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   BGH, 25.10.2016 - XI ZR 6/16   

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https://dejure.org/2016,41756
BGH, 25.10.2016 - XI ZR 6/16 (https://dejure.org/2016,41756)
BGH, Entscheidung vom 25.10.2016 - XI ZR 6/16 (https://dejure.org/2016,41756)
BGH, Entscheidung vom 25. Oktober 2016 - XI ZR 6/16 (https://dejure.org/2016,41756)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 26 Nr 8 S 1 ZPOEG, § 97 Abs 1 ZPO, § 544 ZPO
    Nichtzulassungsbeschwerde: Beschwer durch die Feststellung des wirksamen Widerrufs eines Verbraucherdarlehensvertrags

  • IWW

    § 26 Nr. 8 Satz 1 EGZPO, §§ ... 544, 97 Abs. 1 ZPO, § 357 Abs. 1 Satz 1 BGB, §§ 346 ff. BGB, § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO, Artikel 247 § 6 Abs. 2 und § 12 Abs. 1 EGBGB, Art. 247 § 6 Abs. 2 Satz 3 EGBGB, Art. 247 § 6 Abs. 2 Satz 1 und 2 EGBGB, Art. 247 § 9 Abs. 1 Satz 2 EGBGB, § 544 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ausrichtung des Wertes der Feststellung des Widerrufs eines zwischen den Parteien geschlossenen Darlehensvertrages

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde: Beschwer durch die Feststellung des wirksamen Widerrufs eines Verbraucherdarlehensvertrags

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 357 Abs. 1 S. 1
    Ausrichtung des Wertes der Feststellung des Widerrufs eines zwischen den Parteien geschlossenen Darlehensvertrages

  • datenbank.nwb.de

    Nichtzulassungsbeschwerde: Beschwer durch die Feststellung des wirksamen Widerrufs eines Verbraucherdarlehensvertrags

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • fc-heidelberg.de PDF, S. 3 (Entscheidungsbesprechung)

    Sparkassenverlagsbelehrung 2010

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2016, 2299
 
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Wird zitiert von ... (76)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 04.03.2016 - XI ZR 39/15

    Streitwertbemessung: Klage auf Feststellung der Beendigung eines

    Auszug aus BGH, 25.10.2016 - XI ZR 6/16
    Der Wert der Feststellung, dass der zwischen den Parteien geschlossene Darlehensvertrag wirksam widerrufen wurde, richtet sich nach der Hauptforderung, die die Kläger gemäß § 357 Abs. 1 Satz 1 BGB in der bis zum 12. Juni 2014 geltenden Fassung in Verbindung mit §§ 346 ff. BGB beanspruchen zu können meinen und die sich auf 8.178,16 EUR beläuft (Senatsbeschlüsse vom 12. Januar 2016 - XI ZR 366/15, WM 2016, 454 Rn. 6 ff. und vom 4. März 2016  XI ZR 39/15, BKR 2016, 204 Rn. 2).

    Daneben hat die negative Feststellung, dass die Kläger der Beklagten nicht mehr als den von ihnen aufgrund des Rückgewährschuldverhältnisses errechneten Saldo schulden, gemäß dem von der Beschwerde zitierten Senatsbeschluss vom 4. März 2016 (aaO Rn. 3) keinen eigenständigen, darüber hinausgehenden Wert.

  • BGH, 12.01.2016 - XI ZR 366/15

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision: Beschwer bei Widerruf eines

    Auszug aus BGH, 25.10.2016 - XI ZR 6/16
    Der Wert der Feststellung, dass der zwischen den Parteien geschlossene Darlehensvertrag wirksam widerrufen wurde, richtet sich nach der Hauptforderung, die die Kläger gemäß § 357 Abs. 1 Satz 1 BGB in der bis zum 12. Juni 2014 geltenden Fassung in Verbindung mit §§ 346 ff. BGB beanspruchen zu können meinen und die sich auf 8.178,16 EUR beläuft (Senatsbeschlüsse vom 12. Januar 2016 - XI ZR 366/15, WM 2016, 454 Rn. 6 ff. und vom 4. März 2016  XI ZR 39/15, BKR 2016, 204 Rn. 2).
  • BVerfG, 28.06.2012 - 1 BvR 2952/08

    Anforderungen des Justizgewährungsanspruchs (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG)

    Auszug aus BGH, 25.10.2016 - XI ZR 6/16
    Das gälte auch bei einer Beurteilung anhand revisionsrechtlicher Maßstäbe (vgl. BVerfGK 6, 79, 81 ff.; 18, 105, 111 f.; 19, 467, 475).
  • BVerfG, 25.07.2005 - 1 BvR 2419/03

    Verletzung des allgemeinen Justizgewährungsanspruchs durch Nichtzulassung der

    Auszug aus BGH, 25.10.2016 - XI ZR 6/16
    Das gälte auch bei einer Beurteilung anhand revisionsrechtlicher Maßstäbe (vgl. BVerfGK 6, 79, 81 ff.; 18, 105, 111 f.; 19, 467, 475).
  • BGH, 07.07.2016 - V ZR 11/16

    Nachbarstreit um die Gewährung eines Notwegerechts: Unzulässigkeit der

    Auszug aus BGH, 25.10.2016 - XI ZR 6/16
    Das Begehren, bestellte Sicherheiten freizugeben, das die Kläger bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung in der Berufungsinstanz nicht eingeführt haben, können sie in dritter Instanz nicht zur Begründung einer höheren Beschwer anführen (BGH, Beschluss vom 7. Juli 2016  V ZR 11/16, juris Rn. 9 mwN).
  • BGH, 23.02.2016 - XI ZR 101/15

    Zur Gestaltung von Widerrufsinformationen bei Verbraucherdarlehensverträgen

    Auszug aus BGH, 25.10.2016 - XI ZR 6/16
    Auch ohne besondere grafische Hervorhebung war die von der Beklagten verwandte Widerrufsinformation klar und verständlich (Senatsurteile vom 23. Februar 2016  XI ZR 101/15, WM 2016, 706 Rn. 24 ff., zur Veröffentlichung bestimmt in BGHZ, und - XI ZR 549/14, juris Rn. 14 ff.).
  • BGH, 23.02.2016 - XI ZR 549/14

    Zur Gestaltung von Widerrufsinformationen bei Verbraucherdarlehensverträgen

    Auszug aus BGH, 25.10.2016 - XI ZR 6/16
    Auch ohne besondere grafische Hervorhebung war die von der Beklagten verwandte Widerrufsinformation klar und verständlich (Senatsurteile vom 23. Februar 2016  XI ZR 101/15, WM 2016, 706 Rn. 24 ff., zur Veröffentlichung bestimmt in BGHZ, und - XI ZR 549/14, juris Rn. 14 ff.).
  • BVerfG, 29.09.2010 - 1 BvR 2649/06

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Nichtzulassung einer

    Auszug aus BGH, 25.10.2016 - XI ZR 6/16
    Das gälte auch bei einer Beurteilung anhand revisionsrechtlicher Maßstäbe (vgl. BVerfGK 6, 79, 81 ff.; 18, 105, 111 f.; 19, 467, 475).
  • BGH, 17.01.2017 - XI ZR 170/16

    Finanzierter Grundstückskauf mit Grundschuldsicherung: Ordnungsgemäßheit einer

    Ein normal informierter, angemessen aufmerksamer und verständiger Verbraucher konnte die für seinen Vertrag maßgeblichen Pflichtangaben ermitteln (Senatsbeschluss vom 25. Oktober 2016 - XI ZR 6/16, WM 2016, 2299 Rn. 7).
  • OLG Köln, 26.03.2019 - 4 U 102/18

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines

    04.03.2016 - XI ZR 39/15 - juris Rn. 2, vom 25.10.2016 - XI ZR 6/16 - juris Rn. 5 und vom 21.02.2017 - XI ZR 398/16 - juris Rn. 2 ) entsprechend der Behauptung der Kläger in Auswertung der Anlagen K 15 ff.

    und damit auf insgesamt 458.981,20 EUR, während der in den Klageantrag zu 1. a) integrierte Antrag auf Feststellung des Bestehens einer Zahlungsverpflichtung in Höhe eines bestimmten Betrages ( vgl. sinngemäß: BGH, Beschlüsse vom 04.03.2016 - XI ZR 39/15 - juris Rn. 2 und vom 25.10.2016 - XI ZR 6/16 - juris Rn. 5 ) und die Klageanträge zu 1. b) bb) und zu 2. neben dem zu 1. b) aa) außer Ansatz bleiben, weil sie das nämliche Interesse betreffen, § 45 Abs. 1 S. 3 GKG.

  • OLG Karlsruhe, 14.03.2017 - 17 U 204/15

    Widerrufsinformation zu einem Altvertrag über ein Immobiliardarlehen: Aufnahme

    (aa) Der Bundesgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 25.10.2016 (XI ZR 6/16 - juris) entschieden, dass es einer vollständigen Aufzählung der Pflichtangaben in der Widerrufsinformation nicht bedürfe, da ein normal informierter, angemessen aufmerksamer und verständiger Verbraucher die für seinen Vertrag maßgeblichen Pflichtangaben ermitteln könne (BGH aaO juris Rn. 7).

    Die hierzu gegebene Information wurde vom Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 25.10.2016 (XI ZR 6/16 - juris) - der eine hinsichtlich der Widerrufsfolgen gleichlautenden Formulierung zum Gegenstand hatte - ausdrücklich als gesetzeskonform erachtet.

    Eine gleichlautende Formulierung wurde vom Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 25.10.2016 (XI ZR 6/16 - juris) für gesetzeskonform erachtet.

    (e) Die lediglich beispielhafte Aufzählung einiger Pflichtangaben im Klammerzusatz ist unbedenklich, da ein normal informierter, angemessen aufmerksamer und verständiger Verbraucher die für seinen Vertrag maßgeblichen Pflichtangaben ermitteln kann (BGH, Beschluss vom 25.10.2016 - XI ZR 6/16 - juris Rn. 7).

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