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   BGH, 10.09.1997 - XII ZB 126/95   

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https://dejure.org/1997,2618
BGH, 10.09.1997 - XII ZB 126/95 (https://dejure.org/1997,2618)
BGH, Entscheidung vom 10.09.1997 - XII ZB 126/95 (https://dejure.org/1997,2618)
BGH, Entscheidung vom 10. September 1997 - XII ZB 126/95 (https://dejure.org/1997,2618)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Regelung des Versorgungsausgleichs zum Quasisplitting - Erwerb von Rentenanwartschaften der gesetzlichen Rentenversicherung während der Ehezeit - Einheitliche Bewertung von Versorgungsanwartschaften eines Ehegatten für den gesamten Ehezeitraum - Bewertung von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1587a; FGG § 12
    Bewertung von Versorgungsansprüchen gegen berufsständische Versorgungsträger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 76
  • FamRZ 1998, 424
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 05.10.1994 - XII ZB 129/92

    Berechnung des Ehezeitanteils eines Anrechts auf betriebliche Altersversorgung

    Auszug aus BGH, 10.09.1997 - XII ZB 126/95
    Da Prognosen stets mit Unsicherheiten behaftet sind, ist im Falle des Fehlgehens sogar in derselben Sache ein Abänderungsverfahren gemäß § 10 a VAHRG möglich (vgl. Senatsbeschluß vom 5. Oktober 1994 - XII ZB 129/92 - FamRZ 1995, 88, 92).
  • BGH, 27.10.1982 - IVb ZB 537/80

    Anforderungen an die Annahme eines volldynamischen Wertzuwachses

    Auszug aus BGH, 10.09.1997 - XII ZB 126/95
    Hinsichtlich der für die künftige Entwicklung anzustellenden Prognose (vgl. Senatsbeschluß BGHZ 85, 194, 203 ff.) ist in der in Bezug genommenen Entscheidung vom 12. Juli 1991 im wesentlichen ausgeführt, daß die Eingriffe des Gesetzgebers in das Gesundheitswesen zum Zwecke der Kostendämpfung schon seit geraumer Zeit gegriffen hätten, ohne daß die fragliche Ärzteschaft den Anschluß zur allgemeinen Einkommensentwicklung verloren habe.
  • OLG Frankfurt, 12.07.1991 - 5 UF 268/85

    Volldynamische Anwartschaften; Landesärztekammer Hessen; Bewertung für

    Auszug aus BGH, 10.09.1997 - XII ZB 126/95
    Das Oberlandesgericht hat die strittige Frage, ob die von der Ehefrau erworbenen Versorgungsanrechte bei der EHV als volldynamisch zu beurteilen und damit ohne Umrechnung in den Augleich einzubeziehen sind, unter Bezugnahme auf die Entscheidung des 5. Senats für Familiensachen desselben Gerichts vom 12. Juli 1991 (5 UF 268/85 - NJW-RR 1992, 649) bejaht, ohne eigene Feststellungen zu der seither eingetretenen Entwicklung der Verhältnisse zu treffen.
  • BGH, 20.09.1995 - XII ZB 86/94

    Versorgungsausgleich - Rechtanwälte - Anrechte

    Auszug aus BGH, 10.09.1997 - XII ZB 126/95
    Weiter war es gehalten, auf der Grundlage dieser Ermittlungen eine eigene Prognose hinsichtlich der künftigen Entwicklung, die Aufgabe des Tatrichters ist (vgl. Senatsbeschluß vom 20. September 1995 - XII ZB 86/94 - FamRZ 1996, 97), anzustellen.
  • BGH, 25.09.1996 - XII ZB 226/94

    Bewertung von Versorgungsanwartschaften bei der Versorgungsanstalt der Deutschen

    Auszug aus BGH, 10.09.1997 - XII ZB 126/95
    Eine - unterstellt - zutreffende Beurteilung der Dynamik einer Versorgung in einer zeitlich zurückliegenden gerichtlichen Entscheidung kann das später mit der gleichen Frage befaßte Gericht insbesondere nicht der Prüfung entheben, ob die damals getroffene Prognose mit der seitherigen Entwicklung in Einklang zu bringen ist (Beispiel für eine deshalb notwendig gewordene Korrektur: Senatsbeschluß vom 25. September 1996 - XII ZB 226/94 - FamRZ 1997, 161).
  • BGH, 12.05.1989 - IVb ZB 88/85

    Realteilung von Anrechten der Kassenärztlichen Versorgung in Hessen

    Auszug aus BGH, 10.09.1997 - XII ZB 126/95
    Für das weitere Verfahren weist der Senat auf folgendes hin: Soweit sich die weitere Beschwerde im Schrifttum geäußerte Bedenken gegen die Volldynamik der Anrechte bei der EHV zu eigen macht (vgl. Held FamRZ 1989, 1281, 1282), dürften diese jedenfalls teilweise überholt sein.
  • OLG Brandenburg, 08.11.2006 - 9 UF 138/06

    Versorgungsausgleich: Umfang der Amtsermittlungspflicht; Ausschluss des

    Für das Verfahren über den Versorgungsausgleich hat dies zunächst zur Folge, dass das Amtsgericht sämtliche im Rahmen des Versorgungsausgleiches nach § 1587a BGB möglicherweise zu berücksichtigenden Rechte und deren Dynamik (dazu BGH FamRZ 1998, 424 f.) zu ermitteln und sodann zu überprüfen hat, ob diese Anrechte tatsächlich dem Versorgungsausgleich unterfallen, da nur so die von Amts wegen zu treffende Entscheidung über den Versorgungsausgleich ordnungsgemäß vorbereitet werden kann.
  • OLG Brandenburg, 16.02.2004 - 9 UF 154/03

    Schwerer Mangel des Verfahrens zum Versorgungsausgleich wegen nicht hinreichender

    Für das Verfahren über den Versorgungsausgleich hat dies zunächst zur Folge, dass das Amtsgericht sämtliche im Rahmen des Versorgungsausgleiches nach § 1587a BGB möglicherweise zu berücksichtigenden Rechte und deren Dynamik (dazu BGH FamRZ 1998, 424 f.) zu ermitteln und sodann zu überprüfen hat, ob diese Anrechte tatsächlich dem Versorgungsausgleich unterfallen, da nur so die von Amts wegen zu treffende Entscheidung über den Versorgungsausgleich ordnungsgemäß vorbereitet werden kann.
  • OLG Karlsruhe, 17.01.2008 - 18 UF 166/97

    Ermittlung des Werts berufsständischer Versorgungsanrechte

    Die Feststellung der Vergleichbarkeit der Dynamik eines betrieblichen Versorgungsanrechts erfordert zwar die Gegenüberstellung der Entwicklung der betrieblichen Altersversorgung einerseits und der gesetzlichen Rentenversicherung bzw. Beamtenversorgung andererseits über einen längeren Zeitraum bis in die jüngste Zeit vor der zu treffenden Entscheidung, d.h. vorliegend bis einschließlich 2007, sowie eine Prognose der künftigen Entwicklung (BGH, FamRZ 1998, 424 m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 08.11.2002 - 9 UF 157/02

    Im Falle der Ehescheidung ist der Versorgungsausgleich durch das Amtsgericht von

    Für das Verfahren über den Versorgungsausgleich hat dies zunächst zur Folge, dass das Amtsgericht sämtliche im Rahmen des Versorgungsausgleiches nach § 1587a BGB möglicherweise zu berücksichtigenden Rechte und deren Dynamik (dazu BGH FamRZ 1998, 424 f.) zu ermitteln und sodann zu überprüfen hat, ob diese Anrechte tatsächlich dem Versorgungsausgleich unterfallen, da nur so die von Amts wegen zu treffende Entscheidung über den Versorgungsausgleich ordnungsgemäß vorbereitet werden kann.
  • OLG Dresden, 27.05.2004 - 21 UF 164/04

    Bewertung von Rentenanwartschaften bei der Zusatzversorgung bei der VBL

    Eine Volldynamik kann angenommen werden, wenn die tatsächliche Anpassung der Versorgung mit der der gesetzlichen Rentenversicherung oder der Beamtenversorgung über einen längeren Zeitraum (BGH FamRZ 1997, 161 : 7 bis 8 Jahre) vergleichbar ist und eine entsprechende Weiterentwicklung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit prognostiziert werden kann (BGH FamRZ 1983, 40 (40): absolute Gewissheit nicht erforderlich; BGH FamRZ 1998 424; 1996, 97; kritisch dazu: Soergel-Zimmermann, 12. Aufl., § 1587a, Rn.281; Soergel-Häußermann, 13. Aufl., § 1587a, Rn.347).
  • OLG Brandenburg, 06.02.2001 - 9 UF 257/00

    Anforderungen an die Aufklärung des Sachverhalts im Verfahren über den

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  • AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 14.10.2003 - 133 F 9174/02

    Scheidung einer Ehe und Ausgleich der während der Ehezeit erworbenen

    Die Betriebsrente der VBL steigt nämlich gemäß § 39 VBLS ab dem Rentenbeginn jährlich jeweils zum 1. Juli - erstmals ab dem Jahr 2002 - um 1 % ihres Betrages, und diese Dynamik von 1 % im Rententeil lässt bei einer in die Zukunft gerichteten Betrachtung (siehe dazu BGH FamRZ 1983, 40, 42; 1998, 424), [BGH 22.10.1997 - XII ZB 81/95] bezogen auf den Zehnjahreszeitraum von 1995 bis 2004 mit seiner Anpassung der gesetzlichen Renten von durchschnittlich nur noch 1, 059 %, keine nennenswerte Abweichung von der Dynamik gesetzlicher Renten mehr erwarten.
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