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   BGH, 22.08.2012 - XII ZB 141/12   

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https://dejure.org/2012,28718
BGH, 22.08.2012 - XII ZB 141/12 (https://dejure.org/2012,28718)
BGH, Entscheidung vom 22.08.2012 - XII ZB 141/12 (https://dejure.org/2012,28718)
BGH, Entscheidung vom 22. August 2012 - XII ZB 141/12 (https://dejure.org/2012,28718)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 17 Abs 2 FamFG, § 26 FamFG, § 39 FamFG, § 68 Abs 3 FamFG, § 1896 Abs 1a BGB
    Betreuungsverfahren: Fehlende Information über Anwaltszwang in der Rechtsbehelfsbelehrung; Verpflichtung des Gerichts zur kritischen Würdigung des Sachverständigengutachtens

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Information über einen bestehenden Anwaltszwang bei einer nach § 39 FamFG zu erteilenden Rechtsbehelfsbelehrung; Verpflichtung eines Gerichts zur kritischen Würdigung eines Sachverständigengutachtens zum Vorliegen einer psychischen Erkrankung oder geistig-seelischen ...

  • rewis.io

    Betreuungsverfahren: Fehlende Information über Anwaltszwang in der Rechtsbehelfsbelehrung; Verpflichtung des Gerichts zur kritischen Würdigung des Sachverständigengutachtens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Information über einen bestehenden Anwaltszwang bei einer nach § 39 FamFG zu erteilenden Rechtsbehelfsbelehrung; Verpflichtung eines Gerichts zur kritischen Würdigung eines Sachverständigengutachtens zum Vorliegen einer psychischen Erkrankung oder geistig-seelischen ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Familienrecht - Anordnung einer Betreuung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine pauschale Bezugnahme auf ein Sachverständigengutachten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtsbehelfsbelehrung und Anwaltszwang

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Betreuungsbedarf nicht pauschal mit Sachverständigengutachten begründen!

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vor Anordnung einer Betreuung muss sich das Gericht ein eigenes Bild vom Zustand des Betroffenen machen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 1473
  • MDR 2012, 1289
  • FGPrax 2012, 258 (Ls.)
  • FamRZ 2012, 1796
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.05.2012 - XII ZB 454/11

    Betreuungsverfahren: Begründungspflicht des Gerichts bei Beauftragung eines

    Auszug aus BGH, 22.08.2012 - XII ZB 141/12
    In jedem Fall muss die Beauftragung eines Gutachters, der nicht die Voraussetzungen des § 280 Abs. 1 Satz 2 FamFG erfüllt, aber wegen ihres Ausnahmecharakters in der Endentscheidung besonders begründet werden (Senatsbeschluss vom 16. Mai 2012 - XII ZB 454/11 - FamRZ 2012, 1207 Rn. 13).

    Sobald die Möglichkeit der freien Willensbildung durch den Betroffenen erstmals in der Beschwerdeinstanz entscheidungserheblich wird, sind durch eine persönliche Anhörung des Betroffenen stets neue Erkenntnisse im Sinne des § 68 Abs. 1 Satz 2 FamFG zu erwarten (vgl. Senatsbeschlüsse vom 16. Mai 2012 - XII ZB 454/11 - FamRZ 2012, 1207 Rn. 22 und vom 16. März 2011 - XII ZB 601/10 - FamRZ 2011, 880 Rn. 15 f.).

  • BGH, 13.06.2012 - XII ZB 592/11

    Kindesunterhaltsverfahren: Wiedereinsetzung in die Beschwerdefrist wegen einer

    Auszug aus BGH, 22.08.2012 - XII ZB 141/12
    Die nach § 39 FamFG zu erteilende Rechtsbehelfsbelehrung muss auch über einen bestehenden Anwaltszwang informieren (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 13. Juni 2012, XII ZB 592/11, FamRZ 2012, 1287 und vom 23. Juni 2010, XII ZB 82/10, FamRZ 2010, 1425).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats muss eine Rechtsbehelfsbelehrung auch über einen bestehenden Anwaltszwang informieren (vgl. Senatsbeschlüsse vom 13. Juni 2012 - XII ZB 592/11 - FamRZ 2012, 1287 Rn. 7 und vom 23. Juni 2010 - XII ZB 82/10 - FamRZ 2010, 1425 Rn. 14).

  • BGH, 23.06.2010 - XII ZB 82/10

    Rechtsbeschwerde in Verfahrenskostenhilfesache: Notwendige Anwaltsvertretung;

    Auszug aus BGH, 22.08.2012 - XII ZB 141/12
    Die nach § 39 FamFG zu erteilende Rechtsbehelfsbelehrung muss auch über einen bestehenden Anwaltszwang informieren (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 13. Juni 2012, XII ZB 592/11, FamRZ 2012, 1287 und vom 23. Juni 2010, XII ZB 82/10, FamRZ 2010, 1425).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats muss eine Rechtsbehelfsbelehrung auch über einen bestehenden Anwaltszwang informieren (vgl. Senatsbeschlüsse vom 13. Juni 2012 - XII ZB 592/11 - FamRZ 2012, 1287 Rn. 7 und vom 23. Juni 2010 - XII ZB 82/10 - FamRZ 2010, 1425 Rn. 14).

  • BayObLG, 28.03.2001 - 3Z BR 71/01

    Beweiswürdigung eines Sachverständigengutachtens

    Auszug aus BGH, 22.08.2012 - XII ZB 141/12
    Die pauschale Bezugnahme auf den Inhalt des Sachverständigengutachtens lässt eine solche Würdigung regelmäßig vermissen (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 1403, 1404).
  • BGH, 09.02.2011 - XII ZB 526/10

    Betreuung: Prüfung der freien Willensbestimmung bei Ablehnung der

    Auszug aus BGH, 22.08.2012 - XII ZB 141/12
    Die Ausgestaltung als Sollvorschrift erlaubt es dem Gericht zwar in solchen Fällen, in denen nicht psychische Krankheiten oder geistig-seelische Behinderungen, sondern andere Krankheitsbilder im Vordergrund stehen, auch Ärzte ohne psychiatrische Erfahrungen zu Gutachtern zu bestellen (Senatsbeschluss vom 9. Februar 2011 - XII ZB 526/10 - FamRZ 2011, 630 Rn. 11; Keidel/Budde FamFG 17. Aufl. § 280 Rn. 10; Jürgens/Kretz Betreuungsrecht 4. Aufl. § 280 FamFG Rn. 4; MünchKommZPO/Schmidt-Recla 3. Aufl. § 280 FamFG Rn. 10).
  • BGH, 16.03.2011 - XII ZB 601/10

    Betreuungsverfahren: Pflicht zur persönlichen Anhörung im Beschwerdeverfahren bei

    Auszug aus BGH, 22.08.2012 - XII ZB 141/12
    Sobald die Möglichkeit der freien Willensbildung durch den Betroffenen erstmals in der Beschwerdeinstanz entscheidungserheblich wird, sind durch eine persönliche Anhörung des Betroffenen stets neue Erkenntnisse im Sinne des § 68 Abs. 1 Satz 2 FamFG zu erwarten (vgl. Senatsbeschlüsse vom 16. Mai 2012 - XII ZB 454/11 - FamRZ 2012, 1207 Rn. 22 und vom 16. März 2011 - XII ZB 601/10 - FamRZ 2011, 880 Rn. 15 f.).
  • BGH, 02.07.2014 - XII ZB 120/14

    Betreuungssache: Voraussetzungen der Betreuerbestellung ohne Anhörung und ohne

    Wenn sich demgegenüber - wie hier - in der Beschwerdeinstanz erstmals die Frage nach der Einrichtung der Betreuung gegen den Willen des Betroffenen stellt, sind von seiner Anhörung durch das Beschwerdegericht stets neue Erkenntnisse zu erwarten (Senatsbeschlüsse vom 7. August 2013 - XII ZB 188/13 - FamRZ 2013, 1800 Rn. 9 und vom 22. August 2012 - XII ZB 141/12 - FamRZ 2012, 1796 Rn. 14).
  • BGH, 06.11.2013 - XII ZB 650/12

    Einrichtung einer rechtlichen Betreuung: Erforderlichkeit der Anhörung des

    Nur auf der Grundlage einer solchen Überprüfung ist das Gericht imstande, sich das gebotene eigene Bild von der Richtigkeit der durch den Sachverständigen gezogenen Schlüsse zu machen (vgl. Senatsbeschluss vom 22. August 2012 - XII ZB 141/12 - FamRZ 2012, 1796 Rn. 14 ff.; BeckOK FamFG Hahne/Munzig/Günter [Stand: 1. Juli 2013] § 278 Rn. 2).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2014 - 3d A 583/14

    Einlegung der Berufung innerhalb eines Monats nach Zustellung des vollständigen

    Hieran ändert sich nichts dadurch, dass nunmehr nach § 232 ZPO n.F. auch über die bei Rechtsmitteln einzuhaltende Form zu belehren ist, zu der die Gesetzesbegründung auch die Einhaltung des Anwaltszwangs zählt; vgl. BR-Drucks. 308/12 S. 19; s. entsprechend zu § 39 FamFG BGH, Beschluss vom 22. August 2012 - XII ZB 141/12 -, NJW-RR 2012, 1473 m.w.N.
  • BGH, 04.05.2022 - XII ZB 50/22

    Anordnung einer Betreuung gegen den Willen des Betroffenen

    Legt sich deshalb - wie hier - das Beschwerdegericht erstmals im Rechtsmittelverfahren die Frage vor, ob der Betroffene zur Bildung eines freien Willens in der Lage ist, sind durch eine erneute persönliche Anhörung regelmäßig zusätzliche Erkenntnisse im Sinne des § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG zu erwarten, weil sie die nunmehr erforderlich werdende kritische Würdigung des Sachverständigengutachtens zu diesem Punkt ermöglichen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 16. Oktober 2013 - XII ZB 320/13 - BtPrax 2014, 38 Rn. 6 und vom 22. August 2012 - XII ZB 141/12 - FamRZ 2012, 1796 Rn. 14 mwN).
  • BGH, 16.10.2013 - XII ZB 320/13

    Betreuung: Landgerichtsarzt als Sachverständiger; erneute Anhörung des

    Sobald indessen die Möglichkeit der freien Willensbildung in der Beschwerdeinstanz erstmals entscheidungserheblich wird, sind durch eine persönliche Anhörung des Betroffenen stets zusätzliche Erkenntnisse im Sinne des § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG zu erwarten (vgl. Senatsbeschlüsse vom 22. August 2012 - XII ZB 141/12 - FamRZ 2012, 1796 Rn. 14 und vom 16. Mai 2012 - XII ZB 454/11 - FamRZ 2012, 1207 Rn. 22).
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