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   BGH, 15.10.2003 - XII ZB 103/02   

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https://dejure.org/2003,6464
BGH, 15.10.2003 - XII ZB 103/02 (https://dejure.org/2003,6464)
BGH, Entscheidung vom 15.10.2003 - XII ZB 103/02 (https://dejure.org/2003,6464)
BGH, Entscheidung vom 15. Oktober 2003 - XII ZB 103/02 (https://dejure.org/2003,6464)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Begründung einer Berufung gegen ein bis zum Ablauf der Fünfmonatsfrist noch nicht zugestelltes Urteil

  • Judicialis

    ZPO a.F. § 516 2. Halbsatz; ; ZPO a.F. § ... 516; ; ZPO a.F. § 519 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO a.F. § 519 Abs. 3 Nr. 1; ; ZPO a.F. § 551 Nr. 7; ; ZPO n.F. § 517; ; ZPO § 574 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 522 Abs. 1 Satz 4; ; ZPO § 238 Abs. 2; ; ZPO § 574 Abs. 2 Nr. 1; ; ZPO § 519 Abs. 3 Nr. 1; ; EGZPO § 26 Nr. 5

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO (ab 1.1.2002) § 517
    Anforderungen an die Begründung einer zur Wahrung der Fünf-Monats-Frist eingelegten Berufung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 179
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.10.1990 - XII ZR 101/89

    Verkündung des Urteils im Anschluß an Beweisaufnahme; Zustellung der

    Auszug aus BGH, 15.10.2003 - XII ZB 103/02
    Auch lag die Entscheidung ausweislich des Verkündungsprotokolls im Zeitpunkt ihrer Verkündung bereits in vollständiger Form vor, so daß sie nicht im Sinne des § 551 Nr. 7 ZPO a.F. als "nicht mit Gründen versehen" anzusehen ist (vgl. auch Senatsurteil vom 24. Oktober 1990 - XII ZR 101/89 - FamRZ 1991, 43); der Beschluß des Gemeinsamen Senats der oberen Gerichtshöfe des Bundes vom 27. April 1993 (NJW 1993, 2603) ist insoweit nicht einschlägig, weil er nur Entscheidungen betrifft, die bei Verkündung noch nicht vollständig abgefaßt waren.
  • GemSOGB, 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92

    Absoluter Revisionsgrund bei unvollständig abgefaßtem Urteil

    Auszug aus BGH, 15.10.2003 - XII ZB 103/02
    Auch lag die Entscheidung ausweislich des Verkündungsprotokolls im Zeitpunkt ihrer Verkündung bereits in vollständiger Form vor, so daß sie nicht im Sinne des § 551 Nr. 7 ZPO a.F. als "nicht mit Gründen versehen" anzusehen ist (vgl. auch Senatsurteil vom 24. Oktober 1990 - XII ZR 101/89 - FamRZ 1991, 43); der Beschluß des Gemeinsamen Senats der oberen Gerichtshöfe des Bundes vom 27. April 1993 (NJW 1993, 2603) ist insoweit nicht einschlägig, weil er nur Entscheidungen betrifft, die bei Verkündung noch nicht vollständig abgefaßt waren.
  • BAG, 24.09.1996 - 9 AZR 364/95

    Urlaub während des Streiks

    Auszug aus BGH, 15.10.2003 - XII ZB 103/02
    Zutreffend ist zwar der Ausgangspunkt des Berufungsgerichts, daß sich die Begründung einer Berufung gegen ein bis zum Ablauf der Fünfmonatsfrist noch nicht zugestelltes Urteil darauf beschränken darf, eben dies als prozeßordnungswidrig zu rügen (vgl. auch BAG BAGE 84, 140 ff. = NJW 1996, 1431).
  • BGH, 04.06.1986 - IVb ZR 51/85

    Lebensstellung von Kindern nach Erreichen der Volljährigkeit

    Auszug aus BGH, 15.10.2003 - XII ZB 103/02
    Es genügt, wenn die innerhalb der Begründungsfrist eingereichten Schriftsätze des Berufungsklägers ihrem gesamten Inhalt nach eindeutig ergeben, in welchem Umfang und mit welchem Ziel das Urteil angefochten werden soll (vgl. Senatsurteil vom 4. Juni 1986 - IVb ZR 51/85 - FamRZ 1987, 58, 59).
  • BGH, 12.01.1994 - XII ZR 167/92

    Zulässigkeit eines Teilurteils über eine Widerklage; Zurückverweisung durch das

    Auszug aus BGH, 15.10.2003 - XII ZB 103/02
    Eine eigene Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts, nämlich die Zurückweisung an das Amtsgericht, etwa weil das Berufungsgericht bei richtiger Entscheidung die Sache seinerseits wegen eines Verfahrensmangels an das Gericht erster Instanz hätte zurückverweisen müssen (vgl. Senatsurteil vom 12. Januar 1994 - XII ZR 167/92 - NJW-RR 1994, 379), kommt hier nicht in Betracht, da das erstinstanzliche Verfahren nicht an einem Mangel leidet, der zur Aufhebung seiner Entscheidung zwingt.
  • BGH, 04.09.2013 - XII ZB 87/12

    Beschwerde in Ehesachen und Familienstreitsachen: Bestimmtheit des

    Es genügt vielmehr, wenn die innerhalb der Begründungsfrist eingereichten Schriftsätze des Beschwerdeführers ihrem gesamten Inhalt nach eindeutig erhellen, in welchem Umfang und mit welchem Ziel die erstinstanzliche Entscheidung angefochten werden soll (Senatsbeschluss vom 15. Oktober 2003 - XII ZB 103/02 - FamRZ 2004, 179, 180 und Senatsurteil vom 4. Juni 1986 - IVb ZR 51/85 - FamRZ 1987, 58, 59, jeweils zu § 519 Abs. 3 Nr. 1 ZPO aF).
  • BGH, 22.03.2006 - VIII ZR 212/04

    Anforderungen an die Formulierung des Antrags in der Berufungsbegründung

    Vielmehr reicht es aus, wenn die innerhalb der Begründungsfrist eingereichten Schriftsätze des Berufungsklägers ihrem gesamten Inhalt nach eindeutig ergeben, in welchem Umfang und mit welchem Ziel das Urteil angefochten werden soll (Urteil vom 6. Mai 1987 aaO; Senatsbeschluss vom 13. November 1991 - VIII ZB 33/91, NJW 1992, 698 unter 2.; Urteil vom 31. Mai 1995 aaO; Urteil vom 27. März 1996 aaO; Senatsbeschluss vom 13. Mai 1998 - VIII ZB 9/98, NJW-RR 1999, 211 unter II 1 a und b; Beschluss vom 24. Februar 1999 - IX ZB 2/98, NJW 1999, 2372 unter B I, in BGHZ 140, 395 insoweit nicht abgedruckt; Beschluss vom 15. Oktober 2003 - XII ZB 103/02, FamRZ 2004, 179 unter II 2, jew. m.w.Nachw.).
  • BAG, 21.07.2005 - 6 AZR 592/04

    Kündigung durch Insolvenzverwalter - "bedingter Interessenausgleich

    Dazu bedarf es nicht unbedingt bestimmt gefasster Anträge, wenn nur die innerhalb der Frist eingegangenen oder zulässigerweise in Bezug genommenen Schriftsätze ein bestimmtes Begehren eindeutig aufzeigen (BGH 15. Oktober 2003 - XII ZB 103/02 - FamRZ 2004, 179; 13. Mai 1998 - VIII ZB 9/98 - NJW-RR 1999, 211).
  • BGH, 23.05.2012 - XII ZB 375/11

    Familienstreitsache: Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der

    Daher reicht es aus, wenn die innerhalb der Begründungsfrist eingereichten Schriftsätze des Berufungsklägers ihrem gesamten Inhalt nach eindeutig ergeben, in welchem Umfang und mit welchem Ziel das Urteil angefochten werden soll (vgl. BGH Urteil vom 22. März 2006 - VIII ZR 212/04 - NJW 2006, 2705 Rn. 8 mwN; vgl. auch Senatsbeschluss vom 15. Oktober 2003 - XII ZB 103/02 - FamRZ 2004, 179, 180 zu § 519 Abs. 3 Nr. 1 ZPO aF).
  • BGH, 25.06.2014 - XII ZB 134/13

    Ehe- und Familienstreitsachen: Notwendiger Inhalt einer Beschwerdebegründung

    Daher reicht es aus, wenn die innerhalb der Begründungsfrist eingereichten Schriftsätze des Berufungsklägers ihrem gesamten Inhalt nach eindeutig ergeben, in welchem Umfang und mit welchem Ziel das Urteil angefochten werden soll (vgl. BGH Urteil vom 22. März 2006 - VIII ZR 212/04 - NJW 2006, 2705 Rn. 8 mwN; vgl. auch Senatsbeschluss vom 15. Oktober 2003 - XII ZB 103/02 - FamRZ 2004, 179, 180 zu § 519 Abs. 3 Nr. 1 ZPO aF).
  • OLG Schleswig, 22.04.2004 - 15 UF 38/04

    Versäumung der Berufungsfrist nach nicht rechtzeitiger Absetzung und Zustellung

    Im Übrigen kann sich die durch das verkündete Urteil beschwerte Partei in ihrer Berufungsbegründung denn auch darauf beschränken, die nicht rechtzeitige Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils zu rügen (BGH FamRZ 2004, 179).
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