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   BGH, 18.12.2007 - XI ZR 324/06   

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Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    VerbrKrG a. F. § 9 Abs. 1, § 3 Abs. 2 Nr. 2; BGB § 138
    Zum verbundenen Geschäft bei einem (Immobilien-)Kaufvertrag und einem grundpfandrechtlich abgesicherten Kreditvertrag i. S. d. VerbrKrG

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 2008, 1436
  • ZIP 2008, 962
  • MDR 2008, 755
  • WM 2008, 967



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Wird zitiert von ... (46)  

  • OLG Hamm, 02.04.2009 - 27 U 105/07  

    Umfang der Auskunfts- und Aufklärungspflichten der Gründungsgesellschafter eines

    Von einer solchen Mitwirkung ist nach der jüngsten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auszugehen, wenn der Kreditvertrag nicht aufgrund eigener Initiative des Kreditnehmers zustande kommt, sondern weil der Vertriebsbeauftragte des Verkäufers dem Interessenten zugleich mit dem Kaufvertrag bzw. den Beitrittsunterlagen einen Kreditantrag des Finanzierungsinstituts vorgelegt hat, das sich dem Verkäufer gegenüber zur Finanzierung bereit erklärt hatte (BGH, Urteil vom 18. Dezember 2007, XI ZR 324/06, WM 2008, 967; Rdnr. 22).

    Die Verträge müssen sich wechselseitig bedingen bzw. der eine muss seinen Sinn erst durch den anderen erhalten (BGH, Urteil vom 19. Mai 2000, V ZR 322/98, NJW 2000, 3065 Rdnr. 7; Urteil vom 18. Dezember 2007, XI ZR 324/06, WM 2008, 967, Rdnr. 25).

    Dazu bedarf es der Verknüpfung beider Verträge durch konkrete Umstände (Verbindungselemente), die sich nicht wie notwendige Tatbestandselemente abschließend umschreiben lassen, sondern im Einzelfall verschieden sein oder gar fehlen können, wenn sich die wirtschaftliche Einheit aus anderen Umständen ergibt (BGH, Urteil vom 18. Dezember 2007, XI ZR 324/06, WM 2008, 967, Rdnr. 25).

    Als Indiz für eine wirtschaftliche Einheit sieht der Bundesgerichtshof den Umstand, dass der Kreditvertrag nicht von den Käufern aufgrund eigener Verhandlungen, sondern allein durch den Vermittler als Vertreter geschlossen wurde, der auch die Bonitätsunterlagen weitergereicht hat (BGH, Urteil vom 18. Dezember 2007, XI ZR 324/06, WM 2008, 967, Rdnr. 27).

    Denn der Abschluss des Kreditvertrages zeitlich nach dem Abschluss des damit finanzierten Geschäfts steht der Bejahung eines inneren Zusammenhangs dann nicht entgegen, wenn etwa die Lieferung der Kaufsache erst nach der Finanzierungszusage erfolgt (BGH, Urteil vom 18. März 2003, XI ZR 422/01, NJW 2003, 2093, Rdnr. 13; Urteil vom 18. Dezember 2007, XI ZR 324/06, WM 2008, 967, Rdnr. 27) oder wenn die Fremdfinanzierung von vornherein vorgesehen war (BGH, Urteil vom 18. März 2003, XI ZR 422/01, NJW 2003, 2093, Rdnr. 13).

    Auch für die spätere Erhöhung der Einlage gilt, dass die "Lieferung der Kaufsache" erst nach der Finanzierungszusage erfolgt (BGH, Urteil vom 18. März 2003, XI ZR 422/01, NJW 2003, 2093, Rdnr. 13; Urteil vom 18. Dezember 2007, XI ZR 324/06, WM 2008, 967, Rdnr. 27).

    Für die weitere Frage, ob ein Kredit zu für Grundpfandkredite üblichen Bedingungen ausgereicht worden ist, kommt es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entscheidend auf die Zinshöhe an (BGH, Urteil vom 18. Dezember 2007, XI ZR 324/06, NJW-RR 2008, 1436).

  • OLG Hamm, 21.12.2009 - 8 U 58/09  
    Von einer solchen Mitwirkung kann nur ausgegangen werden, wenn der Kreditvertrag nicht aufgrund eigener Initiative des Kreditnehmers zustande kommt, sondern weil der Vertriebsbeauftragte des Verkäufers dem Interessenten zugleich mit dem Kaufvertrag bzw. den Beitrittsunterlagen einen Kreditantrag des Finanzierungsinstituts vorgelegt hat, das sich dem Verkäufer gegenüber zur Finanzierung bereit erklärt hatte (BGH WM 2008, 967 ff.).

    Die Feststellung, dass die Anlageunterlagen zugleich mit dem Kreditantrag vom Vertrieb den Interessenten vorgelegt worden sind, ist unverzichtbar und kann nicht durch andere Indizien ersetzt werden (BGH WM 2008, 967 ff.).

    Die Verträge müssen sich wechselseitig bedingen bzw. der eine muss seinen Sinn erst durch den anderen erhalten (BGH NJW 2000, 3065 ff.; BGH WM 2008, 967 ff.).

    Dazu bedarf es der Verknüpfung beider Verträge durch konkrete Umstände (Verbindungselemente), die sich nicht wie notwendige Tatbestandselemente abschließend umschreiben lassen, sondern im Einzelfall verschieden sein oder gar fehlen können, wenn sich die wirtschaftliche Einheit aus anderen Umständen ergibt (BGH WM 2008, 967 ff.).

    Als solche Indizien sind etwa die Zweckbindung des Darlehens zur Finanzierung eines bestimmten Geschäfts, durch die dem Darlehensnehmer die freie Verfügbarkeit über die Darlehensvaluta genommen wird, der gleichzeitige Abschluss beider Verträge, das Verwenden einheitlicher Formulare mit konkreten wechselseitigen Hinweisen auf den jeweils anderen Vertrag, die Einschaltung derselben Vertriebsorganisation durch Kreditgeber und Verkäufer und das Abhängigmachen des Wirksamwerdens des Erwerbsvertrages vom Zustandekommen des Finanzierungsvertrages mit einer vom Unternehmer vorgegebenen Bank anzusehen (BGH WM 2008, 967 ff.).

    (2) Als Indiz für eine wirtschaftliche Einheit ist ferner der Umstand heranzuziehen, dass die Kreditverträge nicht von den Käufern - hier dem Kläger - aufgrund eigener Verhandlungen, sondern allein durch den Vermittler als Vertreter geschlossen wurden, hier also von der I3 GmbH, die auch die Bonitätsunterlagen weitergereicht hat (vgl. BGH WM 2008, 967 ff.).

  • BGH, 24.03.2009 - XI ZR 456/07  

    Vermutung der Ursächlichkeit einer Haustürsituation für

    Da die Widerrufsbelehrung bereits aus diesem Grunde unwirksam ist, kommt es nicht mehr darauf an, ob die Annahme des Darlehensangebots seitens der Beklagten am 4. September 1996 nach den maßgeblichen Umständen des konkreten Falles, zu denen das Berufungsgericht keine Feststellungen getroffen hat, noch rechtzeitig im Sinne von § 147 Abs. 2 BGB war (vgl. dazu Senatsurteile vom 18. Dezember 2007 - XI ZR 324/06, WM 2008, 967, Tz. 38 ff. und vom 13. Januar 2009 - XI ZR 118/08, WM 2009, 350, Tz. 20 m.w.N.).

    Im Ausgangspunkt zutreffend ist allerdings die Ansicht des Berufungsgerichts, dass allein unter dem Gesichtspunkt eines verbundenen Geschäfts im Sinne von § 9 Abs. 1 VerbrKrG (in der Fassung vom 17. Dezember 1990), dessen Vorliegen das Berufungsgericht rechtsfehlerfrei und von der Revisionserwiderung nicht angegriffen festgestellt hat (vgl. auch Senatsurteile BGHZ 167, 252, Tz. 15; vom 21. November 2006 - XI ZR 347/05, WM 2007, 200, Tz. 16; vom 5. Juni 2007 - XI ZR 348/05, WM 2007, 1367, Tz. 15; vom 18. Dezember 2007 - XI ZR 324/06, WM 2008, 967, Tz. 22 ff. und vom 1. Juli 2008 - XI ZR 411/06, WM 2008, 1596, Tz. 18), die Beklagte ohne das Hinzutreten weiterer, ihr zurechenbarer Umstände, nicht für Ansprüche der Kläger gegen Fondsinitiatoren, Gründungsgesellschafter oder sonstige Prospektverantwortliche wegen einer arglistigen Täuschung durch falsche Angaben im Vertriebsprospekt einzustehen hat.

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  • OLG Hamm, 08.09.2008 - 8 U 161/07  

    Haftung des Gründungsgesellschafters wegen Verletzung der Aufklärungspflicht -

    Von einer solchen Mitwirkung ist nach der jüngsten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auszugehen, wenn der Kreditvertrag nicht aufgrund eigener Initiative des Kreditnehmers zustande kommt, sondern weil der Vertriebsbeauftragte des Verkäufers dem Interessenten zugleich mit dem Kaufvertrag bzw. den Beitrittsunterlagen einen Kreditantrag des Finanzierungsinstituts vorgelegt hat, das sich dem Verkäufer gegenüber zur Finanzierung bereit erklärt hatte (BGH, Urteil vom 18.12.2007, XI ZR 324/06, WM 2008, 967; Rdn. 22).

    Die Verträge müssen sich wechselseitig bedingen bzw. der eine muss seinen Sinn erst durch den anderen erhalten (BGH, Urteil vom 19.05.2000, V ZR 322/98, NJW 2000, 3065 Rdn. 7; Urteil vom 18.12.2007, XI ZR 324/06, WM 2008, 967, Rdn. 25).

    Dazu bedarf es der Verknüpfung beider Verträge durch konkrete Umstände (Verbindungselemente), die sich nicht wie notwendige Tatbestandselemente abschließend umschreiben lassen, sondern im Einzelfall verschieden sein oder gar fehlen können, wenn sich die wirtschaftliche Einheit aus anderen Umständen ergibt (BGH, Urteil vom 18.12.2007, XI ZR 324/06, Rdn. 25).

    Als Indiz für eine wirtschaftliche Einheit sieht der BGH den Umstand, dass der Kreditvertrag nicht von den Käufern aufgrund eigener Verhandlungen, sondern allein durch den Vermittler als Vertreter geschlossen wurde, der auch die Bonitätsunterlagen weitergereicht hat (BGH, Urteil vom 18.12.2007, XI ZR 324/06, Rdn. 27).

    Der Abschluss des Kreditvertrages nach dem Abschluss des damit finanzierten Geschäfts steht der Bejahung eines inneren Zusammenhangs allerdings dann nicht entgegen, wenn etwa die Lieferung der Kaufsache erst nach der Finanzierungszusage erfolgt (BGH, Urteil vom 18.03.2003, XI ZR 442/01, Rdn. 13; Urteil vom 18.12.2007, XI ZR 324/06, Rdn. 27) oder wenn die Fremdfinanzierung von vornherein vorgesehen war (BGH, Urteil vom 18.03.2003, XI ZR 442/01, Rdn. 13).

  • OLG Hamm, 02.04.2009 - 27 U 104/07  

    Umfang der Auskunfts- und Aufklärungspflichten der Gründungsgesellschafter eines

    Von einer solchen Mitwirkung ist nach der jüngsten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auszugehen, wenn der Kreditvertrag nicht aufgrund eigener Initiative des Kreditnehmers zustande kommt, sondern weil der Vertriebsbeauftragte des Verkäufers dem Interessenten zugleich mit dem Kaufvertrag bzw. den Beitrittsunterlagen einen Kreditantrag des Finanzierungsinstituts vorgelegt hat, das sich dem Verkäufer gegenüber zur Finanzierung bereit erklärt hatte (BGH, Urteil vom 18. Dezember 2007, XI ZR 324/06, WM 2008, 967; Rdnr. 22).

    Die Verträge müssen sich wechselseitig bedingen bzw. der eine muss seinen Sinn erst durch den anderen erhalten (BGH, Urteil vom 19. Mai 2000, V ZR 322/98, NJW 2000, 3065 Rdnr. 7; Urteil vom 18. Dezember 2007, XI ZR 324/06, WM 2008, 967, Rdnr. 25).

    Dazu bedarf es der Verknüpfung beider Verträge durch konkrete Umstände (Verbindungselemente), die sich nicht wie notwendige Tatbestandselemente abschließend umschreiben lassen, sondern im Einzelfall verschieden sein oder gar fehlen können, wenn sich die wirtschaftliche Einheit aus anderen Umständen ergibt (BGH, Urteil vom 18. Dezember 2007, XI ZR 324/06, WM 2008, 967, Rdnr. 25).

    Als Indiz für eine wirtschaftliche Einheit sieht der Bundesgerichtshof den Umstand, dass der Kreditvertrag nicht von den Käufern aufgrund eigener Verhandlungen, sondern allein durch den Vermittler als Vertreter geschlossen wurde, der auch die Bonitätsunterlagen weitergereicht hat (BGH, Urteil vom 18. Dezember 2007, XI ZR 324/06, WM 2008, 967, Rdnr. 27).

    Dies gilt als ein weiteres Anzeichen für ein verbundenes Geschäft (vgl. BGH, Urteil vom 18. März 2003, XI ZR 422/01, NJW 2003, 2093, Rdnr. 13; Urteil vom 18. Dezember 2007, XI ZR 324/06, WM 2008, 967, Rdnr. 27).

  • BGH, 15.12.2009 - XI ZR 45/09  

    Verbraucherrecht - Darlehensvertrag und Restschuldversicherungsvertrag

    Dazu bedarf es der Verknüpfung beider Verträge durch konkrete Umstände, die sich nicht wie notwendige Tatbestandsmerkmale abschließend umschreiben lassen, sondern im Einzelfall verschieden sein oder gar fehlen können, wenn sich die wirtschaftliche Einheit aus anderen Umständen ergibt (Senat, Urteil vom 18. Dezember 2007 - XI ZR 324/06, WM 2008, 967, Tz. 25).
  • BGH, 01.07.2008 - XI ZR 411/06  

    Immobilienanlagen - Haftung der Bank für Täuschung durch Vermittler

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats kann zum einen ein Rückforderungsdurchgriff bei Vorliegen eines verbundenen Geschäfts mangels Regelungslücke nicht auf eine analoge Anwendung des § 9 Abs. 2 Satz 4 VerbrKrG gestützt werden, sondern allein auf § 813 BGB (Senatsurteil vom 4. Dezember 2007 - XI ZR 227/06, WM 2008, 244, 246, Tz. 30, zur Veröffentlichung in BGHZ 174, 334 vorgesehen und vom 18. Dezember 2007 - XI ZR 324/06, WM 2008, 967, 968, Tz. 20).
  • OLG Köln, 30.08.2012 - 18 U 79/11  

    Klagen von 16 Immobilienfonds-Anlegern zurückgewiesen

    Von einer solchen Mitwirkung ist auszugehen, wenn der Kreditvertrag nicht aufgrund eigener Initiative des Kreditnehmers zustande kommt, sondern weil der Vertriebsbeauftragte des Verkäufers dem Interessenten zugleich mit dem Kaufvertrag bzw. den Beitrittsunterlagen einen Kreditantrag des Finanzierungsinstituts vorgelegt hat, das sich dem Verkäufer gegenüber zur Finanzierung bereit erklärt hatte (st. Rspr., vgl. etwa BGHZ 167, 252, 257, zitiert nach juris, Rn. 14; Urteile vom 18.07.2007 - XI ZR 324/06, NJW-RR 2008, 1436-1439, zitiert nach juris, Rn.22; vom 19.06.2007 - XI ZR 142/05, WM 2007, 1456, 1458, zitiert nach juris, Rn. 19 und vom 04.12.2007 - XI ZR 227/06, WM 2008, 244, 245 f., zitiert nach juris, Rn. 21 m.w.N.).

    Diese Feststellung ist aber für die Annahme einer unwiderleglichen Vermutung der wirtschaftlichen Einheit nach § 9 Abs. 1 Satz 2 VerbrKrG unverzichtbar und kann nicht durch andere Indizien ersetzt werden (BGH, Urteil vom 18.07.2007 - XI ZR 324/06, NJW-RR 2008, 1436-1439, zitiert nach juris, Rn.23).

    Zu diesen Indizien gehören die Zweckbindung des Darlehens zur Finanzierung eines bestimmten Geschäfts, durch die dem Darlehensnehmer die freie Verfügbarkeit über die Darlehensvaluta genommen wird, der zeitgleiche Abschluss beider Verträge, das Verwenden einheitlicher Formulare mit konkreten wechselseitigen Hinweisen auf den jeweils anderen Vertrag, die Einschaltung derselben Vertriebsorganisation durch Kreditgeber und Verkäufer und das Abhängigmachen des Wirksamwerdens des Erwerbsvertrages vom Zustandekommen des Finanzierungsvertrages mit einer vom Unternehmer vorgegebenen Bank (BGH, Urteil vom 18.07.2007 - XI ZR 324/06, NJW-RR 2008, 1436-1439, zitiert nach juris, Rn.25 f).

  • OLG Frankfurt, 24.02.2010 - 9 U 86/08  

    Kreditfinanzierter Erwerb einer Immobilie zu Steuersparzwecken;

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung kommt es für die Frage, ob ein Kredit für zu Grundpfandkredite üblichen Bedingungen gewährt wurde, entscheidend auf die Zinshöhe an (BGH, Urteil vom 18.12.2007, XI ZR 324/06, Rz. 29, zitiert nach juris), so dass unschädlich ist, wenn es sich bei dem Darlehensvertrag der Beklagten zu 2) um eine echte Abschnittsfinanzierung handeln sollte.

    Der Kläger hat nicht ausreichend dargetan, dass die ihm gewährten Kredite mit einem anfänglichen effektiven Jahreszins von 6, 835 % und 7, 09% bzw. 9,58% hinsichtlich des Teildarlehens für die Vorfinanzierung der Steuerrückerstattung sich nicht im Rahmen der in den Monatsberichten der Deutschen Bundesbank ausgewiesenen Streubreitengrenze (BGH, Urteil vom 18.3.2003, XI ZR 422/01; nach BGH, Urteil vom 18.12.2007, XI ZR 324/06, ist eine Abweichung von bis 1 % unerheblich) halten.

    Die Anwendung des Vergleichswertverfahrens verdient auch nach höchstrichterlicher Rechtsprechung für die Frage der Beurteilung der sittenwidrigen Kaufpreisüberhöhung Vorrang, wenn sich eine aussagekräftige Menge von Vergleichspreisen zuverlässig ermitteln lässt (BGH, Urteil vom 18.12.2007, XI ZR 324/06, Rz. 32 ff.; Urteil vom 02.07.2004, V ZR 213/03, 8, beide zitiert nach Juris).

  • BGH, 27.05.2008 - XI ZR 149/07  

    Immobilienanlagen - Wann muss Vollmachtsurkunde spätestens vorliegen?

    Die Anweisung ist ihnen zuzurechnen, weil der Beklagten nach den rechtsfehlerfreien Feststellungen des Berufungsgerichts bei Ausführung der Anweisung eine Ausfertigung der notariell beglaubigten Vollmacht, die die Kläger der Geschäftsbesorgerin erteilt hatten, vorlag (vgl. Senat, Urteil vom 18. Dezember 2007 - XI ZR 324/06, WM 2008, 967, 971 Tz. 41).
  • OLG Düsseldorf, 28.11.2008 - 15 U 85/07  

    Pflichten eines Anlageberaters

  • OLG Brandenburg, 28.09.2011 - 4 U 196/10  

    Pflichten des Anlagevermittlers zur Aufklärung über Vertriebsprovisionen

  • BGH, 24.02.2010 - XII ZR 120/06  

    Mietrecht - Schriftformerfordernis bei Annahmefristüberschreitung

  • OLG Köln, 22.10.2008 - 13 U 10/08  

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Falschberatung im

  • OLG Frankfurt, 26.08.2008 - 9 U 24/07  

    Immobilienanlagen - Anforderungen an Widerrufsbelehrung?

  • BGH, 21.10.2008 - XI ZR 256/07  

    Anforderungen an die Eingehung eines Schuldanerkenntnisses

  • OLG Düsseldorf, 12.04.2011 - 23 U 67/10  

    Bauvertrag - Wann ist Vergleich über Mängelbeseitigung sittenwidrig?

  • BGH, 18.01.2011 - XI ZR 356/09  

    Verbraucherrecht - Darlehen zur teilweisen Finanzierung d. verbundenen Vertrags

  • OLG Hamm, 23.04.2010 - 7 U 99/09  

    Widerruf der zur Finanzierung des Beitritts zu einer als Anlagegesellschaft

  • OLG Stuttgart, 15.07.2008 - 6 U 8/06  

    Verbraucherdarlehensvertrag zur Finanzierung einer Beteiligung an einem

  • OLG Hamm, 07.10.2008 - 34 U 89/07  

    Aufklärungspflichten des finanzierenden Kreditinstituts bei steuersparenden

  • OLG Köln, 14.01.2009 - 13 U 103/08  

    Darlehensverträge und Restschuldversicherungen = verbundene Verträge?

  • BGH, 30.06.2009 - XI ZR 291/08  

    Wirksamkeit einer Vollmacht zur Erklärung des Beitritts zu einer

  • OLG Schleswig, 17.03.2010 - 5 U 2/10  

    Rechtsfolgen der Rückabwicklung eines Verbraucherkreditvertrages hinsichtlich

  • OLG München, 28.07.2010 - 20 U 4052/08  

    Sittenwidrigkeit eines Grundstückskaufvertrages: Widerlegung der Vermutung einer

  • OLG Düsseldorf, 03.07.2009 - 24 U 34/09  

    Sittenwidrigkeit eines Partnervermittlungsvertrages

  • OLG Celle, 17.06.2009 - 3 U 53/09  

    Verbraucherdarlehensvertrag mit Restschuldversicherung: Voraussetzungen der

  • LG Köln, 18.12.2008 - 15 O 299/08  
  • LG Berlin, 02.09.2009 - 4 S 10/08  
  • OLG Düsseldorf, 17.05.2010 - 24 U 188/09  

    Wann ist Partnerschaftsvermittlungsvertrag sittenwidrig?

  • OLG Bamberg, 28.11.2008 - 4 U 88/01  

    Bankenhaftung beim vollfinanzierten Erwerb einer Immobilie im Bauträger- und

  • OLG Frankfurt, 02.06.2009 - 23 U 37/08  
  • OLG Frankfurt, 02.06.2009 - 23 U 207/07  

    Wirksamkeit eines Darlehens zur Finanzierung des Erwerbs einer Eigentumswohnung

  • OLG Frankfurt, 02.06.2009 - 23 U 139/08  
  • OLG Brandenburg, 08.07.2009 - 4 U 152/08  

    Verbraucherdarlehensvertrag: Widerruf nach Ablauf der Widerrufsfrist; Fristbeginn

  • LG Düsseldorf, 12.08.2009 - 8 O 70/09  
  • KG, 16.05.2012 - 24 U 103/10  

    § 280 Abs 1 BGB, § 675 BGB

  • KG, 02.09.2011 - 4 U 9/10  
  • OLG Köln, 23.05.2012 - 13 U 150/11  

    Rückforderung der für die einvernehmliche Auflösung eines Zins-Swap-Geschäfts

  • LG Itzehoe, 06.08.2009 - 7 O 281/08  

    Verbundenes Geschäft bei Darlehensvertrag mit Restschuldversicherung

  • LG Düsseldorf, 20.01.2011 - 4b O 73/08  

    Abwicklungsvereinbarung

  • LG Ulm, 16.01.2009 - 4 O 358/08  
  • OLG Bamberg, 03.04.2009 - 6 U 29/08  
  • OLG Frankfurt, 16.12.2009 - 9 U 94/03  

    Haftung bei Kapitalanlagegeschäften (Geschlossener Immobilienfonds):

  • LG Saarbrücken, 07.05.2010 - 13 S 96/09  
  • OLG Köln, 27.09.2010 - 13 W 36/10  
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