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   BGH, 27.10.1999 - XII ZB 145/99   

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BGH, 27.10.1999 - XII ZB 145/99 (https://dejure.org/1999,9885)
BGH, Entscheidung vom 27.10.1999 - XII ZB 145/99 (https://dejure.org/1999,9885)
BGH, Entscheidung vom 27. Oktober 1999 - XII ZB 145/99 (https://dejure.org/1999,9885)
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  • BGH, 17.12.1986 - VIII ZB 47/86

    Urteilszustellung - Wirksamkeit - Verkündungsvermerk - Monatsfrist -

    Auszug aus BGH, 27.10.1999 - XII ZB 145/99
    Das Fehlen eines ordnungsgemäßen Verkündungsvermerks auf der zugestellten Urteilsausfertigung beeinflußte die Wirksamkeit der Zustellung entgegen dem Vortrag der sofortigen Beschwerde nicht (vgl. BGH Beschluß vom 17. Dezember 1986 - VIII ZB 47/86 = VersR 1987, 680; BGHZ 8, 303, 308).
  • BGH, 29.09.1993 - XII ZB 49/93

    Bestimmung des Adressaten für die Zustellung des Urteils; Voraussetzungen des

    Auszug aus BGH, 27.10.1999 - XII ZB 145/99
    Der Beginn der Fünfmonatsfrist des § 516 ZPO setzte - lediglich - eine wirksame Verkündung des amtsgerichtlichen Urteils voraus (ständige Rechtsprechung, vgl. Senatsbeschluß vom 29. September 1993 - XII ZB 49/93 = FamRZ 1994, 438).
  • BGH, 16.10.1984 - VI ZR 205/83

    Beweiskraft eines Verkündungsprotokolls

    Auszug aus BGH, 27.10.1999 - XII ZB 145/99
    Mit den Besonderheiten des Verfahrens, das den Entscheidungen des VI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 16. Oktober 1984 (VI ZR 25/83 = VersR 1984, 1192 und - VI ZR 205/83 = NJW 1985, 1782) zugrunde lag - in denen nicht rechtsfehlerfrei festgestellt war, ob der Richter tatsächlich ein Urteil auf der Grundlage einer schriftlich niedergelegten Urteilsformel verkündet hatte - brauchte sich das Kammergericht entgegen der Auffassung der sofortigen Beschwerde unter den hier gegebenen Umständen nicht zu befassen.
  • BGH, 16.10.1984 - VI ZB 25/83
    Auszug aus BGH, 27.10.1999 - XII ZB 145/99
    Mit den Besonderheiten des Verfahrens, das den Entscheidungen des VI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 16. Oktober 1984 (VI ZR 25/83 = VersR 1984, 1192 und - VI ZR 205/83 = NJW 1985, 1782) zugrunde lag - in denen nicht rechtsfehlerfrei festgestellt war, ob der Richter tatsächlich ein Urteil auf der Grundlage einer schriftlich niedergelegten Urteilsformel verkündet hatte - brauchte sich das Kammergericht entgegen der Auffassung der sofortigen Beschwerde unter den hier gegebenen Umständen nicht zu befassen.
  • BGH, 14.01.1953 - VI ZR 50/52

    Wirksamkeit einer Urteilszustellung

    Auszug aus BGH, 27.10.1999 - XII ZB 145/99
    Das Fehlen eines ordnungsgemäßen Verkündungsvermerks auf der zugestellten Urteilsausfertigung beeinflußte die Wirksamkeit der Zustellung entgegen dem Vortrag der sofortigen Beschwerde nicht (vgl. BGH Beschluß vom 17. Dezember 1986 - VIII ZB 47/86 = VersR 1987, 680; BGHZ 8, 303, 308).
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