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   BGH, 31.03.1999 - XII ZB 150/98   

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https://dejure.org/1999,9053
BGH, 31.03.1999 - XII ZB 150/98 (https://dejure.org/1999,9053)
BGH, Entscheidung vom 31.03.1999 - XII ZB 150/98 (https://dejure.org/1999,9053)
BGH, Entscheidung vom 31. März 1999 - XII ZB 150/98 (https://dejure.org/1999,9053)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Ablehnung eines innerhalb der Frist für die versäumt Prozesshandlung vorgebrachten Prozesskostenhilfegesuchs; Anforderungen an ein Prozesskostenhilfegesuch

  • Judicialis

    ZPO § 233; ; ZPO § 85 Abs. 2; ; ZPO § 117; ; ZPO § 117 Abs. 4; ; ZPO § 287; ; ZPO § 114

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO §§ 114, 233
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Ablehnung der Prozeßkostenhilfe

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.12.1997 - VI ZB 48/97

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung einer

    Auszug aus BGH, 31.03.1999 - XII ZB 150/98
    War diese Erwartung hingegen nicht gerechtfertigt, weil die Partei selbst oder ihr Prozeßbevollmächtigter (§ 85 Abs. 2 ZPO) erkennen konnte, daß die Voraussetzungen für eine Bewilligung der Prozeßkostenhilfe nicht erfüllt oder nicht ausreichend dargetan waren, so kann die Wiedereinsetzung nicht erteilt werden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 15. November 1989 - IVb ZR 70/89 - und vom 27. November 1996 - XII ZB 84/96 = BGHR ZPO § 233 Prozeßkostenhilfe 6 und Prozeßkostenhilfe-Gesuch 5, jeweils m.w.N.; BGH Beschluß vom 16. Dezember 1997 - VI ZB 48/97 = NJW 1998, 1230, 1231).

    Zu diesem Zweck muß sie rechtzeitig vor Ablauf der zu wahrenden Rechtsmittelfrist einen ordnungsgemäß ausgefüllten Vordruck nach § 117 Abs. 4 ZPO mit den dazugehörigen Belegen zu den Akten reichen (vgl. insbesondere BGH, Beschluß vom 16. Dezember 1997 aaO S. 1231 und Senatsbeschluß vom 26. Juni 1991 - XII ZB 49/91 = FamRZ 1992, 169).

  • BGH, 27.11.1996 - XII ZB 84/96

    Darlegung wirtschaftlicher Voraussetzungen - Rechtzeitige Vordruckausfüllung -

    Auszug aus BGH, 31.03.1999 - XII ZB 150/98
    War diese Erwartung hingegen nicht gerechtfertigt, weil die Partei selbst oder ihr Prozeßbevollmächtigter (§ 85 Abs. 2 ZPO) erkennen konnte, daß die Voraussetzungen für eine Bewilligung der Prozeßkostenhilfe nicht erfüllt oder nicht ausreichend dargetan waren, so kann die Wiedereinsetzung nicht erteilt werden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 15. November 1989 - IVb ZR 70/89 - und vom 27. November 1996 - XII ZB 84/96 = BGHR ZPO § 233 Prozeßkostenhilfe 6 und Prozeßkostenhilfe-Gesuch 5, jeweils m.w.N.; BGH Beschluß vom 16. Dezember 1997 - VI ZB 48/97 = NJW 1998, 1230, 1231).
  • BGH, 15.11.1989 - IVb ZR 70/89

    Begriff des "kleinen" Hausgrundstücks

    Auszug aus BGH, 31.03.1999 - XII ZB 150/98
    War diese Erwartung hingegen nicht gerechtfertigt, weil die Partei selbst oder ihr Prozeßbevollmächtigter (§ 85 Abs. 2 ZPO) erkennen konnte, daß die Voraussetzungen für eine Bewilligung der Prozeßkostenhilfe nicht erfüllt oder nicht ausreichend dargetan waren, so kann die Wiedereinsetzung nicht erteilt werden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 15. November 1989 - IVb ZR 70/89 - und vom 27. November 1996 - XII ZB 84/96 = BGHR ZPO § 233 Prozeßkostenhilfe 6 und Prozeßkostenhilfe-Gesuch 5, jeweils m.w.N.; BGH Beschluß vom 16. Dezember 1997 - VI ZB 48/97 = NJW 1998, 1230, 1231).
  • BGH, 25.02.1987 - IVb ZB 157/86

    Rechtsmittelfrist - Prozesskostenhilfe - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BGH, 31.03.1999 - XII ZB 150/98
    Zwar kann der Rechtsmittelkläger, dem im vorhergehenden Rechtszug Prozeßkostenhilfe bewilligt war, bei unveränderten wirtschaftlichen Verhältnissen bzw. bei im wesentlichen gleichen Angaben zu den Vermögensverhältnissen erwarten, daß auch das Rechtsmittelgericht ihn als bedürftig ansehen wird (Senatsbeschluß vom 25. Februar 1987 - IVb ZB 157/86 = BGHR ZPO § 233 Prozeßkostenhilfe 2).
  • BGH, 26.06.1991 - XII ZB 49/91

    Abweisung des Prozeßkostenhilfegesuches in der Berufungsinstanz

    Auszug aus BGH, 31.03.1999 - XII ZB 150/98
    Zu diesem Zweck muß sie rechtzeitig vor Ablauf der zu wahrenden Rechtsmittelfrist einen ordnungsgemäß ausgefüllten Vordruck nach § 117 Abs. 4 ZPO mit den dazugehörigen Belegen zu den Akten reichen (vgl. insbesondere BGH, Beschluß vom 16. Dezember 1997 aaO S. 1231 und Senatsbeschluß vom 26. Juni 1991 - XII ZB 49/91 = FamRZ 1992, 169).
  • OLG Frankfurt, 25.11.1999 - 5 UF 37/98
    War diese Erwartung hingegen nicht gerechtfertigt, weil die Partei selbst oder ihr Prozeßbevollmächtigter (§ 85 Abs. 2 ZPO) erkennen konnte, daß die Voraussetzungen für eine Bewilligung der Prozeßkostenhilfe nicht erfüllt oder nicht ausreichend dargetan waren, so kann die Wiedereinsetzung nicht erteilt werden (vgl. BGH Beschluß vom 31.03.1999 XII ZB 150/98 unter Hinweis auf BGHR § 233 Prozeßkostenhilfe 6 und Prozeßkostenhilfe-Gesuch 5 [richtig: BGHR § 233 ZPO Prozeßkostenhilfe 6 und Prozeßkostenhilfegesuch 5|2 - d. Red.] und NJW 1998, 1230).
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