Rechtsprechung
   BGH, 09.12.1998 - XII ZB 148/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,1818
BGH, 09.12.1998 - XII ZB 148/98 (https://dejure.org/1998,1818)
BGH, Entscheidung vom 09.12.1998 - XII ZB 148/98 (https://dejure.org/1998,1818)
BGH, Entscheidung vom 09. Dezember 1998 - XII ZB 148/98 (https://dejure.org/1998,1818)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,1818) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Keine Versäumung der Berufungsbegründungsfrist - Unterbrechung des Verfahrens analog § 240 ZPO - Zustellung an den richtigen Adressaten bei Inslovenzverwaltung - Aufnahme des Rechtsstreits

  • Judicialis

    ZPO § 519 b Abs. 2; ; ZPO § 519 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 240; ; ZPO § 249 Abs. 1; ; ZPO § 250; ; ZPO § 295; ; ZPO § 187; ; GesO § 8 Abs. 2; ; GesO § 12 Abs. 1 Satz 1; ; KO § 11 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 240
    Aufnahme eines Rechtsstreits in der Insolvenz einer zur Herausgabe und Räumung von Grundstücken verurteilten Prozeßpartei

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZIP 1999, 75
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 13.01.1975 - VII ZR 220/73

    Rechtsmittelbegründungsfrist nach Einstellung des Konkursverfahrens

    Auszug aus BGH, 09.12.1998 - XII ZB 148/98
    Erst nach Beendigung der Unterbrechung konnte danach die Berufungsbegründungsfrist wieder zu laufen beginnen, wobei ungeachtet der Verlängerung auf einen bestimmten Tag ein voller Monat zu berücksichtigen ist (§ 249 Abs. 1 ZPO; BGHZ 64, 1).
  • BGH, 16.01.1997 - IX ZR 220/96

    Abweisung der Klage während der Verfahrensunterbrechung durch Konkurseröffnung

    Auszug aus BGH, 09.12.1998 - XII ZB 148/98
    Schon aus diesem Grunde kann die Entscheidung des Oberlandesgerichts keinen Bestand haben und ist auf das Rechtsmittel des dazu befugten Insolvenzverwalters (vgl. BGH, Urteil vom 16. Januar 1997 - IX ZR 220/96 - ZIP 1997, 473) aufzuheben.
  • BGH, 14.05.1992 - VIII ZR 195/91

    Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens

    Auszug aus BGH, 09.12.1998 - XII ZB 148/98
    Nach Verlängerung dieser Frist bis zum 21. März 1998 trat mit der Eröffnung der Gesamtvollstreckung über das Vermögen der beklagten GmbH analog § 240 ZPO kraft Gesetzes die Unterbrechung des Verfahrens ein (vgl. BGH, Beschluß vom 14. Mai 1992 - VIII ZR 195/91 - DtZ 1992, 282).
  • BGH, 11.10.1988 - X ZB 16/88

    Prozeßvollmacht im Konkurs des Auftraggebers

    Auszug aus BGH, 09.12.1998 - XII ZB 148/98
    Die Zustellung an die Prozeßbevollmächtigten der GmbH konnte die Aufnahme nicht bewirken, weil diese nicht Zustellungsbevollmächtigte des Verwalters waren, sondern erst später von ihm beauftragt worden sind (vgl. dazu BGH, Beschluß vom 11. Oktober 1988 - IX ZB 16/88 - ZIP 1988, 1584, 1585).
  • BGH, 26.11.1958 - IV ZB 296/58

    Feriensache

    Auszug aus BGH, 09.12.1998 - XII ZB 148/98
    Die Vorschrift des § 187 ZPO ist nicht anwendbar, wenn die Zustellung eine Notfrist in Gang setzen soll (Satz 2); die Frist zur Begründung der Berufung ist zwar keine Notfrist, steht aber im Hinblick auf ihre Bedeutung einer solchen insoweit gleich (BGHZ 28, 398, 399).
  • BGH, 27.02.1997 - IX ZR 79/96

    Zulässigkeit der Aufrechnung im Gesamtvollstreckungsverfahren

    Auszug aus BGH, 09.12.1998 - XII ZB 148/98
    Da die Modalitäten der Aufnahme nach einer Unterbrechung analog § 240 ZPO in der GesO nicht besonders geregelt sind, ist insoweit auf die entsprechenden Grundsätze der Konkursordnung (KO) und künftigen Insolvenzordnung (InsO) zurückzugreifen (vgl. § 11 Abs. 1 KO und dazu Jaeger KO 9. Aufl. Rdn. 19; § 86 Abs. 1 Nr. 1 InsO; BGH, Urteil vom 27. Februar 1997 - IX ZR 79/96 - ZIP 1997, 649, 650).
  • BGH, 30.06.1988 - IX ZB 16/88

    Zulässigkeit von Angriffen der Beschwerde gegen die tatrichterliche

    Auszug aus BGH, 09.12.1998 - XII ZB 148/98
    Die Zustellung an die Prozeßbevollmächtigten der GmbH konnte die Aufnahme nicht bewirken, weil diese nicht Zustellungsbevollmächtigte des Verwalters waren, sondern erst später von ihm beauftragt worden sind (vgl. dazu BGH, Beschluß vom 11. Oktober 1988 - IX ZB 16/88 - ZIP 1988, 1584, 1585).
  • BGH, 05.10.1994 - XII ZR 53/93

    Zustellung der Klage an den Konkursverwalter in Unkenntnis der Konkurseröffnung;

    Auszug aus BGH, 09.12.1998 - XII ZB 148/98
    Die Aufnahme des Rechtsstreits durch die Klägerin erstrebte eine Bestätigung des Räumungsurteils erster Instanz und war damit auf eine Aussonderung der Hotels aus der Insolvenzmasse gerichtet (vgl. dazu Senatsurteil BGHZ 127, 156, 160); die Aussonderung konnte aber gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 GesO nur vom Insolvenzverwalter erreicht werden.
  • BGH, 17.12.2008 - XII ZB 125/06

    Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen einen fehlerhaft geschlossenen

    Eine wirksame Aufnahme setzt jedoch gemäß § 250 ZPO die amtswegige Zustellung des entsprechenden Schriftsatzes an den Gegner voraus (BGHZ 146, 372, 373 ; Senatsbeschluss vom 9. Dezember 1998 - XII ZB 148/98 - ZIP 1999, 75, 76; MünchKomm/Gehrlein ZPO 3. Aufl. § 251 Rdn. 10).

    Die fehlende Zustellung ist auch weder nach § 189 ZPO noch nach § 295 ZPO geheilt worden (zur Heilbarkeit nach § 295 ZPO vgl. Senatsbeschluss vom 9. Dezember 1998 - XII ZB 148/98 - ZIP 1999, 75, 76; BGHZ 50, 397, 400) .

  • BAG, 17.01.2002 - 2 AZR 57/01

    Kündigungsschutzklage - Insolvenz

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und der Zivilgerichte sowie der ganz überwiegenden Auffassung im Schrifttum führt ein amtlich bestellter Vermögensverwalter wie der Insolvenzverwalter die Prozesse in gesetzlicher Prozeßstandschaft (sog. Amtstheorie RG 30. März 1892 -V 255/91- RGZ 29, 29, 36; BGH 9. Dezember 1998 - XII ZB 148/98 - ZIP 1999, 75, 76; BAG 20. November 1997 - 2 AZR 52/97 - AP ArbGG 1979 § 11 Prozeßvertreter Nr. 15 = EzA ArbGG 1979 § 11 Nr. 14; Zöller/Vollkommer ZPO 22. Aufl. § 51 Rn. 7; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 59. Aufl. Grdz.
  • BGH, 20.06.2018 - XII ZB 285/17

    Verfahren der Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Unterhaltstitels:

    Wirksamkeit konnte diese Aufnahmeerklärung jedoch nur für den insolvenzfreien Verfahrensgegenstand des nach Insolvenzeröffnung fällig werdenden laufenden Unterhalts erlangen, weil sie sich mit dem Antragsgegner nur insoweit gegen den richtigen Adressaten gerichtet hat und diesem zugestellt worden ist (vgl. Senatsbeschluss vom 9. Dezember 1998 - XII ZB 148/98 - ZIP 1999, 75 f.).
  • BVerwG, 05.05.2022 - 10 C 4.21

    Berufungszulassung trotz Verfahrensunterbrechung

    Denn Mängel der Zustellung gemäß § 250 ZPO unterliegen der Heilung nach § 56 Abs. 2 VwGO i. V. m. §§ 189, 295 Abs. 1 ZPO (vgl. BGH, Urteil vom 30. September 1968 - VII ZR 93/67 - BGHZ 50, 397 und Beschluss vom 9. Dezember 1998 - XII ZB 148/98 - ZIP 1999, 75 ).
  • LAG Hamm, 23.11.2000 - 4 Sa 1179/00

    Passivlegitimation einer GmbH im Insolvenzverfahren; Zustellung "demnächst";

    Das vom Arbeitsgericht gewählte Passivrubrum zu 1), wonach sich das Prozeßrechtsverhältnis gegen den Rechtsanwalt R. S. als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Schuldnerin richtet, basiert auf der sog. Amtstheorie (siehe zur Begründung dieser Theorie RG v. 30.03.1892 - V 255/91, RGZ 29, 29, 36; RG v. 21.02.1928 - VII 369/27, RGZ 120, 189, 192; siehe ausf. zu den Verwaltertheorien Jaeger/Henckel, § 6 KO Rdn. 4 ff.), wonach nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ein Parteiwechsel von der Schuldnerin auf den gerichtlich bestellten Verwalter stattfindet (BGH v. 09.12.1998 - XII ZB 148/98, KTS 1999, 217, 218 = ZInsO 1999, 106, 107 = ZIP 1999, 75, 76), der als deren Rechtsnachfolger angesehen wird (RG v. 04.11.1902 - VII 259/02, RGZ 52, 8, 10; zust. Kuhn/Uhlenbruck, § 6 KO Rdn. 25).
  • OLG Frankfurt, 29.08.2008 - 19 U 107/08

    Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung: Heilung von Zustellungsmängeln

    Allerdings hätte der Schriftsatz des Klägers vom 04.07.2007, mit welchem er das unterbrochene Verfahren gem. § 184 Abs. 1 S. 2 InsO gegen den Beklagten zu 3) durch Erhebung der Feststellungsklage aufnahm, dem Beklagten zu 3) persönlich zugestellt werden müssen, da die Vollmacht des bisherigen Prozessbevollmächtigten als Folge der Insolvenzeröffnung erloschen war (BGH ZIP 1999, 75, 76).

    Denn im Falle unterbliebener Zustellung wäre der Verfahrensmangel dadurch geheilt worden, dass sich der im Verhandlungstermin am 31.01.2008 wirksam durch einen Prozessbevollmächtigten vertretene Beklagte zu 3) rügelos in die Verhandlung einließ (§ 295 ZPO; vgl. BGH NJW 2001, 3713, 3714; ZIP 1999, 75, 76; Zöller/Greger, ZPO, 26. Aufl., § 253 Rdnr. 26a m.w.N.).

  • BFH, 20.04.2004 - IX R 36/03

    Teilfeststellungsverjährung

    Jedoch ist das durch den Tod des B nach § 155 FGO, § 239 Abs. 1 ZPO unterbrochene Verfahren durch die Klägerin zu 2. trotz fehlender Zustellung der Aufnahmeerklärung (§ 155 FGO, § 250 ZPO) wirksam aufgenommen worden; die fehlende Zustellung ist nach § 155 FGO, § 295 Abs. 1 ZPO durch rügelose mündliche Verhandlung geheilt (zur Heilbarkeit vgl. BGH-Urteil vom 30. September 1968 VII ZR 93/67, BGHZ 50, 397, 399 f.; BGH-Beschluss vom 9. Dezember 1998 XII ZB 148/98, Zeitschrift für Insolvenzpraxis --ZIP-- 1999, 75; Urteil des Bundesarbeitsgerichts --BAG-- vom 20. Februar 1979 6 AZR 624/77, BAGE 31, 309; siehe auch BGH-Urteil vom 28. Januar 1957 III ZR 131/55, BGHZ 23, 172 zu § 244 ZPO).
  • LAG Hamm, 02.02.2002 - 4 (14) Ta 24/02

    Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters mit allgemeinem

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LAG Hamm, 23.12.2005 - 4 Ta 510/05

    PKH-Bewilligung nach Aufnahme eines wegen Insolvenzeröffnung unterbrochenen

    1.3.Bei Anwendung dieser Grundsätze kann vorliegend nur teilweise Prozesskostenhilfe bewilligt werden: Die Aufnahme eines unterbrochenen Rechtsstreits nach Verfahrenseröffnung ist entweder vom Kläger dem Insolvenzverwalter gegenüber oder umgekehrt vom Insolvenzverwalter dem Kläger gegenüber jeweils durch einen förmlich zuzustellenden Schriftsatz zu erklären (BGH v. 09.12.1998 - XII ZB 148/98, ZInsO 1999, 106 = ZIP 1999, 75).
  • LAG Hamm, 02.02.2002 - 4 (14) Ta 24/01

    Prozesskostenhilfe: Beiordnungsanspruch des unzulässig mitverklagten vorläufigen

    Zwar enthält der Schriftsatz vom 08.11.2001 die Mitteilung, daß "der vorläufige Insolvenzverwalter gemäß § 22 InsO als Beklagter einzusetzen" sei, aber es mangelt an einer ordnungsgemäßen, den prozessualen Vorschriften genügenden Erklärung, daß das Verfahren gegen ihn aufgenommen werden soll (siehe dazu BGH v. 09.12.1998 - XII ZB 148/98, KTS 1999, 217 = ZInsO 1999, 106 = ZIP 1999, 75 ; ferner BAG v. 19.11.1996 - 3 AZR 494/95, AuA 1997, 346 (Kohte) = NZA 1997, 892 ).
  • OLG Köln, 26.10.2009 - 17 W 190/09

    Insolvenzverwalter; Unterbrechung; Berufung; Vorbehalt

  • LAG Hamm, 25.10.2000 - 4 Sa 821/00

    Beendigung des Anstellungsverhältnisses; Kündigung einer Arbeitnehmerin im

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht