berufungsgericht als nicht bewiesen angesehen hat, geltend gemachte Zulassungsgrund der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung ist schon deshalb nicht gegeben, weil im Fall der Beratung über eine Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds ein gesonderter Hinweis auf ein Totalverlustrisiko grundsätzlich nicht erforderlich ist (…Senatsurteile vom 27. Oktober 2009 - XI ZR 337/08, WM 2009, 2303 Rn. 25 und vom 11. September 2012 - XI ZR 363/10, BKR 2012, 513 Rn. 13).
- OLG Frankfurt, 29.04.2019 - 23 U 117/18
Aufklärungs- und Beratungspflichten bei Erwerb von Anteilen an geschlossenem …
Im Fall der Beratung über eine Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds ist ein gesonderter Hinweis auf ein Totalverlustrisiko grundsätzlich nicht erforderlich (BGH, Beschluss vom 10. Januar 2017 - XI ZR 31/15 -, juris; BGH, Urteil vom 11. September 2012 - XI ZR 363/10 -, juris).