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   BGH, 07.11.2017 - XI ZR 529/17   

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https://dejure.org/2017,45612
BGH, 07.11.2017 - XI ZR 529/17 (https://dejure.org/2017,45612)
BGH, Entscheidung vom 07.11.2017 - XI ZR 529/17 (https://dejure.org/2017,45612)
BGH, Entscheidung vom 07. November 2017 - XI ZR 529/17 (https://dejure.org/2017,45612)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung des Werts der mit der beabsichtigten Revision geltend zu machenden Beschwer ; Klage auf Rückzahlung einer geleisteten Vorfälligkeitsentschädigung nach Darlehenswiderruf

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Festsetzung des Werts der mit der beabsichtigten Revision geltend zu machenden Beschwer; Klage auf Rückzahlung einer geleisteten Vorfälligkeitsentschädigung nach Darlehenswiderruf

  • rechtsportal.de

    EGZPO § 26 Nr. 8 S. 1; ZPO § 522 Abs. 2
    Festsetzung des Werts der mit der beabsichtigten Revision geltend zu machenden Beschwer; Klage auf Rückzahlung einer geleisteten Vorfälligkeitsentschädigung nach Darlehenswiderruf

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Klageerweiterung nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung

Besprechungen u.ä.

  • anwaltverein.de (Entscheidungsbesprechung)

    Auch bei Schriftsatznachlass - keine Klageerweiterung nach Schluss der mündlichen Verhandlung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.03.2009 - IX ZB 152/08

    Bedeutung einer nach Schluss der mündlichen Verhandlung geltend gemachten

    Auszug aus BGH, 07.11.2017 - XI ZR 529/17
    Wie sich aus § 256 Abs. 2, § 261 Abs. 2, § 297 ZPO ergibt, ist die Erhebung einer neuen Klageforderung oder einer Klageerweiterung durch einen nach Schluss der mündlichen Verhandlung eingereichten Schriftsatz unzulässig, weil Sachanträge spätestens in der letzten mündlichen Verhandlung gestellt werden müssen (BGH, Beschlüsse vom 9. Juli 1997 - IV ZB 11/97, NJW-RR 1997, 1486 und vom 19. März 2009 - IX ZB 152/08, NJW-RR 2009, 853 Rn. 8 mwN).

    Mangels einer Antragstellung in mündlicher Verhandlung darf über eine nach Schluss der mündlichen Verhandlung eingereichte Klageerweiterung daher nicht entschieden werden (BGH, Beschluss vom 19. März 2009 - IX ZB 152/08, NJW-RR 2009, 853 Rn. 9).

  • BGH, 09.07.1997 - IV ZB 11/97

    Rechtshängigkeit einer nach Schluß der mündlichen Verhandlung erfolgten

    Auszug aus BGH, 07.11.2017 - XI ZR 529/17
    Wie sich aus § 256 Abs. 2, § 261 Abs. 2, § 297 ZPO ergibt, ist die Erhebung einer neuen Klageforderung oder einer Klageerweiterung durch einen nach Schluss der mündlichen Verhandlung eingereichten Schriftsatz unzulässig, weil Sachanträge spätestens in der letzten mündlichen Verhandlung gestellt werden müssen (BGH, Beschlüsse vom 9. Juli 1997 - IV ZB 11/97, NJW-RR 1997, 1486 und vom 19. März 2009 - IX ZB 152/08, NJW-RR 2009, 853 Rn. 8 mwN).

    Diese erfolgte zusammen mit dem erstinstanzlichen Urteil und verfolgte damit erkennbar nicht den Zweck, die unzulässige Klageerweiterung rechtshängig zu machen (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juli 1997 - IV ZB 11/97, NJW-RR 1997, 1486).

  • BGH, 03.11.2016 - III ZR 84/15

    Berufungsverfahren: Folgen einer Berufungsverwerfung durch einstimmigen Beschluss

    Auszug aus BGH, 07.11.2017 - XI ZR 529/17
    - III ZR 84/15, WM 2016, 2342 Rn. 14 mwN).
  • BGH, 27.06.2002 - V ZR 148/02

    Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 07.11.2017 - XI ZR 529/17
    Dieser Betrag bildet außerdem den Beschwerdegegenstand des beabsichtigten Revisionsverfahrens, da die Klägerin die Entscheidung des Berufungsgerichts in Gänze angegriffen hat (BGH, Beschluss vom 27. Juni 2002 - V ZR 148/02, WM 2002, 2431, 2432).
  • OLG Hamm, 26.11.2020 - 5 U 112/19

    In Bezug genommener Lageplan nicht beigefügt: Verstoß gegen Schriftform

    Daran ändert auch der Schriftsatznachlass nichts, da dieser nur im Rahmen des § 296a Satz 2 ZPO für Angriffs- und Verteidigungsmittel beachtlich ist (BGH, Beschluss vom 07.11.2017 - XI ZR 529/17, BeckRS 2017, 133092 Rn. 6).
  • BGH, 04.06.2019 - XI ZR 331/17

    Fehlerhafte Widerrufsbelehrung in Verbraucherdarlehensvertrag wegen

    In einem solchen Fall liegt eine gegen Art. 103 Abs. 1 GG verstoßende Überraschungsentscheidung vor, wenn das Berufungsgericht nachfolgend das Verfahren nach § 522 Abs. 2 ZPO einschlägt und durchführt, weil die Berufung gegen die Abweisung der ursprünglich gestellten Anträge keine Aussicht auf Erfolg habe und es die geänderten Anträge in entsprechender Anwendung von § 524 Abs. 4 ZPO (vgl. dazu BGH, Urteil vom 3. November 2016 - III ZR 84/15, WM 2016, 2342 Rn. 14; Senatsbeschlüsse vom 17. Januar 2017 - XI ZR 170/16, BKR 2017, 152 Rn. 9, vom 7. November 2017 - XI ZR 529/17, juris Rn. 8 und vom 27. November 2018 - XI ZR 287/18, juris Rn. 5) für wirkungslos erachtet.
  • ArbG Düsseldorf, 22.02.2019 - 4 Ca 6116/18

    Datenschutz bei Einholung eines Gutachtens zur Arbeitsunfähigkeit

    Wie sich aus § 256 Abs. 2, § 261 Abs. 2, § 297 ZPO ergibt, ist eine Klageerweiterung durch einen nach Schluss der mündlichen Verhandlung eingereichten Schriftsatz unzulässig, weil Sachanträge spätestens in der letzten mündlichen Verhandlung gestellt werden müssen (BGH 7. November 2017 - XI ZR 529/17 - Rn. 6; 19. März 2009 - IX ZB 1152/08 - Rn. 8) .

    Mangels einer Antragstellung in mündlicher Verhandlung darf über eine - wie hier - nach Schluss der mündlichen Verhandlung eingereichte Klageerweiterung nicht entschieden werden (BGH 7. November 2017 - XI ZR 529/17 - Rn. 7; 19. März 2009 - IX ZB 1152/08 - Rn. 9) .

  • OLG Zweibrücken, 07.07.2021 - 7 U 88/20

    Ordentliche Kündigung eines Pachtverhältnisses durch ergänzende Vertragsauslegung

    Daran ändert auch der dem Beklagtenvertreter vom Landgericht gewährte Schriftsatznachlass nichts, da dieser nur im Rahmen des § 296 a Satz 2 ZPO für Angriffs- und Verteidigungsmittel beachtlich ist (BGH BeckRS 2017, 133092 Rn. 6).
  • OLG München, 29.09.2020 - 8 U 201/20

    Dieselskandal: Software-Update als eigenständige unerlaubte Handlung

    (b) Wird die den erstinstanzlichen Streitgegenstand betreffende Berufung durch einen einstimmigen Beschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen, verliert die Klageerweiterung entsprechend § 524 Abs. 4 ZPO ihre Wirkung (BGH, Beschluss vom 7. November 2017, XI ZR 529/17; BGH vom 19. September 2017, XI ZR 523/15, Rz. 15), ohne dass es auf die Voraussetzungen von § 533 ZPO ankäme.
  • OLG Köln, 02.10.2019 - 22 U 102/18

    Vorzeitige Beendigung eines Gewerberaummietvertrages

    Es handelt sich um einen Sachantrag (BGH Beschl. v. 25.9.2018 - X ZR 76/18, BeckRS 2018, 25200), der nach Schluss der mündlichen Verhandlung unzulässig ist, selbst wenn er in einem nachgelassenen Schriftsatz gestellt wird (BGH, Beschl. v.07.11.2017 XI ZR 529/17, BeckRS 2017, 133092; BGH Beschl. v. 26.3.2019 - X ZR 171/18, BeckRS 2019, 6784).
  • BGH, 10.07.2018 - XI ZR 149/18

    Maßgeblichkeit der Zahlung des sich nach Aufrechnung des Darlehensnehmers zu

    Denn diese im Laufe der Berufungsinstanz vorgenommene Klageerweiterung hat - wie das Berufungsgericht zutreffend angenommen hat - entsprechend § 524 Abs. 4 ZPO dadurch ihre Wirkung verloren, dass die den erstinstanzlichen Streitgegenstand betreffende Berufung durch einstimmigen Beschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen worden ist (BGH, Urteil vom 3. November 2016 - III ZR 84/15, WM 2016, 2342 Rn. 14 ff.; Senat, Beschluss vom 17. Januar 2017 - XI ZR 170/16, BKR 2017, 152 Rn. 9, Urteil vom 19. September 2017 - XI ZR 523/15, juris Rn. 15 und Beschluss vom 7. November 2017 - XI ZR 529/17, juris Rn. 8).
  • OLG München, 12.07.2018 - 23 U 1884/17

    Schadensersatzanspruch wegen Transportschäden bei unklarem Auftraggeber

    Wie sich aus § 256 Abs. 2, § 261 Abs. 2, § 297 ZPO ergibt, sind sie aber dennoch nach Schluss der mündlichen Verhandlung unzulässig (BGH, Beschluss vom 07.11.2017, XI ZR 529/17, juris Tz. 6; BGH, Beschluss vom 19.03.2009, IX ZB 152/08) und geben für sich gesehen auch keinen Anlass zur Wiederöffnung der mündlichen Verhandlung (Bacher in BeckOK ZPO, 27. Edition, § 296 a Rz. 11).
  • BGH, 15.09.2022 - V ZB 85/20

    Beginn einer neuen Rechtsmittelfrist (erst) mit der Bekanntmachung des

    Dabei macht es keinen Unterschied, ob der Anspruch überhaupt nicht oder lediglich nicht wirksam erhoben wurde, weil er mangels Antragstellung in mündlicher Verhandlung nicht rechtshängig wird (vgl. BGH, Beschluss vom 7. November 2017 - XI ZR 529/17, BeckRS 2017, 133092 Rn. 7).
  • LG Krefeld, 28.06.2023 - 5 O 303/21

    Tatsächlich erforderliche Kosten = vertraglich vereinbarte Stundensätze?

    Wie sich aus § 256 Abs. 2, § 261 Abs. 2, § 297 ZPO ergibt, ist die Erhebung einer neuen Klageforderung oder einer Klageerweiterung durch einen nach Schluss der mündlichen Verhandlung eingereichten Schriftsatz unzulässig, weil Sachanträge spätestens in der letzten mündlichen Verhandlung gestellt werden müssen (BGH, Beschluss vom 7. November 2017 - XI ZR 529/17 -, Rn. 6, juris, BGH, Beschlüsse vom 9. Juli 1997 - IV ZB 11/97, NJW-RR 1997, 1486 und vom 19. März 2009 - IX ZB 152/08, NJW-RR 2009, 853 Rn. 8 mwN).

    Daran ändert auch der Schriftsatznachlass nichts, da dieser nur im Rahmen des § 296a Satz 2 ZPO für Angriffs- und Verteidigungsmittel beachtlich ist (BGH, Beschluss vom 7. November 2017 - XI ZR 529/17 -, Rn. 6, juris).

  • BGH, 27.11.2018 - XI ZR 287/18

    Rückabwicklung eines Schuldverhältnisses im Falle eines wirksamen Widerrufs

  • AG Essen-Steele, 24.03.2020 - 23 F 58/15

    Kindesunterhalt, Jugendamtsurkunde

  • LG Hagen, 22.03.2022 - 21 O 65/21
  • OVG Sachsen, 17.08.2018 - 1 A 320/17

    Hauptbetriebsplan; Rahmenbetriebsplan; Klagebefugnis; gemeindliche

  • BGH, 18.04.2023 - VIII ZR 421/21

    Ermittlung und Bemessung des Werts der mit der Revision geltend zu machenden

  • LG Hamburg, 30.01.2019 - 318 S 88/17

    Klageerweiterung: Zulässigkeit bei Einreichung nach Schluss der mündlichen

  • BayObLG, 23.07.2020 - 1 AR 54/20

    Zustellungswille des Gerichts bei Zustellung eines Schriftsatzes mit mehreren

  • OLG München, 12.08.2019 - 19 U 4269/18

    Verfristeter Widerruf eines Darlehensvertrags

  • LG Stuttgart, 31.03.2022 - 30 O 303/17

    Ansprüche eine Möbelhandelsunternehmens auf Schadensersatz wegen eines von der

  • LG Koblenz, 29.10.2021 - 12 O 59/21
  • AG Augsburg, 16.05.2019 - 23 C 4565/18

    Wirksamkeit einer Betriebkostenabrechnung bei unterschiedlichem

  • AG Köln, 13.04.2021 - 125 C 319/18
  • LG Hechingen, 13.05.2020 - 1 O 320/19

    Verkehrsunfall - Entfernung umgefallener Baum mittels Pkw-Seilwinde

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