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   BGH, 19.06.1996 - XII ARZ 5/96   

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https://dejure.org/1996,3809
BGH, 19.06.1996 - XII ARZ 5/96 (https://dejure.org/1996,3809)
BGH, Entscheidung vom 19.06.1996 - XII ARZ 5/96 (https://dejure.org/1996,3809)
BGH, Entscheidung vom 19. Juni 1996 - XII ARZ 5/96 (https://dejure.org/1996,3809)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wohnsitz - Strafhaft - Justizvollzugsanstalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 7; ZPO § 16, § 36 Nr. 6, § 281
    Bestimmung des zuständigen Gerichts durch den Bundesgerichtshof; Begründung eines Wohnsitzes am Ort einer Justizvollzugsanstalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 1217
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.05.1992 - XII ARZ 9/92

    Voraussetzungen für eine Zuständigkeitsbestimmung des Gerichts - Rechtsnatur

    Auszug aus BGH, 19.06.1996 - XII ARZ 5/96
    Die Voraussetzungen für eine Zuständigkeitsbestimmung nach § 36 Nr. 6 ZPO liegen nicht vor, weil die Verfügungen des Amtsgerichts M. vom 20. März und 26. April 1996, mit denen es eine Übernahme des Verfahrens abgelehnt hat, mangels Mitteilung an die Parteien gerichtsinterne Vorgänge geblieben sind, die nicht als Unzuständigkeitserklärungen im Sinne von § 36 Nr. 6 ZPO angesehen werden können (Senatsbeschluß vom 13. Mai 1992 - XII ARZ 9/92 - BGHR ZPO § 36 Nr. 6 Unzuständigkeitserklärung, rechtskräftige 5).
  • BGH, 08.10.1986 - IVb ARZ 34/86

    Bindung eines Gerichts an einen Verweisungsbeschluss - Wirksamkeit von auf

    Auszug aus BGH, 19.06.1996 - XII ARZ 5/96
    Dies ist nur ausnahmsweise der Fall, etwa wenn der Anspruch einer Partei auf rechtliches Gehör verletzt wurde oder die Verweisung aus sonstigen Gründen jeder Rechtsgrundlage entbehrt und sich daher als willkürlich erweist (Senatsbeschluß vom 8. Oktober 1986 - IVb ARZ 34/86 - BGHR aaO Unzuständigkeitserklärung, rechtskräftige 1).
  • OLG Frankfurt, 12.09.2016 - 6 SV 3/16

    Verweisung nach § 154 FamFG trotz vorheriger Verweisung nach § 3 FamFG

    Die Unzuständigkeitserklärungen müssen Außenwirkung haben, also den Verfahrensbeteiligten - soweit sie erreichbar sind - bekannt gemacht worden sein (BGH FamRZ 1992, 794, Rn. 6; BGH FamRZ 1993, 49, Rn. 3; BGH NJW-RR 1996, 1217 [BGH 19.06.1996 - XII ARZ 5/96] ; OLG Frankfurt NJW-RR 2016, 838, Rn. 10).
  • OLG München, 01.07.2016 - 34 AR 77/16

    Örtliche Zuständigkeit des Insolvenzgerichts bei Strafhaft des Schuldners

    Der bloße Antritt von Strafhaft begründet nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs noch keine Aufgabe des Wohnsitzes, den der Betroffene in diesem Zeitpunkt innehatte (BGH NJW-RR 1996, 1217).

    Anders als in der zitierten Entscheidung vom 19.6.1996 (BGH NJW-RR 1996, 1217) hat der Schuldner hier seinen vorhergehenden Wohnsitz in Leipzig - nach den Meldedaten dort ohnehin nur von verhältnismäßig kurzer Dauer - ersichtlich nicht beibehalten, sondern mit oder kurz nach seiner Inhaftierung aufgegeben (vgl. § 7 Abs. 3 BGB).

  • OLG Köln, 12.03.2012 - 21 AR 1/12
    Im Interesse einer raschen Klärung negativer Kompetenzkonflikte sind die Vorschriften über die gerichtliche Bestimmung der Zuständigkeit entsprechend anzuwenden, wenn verschiedene mit der Sache befasste Gerichte ihre Kompetenz ohne förmlichen Beschluss leugnen (vgl. BGH BGHZ 71, 264, 271 f; BGHZ 104, 363, 366; OLG Brandenburg NJW-RR 2001, 429; OLG Hamburg OLGR 2005, 805; OLG Karlsruhe NJW-RR 2009, 596, 597; Zöller/Vollkommer, ZPO, 28. Auflage, § 36 Rn. 25) und die Unzuständigkeitserklärungen der Gerichte den Verfahrensbeteiligten zumindest bekannt gemacht worden sind (vgl. BGH NJW-RR 1992, 579; NJW-RR 1992, 1154; NJW-RR 1996, 1217; OLG Brandenburg NJW-RR 2001, 429; OLG Hamburg OLGR 2005, 805; OLG Karlsruhe NJW-RR 2009, 596, 597; Zöller/Vollkommer, a.a.O.).
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