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   BGH, 07.12.1999 - XI ZR 67/99   

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https://dejure.org/1999,679
BGH, 07.12.1999 - XI ZR 67/99 (https://dejure.org/1999,679)
BGH, Entscheidung vom 07.12.1999 - XI ZR 67/99 (https://dejure.org/1999,679)
BGH, Entscheidung vom 07. Dezember 1999 - XI ZR 67/99 (https://dejure.org/1999,679)
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Volltextveröffentlichungen (11)

Kurzfassungen/Presse (3)

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 1108
  • ZIP 2000, 204
  • MDR 2000, 341
  • WM 2000, 186
  • BB 2000, 484
  • DB 2000, 1072
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.10.1996 - IX ZR 293/95

    Darlegung der Klageforderung gegenüber einem später pfändenden anderen Gläubiger

    Auszug aus BGH, 07.12.1999 - XI ZR 67/99
    Grundsätzlich ist keine Prozeßpartei - sofern ihr nicht aus besonderen Gründen materiell-rechtliche Auskunftspflichten obliegen - verpflichtet, dem Gegner das Material für einen Prozeßsieg zu verschaffen, über das er nicht schon von sich aus verfügt (BGH, Urteil vom 17. Oktober 1996 - IX ZR 293/95, WM 1996, 2253, 2254 m.w.Nachw.).

    Der Bundesgerichtshof hat es daher abgelehnt, einem Pfandrechtsgläubiger gegenüber einem Prozeßgegner, der sein Pfandrecht mit der Behauptung des Erlöschens der gesicherten Forderung bestritt, nähere Darlegungen zur Frage des Fortbestands seiner Forderung aufzuerlegen (BGH, Urteil vom 17. Oktober 1996 aaO).

  • BGH, 29.04.1997 - XI ZR 176/96

    Rechte des mit dem Schuldner nicht identischen Sicherungsgebers; Verrechnung von

    Auszug aus BGH, 07.12.1999 - XI ZR 67/99
    In diesem Umfang hat der erkennende Senat mit Urteil vom 29. April 1997 (XI ZR 176/96, WM 1997, 1247) das Teilurteil aufgehoben und die Berufung der Klägerin gegen das erstinstanzliche Urteil zurückgewiesen.

    Da es der Klägerin einerseits nicht gelungen ist, schlüssig darzulegen, daß die Zahlungseingänge aus der Verwertung von Sicherheiten zur Tilgung aller Forderungen der Beklagten gegen den Nachlaß des R. ausgereicht hätten, und da andererseits aufgrund des im vorliegenden Rechtsstreit ergangenen Senatsurteils vom 29. April 1997 (aaO S. 1249 f.) feststeht, daß die Beklagte berechtigt war, die Verwertungserlöse zunächst auf andere Forderungen gegen den Nachlaß und nicht auf die hier interessierende Darlehensforderung vom Oktober 1991 zu verrechnen, war die Sache zur Endentscheidung reif (§ 565 Abs. 3 Nr. 1 ZPO).

  • BGH, 17.01.1995 - XI ZR 225/93

    Rückforderung eines wegen Verfolgung eines sittenwidrigen Zwecks unwirksamen

    Auszug aus BGH, 07.12.1999 - XI ZR 67/99
    Die Anwendung dieser Vorschrift scheidet hier schon deshalb aus, weil jeder Darlehensnehmer unabhängig von seinen subjektiven Vorstellungen über die Wirksamkeit der Darlehensvereinbarung stets weiß, daß er das Darlehenskapital nicht auf Dauer behalten kann, und daher auch bei Unkenntnis der Nichtigkeit der Vereinbarung als bösgläubig im Sinne des § 819 Abs. 1 BGB zu behandeln ist (Senatsurteil vom 17. Januar 1995 - XI ZR 225/93, WM 1995, 566, 567 m.w.Nachw.).
  • BGH, 20.05.1996 - II ZR 301/95

    Anspruch auf Rückzahlung eines Darlehens - Vorliegen einer wirksamen Auftretung

    Auszug aus BGH, 07.12.1999 - XI ZR 67/99
    Dabei kommen ihr jedoch entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts die Erleichterungen, die die Rechtsprechung zugunsten einer für sogenannte negative Tatsachen darlegungs- und beweisbelasteten Partei entwickelt hat (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 20. Mai 1996 - II ZR 301/95, NJW-RR 1996, 1211 m.w.Nachw.), nicht zugute.
  • BGH, 26.10.2006 - III ZB 2/06

    Pflicht eines Notars zur Vorlage von Urkunden

    Selbst die Prozessparteien sind zudem nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich nicht gehalten, dem Gegner für seinen Prozesssieg das Material zu verschaffen, über das er nicht schon von sich aus verfügt; eine allgemeine prozessuale Aufklärungspflicht der nicht darlegungs- und beweispflichtigen Partei besteht nicht (BGHZ 116, 47, 56; BGH, Urteil vom 11. Juni 1990 - II ZR 159/89 - NJW 1990, 3151; Urteil vom 17. Oktober 1996 - IX ZR 293/95 - NJW 1997, 128, 129; Urteil vom 7. Dezember 1999 - XI ZR 67/99 - NJW 2000, 1108, 1109; s. auch Senatsurteil vom 15. Februar 1990 - III ZR 100/88 - VersR 1990, 737, 739 = BGHR ZPO § 444 Beweisvereitelung 2; ebenso BAG NJW 2004, 2848, 2851; Stein/Jonas/Leipold, aaO, § 138 Rn. 26 ff. mit umfassenden Nachweisen; Thomas/Putzo/Reichold, aaO, § 138 Rn. 12; a.A. Musielak/Stadler, aaO, § 138 Rn. 11; Schlosser, JZ 1991, 599 ff.; s. auch Zöller/Greger, aaO, vor § 284 Rn. 34).
  • BGH, 20.12.2001 - IX ZR 419/98

    Verteilung des Versteigerungserlöses bei Einmalvalutierungsabrede;

    Die Beweislast für die Voraussetzungen des Rückgewähranspruchs, insbesondere für die Nicht-Valutierung der grundbuchmäßig gesicherten Forderung trägt dabei der Sicherungsgeber, hier also der Kläger (BGHZ 109, 197, 204; BGH, Urt. v. 7. Dezember 1999 - XI ZR 67/99, NJW 2000, 1108, 1109).
  • BGH, 09.12.2022 - V ZR 68/22

    Nachlassverwaltung; Vertrag zugunsten Dritter, Rücktritt

    (3) Entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts ist es nicht widersprüchlich, § 1812 BGB bei der Nachlassverwaltung nicht anzuwenden, während die §§ 1821 f. BGB bei der Nachlassverwaltung Anwendung finden (vgl. BGH, Urteil vom 7. Dezember 1999 - XI ZR 67/99, NJW 2000, 1108, 1109).
  • OLG Hamburg, 21.12.2021 - 2 U 11/21

    Nachlassverwaltung: Anwendbarkeit der für die Nachlasspflegschaft geregelten

    Denn wenn die nachlassgerichtliche Genehmigungspflicht dem Zwecke der Nachlassverwaltung entgegenstehen würde, müsste dies konsequenterweise auch für die Genehmigungspflichten nach den §§ 1821 f. BGB gelten (dafür Staudinger/Coester, § 1821 Rn. 21; MüKo/Kroll-Ludwigs, § 1821 Rn. 16 - allerdings nicht weiter zw. den verschiedenen Arten der Verwaltung differenzierend; a.A. ausdrücklich zur Nachlassverwaltung aber BGH, Urteil vom 7.12.1999 - XI ZR 67/99, ZEV 2000, 1551 157).
  • OLG Köln, 21.01.2002 - 13 U 69/00

    Handels- und Gesellschaftsrecht; Bankrecht; Sittenwidrigkeit von

    In einem solchen Fall braucht die den gekündigten Darlehensbetrag einklagende Bank gegenüber dem Sicherungsgeber nicht darzulegen, durch welche einzelnen Vorgänge aus der ursprünglichen Darlehensforderung der mit der Klage noch in Anspruch genommene Betrag geworden ist (BGH NJW 00, 1108, 1109).
  • LAG Köln, 04.04.2023 - 4 Sa 297/22

    Ausschlussfrist; Nachweisgesetz ; Schadensersatz; Vergütungsansprüche aus

    Die Erfüllung ist als rechtsvernichtende Einwendung i m Prozess von Amts wegen zu prüfen, wobei die Darlegungs- und Beweislast für das Ob und das Wie der zur Erfüllung erbrachten Haupt- oder Nebenleistung nach allgemeinen Grundsätzen den Schuldner trifft (vgl. BGH vom 07.12.1999, XI ZR 67/99).
  • OLG Frankfurt, 19.05.2016 - 16 U 216/14

    Darlegungs- und Beweislast für Erlöschen der Forderung bei Sicherungsgrundschuld

    Zwar muss nach allgemeinen Beweislastregeln bei einer Sicherungsgrundschuld regelmäßig der Sicherungsgeber, mithin die Klägerin, darlegen und beweisen, dass die zu sichernde Forderung nicht besteht, weil diese zum Beispiel erloschen ist, weil z.B. Erfüllung eingetreten ist (BGH NJW 2000, 1108).
  • OLG Oldenburg, 11.04.2000 - 12 U 54/99

    Anwendbarkeit des Verbraucherkreditgesetzes auf einen Schuldbeitritt eines

    Dazu gehört auch der Nachweis, daß keine anderweitige Verrechnung in Betracht kommt (BGH NJW 1995, 2161 [2162]; WM 2000, 186).
  • FG Sachsen-Anhalt, 12.11.2015 - 6 K 1555/11

    Zur Anfechtung der Übertragung von Aktien als unentgeltliches Rechtsgeschäft

    Ist eine solche Anspruchsvoraussetzung, wird der eigentlich beweisbelasteten Partei der Beweis erleichtert, indem der Prozessgegner bei einem substantiierten Bestreiten der negativen Tatsache durch die beweisbelasteten Partei - im Rahmen des Zumutbaren - alle Tatsachen darlegen muss, die für das Bestehen des Positivums sprechen (vgl. dazu BGH- Urteil vom 7. Dezember 1999 XI ZR 67/99, NJW 2000, 1108).
  • OLG Brandenburg, 09.11.2006 - 5 U 28/06

    Löschungsbewilligung: Anspruch wegen fehlenden Sicherungszwecks im Zusammenhang

    Das Landgericht ist bei seiner Entscheidung in unzutreffender Weise davon ausgegangen, dass es auf der Grundlage der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 7. Dezember 1999 (BGH NJW 2000, 1108 f.) Sache der Klägerin zu 2. sei, das Erlöschen der gesicherten Verbindlichkeit darzulegen.
  • OLG Saarbrücken, 18.01.2007 - 8 U 298/05

    Beweislast des Sicherungsgebers für den nachträglichen teilweisen Untergang der

  • OLG Hamm, 23.07.2021 - 15 W 479/20

    Erteilung einer nachlassgerichtlichen Genehmigung für eine Löschungsbewilligung

  • OLG Hamm, 23.07.2021 - 15 W 479/2
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