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   BGH, 17.10.1990 - XII ZB 105/90   

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BGH, 17.10.1990 - XII ZB 105/90 (https://dejure.org/1990,1418)
BGH, Entscheidung vom 17.10.1990 - XII ZB 105/90 (https://dejure.org/1990,1418)
BGH, Entscheidung vom 17. Oktober 1990 - XII ZB 105/90 (https://dejure.org/1990,1418)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Bewirken einer Zustellung - Mandatsbeendigung - Mitteilung an Gericht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 176
    Bewirkung von Zustellungen im Parteiprozeß nach Mandatsniederlegung durch einen Prozeßbevollmächtigten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 295
  • MDR 1991, 342
  • FamRZ 1991, 51
  • BB 1991, 240
  • AnwBl 1991, 51
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.01.1980 - IV ZB 164/79

    Entscheidung über einen erstmalig im Verfahren der weiteren Beschwerde gestellten

    Auszug aus BGH, 17.10.1990 - XII ZB 105/90
    Der Gesetzgeber ist davon ausgegangen, daß die durch eine Entscheidung beschwerte Partei sich selbst über die Möglichkeit einer Anfechtung und die dabei zu beachtenden Vorschriften erkundigen kann, auch wenn sie noch nicht sogleich zur Einlegung des Rechtsmittels entschlossen ist (vgl. BGH, Beschluß vom 30. Januar 1980 - IV ZB 164/79 - FamRZ 1980, 347 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 25.05.1982 - 1 WF 150/82
    Auszug aus BGH, 17.10.1990 - XII ZB 105/90
    Denn in Prozessen, in denen die Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht geboten ist, sind Zustellungen nicht mehr an den bestellten Prozeßbevollmächtigten zu bewirken, wenn dieser dem Gericht die Beendigung seines Mandates mitgeteilt hat (zutreffend OLG Hamm NJW 1982, 1887 [OLG Hamm 25.05.1982 - 1 WF 150/82]; zustimmend Zöller/Stephan ZPO 15. Aufl. § 176 Rdn. 12; Baumbach/Lauterbach/Hartmann ZPO 48. Aufl. § 176 Anm. 5 A b).
  • BGH, 19.09.2007 - VIII ZB 44/07

    Wirksamkeit der Zustellung an den früheren Prozessbevollmächtigten nach

    Macht er hiervon Gebrauch ist die an ihn erfolgte Zustellung wirksam (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 17. Oktober 1990 - XII ZB 105/90, NJW 1991, 295 zu § 176 ZPO aF).

    Diese Frage ist auch in dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 17. Oktober 1990 (XII ZB 105/90, NJW 1991, 295 zu § 176 ZPO aF), der die Wirksamkeit einer nach Mandatsniederlegung an die Partei selbst ausgeführten Zustellung betraf, nicht entschieden worden.

  • BGH, 16.10.2003 - IX ZB 36/03

    Anfechtung der gerichtlichen Bestätigung oder Versagung des Insolvenzplans;

    Es ist dabei richtig davon ausgegangen, daß durch eine unzutreffende Rechtsbehelfsbelehrung ein Vertrauenstatbestand geschaffen wird, der zur Wiedereinsetzung wegen schuldloser Fristversäumnis berechtigt, wenn die Belehrung einen unvermeidbaren oder zumindest entschuldbaren Rechtsirrtum auf Seiten der Partei hervorruft und die Fristversäumnis darauf beruht (BGH, Beschl. v. 26. November 1980 - IVb ZR 592/80, NJW 1981, 576, 577; v. 17. Oktober 1990 - XII ZB 105/90, NJW 1991, 295, 296; v. 16. Oktober 1991 - XII ZB 113/91, FamRZ 1992, 300; v. 4. Februar 1992 - X ZB 18/91, NJW 1992, 1700; v. 23. September 1993 - LwZR 10/92, NJW 1993, 3206; MünchKomm-ZPO/Rimmelspacher, 2. Aufl. Aktualisierungsband ZPO-Reform vor § 511 ZPO Rn. 9, § 517 ZPO Rn. 14; Zöller/Vollkommer, aaO § 313 Rn. 26; Musielak/Grandel, aaO § 233 Rn. 43).
  • BGH, 08.11.2022 - VIII ZB 21/22

    Anzeige des Erlöschens der Prozessvollmacht des bisherigen

    Eine dahingehende Aussage lässt sich auch dem vom Berufungsgericht herangezogenen Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 17. Oktober 1990 (XII ZB 105/90, NJW 1991, 295 [zu § 176 ZPO aF]) nicht entnehmen, der die Wirksamkeit einer nach Mandatsniederlegung an die Partei selbst ausgeführten Zustellung betraf (vgl. Senatsbeschluss vom 19. September 2007 - VIII ZB 44/07, aaO).
  • OLG Hamm, 15.01.2008 - 15 VA 12/07

    Zulassung zum automatisierten Grundbuchabrufverfahren

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass durch eine unzutreffende Rechtsbehelfsbelehrung ein Vertrauenstatbestand geschaffen wird, der zur Wiedereinsetzung wegen schuldloser Fristversäumnis berechtigt, wenn die Belehrung einen unvermeidbaren oder zumindest entschuldbaren Rechtsirrtum auf Seiten der Partei hervorruft und die Fristversäumnis darauf beruht (BGH NJW-RR 2004, 408; NJW 1993, 3206; FamRZ 1992, 300; NJW 1991, 295; NJW 1981, 576).
  • BGH, 25.09.2001 - VI ZA 6/01

    Beginn der Zwei-Wochen-Frist nach Ablehnung des Antrags auf Beiordnung eines

    Im Parteienprozeß muß vielmehr davon ausgegangen werden, daß die Partei sich selbst über die Möglichkeit einer Anfechtung und die dabei zu beachtenden Vorschriften erkundigt (vgl. BGH, Beschluß vom 17. Oktober 1990 - XII ZB 105/90 - NJW 1991, 295, 296).
  • OLG Saarbrücken, 22.01.2007 - 5 W 8/07

    Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Frist zur Einlegung eines Rechtsmittels

    Der Gesetzgeber ist davon ausgegangen, dass es Sache einer juristisch nicht vorgebildeten Partei, der eine ihr ungünstige Gerichtsentscheidung zugestellt wird, ist sich alsbald nach der Form und der Frist eines Rechtsmittels zu erkundigen, selbst wenn sie noch nicht sogleich zur Einlegung des Rechtsmittels entschlossen ist (BGH, Beschl. v. 30.1.1980, IV ZB 164/79; BGH, Beschl. v. 17.10.1990, XII ZB 105/90, NJW 1991, 295).
  • OLG Hamm, 19.02.2008 - 15 VA 16/07

    Zulassung zur Teilnahme am automatisierten Registerabrufverfahren als

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass durch eine unzutreffende Rechtsbehelfsbelehrung ein Vertrauenstatbestand geschaffen wird, der zur Wiedereinsetzung wegen schuldloser Fristversäumnis berechtigt, wenn die Belehrung einen unvermeidbaren oder zumindest entschuldbaren Rechtsirrtum auf Seiten der Partei hervorruft und die Fristversäumnis darauf beruht (BGH NJW-RR 2004, 408; NJW 1993, 3206; FamRZ 1992, 300; NJW 1991, 295; NJW 1981, 576).
  • LAG Hamm, 07.06.2021 - 14 Ta 144/21

    Keine Zustellung im Nachprüfungsverfahren an beigeordneten Rechtsanwalt nach

    (2) In einem Parteiprozess wie dem erstinstanzlichen arbeitsgerichtlichen Verfahren wird das durch eine Kündigung des Vollmachtvertrages bedingte Erlöschen der Prozessvollmacht durch die Anzeige an das Gericht diesem gegenüber gemäß § 87 Abs. 1 ZPO rechtlich wirksam und beendet die Empfangszuständigkeit nach § 172 ZPO (vgl. BGH, 17. Oktober 1990 - XII ZB 105/90 - juris, Rn. 8).
  • OLG Hamm, 19.02.2008 - 15 VA 13/07

    Zulassung zur Teilnahme am automatisierten Registerabrufverfahren als

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass durch eine unzutreffende Rechtsbehelfsbelehrung ein Vertrauenstatbestand geschaffen wird, der zur Wiedereinsetzung wegen schuldloser Fristversäumnis berechtigt, wenn die Belehrung einen unvermeidbaren oder zumindest entschuldbaren Rechtsirrtum auf Seiten der Partei hervorruft und die Fristversäumnis darauf beruht (BGH NJW-RR 2004, 408; NJW 1993, 3206; FamRZ 1992, 300; NJW 1991, 295; NJW 1981, 576).
  • BGH, 16.10.2003 - IX ZB 35/03

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen unrichtiger Belehrung über den Beginn

    Es ist dabei richtig davon ausgegangen, daß durch eine unzutreffende Rechtsbehelfsbelehrung ein Vertrauenstatbestand geschaffen wird, der zur Wiedereinsetzung wegen schuldloser Fristversäumnis berechtigt, wenn die Belehrung einen unvermeidbaren oder zumindest entschuldbaren Rechtsirrtum auf Seiten der Partei hervorruft und die Fristversäumnis darauf beruht (BGH, Beschl. v. 26. November 1980 - IVb ZR 592/80, NJW 1981, 576, 577; v. 17. Oktober 1990 - XII ZB 105/90, NJW 1991, 295, 296; v. 16. Oktober 1991 - XII ZB 113/91, FamRZ 1992, 300; v. 4. Februar 1992 - X ZB 18/91, NJW 1992, 1700; v. 23. September 1993 - LwZR 10/92, NJW 1993, 3206; MünchKomm-ZPO/Rimmelspacher, 2. Aufl. Aktualisierungsband ZPO-Reform vor § 511 ZPO Rn. 9, § 517 ZPO Rn. 14; Zöller/Vollkommer, aaO § 313 Rn. 26; Musielak/Grandel, aaO § 233 Rn. 43).
  • LG Frankfurt/Main, 16.02.2022 - 17 S 33/21
  • LAG Sachsen-Anhalt, 16.12.1997 - 5 Ta 242/97

    Abberufung eines GmbH-Geschäftsführers; Zulässigkeit einer Beschwerde, wenn

  • OVG Niedersachsen, 23.01.2002 - 1 LA 4173/01

    Verletzung des rechtlichen Gehörs bei mündlicher Verhandlung im Asylrechtsstreit

  • FG Köln, 22.06.1998 - 6 K 5783/97

    Zulässigkeit einer Klage bei Verstreichen der Ausschlussfrist für die Vorlage

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