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   BGH, 09.04.2003 - XII ZB 100/02   

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https://dejure.org/2003,7302
BGH, 09.04.2003 - XII ZB 100/02 (https://dejure.org/2003,7302)
BGH, Entscheidung vom 09.04.2003 - XII ZB 100/02 (https://dejure.org/2003,7302)
BGH, Entscheidung vom 09. April 2003 - XII ZB 100/02 (https://dejure.org/2003,7302)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeitsvoraussetzungen der Rechtsbeschwerde gegen die Verwerfung einer Berufung; Erforderlichkeit einer Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung; Missachtung der Übergangsvorschrift des § 26 Nr. 5 Satz 1 EGZPO; ...

  • Judicialis

    EGZPO § 26 Nr. 5; ; EGZPO § ... 26 Nr. 5 Satz 1; ; ZPO § 519; ; ZPO § 522 Abs. 1 Satz 4; ; ZPO § 574 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 574 Abs. 2; ; ZPO § 547 a.F.; ; ZPO § 519 Abs. 2 Satz 2 a.F.; ; ZPO § 520 Abs. 2 Satz 1 n.F.

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechnung der Berufungsbegründungsfrist; Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 1093
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung

    Auszug aus BGH, 09.04.2003 - XII ZB 100/02
    Das ist regelmäßig anzunehmen, wenn das Berufungsgericht Verfahrensgrundsätze verletzt hat, namentlich die Grundrechte auf Gewährung rechtlichen Gehörs, Art. 103 Abs. 1 GG, auf wirkungsvollen Rechtsschutz, Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip, und auf ein objektiv willkürfreies Verfahren, Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip, wenn dieser Verstoß im Einzelfall klar zutage tritt, also offenkundig ist, und die mit der Rechtsbeschwerde angefochtene Entscheidung hierauf beruht (vgl. BGH, Beschluß vom 4. Juli 2002 - V ZB 16/02 - ZIP 2002, 1826 ff., für BGHZ vorgesehen).

    Das ist hier der Fall, weil die offenkundige Mißachtung der in der Anfangsphase der Geltung neuen Zivilprozeßrechts mit besonderer Aufmerksamkeit zu beachtenden Übergangsvorschriften dazu geführt hat, daß dem Beklagten das von ihm form- und fristgerecht eingelegte und rechtzeitig begründete Rechtsmittel abgeschnitten wurde und Art und Gewicht dieses Rechtsfehlers geeignet sind, das Vertrauen in die Rechtsprechung im ganzen zu beschädigen (vgl. BGH, Beschluß vom 4. Juli 2002 aaO S. 1828).

  • BGH, 07.05.2003 - XII ZB 191/02

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Verwerfung der Berufung als

    Auszug aus BGH, 09.04.2003 - XII ZB 100/02
    Zwar ist auch die Rechtsbeschwerde gegen die Verwerfung einer Berufung (§ 522 Abs. 1 Nr. 4 ZPO) nur unter den Voraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO zulässig (vgl. Senatsbeschluß vom 19. März 2003 - XII ZB 191/02 -, zur Veröffentlichung vorgesehen), denn der Gesetzgeber hat § 547 ZPO a.F. bewußt nicht in das neue Recht übernommen, sondern fehlerhafte Entscheidungen der Berufungsgerichte zur Zulässigkeit der Berufung fehlerhaften Sachentscheidungen gleichgestellt (vgl. Wenzel NJW 2002, 3353, 3357 m.N.).
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