Rechtsprechung
BGH, 13.01.2003 - XI ZR 70/02 (1) |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Antrag auf Ablehnung eines Richters am Bundesgerichtshof (BGH) wegen Besorgnis der Befangenheit - Mitwirkung an angefochtener Entscheidung oder am Nichtannahmebeschluss - Einnahme eines für die Partei ungünstigen Rechtsstandpunktes durch den Richter - Beteiligung an in ...
- Judicialis
ZPO § 46 Abs. 2; ; ZPO § 567 Abs. 1; ; ZPO § 569; ; ZPO § 574 Abs. 1 Nr. 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 44 Abs. 2 § 46 Abs. 2 § 567 Abs. 1
Besorgnis der Befangenheit eines Richters am Bundesgerichtshof; Anfechtung der Ablehnung des Befangenheitsgesuchs - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Befangenheit eines Richters
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 14.05.2002 - XI ZR 70/02
- BGH, 13.01.2003 - XI ZR 70/02 (1)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 14.05.2002 - XI ZR 357/01
Besorgnis der Befangenheit eines Richters eines Obersten Bundesgerichts; …
Auszug aus BGH, 13.01.2003 - XI ZR 70/02
Ergänzend stützt der Kläger sich darauf, daß der Senat unter Mitwirkung der beiden abgelehnten Richter am 4. Juni 2002, also wenige Tage nach Zustellung des angefochtenen Beschlusses, in dem Verfahren XI ZR 357/01 die Revision der Klägerin, welche die Richter ebenfalls wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt hatte, nicht zur Entscheidung angenommen hat.Weder die Spruchpraxis des XI. Zivilsenats zu den von dem Kläger sog. "drückervermittelten Wohnungsfinanzierungen" noch die Mitwirkung an der angefochtenen Entscheidung oder dem Nichtannahmebeschluß vom 4. Juni 2002 (XI ZR 357/01) begründen die Besorgnis der Befangenheit der abgelehnten Richter.
Zu Unrecht leitet der Kläger schließlich die Besorgnis der Befangenheit daraus her, daß der XI. Zivilsenat in der Sache XI ZR 357/01 am 4. Juni 2002 - unter Mitwirkung der abgelehnten Richter - die Nichtannahme der von der Klägerin jenes Rechtsstreits eingelegten Revision beschlossen hat.
Rechtsprechung
BGH, 14.05.2002 - XI ZR 70/02 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Wolters Kluwer
Bank - Finanzierung einer Eigentumswohnung - Schadensersatz - Bereicherung - Revision - Befangenheit
- Judicialis
ZPO § 42 Abs. 2
- ra.de
- rechtsportal.de
ZPO § 42 Abs. 2
Besorgnis der Befangenheit eines Richters eines Obersten Bundesgerichts; Teilnahme an wissenschaftlichen Seminaren und Vortragsveranstaltungen - datenbank.nwb.de
- ibr-online
Verfahrensrecht - Befangenheit von BGH-Richtern wg. Nähe zur Kreditwirtschaft?
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 14.05.2002 - XI ZR 70/02
- BGH, 13.01.2003 - XI ZR 70/02
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 05.03.2001 - I ZR 58/00
Besorgnis der Befangenheit wegen der Zugehörigkeit verschiedener Richter am BGH …
Auszug aus BGH, 14.05.2002 - XI ZR 70/02
Selbst die Mitgliedschaft eines Richters in einem prozeßbeteiligten Verein mit einer größeren Mitgliederzahl ist kein Ablehnungsgrund (BGH, Beschluß vom 5. März 2001 - I ZR 58/00, BGH-Report 2001, 432, 433). - BAG, 29.10.1992 - 5 AZR 377/92
Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit
Auszug aus BGH, 14.05.2002 - XI ZR 70/02
Die Mitwirkung eines Richters an früheren Entscheidungen kann seine Ablehnung deshalb nur rechtfertigen, wenn zusätzliche konkrete Umstände vorliegen, die ergeben, daß der Richter nicht bereit ist, seine frühere Meinung kritisch zu überprüfen und das Vorbringen der Prozeßbeteiligten unvoreingenommen zur Kenntnis zu nehmen (BAG NJW 1993, 879). - BVerfG, 02.12.1992 - 2 BvF 2/90
Besorgnis der Befangenheit eines Verfassungsrichters infolge der früheren …
Auszug aus BGH, 14.05.2002 - XI ZR 70/02
Entscheidend ist, ob ein Prozeßbeteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlaß hat, an der Unvoreingenommenheit eines Richters zu zweifeln (BVerfG NJW 1993, 2230 m.w.Nachw.). - BVerfG, 05.02.1997 - 1 BvR 2306/96
Steiner
Auszug aus BGH, 14.05.2002 - XI ZR 70/02
Dies gilt auch dann, wenn wissenschaftliche Äußerungen über die bereits vorliegende Rechtsprechung hinausgehen (vgl. BVerfG NJW 1997, 1500).