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   BGH, 05.10.2016 - XII ZB 152/16   

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https://dejure.org/2016,38116
BGH, 05.10.2016 - XII ZB 152/16 (https://dejure.org/2016,38116)
BGH, Entscheidung vom 05.10.2016 - XII ZB 152/16 (https://dejure.org/2016,38116)
BGH, Entscheidung vom 05. Oktober 2016 - XII ZB 152/16 (https://dejure.org/2016,38116)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 411a ZPO, § 280 Abs 1 FamFG
    Betreuungssache: Verwertung eines in einem anderen Verfahren eingeholten Sachverständigengutachtens

  • IWW

    § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 FamFG, § 280 Abs. 1 FamFG, §§ 280 Abs. 1, 30 Abs. 2 FamFG, § 411 a ZPO, § 74 Abs. 7 FamFG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gerichtliche Verwertung eines in einem anderen Verfahren eingeholten Sachverständigengutachtens in einem Betreuungsverfahren

  • rewis.io

    Betreuungssache: Verwertung eines in einem anderen Verfahren eingeholten Sachverständigengutachtens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 411 a
    Gerichtliche Verwertung eines in einem anderen Verfahren eingeholten Sachverständigengutachtens in einem Betreuungsverfahren

  • rechtsportal.de

    ZPO § 411a
    Gerichtliche Verwertung eines in einem anderen Verfahren eingeholten Sachverständigengutachtens in einem Betreuungsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gericht zieht Gutachten aus anderem Verfahren heran: Beteilgte sind anzuhören

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betreuungsverfahren - und das anderweitig eingeholte Sachverständigengutachten

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Betreuungsverfahren und das anderweitig eingeholte Sachverständigengutachten

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Sachverständigengutachten im Betreuungsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2016, 1468
  • MDR 2017, 70
  • FamRZ 2017, 48
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.04.2016 - XII ZB 611/15

    Betreuungssache: Grundlage für Sachverständigengutachten bei Ablehnung von

    Auszug aus BGH, 05.10.2016 - XII ZB 152/16
    Beabsichtigt das Gericht, in einem Betreuungsverfahren ein in einem anderen Verfahren eingeholtes Sachverständigengutachten entsprechend § 411a ZPO zu verwerten, muss es den Beteiligten zuvor rechtliches Gehör gewähren (im Anschluss an die Senatsbeschlüsse vom 27. April 2016, XII ZB 611/15, FamRZ 2016, 1149 und vom 16. November 2011, XII ZB 6/11, FamRZ 2012, 293).

    Die förmliche Beweisaufnahme muss sich auch auf die fehlende Fähigkeit zur freien Willensbildung beziehen, wenn ein Betreuer gegen den Willen des Betroffenen bestellt werden soll (Senatsbeschluss vom 27. April 2016 - XII ZB 611/15 - FamRZ 2016, 1149 Rn. 14).

    Beabsichtigt das Gericht von der Möglichkeit des § 411 a ZPO Gebrauch zu machen, muss es den Beteiligten vor der Anordnung der Verwertung rechtliches Gehör gewähren (Senatsbeschlüsse vom 27. April 2016 - XII ZB 611/15 - FamRZ 2016, 1149 Rn. 15 und vom 16. November 2011 - XII ZB 6/11 - FamRZ 2012, 293 Rn. 24).

  • BGH, 16.11.2011 - XII ZB 6/11

    Anordnung einer Betreuung zur Wahrnehmung der Rechte eines Beamten im

    Auszug aus BGH, 05.10.2016 - XII ZB 152/16
    Beabsichtigt das Gericht, in einem Betreuungsverfahren ein in einem anderen Verfahren eingeholtes Sachverständigengutachten entsprechend § 411a ZPO zu verwerten, muss es den Beteiligten zuvor rechtliches Gehör gewähren (im Anschluss an die Senatsbeschlüsse vom 27. April 2016, XII ZB 611/15, FamRZ 2016, 1149 und vom 16. November 2011, XII ZB 6/11, FamRZ 2012, 293).

    Beabsichtigt das Gericht von der Möglichkeit des § 411 a ZPO Gebrauch zu machen, muss es den Beteiligten vor der Anordnung der Verwertung rechtliches Gehör gewähren (Senatsbeschlüsse vom 27. April 2016 - XII ZB 611/15 - FamRZ 2016, 1149 Rn. 15 und vom 16. November 2011 - XII ZB 6/11 - FamRZ 2012, 293 Rn. 24).

  • BGH, 13.07.2016 - XII ZB 488/15

    Rechtliche Betreuung: Erweiterung des Aufgabenkreises für den Betreuer auf den

    Auszug aus BGH, 05.10.2016 - XII ZB 152/16
    Im Übrigen setzt eine Betreuung, die sich (auch) auf die Befugnis zum Widerruf erteilter Vorsorgevollmachten erstrecken soll, tragfähige Feststellungen voraus, dass das Festhalten an der erteilten Vorsorgevollmacht eine künftige Verletzung des Wohls der Betroffenen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit und in erheblicher Schwere befürchten lässt (vgl. im Einzelnen Senatsbeschluss vom 13. Juli 2016 - XII ZB 488/15 - NJW-RR 2016, 1095).
  • BGH, 27.07.2021 - II ZR 164/20

    BGB § 826 a) Die vorsätzliche Insolvenzverschleppung in der Absicht, das als

    Es kann dahinstehen, ob in dem Umstand, dass das Landgericht, bevor es sein Urteil anstatt auf die schriftliche Akte auf digitale Informationen gestützt hat, dem Beklagten keine Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben und diese auch nicht zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht hat, eine Verletzung des rechtlichen Gehörs des Beklagten liegt (vgl. BGH, Urteil vom 20. September 1978 - IV ZR 57/77, VersR 1978, 1105; Urteil vom 8. Januar 1985 - VI ZR 15/83, NJW 1985, 1399, 1400; Beschluss vom 18. Juli 2006 - XI ZB 28/05, juris Rn. 5; Beschluss vom 23. November 2011 - IV ZR 49/11, FamRZ 2012, 297 Rn. 8, 13; Beschluss vom 5. Oktober 2016 - XII ZB 152/16, NJOZ 2017, 842 Rn. 8 mwN; Beschluss vom 14. November 2017 - VIII ZR 101/17, NJW 2018, 1171 Rn. 19).
  • BGH, 07.02.2024 - XII ZB 130/23

    Die bestehende Betreuung - und die erforderliche Anpassung des Aufgabenkreises

    Zudem muss das Gericht den Beteiligten vor der Anordnung der Verwertung des Gutachtens rechtliches Gehör gewähren, wenn es von der Möglichkeit des § 411 a ZPO Gebrauch machen will (vgl. Senatsbeschluss vom 5. Oktober 2016 - XII ZB 152/16 - FamRZ 2017, 48 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 06.12.2023 - XII ZB 401/22

    Rechtzeitige Benachrichtigung des Verfahrenspflegers vom Anhörungstermin duch das

    Denn die Verwertung von Sachverständigengutachten aus vorangegangenen Unterbringungs- oder Betreuungsverfahren setzt nach § 30 Abs. 2, Abs. 1 FamFG iVm § 411 a ZPO voraus, dass der Betroffene und die Beteiligten zuvor auf die beabsichtigte Verwertung hingewiesen werden und ihnen hierzu ausreichend rechtliches Gehör gewährt wird (vgl. Senatsbeschluss vom 5. Oktober 2016 - XII ZB 152/16 - FamRZ 2017, 48 Rn. 7 f. mwN).
  • BGH, 08.07.2020 - XII ZB 68/20

    Betreuungssache: Beschwerdeeinlegung des Bevollmächtigten im Namen des

    Außerdem lässt sich den Verfahrensakten entnehmen, dass dieses Gutachten erst im Beschwerdeverfahren auf Anforderung des Landgerichts zu den Akten gelangt ist und somit vom Amtsgericht nicht ordnungsgemäß in das Verfahren eingeführt worden ist (vgl. Senatsbeschluss vom 5. Oktober 2016 - XII ZB 152/16 - FamRZ 2017, 48 Rn. 8 mwN).

    Beabsichtigt das Gericht von der Möglichkeit des § 411 a ZPO Gebrauch zu machen, muss es den Beteiligten vor der Anordnung der Verwertung rechtliches Gehör gewähren (Senatsbeschluss vom 5. Oktober 2016 - XII ZB 152/16 - FamRZ 2017, 48 Rn. 8 mwN).

  • OLG Dresden, 10.02.2020 - 4 U 1354/19

    Folgeentscheidung zu OLG Dresden 4 U 1354/19 v. 30.09.2019

    Beabsichtigt das Gericht von der Möglichkeit des § 411 a ZPO Gebrauch zu machen, muss es den Beteiligten vor der Anordnung der Verwertung rechtliches Gehör gewähren (vgl. BGH, Beschluss vom 05. Oktober 2016 - XII ZB 152/16 -, Rn. 8, juris; Zöller-Greger, ZPO, 33. Auflage, § 411 a ZPO, Rn. 4).
  • BGH, 19.07.2017 - XII ZB 183/17

    Unterbringungsverfahren: Anspruch des Betroffenen auf persönliche Überlassung

    Zum einen ist nicht ersichtlich, dass dieses Gutachten ordnungsgemäß in das Verfahren eingeführt worden ist (vgl. Senatsbeschluss vom 5. Oktober 2016 - XII ZB 152/16 - FamRZ 2017, 48 Rn. 7 f.).
  • OLG Frankfurt, 26.10.2021 - 19 W 30/21

    Keine Beschwerde gegen Verwertungsanordnung nach § 411a ZPO

    Beabsichtigt das Gericht von der Möglichkeit des § 411a ZPO Gebrauch zu machen, muss es den Beteiligten vor der Anordnung der Verwertung rechtliches Gehör gewähren (BGH, Beschluss vom 05. Oktober 2016 - XII ZB 152/16 -, Rz. 8, juris), wie es hier mit Verfügung vom 11.08.2021 (Bl. 115 d. A.) erfolgt ist unter Darlegung der im Rahmen der (bevorstehenden) Ermessensausübung durch das Gericht abzuwägenden Gesichtspunkte.
  • OLG Karlsruhe, 03.03.2017 - 18 UF 159/16

    Entziehung der elterlichen Sorge bei schwerwiegender Kindesmisshandlung in der

    Mildere Mittel als die Entziehung der elterlichen Sorge - insbesondere die Erteilung von Weisungen gemäß § 1666 Abs. 3 BGB (vgl. hierzu BGH FamRZ 2017, 48) - kommen vorliegend nicht in Betracht.
  • KG, 13.11.2019 - 3 UF 107/19

    Beendigung der Vormundschaft wegen Volljährigkeit: Altersfeststellung bei einem

    Grundsätzlich kann ein in einem anderen Verfahren eingeholtes Sachverständigengutachten entsprechend § 411a ZPO verwertet werden, wenn den Beteiligten zuvor rechtliches Gehör gewährt worden ist (BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2016 - XII ZB 152/16 -, juris Rn. 8 m. w. N.).
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