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   FG Niedersachsen, 13.01.1999 - XII 533/98   

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https://dejure.org/1999,11032
FG Niedersachsen, 13.01.1999 - XII 533/98 (https://dejure.org/1999,11032)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 13.01.1999 - XII 533/98 (https://dejure.org/1999,11032)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 13. Januar 1999 - XII 533/98 (https://dejure.org/1999,11032)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 9a S. 1 Nr. 2 EStG; § 8 Abs. 1 EStG; § 4 Abs. 3 S. 2 EStG
    Pauschale Ermittlung von Werbungskosten bei Gebäuden die Wohnzwecken dienen; Annahme eines durchlaufenden Postens; Gezahlte Mietnebenkosten eines Mieters an den Vermieter als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pauschale Ermittlung von Werbungskosten bei Gebäuden die Wohnzwecken dienen; Annahme eines durchlaufenden Postens; Gezahlte Mietnebenkosten eines Mieters an den Vermieter als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mietnebenkosten kein durchlaufender Posten, sondern Einnahmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • FG München, 15.09.1998 - 2 K 2551/97
    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.01.1999 - XII 533/98
    Als Werbungskosten ist ihr Abzug neben der Pauschale nicht zulässig (§ 9 a Satz 1 Nr. 2, Satz 2 EStG, ebenso Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 22.07.1998 III 347/97, EFG 1999, 17, und Urteil des Finanzgerichts München vom 15.09.1998 2 K 2551/97, EFG 1999, 19); die Umlagen sind sogar der Hauptbestandteil der mit den Werbungskostenpauschalen abgegoltenen Beträge (Urban, Finanzrundschau 1996, 1, 7).
  • FG Niedersachsen, 22.07.1998 - III 347/97

    Einkommensteuer; vereinnahmte Mietnebenkosten

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.01.1999 - XII 533/98
    Als Werbungskosten ist ihr Abzug neben der Pauschale nicht zulässig (§ 9 a Satz 1 Nr. 2, Satz 2 EStG, ebenso Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 22.07.1998 III 347/97, EFG 1999, 17, und Urteil des Finanzgerichts München vom 15.09.1998 2 K 2551/97, EFG 1999, 19); die Umlagen sind sogar der Hauptbestandteil der mit den Werbungskostenpauschalen abgegoltenen Beträge (Urban, Finanzrundschau 1996, 1, 7).
  • BFH, 30.01.1975 - IV R 190/71

    Einnahmezufluß - Kalenderjahr - Herausgabeanspruch - Pfändung - Überweisung -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.01.1999 - XII 533/98
    Auch im Falle der Weiterleitung der als Umlagen von der Hausverwaltung eingenommenen Gelder durch die Hausverwaltung sind sie zunächst zugeflossen im Sinne von § 11 EStG (BFH-Urteil vom 30.01.1975 IV R 190/71, BStBl II 1975, 776).
  • BFH, 22.09.1994 - IX R 13/93

    Wann sind rückerstattete Werbungskosten zu versteuern?

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.01.1999 - XII 533/98
    Nimmt ein Vermieter Beträge ein, die Werbungskosten ersetzen, sind diese im Jahre des Zuflusses steuerliche Einnahmen bei der Einkunftsart, bei der die Aufwendungen als Werbungskosten abzuziehen sind (BFH-Urteil vom 22.09.1994 IX R 13/93, BStBl II 1995, 118 m.w.N.).
  • FG Niedersachsen, 25.03.1998 - IV 664/94
    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.01.1999 - XII 533/98
    Als Werbungskosten ist ihr Abzug neben der Pauschale nicht zulässig (§ 9 a Satz 1 Nr. 2, Satz 2 EStG, ebenso Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 22.07.1998 III 347/97, EFG 1999, 17, und Urteil des Finanzgerichts München vom 15.09.1998 2 K 2551/97, EFG 1999, 19); die Umlagen sind sogar der Hauptbestandteil der mit den Werbungskostenpauschalen abgegoltenen Beträge (Urban, Finanzrundschau 1996, 1, 7).
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