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   BGH, 19.07.2017 - XII ZB 141/16   

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https://dejure.org/2017,29110
BGH, 19.07.2017 - XII ZB 141/16 (https://dejure.org/2017,29110)
BGH, Entscheidung vom 19.07.2017 - XII ZB 141/16 (https://dejure.org/2017,29110)
BGH, Entscheidung vom 19. Juli 2017 - XII ZB 141/16 (https://dejure.org/2017,29110)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 123 BGB, § 130 Abs 1 S 2 BGB, § 1896 Abs 2 S 2 BGB
    Vorsorgevollmacht: Anfechtung des Vollmachtswiderrufs wegen Drohung; Anforderungen an die Beurteilung der Ungeeignetheit des Bevollmächtigten durch den Tatrichter im Betreuerbestellungsverfahren

  • IWW

    § 123 Abs. 1 BGB, § 143 Abs. 1, 3 BGB, §§ 119 ff. BGB, § 123 Abs. 2 Satz 1 BGB, § 74 Abs. 5, 6 Satz 2 FamFG

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 119, 123, 130 Abs. 1 S. 2, 143 Abs. 1 u. 3, 1896 Abs. 2 S. 2; FamFG § 74 Abs. 5 u. Abs. 6 S. 2
    Anfechtung eines Vollmachtswiderrufs; Erforderlichkeit einer Betreuerbestellung trotz Vorsorgevollmacht

  • Wolters Kluwer

    Anfechtung des Vollmachtswiderrufs wegen Drohung betreffend eine Betreuerbestellung; Ankündigung eines künftigen Übels; Begehen der Täuschung von einem Dritten

  • rabüro.de

    Zur Beurteilung der charakterlichen Ungeeignetheit eines Vorsorgebevollmächtigten

  • rewis.io

    Vorsorgevollmacht: Anfechtung des Vollmachtswiderrufs wegen Drohung; Anforderungen an die Beurteilung der Ungeeignetheit des Bevollmächtigten durch den Tatrichter im Betreuerbestellungsverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtung des Vollmachtswiderrufs wegen Drohung betreffend eine Betreuerbestellung; Ankündigung eines künftigen Übels; Begehen der Täuschung von einem Dritten

  • rechtsportal.de

    Anfechtung des Vollmachtswiderrufs wegen Drohung betreffend eine Betreuerbestellung; Ankündigung eines künftigen Übels; Begehen der Täuschung von einem Dritten

  • datenbank.nwb.de

    Vorsorgevollmacht: Anfechtung des Vollmachtswiderrufs wegen Drohung; Anforderungen an die Beurteilung der Ungeeignetheit des Bevollmächtigten durch den Tatrichter im Betreuerbestellungsverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Vorsorgevollmacht - Ungeeignetheit des Bevollmächtigten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Widerruf einer Vollmacht kann angefoochten werden

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Widerrechtliche Drohung

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Anfechtung des Widerrufs einer Generalvollmacht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2017, 1244
  • FGPrax 2017, 261
  • FamRZ 2017, 1712
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.02.2010 - IX ZR 18/09

    Vereinbarung eines die gesetzlichen Gebühren überschreitenden

    Auszug aus BGH, 19.07.2017 - XII ZB 141/16
    Unter einer Drohung i.S.v. § 123 BGB ist die Ankündigung eines künftigen Übels zu verstehen, auf dessen Eintritt der Drohende einwirken zu können behauptet (im Anschluss an BGH, Urteil vom 3. Februar 2010, XII ZR 189/06, BGHZ 184, 209 = NJW 2010, 1364).

    Unter einer Drohung ist die Ankündigung eines künftigen Übels zu verstehen, auf dessen Eintritt der Drohende einwirken zu können behauptet (BGHZ 184, 209 = NJW 2010, 1364 Rn. 35).

    Eine Drohung ist nach der Rechtsprechung (BGHZ 184, 209 = NJW 2010, 1364 Rn. 33 mwN) in drei Fallgestaltungen widerrechtlich, nämlich wenn das angedrohte Verhalten schon für sich allein widerrechtlich ist (Widerrechtlichkeit des Mittels), wenn der erstrebte Erfolg - die vom Bedrohten abzugebende Willenserklärung - schon für sich allein widerrechtlich ist (Widerrechtlichkeit des Zwecks) oder wenn Mittel und Zweck zwar für sich allein betrachtet nicht widerrechtlich sind, aber ihre Verbindung - die Benutzung dieses Mittels zu diesem Zweck - gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt (Inadäquanz von Mittel und Zweck).

  • BGH, 17.02.2016 - XII ZB 498/15

    Betreuungssache: Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers trotz

    Auszug aus BGH, 19.07.2017 - XII ZB 141/16
    Bei der Frage, ob der Bevollmächtigte wegen erheblicher Bedenken an seiner Geeignetheit oder Redlichkeit als ungeeignet erscheint, darf der Tatrichter sich nicht auf eine Bewertung einzelner Umstände bzw. Vorfälle beschränken; er hat vielmehr eine Gesamtschau all derjenigen Umstände vorzunehmen, die gegen eine Eignung sprechen könnten (Fortführung von Senatsbeschluss vom 17. Februar 2016, XII ZB 498/15, FamRZ 2016, 704).

    Letzteres ist der Fall, wenn der Bevollmächtigte wegen erheblicher Bedenken an seiner Geeignetheit oder Redlichkeit als ungeeignet erscheint (Senatsbeschluss vom 17. Februar 2016 - XII ZB 498/15 - FamRZ 2016, 704 Rn. 12 mwN).

    Dem Rechtsbeschwerdegericht obliegt lediglich die Kontrolle auf Rechtsfehler, insbesondere die Prüfung, ob die Tatsachengerichte alle maßgeblichen Gesichtspunkte in Betracht gezogen haben und die Würdigung auf einer ausreichenden Sachaufklärung beruht (Senatsbeschluss vom 17. Februar 2016 - XII ZB 498/15 - FamRZ 2016, 704 Rn. 13 mwN).

  • BGH, 03.02.2010 - XII ZR 189/06

    Rückforderung schwiegerelterlicher Zuwendungen

    Auszug aus BGH, 19.07.2017 - XII ZB 141/16
    Unter einer Drohung i.S.v. § 123 BGB ist die Ankündigung eines künftigen Übels zu verstehen, auf dessen Eintritt der Drohende einwirken zu können behauptet (im Anschluss an BGH, Urteil vom 3. Februar 2010, XII ZR 189/06, BGHZ 184, 209 = NJW 2010, 1364).
  • BGH, 25.04.2018 - XII ZB 216/17

    Betreuungssache: Erforderlichkeit einer Betreuung trotz Vorsorgevollmacht

    Letzteres ist der Fall, wenn der Bevollmächtigte wegen erheblicher Bedenken an seiner Geeignetheit oder Redlichkeit als ungeeignet erscheint (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 19. Juli 2017, XII ZB 141/16, FamRZ 2017, 1712).

    Letzteres ist der Fall, wenn der Bevollmächtigte wegen erheblicher Bedenken an seiner Geeignetheit oder Redlichkeit als ungeeignet erscheint (Senatsbeschluss vom 19. Juli 2017 - XII ZB 141/16 - FamRZ 2017, 1712 Rn. 19 mwN).

    Dem Rechtsbeschwerdegericht obliegt lediglich die Kontrolle auf Rechtsfehler, insbesondere die Prüfung, ob die Tatsachengerichte alle maßgeblichen Gesichtspunkte in Betracht gezogen haben und die Würdigung auf einer ausreichenden Sachaufklärung beruht (Senatsbeschluss vom 19. Juli 2017 - XII ZB 141/16 - FamRZ 2017, 1712 Rn. 22 mwN).

  • BGH, 29.04.2020 - XII ZB 242/19

    Betreuerbestellung: Notwendigkeit bei vorhandener Vorsorgevollmacht; weitere

    Bei der Beurteilung der Frage, ob der Bevollmächtigte wegen erheblicher Bedenken an seiner Geeignetheit oder Redlichkeit als ungeeignet erscheint, darf der Tatrichter einzelne Umstände bzw. Vorfälle nicht isoliert betrachten; er hat vielmehr eine Gesamtschau all derjenigen Umstände vorzunehmen, die für und gegen eine Eignung sprechen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 19. Juli 2017 - XII ZB 141/16, FamRZ 2017, 1712).

    Bei der Frage, ob der Bevollmächtigte wegen erheblicher Bedenken an seiner Geeignetheit oder Redlichkeit als ungeeignet erscheint, darf der Tatrichter sich jedoch nicht auf eine Gewichtung einzelner Umstände bzw. Vorfälle beschränken; er hat vielmehr eine Gesamtschau all derjenigen Umstände vorzunehmen, die für und gegen eine Eignung sprechen könnten (vgl. Senatsbeschluss vom 19. Juli 2017 - XII ZB 141/16 - FamRZ 2017, 1712 Rn. 22).

  • BVerfG, 12.08.2019 - 1 BvR 1742/18

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Zurückweisung eines

    Soweit das Oberlandesgericht ohne weitere Erläuterung, an welchem Tatbestandsmerkmal es dies festmacht, verlangt, bei dem Bedrohten müsse der Eindruck entstanden sein, dass der Eintritt des Übels vom Willen des Drohenden abhängig sei (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Juli 2017 - XII ZB 141/16 -, juris, Rn. 14; Urteil vom 2. Februar 2000 - RIZ (R) 3/99 -, juris, Rn. 22), ist auch dagegen im Ergebnis verfassungsrechtlich nichts zu erinnern.
  • BGH, 10.10.2018 - XII ZB 230/18

    Beschwerdeverfahren in Betreuungssachen: Erforderlichkeit einer erneuten

    Ebenso führt ein Geschwisterstreit für sich genommen nicht zur Ungeeignetheit eines Bevollmächtigten, sondern nur dann, wenn er sich zum Nachteil des Wohls der Betroffenen auswirkt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 19. Juli 2017 - XII ZB 141/16 - FamRZ 2017, 1712 Rn. 23 und vom 15. September 2010 - XII ZB 166/10 - FamRZ 2010, 1897 Rn. 22, zum Betreuungsvorschlag).
  • BGH, 08.05.2019 - XII ZB 506/18

    Persönliche Anhörung eines Betroffenen vor der Bestellung eines Betreuers oder

    Im Übrigen führt ein Geschwisterstreit für sich genommen noch nicht zur Ungeeignetheit eines Bevollmächtigten, sondern nur dann, wenn er sich zum Nachteil des Wohls der Betroffenen auswirkt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 10. Oktober 2018 - XII ZB 230/18 - FamRZ 2019, 140 Rn. 11 und vom 19. Juli 2017 - XII ZB 141/16 - FamRZ 2017, 1712 Rn. 23).
  • BGH, 18.08.2021 - XII ZB 151/20

    Betreuungssache: Betreuervorschlag des Betroffenen; Voraussetzung für die

    Bei der Frage, ob der Bevollmächtigte wegen erheblicher Bedenken an seiner Geeignetheit oder Redlichkeit als ungeeignet erscheint, darf der Tatrichter sich jedoch nicht auf eine Gewichtung einzelner Umstände bzw. Vorfälle beschränken; er hat vielmehr eine Gesamtschau all derjenigen Umstände vorzunehmen, die für und gegen eine Eignung sprechen könnten (vgl. Senatsbeschlüsse vom 29. April 2020 - XII ZB 242/19 - FamRZ 2020, 1300 Rn. 27 und vom 19. Juli 2017 - XII ZB 141/16 - FamRZ 2017, 1712Rn. 22).
  • LG Duisburg, 12.04.2021 - 12 T 38/21
    Letzteres ist der Fall, wenn der Bevollmächtigte wegen erheblicher Bedenken an seiner Geeignetheit oder Redlichkeit als ungeeignet erscheint (BGH, Beschl. v. 19.7.2017 - XII ZB 141/16, FGPrax 2017, 261 Rn. 19, beck-online).
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