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   BGH, 26.10.1994 - XII ZB 126/92   

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https://dejure.org/1994,1738
BGH, 26.10.1994 - XII ZB 126/92 (https://dejure.org/1994,1738)
BGH, Entscheidung vom 26.10.1994 - XII ZB 126/92 (https://dejure.org/1994,1738)
BGH, Entscheidung vom 26. Oktober 1994 - XII ZB 126/92 (https://dejure.org/1994,1738)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Altersversorgung - Ausgleich - Beschwerde - Ehepartner

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 20 Abs. 1; VAHRG § 3b Abs. 1 Nr. 1
    Anfechtung einer im Wege des erweiterten Splittings ergangenen Entscheidung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 323
  • MDR 1995, 932
  • FamRZ 1995, 157
  • BB 1995, 573
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.01.1989 - IVb ZB 208/87

    Beteiligung eines privatrechtlich organisierten Trägers der betrieblichen

    Auszug aus BGH, 26.10.1994 - XII ZB 126/92
    Macht ein Betroffener hingegen lediglich ein berechtigtes Interesse an einer Änderung oder Beseitigung der ergangenen Entscheidung geltend, so begründet dies (allein) keine Beschwerdeberechtigung im Sinne von § 20 Abs. 1 FGG (vgl. Senatsbeschluß vom 18. Januar 1989 - IVb ZB 208/87 = BGHR FGG § 20 Abs. 1 Rechtsbeeinträchtigung 4).
  • BGH, 04.07.2007 - XII ZB 5/05

    Schuldrechtlicher Ausgleich einer betrieblichen Altersversorgung

    Entsprechende Ausführungen über die Höhe einer verbleibenden schuldrechtlichen Ausgleichsrente im Verfahren über den öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich entfalten für den späteren schuldrechtlichen Versorgungsausgleich keine Bindungswirkung (vgl. Senatsbeschlüsse vom 25. Februar 2004 - XII ZB 208/00 - FamRZ 2004, 1024, 1025; vom 29. März 1995 - XII ZB 156/92 - FamRZ 1995, 1481, 1482 und vom 26. Oktober 1994 - XII ZB 126/92 - FamRZ 1995, 157, 158 sowie - XII ZB 114/93 - FamRZ 1995, 293, 295).
  • BGH, 25.02.2004 - XII ZB 208/00

    Beschwerdeberechtigung bei Vorbehalt des schuldrechtlichen Ausgleichs eines

    Feststellungen über die Höhe dieses Wertes im gegenwärtigen Verfahren zu treffen, ist für die Beteiligten deshalb letztlich ohne Nutzen (Senatsbeschlüsse vom 26. Oktober 1994 - XII ZB 114/93 - aaO S. 295; vom 29. März 1995 aaO S. 1482 und vom 26. Oktober 1994 - XII ZB 126/92 - FamRZ 1995, 157, 158).
  • OLG Hamm, 31.08.2007 - 12 UF 359/06

    Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich, Beamtenversorgung, Dynamik, Sonderzahlung

    Bei der Durchführung des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs ist das Gericht nicht an die Feststellungen zur Höhe des auszugleichenden Betrages im Scheidungsverbundurteil gebunden (vgl. BGH FamRZ 2007, 707; FamRZ 1995, 157f.).

    Diese Neuberechnung erfordert nicht etwa ein vorzuschaltendes Verfahren nach § 10a VAHRG, weil die Feststellungen zur Höhe des Betrages, wegen dessen der schuldrechtliche Versorgungsausgleich vorbehalten bleibt, für das vorliegende Verfahren keine Bindungswirkung entfalten (BGH FamRZ 2007, 707; FamRZ 1995, 157 f.).

  • BGH, 09.01.2008 - XII ZB 62/07

    Rechtstellung eines privatrechtlich organisierten Trägers der betrieblichen

    Die Beschwerdebefugnis erfordert einen unmittelbaren Eingriff in ein im Zeitpunkt der angegriffenen Entscheidung bestehendes subjektives Recht (vgl. Senatsbeschlüsse vom 27. August 2003 - XII ZB 33/00 - FamRZ 2003, 1738, 1740; vom 26. Oktober 1994 - XII ZB 126/92 - FamRZ 1995, 157, 158 und vom 18. Januar 1989 - IVb ZB 208/87 - FamRZ 1989, 369, 370; Keidel/Kuntze/Winkler/Kahl FGG § 20 Rdn. 12).
  • OLG Celle, 22.11.2010 - 10 UF 219/10

    Durchführung des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs hinsichtlich einer

    Auch Anrechte, die nur teilweise öffentlich-rechtlich ausgeglichen worden waren, konnten im Rahmen des schuldrechtlichen Restausgleichs saldiert werden, wenn im konkreten Fall kein öffentlich-rechtlicher Ausgleich stattfinden konnte (RGRK/Wick BGB 12. Aufl. § 1587 g Rn. 3, 14; Johannsen/Henrich/Hahne Eherecht 4. Aufl. § 1587 g Rn. 26; vgl. auch BGH FamRZ 1995, 157; 1999, 218).
  • OLG Saarbrücken, 10.12.2009 - 6 UF 110/08

    Berücksichtigung kindbezogener Gründe im Rahmen des nachehelichen

    Dies ergibt sich eindeutig aus den Gründen, wobei die Berechnungen betreffend den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich ohnehin für das spätere Verfahren zur Durchführung des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs keine Bindung entfalten (vgl. BGH, FamRZ 1995, 157, 158 u. 1481, 1482).
  • BGH, 14.02.2007 - XII ZB 190/04

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde im Versorgungsausgleichsverfahren

    Denn in solchen Fällen besteht die Gefahr, dass die Beteiligten bei einer späteren Durchführung des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs den anscheinend rechtskräftig gewordenen Ausspruch zur Grundlage einer Geldrente machen, obwohl der Feststellung eine solche Bindungswirkung nicht zukommt (Senatsbeschluss vom 26. Oktober 1994 ­ XII ZB 126/92 ­ FamRZ 1995, 157, 158).
  • OLG Stuttgart, 01.09.2015 - 18 UF 117/15

    Versorgungsausgleich: Beschwerde gegen die unterlassene Benennung eines nicht

    Die weiteren von der Antragsgegnerin zitierten Entscheidungen des BGH (BGH FamRZ 95, 157; FamRZ 2004, 1024) beziehen sich auf einen anderen Sachverhalt.
  • OLG Karlsruhe, 01.10.1999 - 20 UF 64/97

    Rechtmäßigkeit der Durchführung eines Versorgungsausgleiches; Ausgleich von

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  • BGH, 26.10.1994 - XII ZB 114/93

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage im Rahmen des Versorgungsausgleichs;

    Denn in solchen Fällen besteht die Gefahr, daß die Beteiligten bei einer späteren Durchführung des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs den anscheinend rechtskräftig gewordenen Ausspruch zur Grundlage des Anspruchs auf die Geldrente machen, obwohl der Feststellung eine Bindungswirkung nicht zukommt (vgl. dazu eingehend Senatsbeschluß vom 26. Oktober 1994 - XII ZB 126/92 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • OLG Düsseldorf, 17.12.2007 - 8 UF 215/07

    Beschwerde gegen Entscheidung zum Versorgungsausgleich wegen behaupteter

  • BGH, 29.03.1995 - XII ZB 156/92

    Einbeziehung von Versorgungsansprüchen aufgrund der Wiedereinzahlung der sog.

  • OLG Karlsruhe, 13.05.1997 - 2 UF 19/96
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