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BGH, 27.10.1999 - XII ZB 145/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Ausreichende und nachvollziehbare Begründung - Beschwerdeschrift - Ordnungsgemäßer Verkündungsvermerk - Wirksamkeit der Zustellung
- Judicialis
ZPO § 516; ; ZPO § 160 Abs. 3 Nr. 7; ; ZPO § 311 Abs. 2; ; ZPO § 310 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 17.12.1986 - VIII ZB 47/86
Urteilszustellung - Wirksamkeit - Verkündungsvermerk - Monatsfrist - …
Auszug aus BGH, 27.10.1999 - XII ZB 145/99
Das Fehlen eines ordnungsgemäßen Verkündungsvermerks auf der zugestellten Urteilsausfertigung beeinflußte die Wirksamkeit der Zustellung entgegen dem Vortrag der sofortigen Beschwerde nicht (vgl. BGH Beschluß vom 17. Dezember 1986 - VIII ZB 47/86 = VersR 1987, 680; BGHZ 8, 303, 308). - BGH, 29.09.1993 - XII ZB 49/93
Bestimmung des Adressaten für die Zustellung des Urteils; Voraussetzungen des …
Auszug aus BGH, 27.10.1999 - XII ZB 145/99
Der Beginn der Fünfmonatsfrist des § 516 ZPO setzte - lediglich - eine wirksame Verkündung des amtsgerichtlichen Urteils voraus (ständige Rechtsprechung, vgl. Senatsbeschluß vom 29. September 1993 - XII ZB 49/93 = FamRZ 1994, 438). - BGH, 16.10.1984 - VI ZR 205/83
Beweiskraft eines Verkündungsprotokolls
Auszug aus BGH, 27.10.1999 - XII ZB 145/99
Mit den Besonderheiten des Verfahrens, das den Entscheidungen des VI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 16. Oktober 1984 (VI ZR 25/83 = VersR 1984, 1192 und - VI ZR 205/83 = NJW 1985, 1782) zugrunde lag - in denen nicht rechtsfehlerfrei festgestellt war, ob der Richter tatsächlich ein Urteil auf der Grundlage einer schriftlich niedergelegten Urteilsformel verkündet hatte - brauchte sich das Kammergericht entgegen der Auffassung der sofortigen Beschwerde unter den hier gegebenen Umständen nicht zu befassen. - BGH, 16.10.1984 - VI ZB 25/83
Auszug aus BGH, 27.10.1999 - XII ZB 145/99
Mit den Besonderheiten des Verfahrens, das den Entscheidungen des VI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 16. Oktober 1984 (VI ZR 25/83 = VersR 1984, 1192 und - VI ZR 205/83 = NJW 1985, 1782) zugrunde lag - in denen nicht rechtsfehlerfrei festgestellt war, ob der Richter tatsächlich ein Urteil auf der Grundlage einer schriftlich niedergelegten Urteilsformel verkündet hatte - brauchte sich das Kammergericht entgegen der Auffassung der sofortigen Beschwerde unter den hier gegebenen Umständen nicht zu befassen. - BGH, 14.01.1953 - VI ZR 50/52
Wirksamkeit einer Urteilszustellung
Auszug aus BGH, 27.10.1999 - XII ZB 145/99
Das Fehlen eines ordnungsgemäßen Verkündungsvermerks auf der zugestellten Urteilsausfertigung beeinflußte die Wirksamkeit der Zustellung entgegen dem Vortrag der sofortigen Beschwerde nicht (vgl. BGH Beschluß vom 17. Dezember 1986 - VIII ZB 47/86 = VersR 1987, 680; BGHZ 8, 303, 308).