Rechtsprechung
BGH, 12.03.1997 - XII ARZ 6/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 29.01.1992 - XII ARZ 1/92
Voraussetzungen der Bestimmung des zuständigen Gerichts
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 07.07.1967 - IV ZB 179/67
Kindeswohnsitz bei Getrenntleben der Eltern
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 29.10.1986 - IVb ARZ 41/86
Zuständigkeit des Bundesgerichtshofs in Familiensachen
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 05.02.1992 - XII ARZ 4/92
Gerichtliche Zuständigkeit für ein isoliertes Sorgerechtsverfahren bei Wohnsitzen …
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- OVG Sachsen, 12.02.2019 - 4 A 880/16
Kindertageseinrichtung; Beitrag; Absenkung; Eltern
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist in diesen Fällen ein abgeleiteter Doppelwohnsitz bei beiden Elternteilen anzunehmen (vgl. BGH, Beschl. v. 7. Juli 1967, BGHZ 48, 228 [237]; BGH, Beschl. v. 12. März 1997 - XII ARZ 6/97 -, juris Rn. 10). - OVG Sachsen, 18.01.2006 - 3 E 259/05
Wohnsitz
Üben die Eltern die Personensorge gemeinsam aus, besteht nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein abgeleiteter Doppelwohnsitz bei beiden Elternteilen (vgl. BGH, Beschl. v. 7.7.1967, BGHZ 48, 228 [237]; BGH, Beschl. v. 12.3.1997, XII ARZ 6/97 zitiert nach juris). - OVG Sachsen, 07.10.2021 - 3 A 816/20
Zählkind; Elternbeiträge; Wohnsitz; Wechselmodell; Absenkung
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist in diesen Fällen ein abgeleiteter Doppelwohnsitz bei beiden Elternteilen anzunehmen (vgl. BGH, Beschl. v. 7. Juli 1967, BGHZ 48, 228 [237]; BGH, Beschl. v. 12. März 1997 - XII ARZ 6/97 -, juris Rn. 10). - BGH, 22.10.1997 - XII ARZ 24/97
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses im FGG -Verfahren
Es kann dahinstehen, ob der Vater dem Kind Anfang Juli 1997 einen weiteren Wohnsitz in Leipzig vermittelt hat und deshalb das Amtsgericht Leipzig gemäß §§ 621 a Abs. 1 Satz 2, 261 Abs. 3 Nr. 1 ZPO als das erste nach § 43 Abs. 1 FGG mit der Angelegenheit befaßte Gericht zur Entscheidung berufen war (vgl. Senatsbeschluß vom 12. März 1997 - XII ARZ 6/97 - BGHR FGG § 43 Abs. 1 Zuständigkeit, örtliche 2 m.N.).