Rechtsprechung
   BGH, 14.11.1990 - XII ZB 141/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,763
BGH, 14.11.1990 - XII ZB 141/90 (https://dejure.org/1990,763)
BGH, Entscheidung vom 14.11.1990 - XII ZB 141/90 (https://dejure.org/1990,763)
BGH, Entscheidung vom 14. November 1990 - XII ZB 141/90 (https://dejure.org/1990,763)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,763) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 234 Abs. 1, Abs. 2
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Fristbeginn bei Mittellosigkeit - Erkundigungspflichten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1991, 425
  • VersR 1991, 1196
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 13.07.1987 - II ZB 48/87

    Unterbrechung des Rechtsstreits durch einstweilige Anordnungen des

    Auszug aus BGH, 14.11.1990 - XII ZB 141/90
    Kommt sie dieser Sorgfaltspflicht nicht nach und versäumt sie dadurch eine Frist, so ist die Verhinderung verschuldet (BGH Beschluß vom 13. Juli 1987 - II ZB 48/87 = BGHR ZPO § 233 Rechtsmittel 1).

    Es ist Sache jeder, auch der juristisch nicht vorgebildeten Partei, sich von sich aus rechtzeitig über Form und Frist eines Rechtsmittels gegen eine für sie nachteilige Entscheidung zu erkundigen (BGH Beschluß vom 13. Juli 1987 aaO; Senatsbeschluß vom 22. Mai 1985 - IVb ZB 24/85 = VersR 1985, 767 m.w.N.).

  • BGH, 28.11.1984 - IVb ZB 97/84

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Versäumung - Antragsfrist - Rechtsanwalt

    Auszug aus BGH, 14.11.1990 - XII ZB 141/90
    Ein derartiges Hindernis entfällt grundsätzlich mit der Bekanntgabe des Beschlusses über die Bewilligung der Prozeßkostenhilfe (Senatsbeschlüsse vom 28. November 1984 - IVb ZB 97/84 = VersR 1985, 147; vom 11. März 1981 - IVb ZB 739/80 = FamRZ 1981, 535, 536), durch die die Partei in die Lage versetzt wird, einen bei dem Berufungsgericht zugelassenen Rechtsanwalt mit der Einlegung des Rechtsmittels zu beauftragen.
  • BGH, 22.05.1985 - IVb ZB 24/85

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BGH, 14.11.1990 - XII ZB 141/90
    Es ist Sache jeder, auch der juristisch nicht vorgebildeten Partei, sich von sich aus rechtzeitig über Form und Frist eines Rechtsmittels gegen eine für sie nachteilige Entscheidung zu erkundigen (BGH Beschluß vom 13. Juli 1987 aaO; Senatsbeschluß vom 22. Mai 1985 - IVb ZB 24/85 = VersR 1985, 767 m.w.N.).
  • BGH, 12.10.1989 - I ZB 3/89

    Beginn der Wiedereinsetzungsfrist bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist;

    Auszug aus BGH, 14.11.1990 - XII ZB 141/90
    Falls sie im Einzelfall trotz Bekanntgabe keine Kenntnis von dem Beschluß erhält, obwohl ihr dies bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt möglich war, kann ein hierin etwa liegendes Weiterbestehen des Hindernisses nicht mehr als unverschuldet angesehen werden mit der Folge, daß die Frist gleichwohl in Lauf gesetzt wird (vgl. dazu BGH Beschlüsse vom 19. Dezember 1988 - II ZR 243/88 - und vom 12. Oktober 1989 - I ZB 3/89 = BGHR ZPO § 234 Abs. 2 Fristbeginn 1 und 2).
  • BGH, 19.12.1988 - II ZR 243/88

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    Auszug aus BGH, 14.11.1990 - XII ZB 141/90
    Falls sie im Einzelfall trotz Bekanntgabe keine Kenntnis von dem Beschluß erhält, obwohl ihr dies bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt möglich war, kann ein hierin etwa liegendes Weiterbestehen des Hindernisses nicht mehr als unverschuldet angesehen werden mit der Folge, daß die Frist gleichwohl in Lauf gesetzt wird (vgl. dazu BGH Beschlüsse vom 19. Dezember 1988 - II ZR 243/88 - und vom 12. Oktober 1989 - I ZB 3/89 = BGHR ZPO § 234 Abs. 2 Fristbeginn 1 und 2).
  • BGH, 11.10.1989 - IVa ZB 7/89

    Einlegung und Begründung von Rechtsmitteln durch Telefax; Verschulden des

    Auszug aus BGH, 14.11.1990 - XII ZB 141/90
    Falls sie im Einzelfall trotz Bekanntgabe keine Kenntnis von dem Beschluß erhält, obwohl ihr dies bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt möglich war, kann ein hierin etwa liegendes Weiterbestehen des Hindernisses nicht mehr als unverschuldet angesehen werden mit der Folge, daß die Frist gleichwohl in Lauf gesetzt wird (vgl. dazu BGH Beschlüsse vom 19. Dezember 1988 - II ZR 243/88 - und vom 12. Oktober 1989 - I ZB 3/89 = BGHR ZPO § 234 Abs. 2 Fristbeginn 1 und 2).
  • BGH, 11.03.1981 - IVb ZB 739/80

    Bewilligung des Armenrechts - Prozesskostenhilfe - für Berufungsinstanz -

    Auszug aus BGH, 14.11.1990 - XII ZB 141/90
    Ein derartiges Hindernis entfällt grundsätzlich mit der Bekanntgabe des Beschlusses über die Bewilligung der Prozeßkostenhilfe (Senatsbeschlüsse vom 28. November 1984 - IVb ZB 97/84 = VersR 1985, 147; vom 11. März 1981 - IVb ZB 739/80 = FamRZ 1981, 535, 536), durch die die Partei in die Lage versetzt wird, einen bei dem Berufungsgericht zugelassenen Rechtsanwalt mit der Einlegung des Rechtsmittels zu beauftragen.
  • BGH, 08.06.1988 - IVb ZB 68/88

    Pflichten des Rechtsmittelführers bei Aufenthaltsänderung

    Auszug aus BGH, 14.11.1990 - XII ZB 141/90
    Denn der Kläger mußte Rechtsanwältin v. H. spätestens bei dem Telefongespräch vom 13. Juni 1990, bei dem er erfuhr, daß ihn die erste Übermittlung des Beschlusses nicht erreicht hatte, mitteilen, daß die ihr bekannte Anschrift nicht mehr zutraf, und ihr statt dessen seine neue Anschrift bekanntgeben (vgl. Senatsbeschluß vom 8. Juni 1988 - IVb ZB 68/88 = BGHR ZPO § 233 Berufungskläger 1).
  • BGH, 22.09.2020 - II ZB 25/20

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Fristen zur

    Auch wenn eine Partei trotz Bekanntgabe keine Kenntnis von dem Beschluss erhält, obwohl ihr das bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt möglich war, kann ein hierin etwa liegendes Weiterbestehen des Hindernisses nicht mehr als unverschuldet angesehen werden mit der Folge, dass die Frist gleichwohl in Lauf gesetzt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 14. November 1990 - XII ZB 141/90, FamRZ 1991, 425; Beschluss vom 21. März 2006 - VI ZB 31/05, VersR 2006, 1141 Rn. 9; jeweils mwN).
  • BGH, 16.12.1992 - XII ZB 142/92

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Beginn der Wiedereinsetzungsfrist bei

    Es entfiel mit der Bekanntgabe des Beschlusses über die Bewilligung der Prozeßkostenhilfe (vgl.Senatsbeschluß vom 14. November 1990 - XII ZB 141/90 - BGHR ZPO § 234 Abs. 2 Fristbeginn 4 = FamRZ 1991, 425 m.w.N.), denn dadurch wurde der Partei ermöglicht, den Berufungsauftrag zu erteilen.

    Dem steht indessen entgegen, daß sich ihrem Vortrag nicht entnehmen läßt, zur Fristüberschreitung sei es ohne ein ihr zuzurechnendes Verschulden ihres erstinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten (§ 85 Abs. 2 ZPO) gekommen (vgl. Senatsbeschluß vom 14. November 1990 a.a.O. unter 2.).

  • BGH, 13.09.2005 - VI ZB 19/05

    Pflicht zu Hinweis auf den Anwaltszwang für ein Rechtsmittel gegen ein Urteil des

    Eine Rechts- oder Fürsorgepflicht dahin besteht jedoch nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. November 1990 - XII ZB 141/90 - FamRZ 1991, 425; vom 2. Mai 1992 - XII ZB 3/92 - VersR 1992, 1154; vom 19. März 1997 - XII ZB 139/96 - NJW 1997, 1989).
  • BGH, 07.03.2023 - II ZR 210/21

    Beiordnung eines Notanwalts auf Antrag; Umdeutung der "sofortigen Beschwerde"

    Es ist Sache jeder, auch der juristisch nicht vorgebildeten Partei, sich von sich aus rechtzeitig über Form und Frist eines Rechtsmittels gegen eine für sie nachteilige Entscheidung zu erkundigen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. November 1990 - XII ZB 141/90, FamRZ 1991, 425).
  • BGH, 08.02.1994 - XI ZB 1/94

    Pflichten des erstinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten nach Bewilligung von

    Dieses Hindernis entfällt grundsätzlich mit der Bekanntgabe des Beschlusses über die Bewilligung der Prozeßkostenhilfe (vgl. BGH, Beschluß vom 2. Oktober 1985 - IVb ZB 62/85, VersR 1986, 40, 41; BGH, Beschluß vom 14. November 1990 - XII ZB 141/90, BGHR § 233 ZPO, Verschulden 8 m.w.Nachw. = FamRZ 1991, 425).

    Es oblag dem erstinstanzlichen Anwalt, rechtzeitig vor Ablauf der Zweiwochenfrist des § 234 Abs. 1 ZPO Verbindung mit dem beigeordneten Rechtsanwalt aufzunehmen, um sicherzustellen, daß dieser das Mandat übernahm, die zu beachtenden Fristen überwachte und das Rechtsmittel fristgerecht einlegte (vgl. BGH, Beschluß vom 14. November 1990 aaO.).

  • OLG Naumburg, 07.09.2001 - 5 W 88/01

    Keine Rechtsmitelbelehrungen im Anwendungsbereich der ZPO

    unter Inanspruchnahme fachkundiger Hilfe über die Anfechtungsmöglichkeiten und die dabei zu beachtenden Formen und Fristen einschließlich des Fristbeginns zu unterrichten (BVerfG NJW 1995, 3173; BGH FamRZ 1991, 425 m. w. Nachw.).

    unter Inanspruchnahme fachkundiger Hilfe über die Anfechtungsmöglichkeiten und die dabei zu beachtenden Formen und Fristen einschließlich des Fristbeginns zu unterrichten (BVerfG NJW 1995, 3173; BGH FamRZ 1991, 425 m. w. Nachw.).

  • BGH, 18.10.2000 - XII ZB 163/00

    Wahrung der Zwei-Wochen-Frist zur Beantragung der Wiedereinsetzung in den vorigen

    Weder genügen die Angaben zum Zeitpunkt der Absendung der Beschwerdeschrift vom 4. August 2000 den insoweit nach § 233 ZPO zu stellenden Anforderungen, noch vermag der beim "Expedieren beigefügte Hinweis" auf die Notwendigkeit einer Änderung der Anschrift und Bezeichnung des Bundesgerichtshofs als des richtigen Rechtsmittelgerichts ein Verschulden des zuständigen Sachbearbeiters der LVA auszuräumen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 2. Mai 1990 - XII ZB 17/90 = BGHR ZPO § 233, Büropersonal 3, vom 14. November 1990 - XII ZB 141/90 = BGHR ZPO § 234 Abs. 2 Fristbeginn 4 unter 2).
  • BGH, 19.03.1997 - XII ZB 139/96

    Verantwortung für die ordnungsgemäße Einlegung eines Rechtsmittels einer nicht

    Sie ist in ihrem eigenen Interesse verpflichtet, für den ordnungsgemäßen Fortgang des Verfahrens Sorge zu tragen und sich von sich aus rechtzeitig über Form und Frist eines Rechtsmittels gegen eine für sie nachteilige Entscheidung zu erkundigen, sei es beim Anwalt oder den dafür vorgesehenen kostenlosen Rechtsantragstellen bei Gericht (Senatsbeschlüsse vom 14. November 1990 - XII ZB 141/90 - FamRZ 1991, 425; vom 5. Februar 1992 - XII ZB 3/92 - VersR 1992, 1154 m.w.N.).
  • BFH, 17.10.2011 - III B 92/10

    Dauer der Wiedereinsetzungsfrist nach Gewährung von Prozesskostenhilfe -

    Wird PKH, wie im Streitfall geschehen, bewilligt, dann ist auch nach der Rechtsprechung des BGH die versäumte Rechtshandlung innerhalb der Zwei-Wochen-Frist des § 234 ZPO nachzuholen (BGH-Beschlüsse vom 14. November 1990 XII ZB 141/90, FamRZ 1991, 425; vom 11. November 1998 XII ZB 119/98, FamRZ 1999, 579, m.w.N.).
  • BGH, 05.05.1993 - XII ZR 124/92

    Verbindung von Prozeßkostenhilfegesuch und Berufung

    Mit der Zustellung der teilweisen Prozeßkostenhilfebewilligung an ihren Prozeßbevollmächtigten am 5. Februar 1992 war das Hindernis beseitigt (vgl. Senatsbeschluß vom 14. November 1990 - XII ZB 141/90 - BGHR ZPO § 234 Abs. 2 Fristbeginn 4 = FamRZ 1991, 425; Zöller/Stephan ZPO 17. Aufl. § 234 Rdn. 7, 9).
  • OLG Saarbrücken, 11.01.2016 - 9 UF 77/15

    Versorgungsausgleichsverfahren: Beginn der Beschwerdefrist für einen am Verfahren

  • OLG Stuttgart, 17.04.2012 - 13 U 47/12

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Einspruchsfrist gegen

  • BFH, 11.02.2009 - IV B 100/08

    Verspätete Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde nach vorangegangener

  • OLG Brandenburg, 07.12.2006 - 12 U 109/06

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Mitverschulden des verletzten Beifahrers wegen

  • BGH, 12.12.2001 - XII ZB 219/01

    Zustellung der PKH-Bewilligung an den als zweitinstanzlichen

  • OLG Zweibrücken, 25.06.2001 - 3 W 52/01

    Statthaftes Rechtsmittel im Wiedereinsetzungsverfahren, schuldhafte

  • BGH, 11.11.1998 - XII ZR 262/98

    Beginn der Wiedereinsetzungsfrist nach Änderung der wirtschaftlichen Lage

  • OLG Stuttgart, 17.04.2012 - 13 U 46/12

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Einspruchsfrist gegen

  • OLG Stuttgart, 23.05.2006 - 5 U 78/05

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Beginn der Wiedereinsetzungsfrist gegen

  • BVerwG, 24.06.2004 - 4 BN 23.04

    Auslegung des § 47 Absatz 2 Satz 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) - Abgrenzung

  • BGH, 11.11.1998 - XII ZB 119/98

    Frist für die Anbringung des Wiedereinsetzungsgesuchs nach Bewilligung von

  • BGH, 13.12.1995 - XII ZB 173/95

    Glaubhaftmachung der Wiedereinsetzungsgründe

  • BGH, 25.01.1996 - III ZR 98/95

    Voraussetzungen für den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand -

  • BGH, 20.10.1993 - XII ZB 133/93

    Prozeßkostenhilfe im Berufungsverfahren

  • LSG Sachsen-Anhalt, 29.10.2009 - L 5 AS 16/05
  • BGH, 25.05.1994 - XII ZB 75/94

    Beginn der Frist zur Anbringung des Wiedereinsetzungsantrages nach Bewilligung

  • OLG Köln, 03.06.1991 - 2 Wx 16/91

    Zustellung von Entscheidungen im streitigen FGG -Verfahren; Wiedereinsetzung in

  • KG, 22.10.1997 - 3 UF 1976/97

    Hinderung an der Einlegung eines Rechtsmittels wegen Mittellosigkeit;

  • BayObLG, 30.07.1997 - 3Z BR 157/97

    Unterlassene Rechtsmittelbelehrung kein Wiedereinsetzungsgrund bei verspäteter

  • BGH, 21.02.1992 - XII ZB 108/91

    Anwartschaften der gesetzlichen Rentenversicherung - Voraussetzungen des

  • BGH, 24.10.1996 - III ZB 106/96
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht