Weitere Entscheidung unten: BGH, 14.05.2002

Rechtsprechung
   BGH, 13.01.2003 - XI ZR 357/01 (1)   

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https://dejure.org/2003,4840
BGH, 13.01.2003 - XI ZR 357/01 (1) (https://dejure.org/2003,4840)
BGH, Entscheidung vom 13.01.2003 - XI ZR 357/01 (1) (https://dejure.org/2003,4840)
BGH, Entscheidung vom 13. Januar 2003 - XI ZR 357/01 (1) (https://dejure.org/2003,4840)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Ablehnung eines Richters am Bundesgerichtshof (BGH) wegen Besorgnis der Befangenheit - Mitwirkung an angefochtener Entscheidung oder am Nichtannahmebeschluss - Einnahme eines für die Partei ungünstigen Rechtsstandpunktes durch den Richter - Beteiligung an in ...

  • Judicialis

    ZPO § 46 Abs. 2; ; ZPO § 567 Abs. 1; ; ZPO § 569; ; ZPO § 574 Abs. 1 Nr. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 44 Abs. 2 § 46 Abs. 2 § 567 Abs. 1
    Besorgnis der Befangenheit eines Richters am Bundesgerichtshof; Anfechtung der Ablehnung des Befangenheitsgesuchs

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Befangenheit eines Richters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2003, 848
 
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Wird zitiert von ... (23)

  • BGH, 21.12.2006 - IX ZB 60/06

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Ablehnungsgrundes; Besetzung des

    Die Beurteilung, ob die Partei das Vorbringen hinsichtlich des geltend gemachten Ablehnungsgrundes angesichts gegenteiliger Darstellungen des abgelehnten Richters und gegebenenfalls der übrigen Prozessbeteiligten glaubhaft gemacht hat, ist ein Akt wertender richterlicher Erkenntnis (BGH, Beschl. v. 13. Januar 2003 - XI ZR 357/01, WM 2003, 848, 849).
  • BGH, 21.10.2010 - V ZB 210/09

    Ablehnung einer Gerichtsperson: Non liquet hinsichtlich der Glaubhaftmachung der

    a) Sollte die von dem Beschwerdegericht nachzuholende Würdigung dazu führen, dass sich das Beschwerdegericht weder zur Bejahung noch zur Verneinung einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit in der Lage sieht (non liquet), führte dies nicht dazu, dass gleichwohl von einer Glaubhaftmachung der die Besorgnis der Befangenheit begründenden Behauptung des Ablehnenden auszugehen wäre (wie hier etwa OLG Düsseldorf, MDR 2009, 404, 405; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 68. Aufl., § 44 Rn. 5; MünchKomm-ZPO/Gehrlein, 3. Aufl., § 44 Rn. 8; vgl. auch BGH, Beschluss vom 14. Mai 2002 - XI ZR 322/01, juris Rn. 19; Beschluss vom 13. Januar 2003 - XI ZR 357/01, WM 2003, 848, 850; OLG Düsseldorf, MDR 2009, 221, 222; Musielak/Huber, ZPO, 7. Aufl., § 294 Rn. 3; aA …
  • OLG Jena, 14.03.2022 - 6 W 414/21

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Festhaltens an einem

    Dabei rechtfertigt eine der Partei ungünstige Rechtsauffassung grundsätzlich die Besorgnis der Befangenheit nicht (BGH NJW 1998, 612), auch nicht bei Verfestigung der bisherigen Spruchpraxis zu einer ständigen Rechtsprechung (BGH WM 2003, 848), ohne dass es grundsätzlich auf die Fehlerhaftigkeit der Rechtsauffassung ankäme (BGH NJW-RR 2012, 61).
  • BGH, 09.12.2020 - VI ZR 457/20

    Befangenheitsbesorgnis bei Empfehlung des Bundesgerichtshofs an die

    Die Besorgnis der Befangenheit liegt nicht bereits dann vor, wenn der Richter in seiner bisherigen Spruchtätigkeit einen Rechtsstandpunkt einnimmt, der der ablehnenden Partei ungünstig ist (vgl. zB BGH, Beschluss vom 13. Januar 2003 - XI ZR 357/01, WM 2003, 848, 849).
  • BGH, 28.11.2012 - V ZB 286/11

    Anforderungen an eine Anhörungsrüge hinsichtlich der Darlegung der Verletzung des

    Gegen einen Beschluss des Bundesgerichtshofs, mit dem ein Ablehnungsgesuch zurückgewiesen wird, ist kein Rechtsmittel gegeben (BGH, Beschluss vom 13. Januar 2003 - XI ZR 357/01, WM 2003, 848, 849).
  • OLG Naumburg, 24.01.2012 - 10 W 42/11

    Richterablehnung im Arzthaftungsprozess: Besorgnis der Befangenheit wegen

    Eine sachlich urteilende Partei in der Lage des Klägers würde erwägen, dass die von ihr vorgetragene Rechtsauffassung die abgelehnte Richterin schlicht bisher nicht zu überzeugen vermochte, weil sie deren Voraussetzungen für bisher nicht erwiesen hält (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Januar 2003, Az.: XI ZR 357/01, WM 2003, 848).
  • OLG Stuttgart, 28.11.2006 - 3 W 83/06

    Richterablehnung: Nicht aufzuklärender Widerspruch zwischen der Glaubhaftmachung

    Zwar handelt es sich bei der Frage, ob durch die anwaltliche Versicherung des Prozessbevollmächtigten der Beklagten die Richtigkeit seiner Darstellung zum Gesprächsinhalt des Telefonats vom 12.09.2006 glaubhaft gemacht ist, um einen Akt wertender richterlicher Erkenntnis (vgl. BGH WM 2003, 848).
  • OLG Hamm, 29.03.2018 - 1 W 12/18

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Vertretung eines angeblich

    Es soll nur verhindern, dass ein Richter über eine Rechtssache entscheidet, der die zur Entscheidung stehenden Fragen - und damit auch seine bisher vertretene Ansicht - im Lichte der ihm unterbreiteten Argumente nicht unvoreingenommen und kritisch prüft und den Eindruck hervorruft, in seiner Ansicht festgelegt oder gegenüber einer Partei ablehnend gesonnen zu sein (BGH Beschluss vom 13. Januar 2003 - XI ZR 357/01 -, Rn. 11 Juris).
  • BGH, 09.12.2020 - VI ZR 356/19

    Befangenheitsbesorgnis bei Empfehlung des Bundesgerichtshofs an die

    Die Besorgnis der Befangenheit liegt nicht bereits dann vor, wenn der Richter in seiner bisherigen Spruchtätigkeit einen Rechtsstandpunkt einnimmt, der der ablehnenden Partei ungünstig ist (vgl. zB BGH, Beschluss vom 13. Januar 2003 - XI ZR 357/01, WM 2003, 848, 849).
  • BGH, 09.12.2020 - VI ZR 222/20

    Befangenheitsbesorgnis bei Empfehlung des Bundesgerichtshofs an die

    Die Besorgnis der Befangenheit liegt nicht bereits dann vor, wenn der Richter in seiner bisherigen Spruchtätigkeit einen Rechtsstandpunkt einnimmt, der der ablehnenden Partei ungünstig ist (vgl. zB BGH, Beschluss vom 13. Januar 2003 - XI ZR 357/01, WM 2003, 848, 849).
  • BGH, 09.12.2020 - VI ZR 1065/20

    Befangenheitsbesorgnis bei Empfehlung des Bundesgerichtshofs an die

  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.03.2021 - 11 S 26.21

    Corona; Fitnessstudio; Ermächtigungsgrundlage; epidemische Lage von nationaler

  • BGH, 09.12.2020 - VI ZR 563/19

    Befangenheitsbesorgnis bei Empfehlung des Bundesgerichtshofs an die

  • BGH, 09.12.2020 - VI ZR 706/20

    Befangenheitsbesorgnis bei Empfehlung des Bundesgerichtshofs an die

  • BGH, 09.12.2020 - VI ZR 1121/20

    Befangenheitsbesorgnis bei Empfehlung des Bundesgerichtshofs an die

  • OLG Stuttgart, 28.09.2020 - 6 W 48/20

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Aussetzung des Verfahrens und

  • OLG Köln, 05.08.2004 - 13 U 35/04

    Missbräuchliche Richterablehnung zur Erzwingung einer Terminsverlegung

  • OLG Karlsruhe, 26.11.2013 - 17 U 221/12

    Ablehnung von Richtern wegen Besorgnis der Befangenheit: Entscheidung durch die

  • OLG Karlsruhe, 04.06.2019 - 10 W 9/18

    Zulässigkeit von sofortiger Beschwerde gegen Befangenheitsentscheidung eines

  • OVG Sachsen, 04.05.2021 - 3 C 43/21

    Befangenheitsgesuch; Ablehnung des Spruchkörpers; Gruppenbetroffenheit;

  • LG Bonn, 04.05.2007 - 15 O 85/07

    Richterablehnung, Glaubhaftmachung

  • LG Paderborn, 26.01.2012 - 3 O 56/11

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Aufwachsens des Richters und

  • LG Hamburg, 08.04.2009 - 304 T 14/09
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Rechtsprechung
   BGH, 14.05.2002 - XI ZR 357/01   

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https://dejure.org/2002,2675
BGH, 14.05.2002 - XI ZR 357/01 (https://dejure.org/2002,2675)
BGH, Entscheidung vom 14.05.2002 - XI ZR 357/01 (https://dejure.org/2002,2675)
BGH, Entscheidung vom 14. Mai 2002 - XI ZR 357/01 (https://dejure.org/2002,2675)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Bank - Finanzierung einer Eigentumswohnung - Schadensersatz - Bereicherung - Revision - Befangenheit

  • Judicialis

    ZPO § 42 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    ZPO § 42 Abs. 2
    Besorgnis der Befangenheit eines Richters eines Obersten Bundesgerichts; Teilnahme an wissenschaftlichen Seminaren und Vortragsveranstaltungen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Befangenheit eines Richters

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 02.12.1992 - 2 BvF 2/90

    Besorgnis der Befangenheit eines Verfassungsrichters infolge der früheren

    Auszug aus BGH, 14.05.2002 - XI ZR 357/01
    Entscheidend ist, ob ein Prozeßbeteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlaß hat, an der Unvoreingenommenheit eines Richters zu zweifeln (BVerfG NJW 1993, 2230 m.w.Nachw.).
  • BAG, 29.10.1992 - 5 AZR 377/92

    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BGH, 14.05.2002 - XI ZR 357/01
    Die Mitwirkung eines Richters an früheren Entscheidungen kann seine Ablehnung deshalb nur rechtfertigen, wenn zusätzliche konkrete Umstände vorliegen, die ergeben, daß der Richter nicht bereit ist, seine frühere Meinung kritisch zu überprüfen und das Vorbringen der Prozeßbeteiligten unvoreingenommen zur Kenntnis zu nehmen (BAG NJW 1993, 879).
  • BGH, 05.03.2001 - I ZR 58/00

    Besorgnis der Befangenheit wegen der Zugehörigkeit verschiedener Richter am BGH

    Auszug aus BGH, 14.05.2002 - XI ZR 357/01
    Selbst die Mitgliedschaft eines Richters in einem prozeßbeteiligten Verein mit einer größeren Mitgliederzahl ist kein Ablehnungsgrund (BGH, Beschluß vom 5. März 2001 - I ZR 58/00, BGH-Report 2001, 432, 433).
  • BVerfG, 05.02.1997 - 1 BvR 2306/96

    Steiner

    Auszug aus BGH, 14.05.2002 - XI ZR 357/01
    Dies gilt auch dann, wenn wissenschaftliche Äußerungen über die bereits vorliegende Rechtsprechung hinausgehen (vgl. BVerfG NJW 1997, 1500).
  • BGH, 13.01.2003 - XI ZR 322/01

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters am BGH; Anfechtung der Ablehnung des

    Ergänzend stützt der Kläger sich darauf, daß der Senat unter Mitwirkung der beiden abgelehnten Richter am 4. Juni 2002, also wenige Tage nach Zustellung des angefochtenen Beschlusses, in dem Verfahren XI ZR 357/01 die Revision der Klägerin, welche die Richter ebenfalls wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt hatte, nicht zur Entscheidung angenommen hat.

    Weder die Spruchpraxis des XI. Zivilsenats zu den von dem Kläger sog. "drückervermittelten Wohnungsfinanzierungen" noch die Mitwirkung an der angefochtenen Entscheidung oder dem Nichtannahmebeschluß vom 4. Juni 2002 (XI ZR 357/01) begründen die Besorgnis der Befangenheit der abgelehnten Richter.

    Zu Unrecht leitet der Kläger schließlich die Besorgnis der Befangenheit daraus her, daß der XI. Zivilsenat in der Sache XI ZR 357/01 am 4. Juni 2002 - unter Mitwirkung der abgelehnten Richter - die Nichtannahme der von der Klägerin jenes Rechtsstreits eingelegten Revision beschlossen hat.

  • BGH, 13.01.2003 - XI ZR 162/00

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters am BGH; Anfechtung der Ablehnung des

    Ergänzend stützen sich die Kläger darauf, daß der Senat unter Mitwirkung der beiden abgelehnten Richter am 4. Juni 2002, also wenige Tage nach Zustellung des angefochtenen Beschlusses, in dem Verfahren XI ZR 357/01 die Revision der Klägerin, welche die Richter ebenfalls wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt hatte, nicht zur Entscheidung angenommen hat.

    Weder die Spruchpraxis des XI. Zivilsenats zu den von den Klägern sog. "drückervermittelten Wohnungsfinanzierungen" noch die Mitwirkung an der angefochtenen Entscheidung oder dem Nichtannahmebeschluß vom 4. Juni 2002 (XI ZR 357/01) begründen die Besorgnis der Befangenheit der abgelehnten Richter.

    Zu Unrecht leiten die Kläger schließlich die Besorgnis der Befangenheit daraus her, daß der XI. Zivilsenat in der Sache XI ZR 357/01 am 4. Juni 2002 - unter Mitwirkung der abgelehnten Richter - die Nichtannahme der von der Klägerin jenes Rechtsstreits eingelegten Revision beschlossen hat.

  • BGH, 13.01.2003 - XI ZR 53/02

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters am BGH; Anfechtung der Ablehnung des

    Ergänzend stützen sich die Kläger darauf, daß der Senat unter Mitwirkung der beiden abgelehnten Richter am 4. Juni 2002, also wenige Tage nach Zustellung des angefochtenen Beschlusses, in dem Verfahren XI ZR 357/01 die Revision der Klägerin, welche die Richter ebenfalls wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt hatte, nicht zur Entscheidung angenommen hat.

    Weder die Spruchpraxis des XI. Zivilsenats zu den von den Klägern sog. "drückervermittelten Wohnungsfinanzierungen" noch die Mitwirkung an der angefochtenen Entscheidung oder dem Nichtannahmebeschluß vom 4. Juni 2002 (XI ZR 357/01) begründen die Besorgnis der Befangenheit der abgelehnten Richter.

    Zu Unrecht leiten die Kläger schließlich die Besorgnis der Befangenheit daraus her, daß der XI. Zivilsenat in der Sache XI ZR 357/01 am 4. Juni 2002 - unter Mitwirkung der abgelehnten Richter - die Nichtannahme der von der Klägerin jenes Rechtsstreits eingelegten Revision beschlossen hat.

  • BGH, 13.01.2003 - XI ZR 388/01

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters am BGH; Anfechtung der Ablehnung des

    Ergänzend stützt der Kläger sich darauf, daß der Senat unter Mitwirkung der beiden abgelehnten Richter am 4. Juni 2002, also wenige Tage nach Zustellung des angefochtenen Beschlusses, in dem Verfahren XI ZR 357/01 die Revision der Klägerin, welche die Richter ebenfalls wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt hatte, nicht zur Entscheidung angenommen hat.

    Weder die Spruchpraxis des XI. Zivilsenats zu den von dem Kläger sog. "drückervermittelten Wohnungsfinanzierungen" noch die Mitwirkung an der angefochtenen Entscheidung oder dem Nichtannahmebeschluß vom 4. Juni 2002 (XI ZR 357/01) begründen die Besorgnis der Befangenheit der abgelehnten Richter.

    Zu Unrecht leitet der Kläger schließlich die Besorgnis der Befangenheit daraus her, daß der XI. Zivilsenat in der Sache XI ZR 357/01 am 4. Juni 2002 - unter Mitwirkung der abgelehnten Richter - die Nichtannahme der von der Klägerin jenes Rechtsstreits eingelegten Revision beschlossen hat.

  • BGH, 13.01.2003 - XI ZR 14/02

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters am BGH; Anfechtung der Ablehnung des

    Ergänzend stützt der Kläger sich darauf, daß der Senat unter Mitwirkung der beiden abgelehnten Richter am 4. Juni 2002, also wenige Tage nach Zustellung des angefochtenen Beschlusses, in dem Verfahren XI ZR 357/01 die Revision der Klägerin, welche die Richter ebenfalls wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt hatte, nicht zur Entscheidung angenommen hat.

    Weder die Spruchpraxis des XI. Zivilsenats zu den von dem Kläger sog. "drückervermittelten Wohnungsfinanzierungen" noch die Mitwirkung an der angefochtenen Entscheidung oder dem Nichtannahmebeschluß vom 4. Juni 2002 (XI ZR 357/01) begründen die Besorgnis der Befangenheit der abgelehnten Richter.

    Zu Unrecht leitet der Kläger schließlich die Besorgnis der Befangenheit daraus her, daß der XI. Zivilsenat in der Sache XI ZR 357/01 am 4. Juni 2002 - unter Mitwirkung der abgelehnten Richter - die Nichtannahme der von der Klägerin jenes Rechtsstreits eingelegten Revision beschlossen hat.

  • BGH, 13.01.2003 - XI ZR 70/02

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters am BGH; Anfechtung der Ablehnung des

    Ergänzend stützt der Kläger sich darauf, daß der Senat unter Mitwirkung der beiden abgelehnten Richter am 4. Juni 2002, also wenige Tage nach Zustellung des angefochtenen Beschlusses, in dem Verfahren XI ZR 357/01 die Revision der Klägerin, welche die Richter ebenfalls wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt hatte, nicht zur Entscheidung angenommen hat.

    Weder die Spruchpraxis des XI. Zivilsenats zu den von dem Kläger sog. "drückervermittelten Wohnungsfinanzierungen" noch die Mitwirkung an der angefochtenen Entscheidung oder dem Nichtannahmebeschluß vom 4. Juni 2002 (XI ZR 357/01) begründen die Besorgnis der Befangenheit der abgelehnten Richter.

    Zu Unrecht leitet der Kläger schließlich die Besorgnis der Befangenheit daraus her, daß der XI. Zivilsenat in der Sache XI ZR 357/01 am 4. Juni 2002 - unter Mitwirkung der abgelehnten Richter - die Nichtannahme der von der Klägerin jenes Rechtsstreits eingelegten Revision beschlossen hat.

  • BGH, 13.01.2003 - XI ZR 28/02

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters am BGH; Anfechtung der Ablehnung des

    Ergänzend stützt der Kläger sich darauf, daß der Senat unter Mitwirkung der beiden abgelehnten Richter am 4. Juni 2002, also wenige Tage nach Zustellung des angefochtenen Beschlusses, in dem Verfahren XI ZR 357/01 die Revision der Klägerin, welche die Richter ebenfalls wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt hatte, nicht zur Entscheidung angenommen hat.

    Weder die Spruchpraxis des XI. Zivilsenats zu den von dem Kläger sog. "drückervermittelten Wohnungsfinanzierungen" noch die Mitwirkung an der angefochtenen Entscheidung oder dem Nichtannahmebeschluß vom 4. Juni 2002 (XI ZR 357/01) begründen die Besorgnis der Befangenheit der abgelehnten Richter.

    Zu Unrecht leitet der Kläger schließlich die Besorgnis der Befangenheit daraus her, daß der XI. Zivilsenat in der Sache XI ZR 357/01 am 4. Juni 2002 - unter Mitwirkung der abgelehnten Richter - die Nichtannahme der von der Klägerin jenes Rechtsstreits eingelegten Revision beschlossen hat.

  • BGH, 13.01.2003 - XI ZR 34/02

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters am BGH; Anfechtung der Ablehnung des

    Ergänzend stützt der Kläger sich darauf, daß der Senat unter Mitwirkung der beiden abgelehnten Richter am 4. Juni 2002, also wenige Tage nach Zustellung des angefochtenen Beschlusses, in dem Verfahren XI ZR 357/01 die Revision der Klägerin, welche die Richter ebenfalls wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt hatte, nicht zur Entscheidung angenommen hat.

    Weder die Spruchpraxis des XI. Zivilsenats zu den von dem Kläger sog. "drückervermittelten Wohnungsfinanzierungen" noch die Mitwirkung an der angefochtenen Entscheidung oder dem Nichtannahmebeschluß vom 4. Juni 2002 (XI ZR 357/01) begründen die Besorgnis der Befangenheit der abgelehnten Richter.

    Zu Unrecht leitet der Kläger schließlich die Besorgnis der Befangenheit daraus her, daß der XI. Zivilsenat in der Sache XI ZR 357/01 am 4. Juni 2002 - unter Mitwirkung der abgelehnten Richter - die Nichtannahme der von der Klägerin jenes Rechtsstreits eingelegten Revision beschlossen hat.

  • BGH, 13.01.2003 - XI ZR 18/02

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters am BGH; Anfechtung der Ablehnung des

    Ergänzend stützen sich die Beklagten darauf, daß der Senat unter Mitwirkung der beiden abgelehnten Richter am 4. Juni 2002, also wenige Tage nach Zustellung des angefochtenen Beschlusses, in dem Verfahren XI ZR 357/01 die Revision der Klägerin, welche die Richter ebenfalls wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt hatte, nicht zur Entscheidung angenommen hat.

    Weder die Spruchpraxis des XI. Zivilsenats zu den von den Beklagten sog. "drückervermittelten Wohnungsfinanzierungen" noch die Mitwirkung an der angefochtenen Entscheidung oder dem Nichtannahmebeschluß vom 4. Juni 2002 (XI ZR 357/01) begründen die Besorgnis der Befangenheit der abgelehnten Richter.

    Zu Unrecht leiten die Beklagten schließlich die Besorgnis der Befangenheit daraus her, daß der XI. Zivilsenat in der Sache XI ZR 357/01 am 4. Juni 2002 - unter Mitwirkung der abgelehnten Richter - die Nichtannahme der von der Klägerin jenes Rechtsstreits eingelegten Revision beschlossen hat.

  • BGH, 13.01.2003 - XI ZR 196/01

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters am BGH; Anfechtung der Ablehnung des

    Ergänzend stützen sich die Kläger darauf, daß der Senat unter Mitwirkung der beiden abgelehnten Richter am 4. Juni 2002, also wenige Tage nach Zustellung des angefochtenen Beschlusses, in dem Verfahren XI ZR 357/01 die Revision der Klägerin, welche die Richter ebenfalls wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt hatte, nicht zur Entscheidung angenommen hat.

    Weder die Spruchpraxis des XI. Zivilsenats zu den von den Klägern sog. "drückervermittelten Wohnungsfinanzierungen" noch die Mitwirkung an der angefochtenen Entscheidung oder dem Nichtannahmebeschluß vom 4. Juni 2002 (XI ZR 357/01) begründen die Besorgnis der Befangenheit der abgelehnten Richter.

    Zu Unrecht leiten die Kläger schließlich die Besorgnis der Befangenheit daraus her, daß der XI. Zivilsenat in der Sache XI ZR 357/01 am 4. Juni 2002 - unter Mitwirkung der abgelehnten Richter - die Nichtannahme der von der Klägerin jenes Rechtsstreits eingelegten Revision beschlossen hat.

  • BGH, 13.01.2003 - XI ZR 304/01

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters am BGH; Anfechtung der Ablehnung des

  • BGH, 13.01.2003 - XI ZR 338/01

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters am BGH; Anfechtung der Ablehnung des

  • BGH, 13.01.2003 - XI ZR 390/01

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters am BGH; Anfechtung der Ablehnung des

  • BGH, 13.01.2003 - XI ZR 397/01

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters am BGH; Anfechtung der Ablehnung des

  • BGH, 13.01.2003 - XI ZR 395/01

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters am BGH; Anfechtung der Ablehnung des

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