Weitere Entscheidung unten: BGH, 29.01.2014

Rechtsprechung
   BGH, 04.12.2013 - XII ZB 159/12   

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BGH, 04.12.2013 - XII ZB 159/12 (https://dejure.org/2013,39987)
BGH, Entscheidung vom 04.12.2013 - XII ZB 159/12 (https://dejure.org/2013,39987)
BGH, Entscheidung vom 04. Dezember 2013 - XII ZB 159/12 (https://dejure.org/2013,39987)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 277 Abs 1 S 1 FamFG, § 1835 Abs 1 S 1 BGB, Nr 7000 RVG-VV
    Aufwendungsersatz des anwaltlichen Verfahrenspflegers: Höhe der erstattungsfähigen Fotokopierkosten

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Schätzung der Kopierkosten eines Verfahrenspflegers bei fehlender konkreter Darlegung

  • rewis.io

    Aufwendungsersatz des anwaltlichen Verfahrenspflegers: Höhe der erstattungsfähigen Fotokopierkosten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 277 Abs. 1 S. 1; BGB § 1835 Abs. 1 S. 1
    Schätzung der Kopierkosten eines Verfahrenspflegers bei fehlender konkreter Darlegung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schätzung der Kopierkosten des Verfahrenspflegers!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Fünf Richter entscheiden Streit um 2,45 Euro

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Kopierkosten eines Verfahrenspflegers

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kopierkosten - BGH muss wegen 2,45 EUR entscheiden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Fotokopieaufwand eines anwaltlichen Verfahrenspflegers kann mit 0,50 Euro für die ersten 50 Kopien vergütet werden

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Fotokopieaufwand eines anwaltlichen Verfahrenspflegers kann mit 0,50 Euro für die ersten 50 Kopien vergütet werden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Als Verfahrenspfleger bestellter Rechtsanwalt hat Anspruch auf Ersatz der Fotokopiekosten in Höhe von 50 Cent je Kopie - Rückgriff auf Dokumentenpauschale in Nr. 7000 Nr. 1 VV RVG

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 1668
  • MDR 2014, 431
  • FGPrax 2014, 63 (Ls.)
  • FamRZ 2014, 465
  • Rpfleger 2014, 194
  • Rpfleger 2014, 261
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Zweibrücken, 23.02.2001 - 3 W 274/00

    Auslagen des Betreuers - Aufwendungsersatz für Fotokopien

    Auszug aus BGH, 04.12.2013 - XII ZB 159/12
    Teilweise wird ein Pauschalbetrag von 0, 15 EUR für jede angefertigte Kopie für angemessen gehalten (OLG Dresden VersR 2001, 492, 493; OLG Zweibrücken FamRZ 2001, 864; BayObLG NJWE-FER 2001, 292; Dodegge/Roth Betreuungsrecht 3. Aufl. Teil F Rn. 15; Knittel Betreuungsrecht [März 2013] § 1835 BGB Rn. 30; Bamberger/Roth/Bettin BGB 4. Aufl. § 1835 Rn. 4; Deinert/Lütgens Die Vergütung des Betreuers 5. Aufl. Rn. 219).
  • BGH, 11.10.2000 - IV ZR 177/00

    Feststzung der Beschwer bei streitigem Versicherungsverhältnis

    Auszug aus BGH, 04.12.2013 - XII ZB 159/12
    Teilweise wird ein Pauschalbetrag von 0, 15 EUR für jede angefertigte Kopie für angemessen gehalten (OLG Dresden VersR 2001, 492, 493; OLG Zweibrücken FamRZ 2001, 864; BayObLG NJWE-FER 2001, 292; Dodegge/Roth Betreuungsrecht 3. Aufl. Teil F Rn. 15; Knittel Betreuungsrecht [März 2013] § 1835 BGB Rn. 30; Bamberger/Roth/Bettin BGB 4. Aufl. § 1835 Rn. 4; Deinert/Lütgens Die Vergütung des Betreuers 5. Aufl. Rn. 219).
  • LG Koblenz, 18.04.2000 - 2 T 224/00

    Anspruch auf Ersatz der Kopierkosten

    Auszug aus BGH, 04.12.2013 - XII ZB 159/12
    Nach anderer Ansicht sind entsprechend § 7 Abs. 2 JVEG 0, 50 EUR für jede der ersten 50 Fotokopien und für jede weitere 0, 15 EUR zu erstatten (LG Koblenz FamRZ 2001, 114; HK-BUR/Bauer/Deinert [Dezember 2012] § 1835 BGB Rn. 34 a; Jürgens/Jürgens Betreuungsrecht 4. Aufl. § 1835 BGB Rn. 9).
  • OLG München, 12.03.2015 - 10 U 579/15

    Erstattungsfähigkeit von KFZ-Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall

    Soweit das LG Saarbrücken auf eine Entscheidung des XII. Zivilsenats des BGH verweist, wonach bezüglich Kopierkosten die entsprechenden Werte des JVEG auch außerhalb ihres Anwendungsbereichs eine Schätzungsgrundlage darstellen können, weil die in § 7 JVEG vorgesehene Vergütung - ebenso wie die inhaltsgleiche Vorschrift der Nr. 7000 Nr. 1 VV RVG - die marktüblichen Durchschnittspreise für die Fertigung von Kopien, erhöht um die anteiligen Gemeinkosten des Erstattungsberechtigten, abbilde (vgl. BGH, Beschluss vom 04.12.2013 - XII ZB 159/12, NJW 2014, 1668), ist dies fehlerhaft.
  • LG Saarbrücken, 19.12.2014 - 13 S 41/13

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Erforderlichkeit von tatsächlich entstandenen

    So hat etwa der XII. Zivilsenat des BGH am Beispiel der Kopierkosten entschieden, dass die entsprechenden Werte des JVEG auch außerhalb ihres Anwendungsbereichs eine Schätzungsgrundlage darstellen können, weil die in § 7 JVEG vorgesehene Vergütung - ebenso wie die inhaltsgleiche Vorschrift der Nr. 7000 Nr. 1 VV RVG - die marktüblichen Durchschnittspreise für die Fertigung von Kopien, erhöht um die anteiligen Gemeinkosten des Erstattungsberechtigten, abbilde (vgl. BGH, Beschluss vom 04.12.2013 - XII ZB 159/12, NJW 2014, 1668).
  • OLG Düsseldorf, 22.11.2019 - 6 WF 231/19

    Festsetzung von Auslagen und eines Honorars für eine Umgangspflegerin

    Damit sollte eine klare auf den Ersatz von Fahrtkosten begrenzte Regelung geschaffen werden (vgl. auf BT-Drucks. 13/7158, S. 22; BGH, Beschluss vom 04.12.2013 XII ZB 159/12 Rn. 14 zur Problematik beim Verfahrenspfleger).

    Für die im Rahmen des § 670 BGB gebotenen Schätzung kann zwar nicht - wie in dem vom BGH am 04.12.2013 (a.a.O. Rn. 17/18) entschiedenen Fall des anwaltlichen Verfahrenspflegers - unmittelbar auf die Dokumentenpauschale des Nr. 7000 Nr. VV RVG als Grundlage abgestellt werden, da es sich bei der hier berufsmäßig tätigen Umgangspflegerin nicht um eine Anwältin handelt.

  • AG Frankenthal, 14.06.2016 - 3a C 79/16

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Ermittlung ersatzfähiger

    Soweit das LG Saarbrücken auf eine Entscheidung des XII. Zivilsenats des BGH verweist, wonach bezüglich Kopierkosten die entsprechenden Werte des JVEG auch außerhalb ihres Anwendungsbereichs eine Schätzungsgrundlage darstellen können, weil die in § 7 JVEG vorgesehene Vergütung - ebenso wie die inhaltsgleiche Vorschrift der Nr. 7000 Nr. 1 VV RVG - die marktüblichen Durchschnittspreise für die Fertigung von Kopien, erhöht um die anteiligen Gemeinkosten des Erstattungsberechtigten, abbilde (vgl. BGH, Beschluss vom 04.12.2013 - XII ZB 159/12), ist dies fehlerhaft.
  • LSG Baden-Württemberg, 13.02.2023 - L 10 SF 1600/20 E-B
    Richtigerweise existiert auch weder tatsächlich noch rechtlich eine allgemeine Grundlage für eine irgendwie geartete "Schätzung" oder für eine pauschale Anerkennung dessen, was an Kopien "zur sachgemäßen Bearbeitung der Rechtssache geboten war", und es ist auch nicht Aufgabe der Kostenbeamten oder des Gerichts, das eigene Ermessen nachträglich an die Stelle des anwaltlichen Ermessens zu setzen bzw. dessen unsubstantiierte Angaben unter Zugrundelegung spekulativer Annahmen nachträglich zu plausibilisieren (wie hier z.B. auch Oberverwaltungsgericht - OVG - Sachsen-Anhalt 11.05.2020, 4 O 42/20, in juris, Rn. 10 m.w.N., auch zu Gegenstimmen; OVG Nordrhein-Westfalen 18.10.2006, 7 E 1339/05, in juris, Rn. 33; ausführlich VG Kassel, a.a.O., Rn. 5 ff. m.w.N.; VG Dresden 21.08.2019, 12 K 2345/16.A, in juris, Rn. 11; vgl. auch Bayerischer Verwaltungsgerichtshof - BayVGH - 23.11.2021, 11 C 21.740, in juris, Rn. 21 a.E.; 18.02.2020, 5 M 19.2487, in juris, Rn. 8 a.E.; die Entscheidung des Bundesgerichtshof - BGH - 04.12.2013, XII ZB 159/12, in juris, Rn. 16, betrifft im Übrigen die Höhe von Kopierkosten und verweist darüber hinaus ebenfalls auf das Erfordernis einer ausreichenden Schätzgrundlage, die für die Frage, was im Einzelfall zur sachgemäßen Bearbeitung der Rechtssache geboten war, gerade nicht existiert), weswegen zu Gunsten des Erinnerungsgegners auch nicht die Gebotenheit einer bestimmten Anzahl von Kopien ohne weiteres einfach unterstellt werden kann.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.02.2015 - 3 L 17/13

    Gebührenerhebung nach dem Informationszugangsrecht Sachsen-Anhalt

    Mit ihnen sollen neben den reinen Materialkosten auch alle weiteren mit der Fertigung der Kopien verbundenen Aufwendungen, z. B. für Personal abgegolten werden (vgl. hierzu BGH, Beschl. v. 04.12.2013 - XII ZB 159/12 -, juris zu Fotokopierkosten).
  • AG Perleberg, 26.04.2021 - 11 C 310/20
    Zur Überprüfung der Angemessenheit im Rahmen des § 287 ZPO darf das Gericht auf den Rahmen zurückgreifen, den das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) für die Entschädigung von Sachverständigen vorgibt (vgl. BGH, NJW 2014, 1668).
  • AG Unna, 15.12.2015 - 15 C 472/15
    So können beispielsweise bei Kopierkosten die entsprechenden Werte des JVEG auch außerhalb seines Anwendungsbereichs eine Schätzungsgrundlage darstellen, weil die in § 7 JVEG vorgesehene Vergütung - ebenso wie die inhaltsgleiche Vorschrift der Nr. 7000 Nr. 1 W RVG - die marktüblichen Durchschnittspreise für die Fertigung von Kopien, erhöht um die anteiligen Gemeinkosten des Erstattungsberechtigten, abbildet (vgl. BGH, NJW 2014, 1668).
  • AG Frankenthal, 27.05.2016 - 3a C 120/16
    Soweit das LG Saarbrücken auf eine Entscheidung des XII. Zivilsenats des BGH verweist, wonach bezüglich Kopierkosten die entsprechenden Werte des JVEG auch außerhalb ihres Anwendungsbereichs eine Schätzungsgrundlage darstellen können, weil die in § 7 JVEG vorgesehene Vergütung - ebenso wie die inhaltsgleiche Vorschrift der Nr. 7000 Nr. 1 W RVG - die marktüblichen Durchschnittspreise für die Fertigung von Kopien, erhöht um die anteiligen Gemeinkosten des Erstattungsberechtigten, abbilde (vgl. BGH, Beschluss vom 04.12.2013 - XII ZB 159/12), ist dies fehlerhaft.
  • AG Neunkirchen, 27.04.2015 - 5 C 111/15
    So hat etwa der XII. Zivilsenat des BGH am Beispiel der Kopierkosten entschieden, dass die entsprechenden Werte des JVEG auch außerhalb ihres Anwendungsbereichs eine Schätzungsgrundlage darstellen können, weil diese in § 7 JVEG vorgesehene Vergütung - ebenso wie die inhaltsgleiche Vorschrift der Nr. 7000 Nr. 1 VV RVG - die marktüblichen Durchschnittspreise für die Fertigung von Kopien, erhöht um die anteiligen Gemeinkosten des Erstattungsberechtigten abbilde (vgl. BGH, Beschluss vom 04.12.2013 - XII ZB 159/12, NJW 2014, 1668).
  • AG Kulmbach, 12.09.2016 - 70 C 148/16
  • AG Bayreuth, 30.03.2016 - 103 C 1251/15
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Rechtsprechung
   BGH, 29.01.2014 - XII ZB 159/12   

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BGH, 29.01.2014 - XII ZB 159/12 (https://dejure.org/2014,1281)
BGH, Entscheidung vom 29.01.2014 - XII ZB 159/12 (https://dejure.org/2014,1281)
BGH, Entscheidung vom 29. Januar 2014 - XII ZB 159/12 (https://dejure.org/2014,1281)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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