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   BGH, 05.03.1997 - XII ZB 160/96   

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https://dejure.org/1997,5368
BGH, 05.03.1997 - XII ZB 160/96 (https://dejure.org/1997,5368)
BGH, Entscheidung vom 05.03.1997 - XII ZB 160/96 (https://dejure.org/1997,5368)
BGH, Entscheidung vom 05. März 1997 - XII ZB 160/96 (https://dejure.org/1997,5368)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beginn der einmonatigen Frist zur Einlegung einer Beschwerde - Beschwerde gegen das Inlaufsetzen der Fünfmonatsfrist durch Verkündung der Entscheidung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 770
  • FamRZ 1997, 999
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 22.02.1995 - XII ZB 22/95

    Beginn der Fünfmonatsfrist; Beginn der Frist für die Anbringung des

    Auszug aus BGH, 05.03.1997 - XII ZB 160/96
    Ist hiernach das Oberlandesgericht zu Recht von der Versäumung der Beschwerdefrist ausgegangen, kann allenfalls geprüft werden, ob dem Ehemann dagegen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden kann; dies wäre gemäß § 236 Abs. 2 ZPO auch ohne förmlichen Antrag zulässig, weil die versäumte Prozeßhandlung innerhalb von zwei Wochen seit Zustellung des amtsgerichtlichen Beschlusses und kurz vor Ablauf der Jahresfrist des § 234 Abs. 3 ZPO nachgeholt worden ist (vgl. dazu Senatsbeschluß vom 22. Februar 1995 - XII ZB 22/95 - FamRZ 1995, 800).
  • BGH, 12.11.1986 - IVb ZB 127/86

    Fristwahrung bei Eingang eines Schreibens in gemeinsamer Briefannahme der

    Auszug aus BGH, 05.03.1997 - XII ZB 160/96
    Dabei ist auch der Grundsatz heranzuziehen, daß ein etwaiges Mitverschulden des Gerichts nicht die Folgen eigener Versäumnisse der Partei oder ihres Vertreters ausräumen kann (vgl. dazu etwa Senatsbeschluß vom 12. November 1986 - IVb ZB 127/86 - BGHR ZPO § 233 Verschulden 2).
  • BAG, 11.01.1995 - 4 As 24/94

    Nichtigkeitsantrag im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Auszug aus BGH, 05.03.1997 - XII ZB 160/96
    Die Gewährung scheitert indessen daran, daß weder offenkundig noch aktenkundig war, der Ehemann und sein Bevollmächtigter hätten die Beschwerdefrist unverschuldet versäumt (vgl. dazu BAG NJW 1995, 2125, 2126) [BAG 11.01.1995 - 4 AS 24/94].
  • GemSOGB, 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92

    Absoluter Revisionsgrund bei unvollständig abgefaßtem Urteil

    Auszug aus BGH, 05.03.1997 - XII ZB 160/96
    Ohne entscheidende Bedeutung ist auch, daß hier beim Ablauf der Fünfmonatsfrist die vollständige Entscheidung des Gerichts mit Gründen noch nicht vorlag; die Rechtsprechung zu § 551 Nr. 7 ZPO zeigt, daß auch bei Fehlen von Gründen eine wirksame gerichtliche Entscheidung vorliegt, die nur auf ein zulässiges Rechtsmittel hin aufgehoben werden kann (vgl. BGH, Beschluß vom 2. März 1988 - IVa ZB 2/88 - NJW 1988, 2046; GSOGB NJW 1993, 2603 [GmSOGB 27.04.1993 - GmS-OGB - 1/92]).
  • BGH, 01.03.1994 - XI ZB 23/93

    Beginn der fünf-monatigen Frist für die Einlegung der Berufung

    Auszug aus BGH, 05.03.1997 - XII ZB 160/96
    Auch war der Ehemann zu dem Termin, in dem der angefochtene Beschluß verkündet wurde, nicht nur ordnungsgemäß geladen, sondern auch erschienen (vgl. dazu etwa BGH, Beschluß vom 1. März 1994 - XI ZB 23/93 - BGHR ZPO § 516 Fristbeginn 8 m.w.N.).
  • BGH, 02.03.1988 - IVa ZB 2/88

    Wirksamkeit der Verkündung eines nicht in vollständiger Form abgefaßten Urteils

    Auszug aus BGH, 05.03.1997 - XII ZB 160/96
    Ohne entscheidende Bedeutung ist auch, daß hier beim Ablauf der Fünfmonatsfrist die vollständige Entscheidung des Gerichts mit Gründen noch nicht vorlag; die Rechtsprechung zu § 551 Nr. 7 ZPO zeigt, daß auch bei Fehlen von Gründen eine wirksame gerichtliche Entscheidung vorliegt, die nur auf ein zulässiges Rechtsmittel hin aufgehoben werden kann (vgl. BGH, Beschluß vom 2. März 1988 - IVa ZB 2/88 - NJW 1988, 2046; GSOGB NJW 1993, 2603 [GmSOGB 27.04.1993 - GmS-OGB - 1/92]).
  • BGH, 29.09.1993 - XII ZB 49/93

    Bestimmung des Adressaten für die Zustellung des Urteils; Voraussetzungen des

    Auszug aus BGH, 05.03.1997 - XII ZB 160/96
    Verkündungsmängel, die das Eingreifen der Fünfmonatsfrist des § 516 ZPO in Frage stellen könnten (vgl. dazu etwa Senatsbeschluß vom 29. März 1993 - XII ZB 49/93 - FamRZ 1994, 438 m.w.N.), sind nicht ersichtlich und werden nicht geltend gemacht.
  • BGH, 29.09.1998 - KZB 11/98

    Lauf der Berufungsfrist bei den Parteien nicht mitgeteilter Verlegung des

    Auch bei Fehlen von Gründen liegt eine wirksame Entscheidung vor, die nur auf ein zulässiges Rechtsmittel hin aufgehoben werden kann (vgl. BGH, Beschl. v. 5.3.1997 - XII ZB 160/96, NJW-RR 1997, 770, 771 m.w.N.).

    Ungeachtet der Fehler, die im Zusammenhang mit der Verkündung des angefochtenen Urteils im Bereich des Landgerichts gemacht worden sind, wäre es daher unter den gegebenen Umständen Sache der durch das Sachurteil beschwerten Beklagten gewesen, sich rechtzeitig über den Fortgang des Verfahrens zu unterrichten (vgl. dazu auch BGH VersR 1994, 1491, 1492; BGH NJW-RR 1997, 770 f.).

  • BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 350/99

    Urteil ohne Gründe

    Der Sinn der 5-Monats-Frist, den Eintritt der Rechtskraft einer gerichtlichen Entscheidung nicht auf unbestimmte Zeit an unerkannten Verlautbarungsmängeln scheitern zu lassen (BGH 5. März 1997 - XII ZB 160/96 - NJW-RR 1997, 770, 771 unter Hinweis auf die Niederschrift über die Sitzung des Unterausschusses des Rechtsausschusses des Bundesrates vom 9. Mai 1979 S 56), erfordert keine Anwendung des § 222 Abs. 2 ZPO auf diese Frist.
  • OLG München, 18.07.2006 - 4 UF 206/06

    Ausgestaltung der Durchsetzung eines Anspruchs auf Nachversicherung bzw.

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