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   BGH, 13.01.1993 - XII ZA 21/92   

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BGH, 13.01.1993 - XII ZA 21/92 (https://dejure.org/1993,1876)
BGH, Entscheidung vom 13.01.1993 - XII ZA 21/92 (https://dejure.org/1993,1876)
BGH, Entscheidung vom 13. Januar 1993 - XII ZA 21/92 (https://dejure.org/1993,1876)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Prozesskostenhilfe - Fehlen einer Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse - Ausreichende Darlegung der wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe innerhalb der Frist als Voraussetzung für die ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 451
  • FamRZ 1993, 688
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.05.1990 - XI ZB 1/90

    Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse in der

    Auszug aus BGH, 13.01.1993 - XII ZA 21/92
    Erforderlich ist vielmehr, daß sie außerdem davon ausgehen durfte, innerhalb der Frist die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Gewährung von PKH in ausreichender Weise dargetan zu haben (vgl. BGH, Beschluß vom 15. Mai 1990 - XI ZB 1/90 - BGHR ZPO § 233 Prozeßkostenhilfegesuch 2 mit ausführlichen Nachweisen).
  • BGH, 16.03.1983 - IVb ZB 73/82

    Prozesskostenhilfe - Bewilligung - Rechtsmittelinstanz - Vordruck - Erklärung -

    Auszug aus BGH, 13.01.1993 - XII ZA 21/92
    Wie der Senat dazu bereits mehrfach dargelegt hat (vgl. die Beschlüsse vom 16. März 1983 - IVb ZB 73/82 - FamRZ 1983, 579, 580 = NJW 1983, 2145, 2146 und vom 21. September 1988 - IVb ZB 101/88 - BGHR a.a.O. Prozeßkostenhilfe 4), bedarf es der fristgerechten Einreichung eines Antrages, der den Anforderungen genügt, die das Gesetz in § 117 ZPO vorschreibt.
  • BGH, 21.09.1988 - IVb ZB 101/88
    Auszug aus BGH, 13.01.1993 - XII ZA 21/92
    Wie der Senat dazu bereits mehrfach dargelegt hat (vgl. die Beschlüsse vom 16. März 1983 - IVb ZB 73/82 - FamRZ 1983, 579, 580 = NJW 1983, 2145, 2146 und vom 21. September 1988 - IVb ZB 101/88 - BGHR a.a.O. Prozeßkostenhilfe 4), bedarf es der fristgerechten Einreichung eines Antrages, der den Anforderungen genügt, die das Gesetz in § 117 ZPO vorschreibt.
  • BGH, 04.05.1994 - XII ZB 21/94

    Zeitpunkt des Zugangs von per Telefax übermittelten Schriftsätzen

    Die Bezugnahme auf das im früheren Rechtszug vorgelegte Formular genügt nur, wenn die Partei deutlich macht, daß sich ihre wirtschaftlichen Verhältnisse nicht geändert haben (vgl. Senatsbeschlüsse vom 25. März 1987 - IVb ZB 42/87 - BGHR ZPO § 117 Abs. 2 Bezugnahme 1 und BGHR ZPO § 233 Prozeßkostenhilfe 3 sowie vom 13. Januar 1993 - XII ZA 21/92 - FamRZ 1993, 688).
  • LSG Bayern, 07.02.2024 - L 2 U 184/23

    Isolierter PKH-Antrag und Wiedereinsetzung

    Voraussetzung dafür, dass bei der isolierten Beantragung von PKH für ein Klage- oder Berufungsverfahren ein unverschuldeter Hinderungsgrund, rechtzeitig Klage oder Berufung einzulegen, gegeben ist, ist, dass der PKH-Antrag innerhalb der Klage- oder Berufungsfrist vollständig und damit verbescheidungsfähig gestellt worden ist (vgl. BSG, Urteile vom 13.10.1992, 4 RA 36/92, und vom 07.09.2017, B 10 ÜG 1/17 R; BGH, Beschluss vom 13.01.1993, XII ZA 21/92; Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 15.10.1997, 11 PKH 11/97; Bundesfinanzhof, Beschluss vom 09.04.2013, III B 247/11).

    Dies setzt insbesondere voraus, dass innerhalb der Klage- oder Berufungsfrist die vollständige, nach § 117 Abs. 3 und 4 ZPO auf dem dafür vorgeschriebenen Formular abzugebende Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vom Kläger vorgelegt wird, was für jede Instanz gilt, also auch dann, wenn im erstinstanzlichen Verfahren die Erklärung schon einmal abgegeben worden ist, weil PKH für jeden Rechtszug gesondert bewilligt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 13.01.1993, XII ZA 21/92).

  • BVerfG, 07.02.2000 - 2 BvR 106/00

    Versagung von Prozesskostenhilfe mangels fristgemäßer Vorlage der Erklärung über

    Dazu gehört auch, dass er entsprechend § 117 Abs. 2, 4 ZPO die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auf vorgeschriebenem Vordruck innerhalb der Beschwerdefrist einreicht (vgl. zur entsprechenden Rechtspraxis in der Fachgerichtsbarkeit BVerwG, Beschluss vom 15. Oktober 1997 - 11 PKH 11/97 u.a. -, JURIS, unter Verweis auf BVerwG, Beschluss vom 30. April 1980 - BVerwG 3 B 55.79 -, Buchholz 310 § 166 VwGO Nr. 17; BGH, Beschluss vom 27. November 1996 - XII ZB 94/96 -, NJW 1997, S. 1078; BGH, Beschluss vom 13. Januar 1993 - XII ZA 21/92 -, NJW-RR 1993, S. 451; BGH, Beschluss vom 15. Mai 1990 - XI ZB 1/90 -, NJW-RR 1990, S. 1212).
  • BVerwG, 10.11.2016 - 9 PKH 3.16

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts;

    Zwar kann ausnahmsweise die Bezugnahme auf eine im früheren Rechtszug ordnungsgemäß abgegebene Erklärung genügen, wenn die Verhältnisse unverändert sind und dies bei der Bezugnahme deutlich gemacht wird (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Januar 1993 - XII ZA 21/92 - NJW-RR 1993, 451).

    Das setzt nicht nur die Antragstellung als solche voraus, sondern auch die fristgerechte Darlegung der finanziellen Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe unter Beifügung der zugehörigen Belege (BVerwG, Beschlüsse vom 28. Januar 2004 - 6 PKH 15.03 - NVwZ 2004, 888 und vom 16. März 2011 - 9 PKH 2.11 - Buchholz 303 § 116 ZPO Nr. 2 Rn. 10; BGH, Beschluss vom 13. Januar 1993 - XII ZA 21/92 - NJW-RR 1993, 451; Happ, in: Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 166 Rn. 29a).

  • BGH, 06.07.2004 - X ZA 1/04

    Gewährung von Prozesskostenhilfe - Wiederseinsetzung in den vorigen Stand wegen

    Erforderlich ist vielmehr, daß sie außerdem davon ausgehen durfte, innerhalb der Frist die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Prozeßkostenhilfe in ausreichender Weise dargetan zu haben (vgl. z.B. BGH, Beschl. v. 13.01.1993 - XII ZA 21/92, NJW-RR 1993, 451; Beschl. v. 15.05.1990 - XI ZB 1/90, BGHR ZPO § 233 - Prozeßkostenhilfegesuch II m. ausf.

    Denn trotz Hinweises hat der Beklagte innerhalb der Rechtsmittelfrist keine Erklärung im Sinne des § 117 Abs. 2 ZPO abgegeben, auf deren Einreichung auch in der Rechtsmittelinstanz grundsätzlich nicht verzichtet werden kann, wie der Bundesgerichtshof ebenfalls bereits wiederholt ausgesprochen hat (vgl. z.B. neben dem Beschl. v. 13.01.1993, aaO, BGH, Beschl. v. 16.03.1983 - IVb ZB 73/82, NJW 1983, 2145, 2146 od.

  • OLG Hamm, 08.05.2000 - 22 U 25/00

    Voraussetzungen der Prozeßkostenhilfe für die Durchführung der Berufung

    Hieran fehlt es, wenn dem Antrag nicht die nach § 117 II ZPO notwendigen Unterlagen rechtzeitig beigefügt waren (vgl. BGH FamRZ 1994, 1098 [1099 f]; 1993, 688; MDR 1991, 902; VersR 1985, 396; 1985, 287).

    Hierzu ist erforderlich, dass in der neuen Antragsschrift auf die bereits vorliegenden Unterlagen Bezug genommen und deren unveränderte Gültigkeit versichert wird (std. Rspr. BGH FamRZ 1994, 1098 [1100]; 1993, 688 [689]).

  • BGH, 20.10.1993 - XII ZB 133/93

    Prozeßkostenhilfe im Berufungsverfahren

    Durch Beschluß vom 20. Juli 1993 hat das Oberlandesgericht die Berufung der Antragsgegnerin als unzulässig verworfen und in den Gründen seiner Entscheidung die beantragte Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Rechtsmittelfrist versagt, weil die Antragsgegnerin sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (dargelegt insbesondere in dem Beschluß vom 13. Januar 1993 - XII ZA 21/92 - m.N.) mangels fristgerechter Einreichung einer erneuten Erklärung gemäß § 117 ZPO nicht für arm habe halten dürfen; auch wenn der Senat bei seiner Prozeßkostenhilfebewilligung in dem Beschluß vom 3. Mai 1993 diese strengen Anforderungen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs noch nicht gestellt und eine spätere Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungsfrist für möglich gehalten habe, halte er nunmehr an den strengen Maßstäben der höchstrichterlichen Rechtsprechung fest.

    b) Die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, auf die sich das Oberlandesgericht zur Begründung seiner geänderten abweichenden Auffassung bezieht (Senatsbeschluß vom 13. Januar 1993 - XII ZA 21/92 = FamRZ 1993, 688; ebenso auch BGH Beschluß vom 15. Mai 1990 - XI ZB 1/90 = BGHR ZPO § 233 Prozeßkostenhilfegesuch 2; Senatsbeschlüsse vom 16. März 1983 - IVb ZB 73/82 = FamRZ 1983, 579, 580; vom 21. September 1988 - IVb ZB 101/88 = BGHR aaO. Prozeßkostenhilfe 4) rechtfertigen demgegenüber im vorliegenden Fall nicht die Versagung der beantragten Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.

  • BVerwG, 23.01.2014 - 1 PKH 12.13

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Einreichen des

    Nur wenn ein Antragsteller diesem formellen Erfordernis entsprochen hat, hat er alles zur Wahrung der Beschwerdefrist erforderliche getan und ist es gerechtfertigt, das Fristversäumnis als unverschuldet anzusehen (Beschlüsse vom 19. Januar 1990 - BVerwG 3 B 8.90 - ; vom 21. Januar 1999 - BVerwG 1 B 3.99 - Buchholz 310 § 166 VwGO Nr. 38 und vom 28. Januar 2004 - BVerwG 6 PKH 15.03 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 253 = NVwZ 2004, 888; stRspr; vgl. auch BGH, Beschluss vom 13. Januar 1993 - XII ZA 21/92 - NJW-RR 1993, 451; Kopp/Schenke, VwGO, 19. Aufl. 2013 § 60 Rn. 15 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.09.2003 - 4 S 2023/03

    Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammern - Widerruf von Behauptungen einer

    Zwar ist anerkannt, dass dann, wenn ein mittelloser Beteiligter einen vor Ablauf der Rechtsmittelfrist mit allen nach § 117 Abs. 2 ZPO erforderlichen Unterlagen eingereichten Prozesskostenhilfeantrag gestellt hat, im Falle der Bewilligung der Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwaltes grundsätzlich Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 60 VwGO unter den dortigen Voraussetzungen gewährt werden kann (BVerwG, Beschluss vom 21.01.1999, Buchholz 310 § 166 VwGO Nr. 38; BGH, Beschluss vom 13.01.1993, FamRZ 1993, 688).
  • BGH, 20.04.2005 - XII ZA 11/04

    Voraussetzungen der Wiedereinsetzung für die arme Partei

    Erforderlich ist vielmehr, daß sie außerdem davon ausgehen durfte, innerhalb der Frist die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Prozeßkostenhilfe in ausreichender Weise dargetan zu haben (Senatsbeschluß vom 13. Januar 1993 - XII ZA 21/92 - NJW-RR 1993, 451).
  • BGH, 22.12.2004 - XII ZA 25/03

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand für die bedürftige Partei

  • BVerwG, 19.04.2012 - 8 B 5.12

    Anforderungen an die Verwerfung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen

  • BGH, 25.02.2003 - X ZA 3/02

    Einhaltung der Rechtsmittelfrist bei Beantragung von Prozeßkostenhilfe

  • BGH, 06.07.1999 - VI ZB 10/99

    Wiedereinsetzung nach Ablehnung von Prozeßkostenhilfe

  • OLG Celle, 24.07.2003 - 6 U 135/03

    Antrag auf Prozesskostenhilfe für ein beabsichtigtes Rechtsmittel; Erklärung über

  • BGH, 13.01.1999 - XII ZB 166/98

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Berufungsfrist

  • BVerwG, 19.05.2010 - 8 PKH 6.09
  • OLG Hamm, 08.05.2000 - 22 W 12/00

    Rückwirkende Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für ein Beschwerdeverfahren

  • BVerwG, 15.10.1997 - 11 PKH 11.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Antrag auf

  • OVG Niedersachsen, 22.07.2004 - 4 ME 396/03

    Antragsfrist; Anwaltsbeiordnung; Bedürftigkeit; Beschwerdefrist; Einkommen;

  • OVG Sachsen, 17.01.2012 - 3 A 482/10

    Prozesskostenhilfe, Wiedereinsetzung

  • OLG Karlsruhe, 18.11.2002 - 16 WF 137/02

    Nimmt eine Partei in einem Prozesskostenhilfeantrag Bezug auf die in einem

  • OVG Sachsen, 03.12.2010 - 4 A 385/09

    Prozesskostenhilfe, Erfolgsaussicht, Antragsfrist, Unterlagen, Wiedereinsetzung

  • BGH, 13.05.1998 - XII ZR 308/97

    Bestellung eines Notanwalts für das Revisionsverfahren; Darlegung der

  • OVG Niedersachsen, 10.02.2012 - 4 PA 33/12

    Vorlage einer innerhalb der Klagefrist den Anforderungen des § 166 VwGO i.V.m. §

  • BGH, 15.04.1998 - IV ZA 3/98

    Anfechtbarkeit der Entscheidung über die Zulassung der Revision; Voraussetzungen

  • OVG Bremen, 09.09.2022 - 2 LA 91/22

    Anhörungsrüge; Gehörsverstoß; Prozesskostenhilfeunterlagen

  • OLG Frankfurt, 12.10.1998 - 1 UF 207/98
  • OLG Frankfurt, 24.06.2004 - 5 UF 272/03
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