Rechtsprechung
   BGH, 01.03.1994 - XI ZR 83/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,6666
BGH, 01.03.1994 - XI ZR 83/93 (https://dejure.org/1994,6666)
BGH, Entscheidung vom 01.03.1994 - XI ZR 83/93 (https://dejure.org/1994,6666)
BGH, Entscheidung vom 01. März 1994 - XI ZR 83/93 (https://dejure.org/1994,6666)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,6666) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer Kreditkündigung - Verstoß gegen die Offenlegung wirtschaftlicher Verhältnisse als Kündigungsgrund - Pflicht der Vorlage von aktuellen Unterlagen über wirtschaftliche Verhältnisse

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 2154
  • WM 1994, 838
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 15.11.2001 - 1 StR 185/01

    Untreue durch Kreditvergabe

    Demgemäß hat der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs ausgesprochen (NJW 1994, 2154), daß die Kreditinstitute verpflichtet sind, sich nachhaltig um die Vorlage von Jahresabschlüssen bzw. eines Vermögensstatus mit ergänzenden Angaben zu bemühen, und die weitere Kreditgewährung von einer solchen Vorlage abhängig zu machen, den Kredit also zu kündigen, wenn ihnen die Erfüllung ihrer gesetzlichen Verpflichtung durch das weitere Verhalten ihres Kunden unmöglich gemacht wird.

    Und es muß sich nachhaltig um die Vorlage der Unterlagen bemühen (BGH XI. Zivilsenat - NJW 1994, 2154).

  • OLG Nürnberg, 30.03.2009 - 14 U 297/07

    Darlehensvertrag mit der Sparkasse: Fristlose Kündigung wegen Verweigerung der

    Nach Nr. 9.2 der genannten Kreditbedingungen kann die ... unbeschadet des Rechts zur fristlosen Kündigung aus sonstigen wichtigen Gründen (Nr. 26 AGB) das Kapital für sofort fällig und zahlbar erklären, wenn der Darlehensnehmer gegen die ihm in Nr. 8 auferlegten Pflichten verstößt (vgl. hierzu BGH Urt. v. 01.3.1994 - XI ZR 83/93, NJW 1994, 2154 = WM 1993, 838, Tz. 9 zitiert nach juris).

    Die Kreditinstitute sind verpflichtet, sich nachhaltig um die Vorlage entsprechender Jahresabschlüsse bzw. eines Vermögensstatus mit ergänzenden Angaben zu bemühen und die weitere Kreditgewährung von einer solchen Vorlage abhängig zu machen, den Kredit also zu kündigen, wenn ihnen die Erfüllung ihrer gesetzlichen Verpflichtung durch das Verhalten ihres Kunden unmöglich gemacht wird (BGH Urt. v. 01.3.1994 - XI ZR 83/93, NJW 1994, 2154 = WM 1993, 838, Tz. 10 zitiert nach juris).

    Der Umstand, dass die Aufforderungen "mit einfachem Brief" versandt worden sind, ändert nichts an dem Gewicht der Aufforderungen zur vertragsgemäßen Vorlage zeitnaher Vermögensunterlagen (BGH Urt. v. 01.3.1994 - XI ZR 83/93, NJW 1994, 2154 = WM 1993, 838, Tz. 13 zitiert nach juris).

  • OLG Stuttgart, 08.03.2006 - 14 U 18/05

    Kapitalbeteiligung über eine Treuhänderin an einer OHG: Pflicht des Anlegers zur

    In diesem Zusammenhang kann nicht zugewartet werden, bis die Streithelferin wegen Verweigerung der Auskünfte nach dem KWG die Kredite fällig stellt (vgl. BGH NJW 1994, 2154; Fischer in Bankrechtshandbuch, 2. Aufl. 2001, Band III § 130 Rn. 43) oder gar das Grundstück der OHG (über eine Zwangsversteigerung aufgrund der Grundschulden) verwertet.

    Auf die (hier gegebenen) Voraussetzungen für eine gewillkürte Prozessstandschaft (Ermächtigung des Rechtsinhabers, die auch noch im Laufe des Verfahrens erteilt werden kann, vgl. Zöller-Vollkommer vor § 50 ZPO Rn. 45; eigenes schutzwürdiges Interesse des Ermächtigten wegen der nach BGH NJW 1994, 2154 bestehenden Gefahr einer Kündigung der Darlehen, vgl. Zöller-Vollkommer vor § 50 ZPO Rn. 44) kommt es deshalb nicht mehr entscheidend an.

    Ob materiellrechtlich auch für einen Treugeber eine Offenlegungspflicht nicht nur bei erstmaliger Gewährung des Kredits, sondern auch im Rahmen einer laufenden Überwachung der Bonität besteht (vgl. BGH NJW 1994, 2154; Boos/Fischer/Schulte-Mattler/Bock § 18 KWG Rn. 42; Reischauer-Kleinhans § 18 KWG Rn. 13), bedarf wegen des nunmehr beschränkten Antrags der Klägerin keiner abschließenden Entscheidung.

  • OLG Frankfurt, 25.03.2011 - 19 U 173/10

    Kreditkündigung wegen unzureichender Offenlegung der wirtschaftlichen

    Entgegen der Rechtsauffassung der Kläger folgt dies auch nicht aus dem Urteil des 11. Zivilsenats des BGH vom 1.3.1994 (NJW 1994, 2154).
  • OLG München, 17.10.2011 - 19 U 1235/11

    Kündigung eines Darlehens: Unwirksamkeit der außerordentlichen Darlehenskündigung

    bb) Im Ansatzpunkt richtig ist auch die Ansicht der Erstrichterin und der Beklagten, dass allein eine beharrliche Verletzung der Auskunftspflicht eine außerordentliche Darlehenskündigung rechtfertigen kann (vgl. die von der Beklagten angeführten Urteile des BGH vom 01.03.1994, XI ZR 83/93, und des OLG Frankfurt vom 25.03.2011, 19 U 173/10, Nichtzulassungsbeschwerde anhängig unter XI ZR 196/11).
  • LG Essen, 06.12.2012 - 6 O 25/11

    Krasse finanzielle Überforderung des Bürgen oder Mithaftenden bei nicht ganz

    Die Nichtoffenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse kann zwar bei nachhaltiger und beharrlicher Weigerung grundsätzlich einen Kündigungsgrund darstellen, sofern eine Fristsetzung mit Kündigungsandrohung erfolgt (OLG Nürnberg, Urteil vom 30.03.2009, 14 U 297/07; OLG Frankfurt, Urteil vom 25.03.2011, 19 U 173/10, juris Rn. 24 ff. unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 01.03.1994, XI ZR 83/93).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht