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   BGH, 16.10.1991 - XII ZB 113/91   

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https://dejure.org/1991,3045
BGH, 16.10.1991 - XII ZB 113/91 (https://dejure.org/1991,3045)
BGH, Entscheidung vom 16.10.1991 - XII ZB 113/91 (https://dejure.org/1991,3045)
BGH, Entscheidung vom 16. Oktober 1991 - XII ZB 113/91 (https://dejure.org/1991,3045)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verwerfung der Berufung wegen eines Mangels der gesetzlichen Form - Zustellung durch Niederlegung und Mitteilung in den Hausbriefkasten - Versäumnis der Beschwerdefrist - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand von Amts wegen - Nachholung der versäumten Prozesshandlung - ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1992, 300
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvR 849/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BGH, 16.10.1991 - XII ZB 113/91
    Seine Behauptung, er sei durch eine Urlaubsabwesenheit bis zum 19. Juli 1991 an der Einhaltung der Frist gehindert gewesen, hat der Kläger entgegen § 236 Abs. 2 Satz 1 ZPO durch keines der nach § 294 ZPO zugelassenen Beweismittel glaubhaft gemacht, etwa durch Vorlage von Fahrkarten, Quittungen von Hotels oder Reiseveranstaltern oder wenigstens durch eine eidesstattliche Versicherung (vgl. BVerfGE 41, 332, 337 ff.).
  • BGH, 14.11.1990 - XII ZB 131/90

    Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei fehlender Rechtsmittelbelehrung

    Auszug aus BGH, 16.10.1991 - XII ZB 113/91
    Dazu muß sie sich notfalls bei der Rechtsantragsstelle am Amtsgericht ihres Wohnsitzes erkundigen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschlüsse vom 5. März 1980 - IVb ZB 583/88 - FamRZ 1980, 555 und zuletzt vom 14. November 1990 - XII ZB 131/90 - BGHR ZPO § 233 Verschulden 7).
  • BGH, 13.07.1988 - IVb ZB 100/88

    Rechtsstreit - Einlegen der Beschwerde - Unzulässige Berufung - Anwaltsprozess -

    Auszug aus BGH, 16.10.1991 - XII ZB 113/91
    Zur Einlegung der sofortigen Beschwerde war eine anwaltliche Vertretung nicht erforderlich, weil der Rechtsstreit im ersten Rechtszug nicht als Anwaltsprozeß zu führen war (Senatsbeschluß vom 13. Juli 1988 - IVb ZB 100/88 - FamRZ 1988, 1159).
  • BGH, 23.01.1980 - IV ZR 2/78

    Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens; Rang des Unterhaltsanspruchs des

    Auszug aus BGH, 16.10.1991 - XII ZB 113/91
    Dazu muß sie sich notfalls bei der Rechtsantragsstelle am Amtsgericht ihres Wohnsitzes erkundigen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschlüsse vom 5. März 1980 - IVb ZB 583/88 - FamRZ 1980, 555 und zuletzt vom 14. November 1990 - XII ZB 131/90 - BGHR ZPO § 233 Verschulden 7).
  • BGH, 16.10.2003 - IX ZB 36/03

    Anfechtung der gerichtlichen Bestätigung oder Versagung des Insolvenzplans;

    Es ist dabei richtig davon ausgegangen, daß durch eine unzutreffende Rechtsbehelfsbelehrung ein Vertrauenstatbestand geschaffen wird, der zur Wiedereinsetzung wegen schuldloser Fristversäumnis berechtigt, wenn die Belehrung einen unvermeidbaren oder zumindest entschuldbaren Rechtsirrtum auf Seiten der Partei hervorruft und die Fristversäumnis darauf beruht (BGH, Beschl. v. 26. November 1980 - IVb ZR 592/80, NJW 1981, 576, 577; v. 17. Oktober 1990 - XII ZB 105/90, NJW 1991, 295, 296; v. 16. Oktober 1991 - XII ZB 113/91, FamRZ 1992, 300; v. 4. Februar 1992 - X ZB 18/91, NJW 1992, 1700; v. 23. September 1993 - LwZR 10/92, NJW 1993, 3206; MünchKomm-ZPO/Rimmelspacher, 2. Aufl. Aktualisierungsband ZPO-Reform vor § 511 ZPO Rn. 9, § 517 ZPO Rn. 14; Zöller/Vollkommer, aaO § 313 Rn. 26; Musielak/Grandel, aaO § 233 Rn. 43).
  • OLG Hamm, 15.01.2008 - 15 VA 12/07

    Zulassung zum automatisierten Grundbuchabrufverfahren

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass durch eine unzutreffende Rechtsbehelfsbelehrung ein Vertrauenstatbestand geschaffen wird, der zur Wiedereinsetzung wegen schuldloser Fristversäumnis berechtigt, wenn die Belehrung einen unvermeidbaren oder zumindest entschuldbaren Rechtsirrtum auf Seiten der Partei hervorruft und die Fristversäumnis darauf beruht (BGH NJW-RR 2004, 408; NJW 1993, 3206; FamRZ 1992, 300; NJW 1991, 295; NJW 1981, 576).
  • OLG Hamm, 19.02.2008 - 15 VA 16/07

    Zulassung zur Teilnahme am automatisierten Registerabrufverfahren als

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass durch eine unzutreffende Rechtsbehelfsbelehrung ein Vertrauenstatbestand geschaffen wird, der zur Wiedereinsetzung wegen schuldloser Fristversäumnis berechtigt, wenn die Belehrung einen unvermeidbaren oder zumindest entschuldbaren Rechtsirrtum auf Seiten der Partei hervorruft und die Fristversäumnis darauf beruht (BGH NJW-RR 2004, 408; NJW 1993, 3206; FamRZ 1992, 300; NJW 1991, 295; NJW 1981, 576).
  • OLG Koblenz, 20.04.2000 - 1 W 283/00

    Einlegung des Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil im schriftlichen Vorverfahren

    Grundsätzlich aber ist eine Partei gehalten, sich über die Möglichkeiten, Fristen und Formerfordernisse von Rechtsmitteln selbst zu informieren (BGH FamRZ 1992, 300).
  • OLG Hamm, 19.02.2008 - 15 VA 13/07

    Zulassung zur Teilnahme am automatisierten Registerabrufverfahren als

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass durch eine unzutreffende Rechtsbehelfsbelehrung ein Vertrauenstatbestand geschaffen wird, der zur Wiedereinsetzung wegen schuldloser Fristversäumnis berechtigt, wenn die Belehrung einen unvermeidbaren oder zumindest entschuldbaren Rechtsirrtum auf Seiten der Partei hervorruft und die Fristversäumnis darauf beruht (BGH NJW-RR 2004, 408; NJW 1993, 3206; FamRZ 1992, 300; NJW 1991, 295; NJW 1981, 576).
  • BGH, 16.10.2003 - IX ZB 35/03

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen unrichtiger Belehrung über den Beginn

    Es ist dabei richtig davon ausgegangen, daß durch eine unzutreffende Rechtsbehelfsbelehrung ein Vertrauenstatbestand geschaffen wird, der zur Wiedereinsetzung wegen schuldloser Fristversäumnis berechtigt, wenn die Belehrung einen unvermeidbaren oder zumindest entschuldbaren Rechtsirrtum auf Seiten der Partei hervorruft und die Fristversäumnis darauf beruht (BGH, Beschl. v. 26. November 1980 - IVb ZR 592/80, NJW 1981, 576, 577; v. 17. Oktober 1990 - XII ZB 105/90, NJW 1991, 295, 296; v. 16. Oktober 1991 - XII ZB 113/91, FamRZ 1992, 300; v. 4. Februar 1992 - X ZB 18/91, NJW 1992, 1700; v. 23. September 1993 - LwZR 10/92, NJW 1993, 3206; MünchKomm-ZPO/Rimmelspacher, 2. Aufl. Aktualisierungsband ZPO-Reform vor § 511 ZPO Rn. 9, § 517 ZPO Rn. 14; Zöller/Vollkommer, aaO § 313 Rn. 26; Musielak/Grandel, aaO § 233 Rn. 43).
  • OLG Rostock, 19.03.2004 - 6 W 48/03

    Keine Wiedereinsetzung wegen der Versäumnis der Berufungs- und

    Selbst von einer juristisch nicht geschulten Person wird erwartet, dass sie sich rechtzeitig über Möglichkeiten, Fristen und sonstige gesetzliche Erfordernisse von Rechtsmitteln informiert (vgl. BGH, VersR 1977, 719; FamRZ 1992, 300; Zöller/Greger, a.a.O., § 233 ZPO Rn. 23 Stichwort: "Rechtsirrtum").
  • LAG Hamm, 15.09.2010 - 14 Ta 318/10

    Zustellung des Aufhebungsbeschlusses im Nachprüfungsverfahren zur

    Versäumt aber eine Partei die Berufungsfrist, weil sie persönlich Berufung einlegt, und begründet sie dies damit, sie habe auf die dem erstinstanzlichen Urteil beigefügte Rechtsmittelbelehrung vertraut, aus der nicht hervorgehe, dass die Berufung durch einen Rechtsanwalt eingelegt werden müsse, ist diese Tatsache grundsätzlich geeignet, ein Verschulden an der Unterlassung einer formgerechten Berufungseinlegung innerhalb der Berufungsfrist auszuräumen (vgl. BGH, 16. Oktober 1991, XII ZB 113/91, FamRZ 1992, 300).
  • BGH, 13.12.1995 - XII ZB 173/95

    Glaubhaftmachung der Wiedereinsetzungsgründe

    Zutreffend ist allerdings der Ausgangspunkt der Erwägungen des Berufungsgerichts, daß es Aufgabe jeder, auch der nicht juristisch vorgebildeten Partei ist, sich von sich aus rechtzeitig über Form und Frist eines Rechtsmittels gegen eine für sie nachteilige Entscheidung zu erkundigen (st.Rspr., vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. November 1990 - XII ZB 141/90 - BGHR ZPO § 233 Verschulden 8; vom 16. Oktober 1991 - XII ZB 113/91 = FamRZ 1992, 300).
  • OLG Rostock, 19.03.2004 - 6 U 178/03

    Wiedereinsetzung bei Schwierigkeiten bei der Zuständigkeitsregelung; Zurechnung

    Selbst von einer juristisch nicht geschulten Person wird erwartet, dass sie sich rechtzeitig über Möglichkeiten, Fristen und sonstige gesetzliche Erfordernisse von Rechtsmitteln informiert (vgl. BGH, VersR 1977, 719; FamRZ 1992, 300; Zöller/Greger, a.a.O., § 233 ZPO Rn. 23 Stichwort: "Rechtsirrtum").
  • OLG München, 25.04.1997 - 21 U 5928/96

    Wirksamkeit der Zustellung eines Mahnbescheids durch Zurücklassen von

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