Rechtsprechung
BGH, 31.08.2005 - XII ZB 116/05 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- IWW
- Wolters Kluwer
Prozesskostenhilfe: Berufungsverfahren - Antrag auf Prozesskostenhilfe zur Durchführung eines Berufungsverfahrens - Verweigerung der Prozesskostenhilfe wegen nicht hinreichend nachgewiesener Bedürftigkeit - Wiedereinsetzung in die schuldlos versäumte Berufungsfrist - ...
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 117 Abs. 2 § 233 § 517
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist bei Beantragung von Prozesskostenhilfe - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Familienrecht - Prozesskostenhilfe im familienrechtlichen Berufungsverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
PKH - Vorsicht bei PKH-Anträgen im Berufungsverfahren
Verfahrensgang
- AG Halle/Saale, 18.01.2005 - 23 F 308/04
- OLG Naumburg, 23.03.2005 - 8 UF 39/05
- BGH, 31.08.2005 - XII ZB 116/05
- BGH, 26.10.2005 - XII ZB 116/05
Papierfundstellen
- NJW-RR 2006, 140
- MDR 2006, 166
- MDR 2006, 167
- FamRZ 2005, 1900
- FamRZ 2005, 1901
- BB 2005, 2378
- AnwBl 2005, 146
Wird zitiert von ... (73) Neu Zitiert selbst (15)
- BGH, 26.05.1993 - XII ZB 70/93
Prozeßkostenhilfe im Berufungsverfahren; Beginn der Wiedereinsetzungsfrist nach …
Auszug aus BGH, 31.08.2005 - XII ZB 116/05
d) Die Kläger haben die Wiedereinsetzung innerhalb der 14-tägigen Frist des § 234 Abs. 1 Satz 1 ZPO seit Versagung der Prozesskostenhilfe beantragt und mit der Berufung die versäumten Handlungen gleichzeitig nachgeholt (zum Fristbeginn nach Ablehnung der beantragten Prozesskostenhilfe vgl. Senatsbeschluss vom 26. Mai 1993 - XII ZB 70/93 - FamRZ 1993, 1428 f.). - BGH, 04.08.2004 - XII ZA 6/04
Erfolgsaussicht einer Rechtsbeschwerde; Höhe des Anspruchs eines minderjährigen …
Auszug aus BGH, 31.08.2005 - XII ZB 116/05
Denn auch die sorgeberechtigte Mutter ist den Klägern prozesskostenvorschusspflichtig und ein geschuldeter Vorschuss bildet einsetzbares Vermögen der Kinder im Sinne des § 115 ZPO (vgl. insoweit Senatsbeschluss vom 4. August 2004 - XII ZA 6/04 - FamRZ 2004, 1633, 1634 f.). - BGH, 21.07.2004 - XII ZB 27/03
Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei der Übermittlung fristwahrender …
Auszug aus BGH, 31.08.2005 - XII ZB 116/05
Auch die Ausgangskontrolle hat er entsprechend der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs so organisiert, dass anhand des Einzelnachweises eine unvollständige Übermittlung fristgebundener Schriftsätze auffallen musste (vgl. Senatsbeschluss vom 21. Juli 2004 - XII ZB 27/03 - FamRZ 2004, 1549, 1550).
- BGH, 09.02.2005 - XII ZB 225/04
Rechtswirkungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der …
Auszug aus BGH, 31.08.2005 - XII ZB 116/05
Daher gebieten es die Verfahrensgrundrechte auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip) und auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG), den Zugang zu den Gerichten und den in den Verfahrensordnungen vorgesehenen Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (BGHZ 151, 221, 227 m.w.N.; Senatsbeschluss vom 9. Februar 2005 - XII ZB 225/04 - FamRZ 2005, 791, 792). - BGH, 26.09.2002 - I ZB 20/02
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung einer …
Auszug aus BGH, 31.08.2005 - XII ZB 116/05
Ein Antragsteller kann deshalb grundsätzlich nur dann davon ausgehen, die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe dargetan zu haben, wenn er rechtzeitig (vor Ablauf der Rechtsmittelfrist) einen ordnungsgemäß ausgefüllten Vordruck zu den Akten gereicht hat (Senatsbeschluss vom 19. Mai 2004 - XII ZA 11/03 - FamRZ 2004, 1548; BGH, Beschlüsse vom 26. September 2002 - I ZB 20/02 - FamRZ 2003, 89 und vom 10. November 1998 - VI ZB 21/98 - VersR 1999, 1123). - BGH, 22.06.2005 - XII ZB 34/04
Versäumung der Berufungsbegründungsfrist bei Stellung eines …
Auszug aus BGH, 31.08.2005 - XII ZB 116/05
Wenn aber die gesetzlichen Anforderungen an eine Berufungsschrift oder an eine Berufungsbegründung erfüllt sind und der entsprechende Schriftsatz auch unterschrieben wurde, kommt die Deutung, dass der Schriftsatz nicht als unbedingte Berufung oder Berufungsbegründung bestimmt war, nur in Betracht, wenn sich dies aus den Begleitumständen mit einer jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Deutlichkeit ergibt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 19. Mai 2004 - XII ZB 25/04 - FamRZ 2004, 1553, 1554 und vom 22. Juni 2005 - XII ZB 34/04 - zur Veröffentlichung bestimmt). - BGH, 23.02.2000 - XII ZB 221/99
Wiedereinsetzung nach Ablehnung von Prozeßkostenhilfe
Auszug aus BGH, 31.08.2005 - XII ZB 116/05
b) Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist einer Partei nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dann zu gewähren, wenn sie innerhalb der Rechtsmittelfrist ein vollständiges Prozesskostenhilfegesuch eingebracht hat und vernünftigerweise nicht damit rechnen musste, dass ihr Antrag wegen fehlender Bedürftigkeit abgelehnt werde (Senatsbeschluss vom 23. Februar 2000 - XII ZB 221/99 - NJW-RR 2000, 1387 m.w.N.). - BGH, 09.10.2003 - IX ZA 8/03
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Rechtsmittelfrist bei …
Auszug aus BGH, 31.08.2005 - XII ZB 116/05
Deswegen waren auch die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Mutter vollständig zu belegen, was nach § 117 Abs. 2 ZPO auch die Vorlage entsprechender Belege innerhalb der Berufungsfrist einschließt (BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2003 - IX ZA 8/03 - FamRZ 2004, 99 f.). - BGH, 19.05.2004 - XII ZA 11/03
Wiedereinsetzung der bedürftigen Partei wegen Versäumung einer Rechtsmittelfrist
Auszug aus BGH, 31.08.2005 - XII ZB 116/05
Ein Antragsteller kann deshalb grundsätzlich nur dann davon ausgehen, die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe dargetan zu haben, wenn er rechtzeitig (vor Ablauf der Rechtsmittelfrist) einen ordnungsgemäß ausgefüllten Vordruck zu den Akten gereicht hat (Senatsbeschluss vom 19. Mai 2004 - XII ZA 11/03 - FamRZ 2004, 1548; BGH, Beschlüsse vom 26. September 2002 - I ZB 20/02 - FamRZ 2003, 89 und vom 10. November 1998 - VI ZB 21/98 - VersR 1999, 1123). - BGH, 10.03.2005 - XII ZB 19/04
Mutwilligkeit der isolierten Geltendmachung von Scheidungsfolgesachen; Materielle …
Auszug aus BGH, 31.08.2005 - XII ZB 116/05
Der Senat weist darauf hin, dass der Beschluss des Berufungsgerichts, soweit Prozesskostenhilfe versagt wurde, nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs lediglich formelle, aber keine materielle Rechtskraft erlangt (BGH, Beschluss vom 3. März 2004 - IV ZB 43/03 - FamRZ 2004, 940, 941; Senatsbeschluss vom 10. März 2005 - XII ZB 19/04 - FamRZ 2005, 788). - BGH, 21.02.2002 - IX ZA 10/01
Versäumung einer Rechtsmittelfrist wegen wirtschaftlichen Unvermögens einer …
- BGH, 10.11.1998 - VI ZB 21/98
Beginn der Wiedereinsetzungsfrist nach Ablehnung von Prozesskostenhilfe
- BGH, 03.03.2004 - IV ZB 43/03
Rechtsfolgen der Unanfechtbarkeit eines Prozesskostenhilfe versagenden …
- BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02
Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung …
- BGH, 19.05.2004 - XII ZB 25/04
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen einer Fristversäumung …
- BGH, 11.06.2008 - XII ZB 184/05
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Beantragung von Prozesskostenhilfe zur …
Einer Prozesspartei, die vor Ablauf einer Rechtsmittel- oder Rechtsmittelbegründungsfrist lediglich Prozesskostenhilfe beantragt hatte, ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen schuldloser Fristversäumung nur dann zu bewilligen, wenn sie vernünftigerweise nicht mit einer Verweigerung der Prozesskostenhilfe mangels Bedürftigkeit rechnen musste (im Anschluss an die Senatsbeschlüsse vom 31. August 2005 XII ZB 116/05 FamRZ 2005, 1901 und vom 19. Mai 2004 XII ZA 11/03 FamRZ 2004, 1548).Das setzt allerdings voraus, dass dem Antrag auf Prozesskostenhilfe zur Durchführung des Rechtsmittelverfahrens innerhalb der Rechtsmittelfrist neben der ausgefüllten Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auch die insoweit notwendigen Belege beigefügt waren (Senatsbeschluss vom 31. August 2005 - XII ZB 116/05 - FamRZ 2005, 1901, 1902).
Der Antragsteller kann deswegen grundsätzlich nur dann davon ausgehen, die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe dargetan zu haben, wenn er rechtzeitig vor Ablauf der Rechtsmittelfrist einen ordnungsgemäß ausgefüllten Vordruck nebst den erforderlichen Anlagen zu den Akten reicht (Senatsbeschlüsse vom 31. August 2005 - XII ZB 116/05 - FamRZ 2005, 1901, 1902 und vom 19. Mai 2004 - XII ZA 11/03 - FamRZ 2004, 1548).
bb) Grundsätzlich ist einer Prozesspartei, die vor Ablauf der Rechtsmittel- oder Rechtsmittelbegründungsfrist lediglich Prozesskostenhilfe beantragt hatte, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen schuldloser Fristversäumung aber nur dann zu gewähren, wenn sie vernünftigerweise nicht mit einer Verweigerung der Prozesskostenhilfe mangels Bedürftigkeit rechnen musste (Senatsbeschlüsse vom 31. August 2005 - XII ZB 116/05 - FamRZ 2005, 1901 und vom 19. Mai 2004 - XII ZA 11/03 - FamRZ 2004, 1548).
- BGH, 13.02.2008 - XII ZB 151/07
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Rechtsmittelfrist …
Das ist der Fall, wenn dem Antrag innerhalb der Rechtsmittelfrist eine vollständig ausgefüllte Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nebst den erforderlichen Anlagen beigefügt war (im Anschluss an die Senatsbeschlüsse vom 31. August 2005 - XII ZB 116/05 - FamRZ 2005, 1901 und vom 19. Mai 2004 - XII ZA 11/03 - FamRZ 2004, 1548).Das setzt allerdings voraus, dass dem Antrag auf Prozesskostenhilfe zur Durchführung des Rechtsmittelverfahrens innerhalb der Rechtsmittelfrist neben der ausgefüllten Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auch die insoweit notwendigen Belege beigefügt waren (Senatsbeschluss vom 31. August 2005 - XII ZB 116/05 - FamRZ 2005, 1901, 1902).
Der Antragsteller kann deswegen grundsätzlich nur dann davon ausgehen, die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe dargetan zu haben, wenn er rechtzeitig vor Ablauf der Rechtsmittelfrist einen ordnungsgemäß ausgefüllten Vordruck nebst den erforderlichen Anlagen zu den Akten reicht (Senatsbeschlüsse vom 31. August 2005 - XII ZB 116/05 - FamRZ 2005, 1901, 1902 und vom 19. Mai 2004 - XII ZA 11/03 - FamRZ 2004, 1548).
- BGH, 22.11.2016 - II ZR 319/15
Darlegung der wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Bewilligung der …
Das setzt voraus, dass innerhalb der laufenden Rechtsmittelfrist nicht nur der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe, sondern auch eine Erklärung zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen der Partei unter Verwendung des amtlich vorgeschriebenen Formulars (§ 117 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 und 4 ZPO) nebst der erforderlichen Nachweise vorgelegt wird (BGH…, Beschluss vom 3. April 2001 - XI ZA 1/01, juris Rn. 3; Beschluss vom 4. Juli 2002 - IX ZB 221/02, NJW 2002, 2793 f.; Beschluss vom 31. August 2005 - XII ZB 116/05, NJW-RR 2006, 140, 141;… Beschluss vom 13. Februar 2008 - XII ZB 151/07, NJW-RR 2008, 942 Rn. 10;… Beschluss vom 28. Juni 2011 - IX ZA 29/11, juris Rn. 2;… Beschluss vom 15. November 2012 - IX ZA 36/12, juris Rn. 2;… Beschluss vom 5. Februar 2013 - XI ZA 13/12, WuM 2013, 377 Rn. 4;… Beschluss vom 9. Oktober 2013 - XII ZB 311/13, NJW-RR 2013, 1527 Rn. 11;… Beschluss vom 24. Juli 2014 - III ZB 4/14, juris Rn. 3;… Beschluss vom 16. Dezember 2014 - VI ZA 15/14, NJW 2015, 1312 Rn. 2;… Beschluss vom 14. Juli 2015 - II ZA 29/14, juris Rn. 2).
- BGH, 19.03.2013 - VI ZB 68/12
Berufungs- und Berufungsbegründungsfristversäumung nach Prozesskostenhilfegesuch: …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist zwar eine Rechtsmittel- oder Rechtsmittelbegründungsfrist nicht schuldhaft versäumt, wenn der Rechtsmittelkläger innerhalb der Frist Prozesskostenhilfe beantragt hat und auf deren Bewilligung vertrauen durfte (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 31. August 2005 - XII ZB 116/05, FamRZ 2005, 1901 f. und vom 19. Mai 2004 - XII ZA 11/03, FamRZ 2004, 1548). - BGH, 29.06.2010 - VI ZA 3/09
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Unvollständige Übermittlung eines …
Unterbleibt die fristgerechte Rechtsmittelbegründung wegen wirtschaftlichen Unvermögens, ist die Frist unverschuldet versäumt, wenn die Partei bis zu deren Ablauf einen vollständigen Prozesskostenhilfeantrag einreicht oder der ohne Verschulden der Partei unvollständige Antrag innerhalb der Frist des § 234 ZPO ergänzt wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Februar 2002 - IX ZA 10/01 - NJW 2002, 2180; vom 31. August 2005 - XII ZB 116/05 - NJW-RR 2006, 140, 141; vom 22. Februar 2007 - VII ZA 7/06 - FamRZ 2007, 809). - BGH, 11.09.2007 - XII ZB 109/04
Anforderungen an die Organisation eines Anwaltsbüros hinsichtlich der Notierung …
Auch der Anspruch auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip, vgl. Senatsbeschluss vom 31. August 2005 - XII ZB 116/05 - FamRZ 2005, 1901) ist nicht verletzt. - BGH, 22.10.2009 - IX ZB 160/09
Widerruf einer Verfahrenskostenstundung mangels Ausübung einer angemessenen …
Zwar muss ein bedürftiger Verfahrensbeteiligter wenigstens den Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein Rechtsmittel innerhalb der Rechtsmittelfrist stellen (BGH, Beschl. v. 16. Dezember 1997 - VI ZB 48/97, NJW 1998, 1230, 1231; v. 31. August 2005 - XII ZB 116/05, NJW-RR 2006, 140, 141).Die auf Mittellosigkeit beruhende Versäumung einer Rechtsmittelfrist ist aber auch dann noch als unverschuldet im Sinne des § 233 ZPO anzusehen, wenn der bedürftige Beteiligte einen zur Ermöglichung des Rechtsmittels gestellten Prozesskostenhilfeantrag schuldlos verspätet und zumindest innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist des § 234 Abs. 1 ZPO nachgeholt hat (BGH, Beschl. v. 21. Februar 2002 - IX ZA 10/01, NJW 2002, 2180; v. 31. August 2005 aaO;… zustimmend Stein/Jonas/Roth, ZPO 22. Aufl. § 234 Rn. 8;… Musielak/Grandel, ZPO, 7. Aufl. § 233 Rn. 30;… Hk-ZPO/Saenger, 3. Aufl. § 233 Rn. 24).
- BGH, 02.04.2008 - XII ZB 131/06
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Rechtsmittelfrist …
Wenn innerhalb der Berufungsfrist kein Rechtsmittel und auch kein vollständiger Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe eingegangen ist (vgl. Senatsbeschluss vom 31. August 2005 - XII ZB 116/05 - FamRZ 2005, 1901), kommt gleichwohl eine Wiedereinsetzung in die versäumte Rechtsmittelfrist in Betracht, falls der verspätete Eingang der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht auf einem dem Rechtsmittelführer zurechenbaren Verschulden beruht.Ein Antragsteller kann deshalb grundsätzlich nur dann davon ausgehen, die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe dargetan zu haben, wenn er rechtzeitig, also vor Ablauf der Rechtsmittelfrist, einen ordnungsgemäß ausgefüllten Vordruck nebst den erforderlichen Anlagen zu den Akten gereicht hat (Senatsbeschlüsse vom 2. April 2008 - XII ZB 184/05 - zur Veröffentlichung bestimmt, vom 26. Oktober 2005 - XII ZB 125/05 - FamRZ 2006, 32, 33, vom 31. August 2005 - XII ZB 116/05 - FamRZ 2005, 1901, 1902 und vom 19. Mai 2004 - XII ZA 11/03 - FamRZ 2004, 1548 f.; BGH Beschluss vom 26. September 2002 - I ZB 20/02 - FamRZ 2003, 89, 90).
- BGH, 20.02.2008 - XII ZB 179/07
Rechtsfolgen der Überschreitung der Höchstfrist von einem Jahr für die …
a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Rechtsmittel- oder -begründungsfrist nicht schuldhaft versäumt, wenn der Rechtsmittelkläger innerhalb der Frist Prozesskostenhilfe beantragt hatte und auf deren Bewilligung vertrauen durfte (Senatsbeschlüsse vom 31. August 2005 - XII ZB 116/05 - FamRZ 2005, 1901 f. und vom 19. Mai 2004 - XII ZA 11/03 - FamRZ 2004, 1548). - OLG Karlsruhe, 17.05.2013 - 7 U 57/12
Anfechtung eines GmbH-Gesellschafterbeschlusses: Wahrung der Klagefrist durch ein …
Der handgeschriebene beigefügte Zettel lässt an der Intention der Klägerin ebenso wenig Zweifel wie die Ausführung ihres Bevollmächtigten, wonach der "Unterzeichnende einen Entwurf einer Klage gefertigt und Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe gestellt" habe (SS v. 6.6.2011 S. 1; vgl. BGH, Beschluss vom 31.8.2005, XII ZB 116/05, NJW-RR 2006, 140, 141).Für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist es erforderlich, dass innerhalb der wiedereinsetzungsfähigen Frist ein vollständiges Prozesskostenhilfegesuch eingebracht ist und der Antragsteller vernünftigerweise nicht damit rechnen muss, dass der Antrag wegen fehlender Bedürftigkeit abgelehnt wird (BGH, NJW-RR 2006, 140, 141).
- BVerfG, 11.03.2010 - 1 BvR 290/10
Anforderungen der Rechtsschutzgarantie an die Behandlung einer unter Vorbehalt …
- BGH, 11.06.2008 - XII ZB 184/07
Zurechnung des Anwaltsverschuldens nach Kündigung des Mandats
- BGH, 13.02.2007 - VI ZR 174/06
Arzthaftung: Verschulden des Arztes bei Schäden durch Bestrahlung
- BGH, 26.10.2005 - XII ZB 125/05
Maßgebliche Einkommens- und Vermögensverhältnisse bei Geltendmachung von …
- BGH, 10.10.2006 - XI ZB 27/05
Anforderungen an die Büroorganisation und die Ausgangskontrolle bei Übermittlung …
- BGH, 17.07.2013 - XII ZB 174/10
Berufung in einer Familiensache: Anforderungen an eine fristwahrende …
- BGH, 19.11.2008 - XII ZB 102/08
Beginn der Wiedereinsetzungsfrist bei zu erwartender Ablehnung eines innerhalb …
- BGH, 13.01.2010 - XII ZB 108/09
Wiedereinsetzung bei Versäumung einer Rechtsmittelfrist nach rechtzeitig …
- BGH, 02.08.2006 - XII ZB 84/06
Anforderungen an die Büroorganisation bei Versendung fristwahrender Schriftsätze …
- BGH, 18.10.2016 - XI ZA 4/16
Voraussetzungen für eine Rubrumsberichtigung in einem Zivilurteil
- BGH, 28.08.2018 - VI ZB 44/17
Wiedereinsetzung bei Versäumung einer Rechtsmittelfrist nach rechtzeitig …
- BGH, 08.09.2011 - III ZR 89/11
Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH: Ablehnung eines Antrags auf Bestellung eines …
- BGH, 13.01.2021 - XII ZB 329/20
Wiedereinsetzung in die Beschwerdebegründungsfrist in einer Familienstreitsache: …
- BGH, 02.04.2009 - IX ZA 6/09
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Begründung der Fristversäumung mit dem …
- BGH, 27.07.2021 - XI ZA 1/21
Prozesskostenhilfe: Darlegung und Glaubhaftmachung der Einkünfte bei für eine …
- BGH, 06.10.2010 - XII ZB 66/10
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Sicherstellung der Fristwahrung bei …
- BGH, 17.07.2013 - XII ZB 173/10
Beruhen einer Fristversäumnis auf der Mittellosigkeit des Antragstellers bei …
- BGH, 15.11.2007 - IX ZR 114/07
Unterbrechung und Hemmung der Verjährung durch Einreichung eines …
- BGH, 22.02.2007 - VII ZA 7/06
Anforderungen an die Darlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse durch die …
- OLG Jena, 20.02.2020 - 3 UF 437/19
Beschwerde; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Beschwerdefrist …
- OLG Karlsruhe, 25.07.2006 - 16 WF 37/06
Prozesskostenhilfe in Familiensache: Antragstellung in der letzten mündlichen …
- OLG München, 12.06.2015 - 34 Wx 172/15
Beschwerde, Geschäftswertfestsetzung, Wiedereinsetzung, Ausschlussfrist, …
- BGH, 05.02.2013 - XI ZA 13/12
Wiedereinsetzung in die verstrichene Rechtsmittelfrist bei unvollständigem …
- BGH, 04.02.2010 - IX ZA 47/09
Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Einlegung einer …
- BGH, 14.07.2015 - II ZA 29/14
Abgabe einer Erklärung zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen …
- BGH, 18.05.2010 - IX ZA 17/10
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Vertrauensschutz für bedürftige Partei …
- BGH, 08.06.2010 - IX ZA 15/10
Auswirkung der Fristüberschreitung bei Einlegung eines Rechtsmittels durch den …
- OLG Saarbrücken, 12.11.2009 - 8 U 518/08
Wirksamkeit der Ersatzzustellung durch Einlegung in einen gemeinsamen Briefkasten
- BGH, 15.11.2012 - IX ZA 36/12
Erforderlichkeit zur Übermittlung eines vollständigen Prozesskostenhilfeantrags …
- KG, 25.05.2009 - 8 U 76/09
Prozesskostenhilfe für eine Berufung: Erfolgsaussicht bei Ablauf der …
- BGH, 17.06.2010 - IX ZB 37/10
Antrag der bedürftigen Partei auf Wiedereinsetzung in die versäumte …
- BGH, 05.06.2008 - V ZA 5/08
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Rechtsmittelfrist …
- BGH, 28.06.2011 - IX ZA 29/11
Antrag auf Gewährung der Wiedereinsetzung in eine versäumte Frist erfordert die …
- BGH, 21.02.2008 - IX ZA 26/07
Zulässigkeit der Berufung bei Abhängigkeit von der Bewilligung von …
- BGH, 06.12.2012 - VII ZR 30/12
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen schuldloser Fristversäumung bei …
- BGH, 07.03.2013 - IX ZA 42/12
Wahrung der Frist für die Einlegung einer Rechtsbeschwerde bei Abgabe eines …
- BGH, 26.03.2010 - IX ZB 272/09
Gewährung eines Antrags auf Wiedereinsetzung einer Partei bei fehlender …
- BGH, 11.10.2018 - IX ZA 10/18
Eingang der Belege zur Prüfung des Prozesskostenhilfeantrags nach Fristablauf
- OLG Köln, 14.02.2006 - 2 U 135/05
Prozesskostenhilfeantrag des Insolvenzverwalters - keine Wiedereinsetzung bei …
- BGH, 25.11.2019 - II ZA 36/19
Bewilligung von Prozesskostenhilfe auf Antrag
- OLG Schleswig, 30.01.2017 - 10 UF 153/16
Verfahren auf Trennungsunterhalt: Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen …
- OLG Frankfurt, 19.05.2011 - 7 UF 23/11
Verfahrenskostenhilfe: Versäumung der Beschwerdefrist durch Einreichung eines …
- BGH, 10.12.2010 - IX ZA 48/10
Anforderungen an ein die Frist wahrendes Prozesskostenhilfegesuch
- OLG Stuttgart, 20.10.2010 - 3 U 66/10
Insolvenzanfechtung: Nachweis einer Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit des …
- BGH, 12.11.2014 - IX ZB 45/14
Anspruch eines Restitutionsklägers auf Beiordnung eines Notanwalts für die …
- BGH, 16.05.2013 - VII ZR 311/12
Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren
- OLG Oldenburg, 29.01.2008 - 2 UF 145/07
Behebung von Mängeln eines Prozesskostenhilfeantrages nach Ablauf der …
- OLG Brandenburg, 13.02.2023 - 10 U 112/21
Prozesskostenhilfe aufgrund der Anzeige von Masseunzulänglichkeit durch den …
- VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 90-IV-20
- LAG Schleswig-Holstein, 08.09.2006 - 2 SHa 3/06
Prozesskostenhilfe, Erfolgsaussicht, keine hinreichenden Erfolgsaussichten, …
- OLG Köln, 18.12.2012 - 4 UF 196/12
Statthaftigkeit eines Wiedereinsetzungsgesuchs
- LAG Berlin-Brandenburg, 03.03.2010 - 17 Sa 423/09
Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen Versäumung der Berufungsfrist …
- OLG Frankfurt, 08.05.2008 - 6 W 31/08
Prozesskostenhilfe bei Wiedereinsetzungsantrag gegen versäumte Einspruchsfrist …
- OLG Nürnberg, 07.01.2015 - 7 UF 1410/14
Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der …
- OLG Naumburg, 20.02.2008 - 8 UF 20/08
Keine Fristwahrung durch PKH-Antrag bei offensichtlich nicht gegebener …
- OLG Zweibrücken, 18.04.2006 - 6 UF 40/06
Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungsfrist: Einreichung eines vollständigen …
- OLG Köln, 25.09.2018 - 14 UF 123/18
- OLG Naumburg, 01.02.2006 - 5 U 146/05
Rechtliche Beurteilung eines ausgestellten Schecks gegenüber der Übergabe von …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.10.2008 - 13 A 2646/08
Anforderungen an die zulässige Einlegung einer Berufung im …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2007 - 18 B 1899/07
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand Prozesskostenhilfe Beiordnung eines …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2013 - 16 A 1284/13
Vertretung eines Beteiligten vor dem OVG durch einen Prozessbevollmächtigten
- VGH Bayern, 12.01.2009 - 19 CS 08.3189
Versäumung der Beschwerdefrist; Missachtung der Vertretungspflicht; …
- OLG Köln, 25.09.2018 - 25.09.2018
Rechtsprechung
BGH, 26.10.2005 - XII ZB 116/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Berichtigung einer Kostenentscheidung wegen offensichtlicher Unrichtigkeit
- ibr-online
Verfahrensgang
- AG Halle/Saale, 18.01.2005 - 23 F 308/04
- OLG Naumburg, 23.03.2005 - 8 UF 39/05
- BGH, 31.08.2005 - XII ZB 116/05
- BGH, 26.10.2005 - XII ZB 116/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Hamm, 27.01.1982 - 20 W 72/81
Auszug aus BGH, 26.10.2005 - XII ZB 116/05
Die Kostenentscheidung ist versehentlich hinzugefügt worden, obwohl sie im Wiedereinsetzungsverfahren nicht veranlasst ist, weil deren Kosten nach § 238 Abs. 4 ZPO der Antragsteller zu tragen hat, was sich auch auf die Kosten einer erfolgreichen Beschwerde erstreckt (vgl. OLG Hamm MDR 1982, 501;. - OLG Frankfurt, 04.11.1986 - 22 W 32/86
Verspäteter Einspruch bei Versäumnisurteil; Kanzleiversehen; …
Auszug aus BGH, 26.10.2005 - XII ZB 116/05
OLG Frankfurt NJW 1987, 334; BayObLG OLGR München 2004, 24; Zöller/ Greger ZPO 25. Aufl. § 238 Rdn. 11).