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   BGH, 15.07.2003 - XI ZR 442/02   

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https://dejure.org/2003,11415
BGH, 15.07.2003 - XI ZR 442/02 (https://dejure.org/2003,11415)
BGH, Entscheidung vom 15.07.2003 - XI ZR 442/02 (https://dejure.org/2003,11415)
BGH, Entscheidung vom 15. Juli 2003 - XI ZR 442/02 (https://dejure.org/2003,11415)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 01.04.2003 - XI ZR 385/02

    Pflicht des Terminoptionsvermittlers zur Aufklärung über Folgen eines Disagios;

    Auszug aus BGH, 15.07.2003 - XI ZR 442/02
    Ein solcher Fall liegt hier nicht vor, weil die schriftliche Aufklärung, die die Beklagten dem Zedenten erteilt haben, den strengen Anforderungen der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 28. Mai 2002 - XI ZR 150/01, WM 2002, 1445, 1446 und vom 1. April 2003 - XI ZR 385/02, WM 2003, 975, 976; jeweils m.w.Nachw.) nicht genügt.
  • BGH, 28.05.2002 - XI ZR 150/01

    Umfang der Aufklärungspflicht eines Terminoptionsvermittlers; Verjährung von

    Auszug aus BGH, 15.07.2003 - XI ZR 442/02
    Ein solcher Fall liegt hier nicht vor, weil die schriftliche Aufklärung, die die Beklagten dem Zedenten erteilt haben, den strengen Anforderungen der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 28. Mai 2002 - XI ZR 150/01, WM 2002, 1445, 1446 und vom 1. April 2003 - XI ZR 385/02, WM 2003, 975, 976; jeweils m.w.Nachw.) nicht genügt.
  • OLG Düsseldorf, 09.02.2007 - 17 U 257/06

    Aufklärungspflichten eines zur Wahrnehmung von spekulativen Börsenterminen

    Eine Revisionszulassung etwa zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung ist indes gleichwohl nicht angezeigt, weil der Bundesgerichtshof in seiner am 15.07.2003 ergangenen Entscheidung über die in jenem Verfahren eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde (XI ZR 442/02; Anlage K 15 zum Schriftsatz des Klägers vom 05.09.2005) die Frage bereits geprüft und im Sinne der Rechtsauffassung des erkennenden Senats entschieden hat.
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