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   BGH, 04.12.1991 - XII ARZ 29/91   

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https://dejure.org/1991,1434
BGH, 04.12.1991 - XII ARZ 29/91 (https://dejure.org/1991,1434)
BGH, Entscheidung vom 04.12.1991 - XII ARZ 29/91 (https://dejure.org/1991,1434)
BGH, Entscheidung vom 04. Dezember 1991 - XII ARZ 29/91 (https://dejure.org/1991,1434)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gerichtszuständigkeit für eine Vollstreckungsabwehrklage, hilfsweise Abänderungsklage - Bindungswirkung eines im Prozesskostenhilfeverfahren ergangenen Verweisungsbeschlusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 383
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.12.1970 - VI ZR 111/69

    Rechtsstreit - Beteiligter - Widerklage

    Auszug aus BGH, 04.12.1991 - XII ARZ 29/91
    Eine Widerklage, die sich ausschließlich gegen einen am Prozeß nicht beteiligten Dritten richtet, wäre unzulässig (vgl. BGH, Urteil vom 8. Dezember 1970 - VI ZR 111/69 - NJW 1971, 466).
  • BGH, 23.11.1988 - IVb ARZ 42/88
    Auszug aus BGH, 04.12.1991 - XII ARZ 29/91
    Zwar kann auch ein im Prozeßkostenhilfeverfahren ergangener Verweisungsbeschluß Bindungswirkung gemäß § 281 Abs. 2 Satz 5 ZPO entfalten, weil es hier nicht auf die Rechtshängigkeit ankommt, sondern die formlose Mitteilung der Antragsschrift genügt (vgl. etwa Senatsbeschluß vom 23. November 1988 - IVb ARZ 42/88 - BGHR ZPO § 281 Abs. 2 Satz 2 Prozeßkostenhilfeverfahren 1).
  • BGH, 15.03.1978 - IV ARZ 17/78

    Anforderungen an den Antrag des Klägers auf Bestimmung des zuständigen Gerichts;

    Auszug aus BGH, 04.12.1991 - XII ARZ 29/91
    Der Beschluß vom 14. Oktober 1991 bindet aber nicht, weil er jeder Rechtsgrundlage entbehrt und sich daher als willkürlich erweist (vgl. Senatsbeschluß BGHZ 71, 69, 72).
  • OLG Stuttgart, 07.03.2008 - 5 AR 2/08

    Abgrenzung zwischen Mietvertrag und und Leiheverhältnis: Bindende Verweisung

    Eine zu Willkür führende Häufung grober Rechtsirrtümer (BGH NJW-RR 1992, 383) liegt nicht vor.
  • BGH, 10.09.2002 - X ARZ 217/02

    Bindungswirkung einer ungesetzlichen Verweisung nach Übergang in das streitige

    Nach ständiger Rechtsprechung kommt einem Verweisungsbeschluß jedoch dann keine Bindungswirkung zu, wenn er schlechterdings nicht als im Rahmen des § 281 ZPO ergangen angesehen werden kann (RGZ 119, 379, 384; BGHZ 2, 278, 280), etwa weil er auf der Verletzung rechtlichen Gehörs beruht oder weil er jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und deshalb als willkürlich betrachtet werden muß (BGHZ 71, 69, 72 ff.; BGH, Beschl. v. 04.12.1991 - XII ARZ 29/91, NJW-RR 1992, 383; Sen.Beschl. v. 09.07.2002 - X ARZ 110/02, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • OLG Frankfurt, 21.02.2018 - 11 SV 2/18

    Dinglicher Gerichtsstand für eine schuldrechtliche begründete Klage wegen

    Der Verweisungsbeschluss des Landgerichts Frankfurt am Main ist als willkürlich anzusehen, weil er auf mehreren groben Rechtsirrtümern beruht, die die Entscheidung in einer Gesamtschau nicht mehr nachvollziehbar machen (vgl. dazu BGH NJW-RR 1992, 383).
  • OLG Stuttgart, 06.05.2003 - 16 AR 2/03

    Zuständigkeitsabgrenzung zwischen Landgericht und Familiengericht: Zuständigkeit

    Zwar ist der Rechtsstreit noch nicht rechtshängig, doch kann eine Zuständigkeitsbestimmung, wenn die sonstigen Voraussetzungen des § 36 ZPO gegeben sind, auch schon im Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren erfolgen (BGH, MDR 1992, 190; NJW-RR 1992, 383).

    Zwar kann auch ein im Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren ergangener Verweisungsbeschluss Bindungswirkung gem. § 281 Abs. 2 Satz 5 ZPO entfalten (BGH, NJW-RR 1992, 383).

  • BGH, 10.09.2002 - X ARZ 299/02

    Bindungswirkung einer Verweisung in Mahnverfahren

    Nach ständiger Rechtsprechung kommt einem Verweisungsbeschluß jedoch dann keine Bindungswirkung zu, wenn er schlechterdings nicht als im Rahmen des § 281 ZPO ergangen angesehen werden kann (RGZ 119, 379, 384; BGHZ 2, 278, 280), etwa weil er auf der Verletzung rechtlichen Gehörs beruht oder weil er jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und deshalb als willkürlich betrachtet werden muß (BGHZ 71, 69, 72 ff.; BGH, Beschl. v. 04.12.1991 - XII ARZ 29/91, NJW-RR 1992, 383; Sen.Beschl. v. 09.07.2002 - X ARZ 110/02, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • OLG Dresden, 22.02.2000 - 14 U 3347/99

    Zulässigkeit einer isolierten Drittwiderklage

    Sie ist in aller Regel nur zulässig, wenn die Widerklage vorher oder zumindest zugleich auch gegen den Kläger erhoben wird, dieser also auch Widerbeklagter ist (BGH, Urteil v. 17.10.1963, II ZR 77/61, BGHZ 40, 185 ff. = NJW 1964, 44 f.; Urteil v. 08.12.1970, VI ZR 111/69, NJW 1971, 466 f. = MDR 1971, 290; Urteil v. 21.02.1975, V ZR 148/73, NJW 1975, 1228 f.; Beschluss v. 22.03.1990, III ZR 221/88, BGHR § 33 ZPO "Drittbeklagter 2"; Beschluss v. 04.12.1991, XII ARZ 29/91, NJW-RR 1992, 383; Urteil v. 06.05.1993, VII ZR 7/93, NJW 1993, 2120; OLG Frankfurt, NJW 1969, 546 f.; OLG Düsseldorf NJW 1970, 51 f.; EWiR § 89 BörsG 1/89, 883 f.; MDR 1990, 728; OLG Karlsruhe ZZP 88. Band 1975, 451 ff.; OLG Zweibrücken VersR 1995, 197; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 58. Aufl., Anh. § 253 Rdn. 3).
  • OLG Rostock, 11.03.2005 - 8 UH 1/05

    Entscheidung eines negativen Zuständikeitsstreits durch das nächst höhere Gericht

    bb) Etwas anderes gilt ausnahmsweise dann, wenn die Verweisung objektiv willkürlich ist, ihr insbesondere jegliche gesetzliche Grundlage fehlt (BayObLG NJW-RR 1994, 891), sie auf mehreren groben Rechtsirrtümern beruht (vgl. BGH NJW-RR 1992, 383), wenn der entsprechende Beschluss unter Versagung des rechtlichen Gehörs ergangen ist oder wenn er keine Begründung enthält und deshalb nicht erkennen lässt, ob er auf einer gesetzlichen Grundlage beruht (vgl. Greger in: Zöller, a.a.O., § 281 RndNr. 17, 17 a).
  • OLG Zweibrücken, 22.02.2010 - 2 AR 30/09

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses: Gerichtsstand bei Ansprüchen aus

    Etwas anderes gilt ausnahmsweise dann, wenn die Verweisung objektiv willkürlich ist, ihr insbesondere jegliche gesetzliche Grundlage fehlt (BayObLG NJW-RR 1994, 891), sie auf mehreren groben Rechtsirrtümern beruht (vgl. BGH NJW-RR 1992, 383), wenn der entsprechende Beschluss unter Versagung des rechtlichen Gehörs ergangen ist oder wenn er keine Begründung enthält und deshalb nicht erkennen lässt, ob er auf einer gesetzlichen Grundlage beruht (vgl. Greger in Zöller a.a.O., § 281 Rdnr. 17, 17 a).
  • LAG Hamm, 07.01.1999 - 4 Sa 2350/97

    Streitigkeit über die Rechtswirksamkeit einer fristgemäßen Kündigung;

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  • OLG Köln, 22.03.2005 - 5 W 36/05

    Gerichtsstandsbestimmungsverfahren - Bindungswirkung eines Beschlusses nach § 281

    Objektive Willkür ist auch dann anzunehmen, wenn dem Verweisungsbeschluss grobe Rechtsirrtümer anhaften (BGH, NJW-RR 1992, 383) oder der verweisende Richter den Sachverhalt evident falsch erfasst hat (KG, MDR 1999, 56).
  • OLG Hamburg, 14.02.2006 - 13 AR 60/05

    Voraussetzungen für einen bindenden Verweisungsbeschluss gem. § 281 Abs. 1 Satz 4

  • BGH, 23.10.1996 - XII ARZ 13/96

    Streitgegenstand gegenläufiger Unterhaltsabänderungsklagen

  • OLG Brandenburg, 19.03.2012 - 1 (Z) Sa 2/12

    (Zuständigkeitsstreitwert: Klage eines Jagdgenossen und Eigentümers der der

  • OLG Rostock, 19.10.2001 - 1 UH 3/01

    Bestimmung des zuständigen Gerichts im Insolvenzverfahren

  • OLG Köln, 19.04.2006 - 5 W 28/06

    Vereinbarung eines Gerichtsstands unter Vollkaufleuten in Allgemeinen

  • KG, 11.10.2007 - 2 AR 41/07

    Örtliche Zuständigkeit: Prüfung der Willkürlichkeit eines Verweisungsbeschlusses;

  • BayObLG, 28.06.1994 - 2Z AR 30/94

    Negativer Zuständigkeitsstreit in Wohnungseigentumssachen

  • OLG Schleswig, 02.09.2004 - 2 W 94/04
  • OLG Stuttgart, 20.01.1997 - 8 AR 62/96

    Wohnungseigentum

  • BayObLG, 08.07.1999 - 2Z AR 3/99

    Bindungswirkung eines Abgabebeschlusses

  • KG, 19.09.2007 - 2 AR 38/07

    Verweisungsbeschluss: Prüfungspunkte einer fehlenden Bindungswirkung wegen

  • BGH, 12.05.1993 - XII ARZ 12/93

    Zuständigkeit eines Gerichts in Familiensachen

  • BayObLG, 18.03.1997 - 2Z AR 21/97

    Bindende Verfahrensabgabe von Prozeßgericht an Wohnungseigentumsgericht -

  • OLG Köln, 29.01.2001 - 2 W 12/01
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