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FG Niedersachsen, 13.01.1999 - XII 533/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 9a S. 1 Nr. 2 EStG; § 8 Abs. 1 EStG; § 4 Abs. 3 S. 2 EStG
Pauschale Ermittlung von Werbungskosten bei Gebäuden die Wohnzwecken dienen; Annahme eines durchlaufenden Postens; Gezahlte Mietnebenkosten eines Mieters an den Vermieter als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Pauschale Ermittlung von Werbungskosten bei Gebäuden die Wohnzwecken dienen; Annahme eines durchlaufenden Postens; Gezahlte Mietnebenkosten eines Mieters an den Vermieter als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mietnebenkosten kein durchlaufender Posten, sondern Einnahmen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 13.01.1999 - XII 533/98
- BFH, 14.12.1999 - IX R 23/99
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- FG München, 15.09.1998 - 2 K 2551/97
Auszug aus FG Niedersachsen, 13.01.1999 - XII 533/98
Als Werbungskosten ist ihr Abzug neben der Pauschale nicht zulässig (§ 9 a Satz 1 Nr. 2, Satz 2 EStG, ebenso Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 22.07.1998 III 347/97, EFG 1999, 17, und Urteil des Finanzgerichts München vom 15.09.1998 2 K 2551/97, EFG 1999, 19); die Umlagen sind sogar der Hauptbestandteil der mit den Werbungskostenpauschalen abgegoltenen Beträge (Urban, Finanzrundschau 1996, 1, 7). - FG Niedersachsen, 22.07.1998 - III 347/97
Einkommensteuer; vereinnahmte Mietnebenkosten
Auszug aus FG Niedersachsen, 13.01.1999 - XII 533/98
Als Werbungskosten ist ihr Abzug neben der Pauschale nicht zulässig (§ 9 a Satz 1 Nr. 2, Satz 2 EStG, ebenso Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 22.07.1998 III 347/97, EFG 1999, 17, und Urteil des Finanzgerichts München vom 15.09.1998 2 K 2551/97, EFG 1999, 19); die Umlagen sind sogar der Hauptbestandteil der mit den Werbungskostenpauschalen abgegoltenen Beträge (Urban, Finanzrundschau 1996, 1, 7). - BFH, 30.01.1975 - IV R 190/71
Einnahmezufluß - Kalenderjahr - Herausgabeanspruch - Pfändung - Überweisung - …
Auszug aus FG Niedersachsen, 13.01.1999 - XII 533/98
Auch im Falle der Weiterleitung der als Umlagen von der Hausverwaltung eingenommenen Gelder durch die Hausverwaltung sind sie zunächst zugeflossen im Sinne von § 11 EStG (BFH-Urteil vom 30.01.1975 IV R 190/71, BStBl II 1975, 776). - BFH, 22.09.1994 - IX R 13/93
Wann sind rückerstattete Werbungskosten zu versteuern?
Auszug aus FG Niedersachsen, 13.01.1999 - XII 533/98
Nimmt ein Vermieter Beträge ein, die Werbungskosten ersetzen, sind diese im Jahre des Zuflusses steuerliche Einnahmen bei der Einkunftsart, bei der die Aufwendungen als Werbungskosten abzuziehen sind (BFH-Urteil vom 22.09.1994 IX R 13/93, BStBl II 1995, 118 m.w.N.). - FG Niedersachsen, 25.03.1998 - IV 664/94
Auszug aus FG Niedersachsen, 13.01.1999 - XII 533/98
Als Werbungskosten ist ihr Abzug neben der Pauschale nicht zulässig (§ 9 a Satz 1 Nr. 2, Satz 2 EStG, ebenso Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 22.07.1998 III 347/97, EFG 1999, 17, und Urteil des Finanzgerichts München vom 15.09.1998 2 K 2551/97, EFG 1999, 19); die Umlagen sind sogar der Hauptbestandteil der mit den Werbungskostenpauschalen abgegoltenen Beträge (Urban, Finanzrundschau 1996, 1, 7).