Rechtsprechung
   BGH, 14.10.2015 - XII ZB 177/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,34199
BGH, 14.10.2015 - XII ZB 177/15 (https://dejure.org/2015,34199)
BGH, Entscheidung vom 14.10.2015 - XII ZB 177/15 (https://dejure.org/2015,34199)
BGH, Entscheidung vom 14. Oktober 2015 - XII ZB 177/15 (https://dejure.org/2015,34199)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,34199) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1896 Abs 3 BGB
    Betreuungssache: Voraussetzung für die Bestellung eines Kontrollbetreuers mit dem Aufgabenkreis "Widerruf einer Vorsorgevollmacht"

  • IWW

    § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 FamFG, § 303 Abs. 2 Nr. 1 FamFG, § 1896 Abs. 1 a BGB, § 104 Nr. 2 BGB, § 1896 Abs. 1 BGB, § 74 Abs. 7 FamFG

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1896 Abs. 3
    Voraussetzungen der Bestellung eines Betreuers mit dem Aufgabenkreis "Widerruf einer Vorsorgevollmacht"

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Bestellung eines Kontrollbetreuers mit dem Aufgabenkreis des Widerrufs einer Vorsorgevollmacht

  • rewis.io

    Betreuungssache: Voraussetzung für die Bestellung eines Kontrollbetreuers mit dem Aufgabenkreis "Widerruf einer Vorsorgevollmacht"

  • rabüro.de

    Zur Voraussetzung für die Bestellung eines Kontrollbetreuers mit dem Aufgabenkreis "Widerruf einer Vorsorgevollmacht"

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1896 Abs. 3

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kontrollbetreuer mit dem Aufgabenkreis "Widerruf einer Vorsorgevollmacht"

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Voraussetzungen für die Bestellung eines Kontrollbetreuers

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bestellung eines Kontrollbetreuers mit dem Aufgabenkreis "Widerruf einer Vorsorgevollmacht"

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bestellung eines Kontrollbetreuers mit dem Aufgabenkreis "Widerruf einer Vorsorgevollmacht"

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Widerruf einer Vorsorgevollmacht durch Kontrollbetreuung

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Kontrollbetreuer mit dem Aufgabenkreis "Widerruf einer Vorsorgevollmacht"

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 385
  • MDR 2015, 1423
  • DNotZ 2016, 128
  • NZM 2016, 182
  • FamRZ 2016, 117
  • Rpfleger 2016, 153
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.07.2015 - XII ZB 674/14

    Betreuungssache: Voraussetzungen für einen wirksamen Widerruf einer

    Auszug aus BGH, 14.10.2015 - XII ZB 177/15
    Zu den Voraussetzungen für die Bestellung eines Kontrollbetreuers mit dem Aufgabenkreis "Widerruf einer Vorsorgevollmacht" (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 28. Juli 2015, XII ZB 674/14, FamRZ 2015, 1702).

    Nur wenn diese Maßnahmen fehlschlagen oder aufgrund feststehender Tatsachen mit hinreichender Sicherheit als ungeeignet erscheinen, ist die Ermächtigung zum Widerruf der Vollmacht - als ultima ratio - verhältnismäßig (vgl. Senatsbeschlüsse vom 23. September 2015 - XII ZB 624/14 - juris Rn. 17 und vom 28. Juli 2015 - XII ZB 674/14 - FamRZ 2015, 1702 Rn. 34 ff.).

  • BGH, 22.01.2014 - XII ZB 632/12

    Betreuungsverfahren: Ermittlungspflichten bei Ablehnung der Betreuung durch den

    Auszug aus BGH, 14.10.2015 - XII ZB 177/15
    Die Feststellungen zum krankheitsbedingten Ausschluss der freien Willensbestimmung müssen nach ständiger Rechtsprechung des Senats durch ein Sachverständigengutachten belegt sein (Senatsbeschlüsse vom 30. Juli 2014 - XII ZB 107/14 - FamRZ 2014, 1626 Rn. 14 und vom 22. Januar 2014 - XII ZB 632/12 - FamRZ 2014, 647 Rn. 9 mwN).
  • BGH, 30.07.2014 - XII ZB 107/14

    Erweiterung einer bestehenden Betreuung: Notwendige Einholung eines

    Auszug aus BGH, 14.10.2015 - XII ZB 177/15
    Die Feststellungen zum krankheitsbedingten Ausschluss der freien Willensbestimmung müssen nach ständiger Rechtsprechung des Senats durch ein Sachverständigengutachten belegt sein (Senatsbeschlüsse vom 30. Juli 2014 - XII ZB 107/14 - FamRZ 2014, 1626 Rn. 14 und vom 22. Januar 2014 - XII ZB 632/12 - FamRZ 2014, 647 Rn. 9 mwN).
  • BGH, 23.09.2015 - XII ZB 624/14

    Voraussetzungen der Bestellung eines Kontrollbetreuers mit dem Aufgabenkreis

    Auszug aus BGH, 14.10.2015 - XII ZB 177/15
    Nur wenn diese Maßnahmen fehlschlagen oder aufgrund feststehender Tatsachen mit hinreichender Sicherheit als ungeeignet erscheinen, ist die Ermächtigung zum Widerruf der Vollmacht - als ultima ratio - verhältnismäßig (vgl. Senatsbeschlüsse vom 23. September 2015 - XII ZB 624/14 - juris Rn. 17 und vom 28. Juli 2015 - XII ZB 674/14 - FamRZ 2015, 1702 Rn. 34 ff.).
  • BGH, 05.11.2014 - XII ZB 117/14

    Anordnung einer rechtlichen Betreuung: Berechtigung des Vorsorgebevollmächtigten

    Auszug aus BGH, 14.10.2015 - XII ZB 177/15
    Dies ergibt sich zwar nicht aus einer möglichen Beeinträchtigung ihrer Stellung als Vorsorgebevollmächtigte, wohl aber daraus, dass sie als am Verfahren beteiligte Tochter der Betroffenen gemäß § 303 Abs. 2 Nr. 1 FamFG zum Kreis beschwerdeberechtigter Angehöriger gehört (vgl. Senatsbeschluss vom 5. November 2014 - XII ZB 117/14 - FamRZ 2015, 249 Rn. 14 f.).
  • BGH, 17.02.2016 - XII ZB 498/15

    Betreuungssache: Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers trotz

    Nur wenn diese Maßnahmen fehlschlagen oder aufgrund feststehender Tatsachen mit hinreichender Sicherheit als ungeeignet erscheinen, ist die Ermächtigung zum Widerruf der Vollmacht - als ultima ratio - verhältnismäßig (Senatsbeschlüsse vom 14. Oktober 2015 - XII ZB 177/15 - FamRZ 2016, 117 Rn. 16; vom 23. September 2015 - XII ZB 624/14 - FamRZ 2015, 2163 Rn. 17 und vom 28. Juli 2015 - XII ZB 674/14 - FamRZ 2015, 1702 Rn. 33 ff. mwN).
  • BGH, 07.12.2016 - XII ZB 458/15

    Betreuungssache: Erforderlichkeit der Einwilligung des Betreuers bei einer

    Ist der Betroffene zur Bildung eines klaren Urteils zur Problematik der Betreuerbestellung in der Lage, muss es ihm weiter möglich sein, nach diesem Urteil zu handeln und sich dabei von den Einflüssen interessierter Dritter abzugrenzen (Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2015 - XII ZB 177/15 - FamRZ 2016, 117 Rn. 12 mwN).

    Schließlich müssen die Feststellungen zum krankheitsbedingten Ausschluss der freien Willensbestimmung nach ständiger Rechtsprechung des Senats durch ein Sachverständigengutachten belegt sein (Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2015 - XII ZB 177/15 - FamRZ 2016, 117 Rn. 12 mwN).

  • BGH, 16.12.2015 - XII ZB 381/15

    Betreuungssache: Voraussetzungen für die Bestellung eines Kontrollbetreuers

    Dies gilt auch, soweit - wie hier jedenfalls mit den Beschlüssen des Amtsgerichts vom 24. Februar und 5. März 2015 erfolgt - ein Kontrollbetreuer eingesetzt wird (Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2015 - XII ZB 177/15 - juris Rn. 12).

    Die Feststellungen zum krankheitsbedingten Ausschluss der freien Willensbestimmung müssen nach ständiger Rechtsprechung des Senats durch ein Sachverständigengutachten belegt sein (Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2015 - XII ZB 177/15 - juris Rn. 12 mwN).

  • BGH, 13.07.2016 - XII ZB 488/15

    Rechtliche Betreuung: Erweiterung des Aufgabenkreises für den Betreuer auf den

    Nur wenn diese Maßnahmen fehlschlagen oder aufgrund feststehender Tatsachen mit hinreichender Sicherheit als ungeeignet erscheinen, ist die Ermächtigung zum Widerruf der Vollmacht - als ultima ratio - verhältnismäßig (vgl. Senatsbeschlüsse BGHZ 206, 321 = FamRZ 2015, 1702 Rn. 34 ff. und vom 14. Oktober 2015 - XII ZB 177/15 - FamRZ 2016, 117 Rn. 16).
  • LG Bonn, 16.03.2017 - 4 T 317/16

    Bestellung eines Betreuers zur Geltendmachung von Rechten des Betreuten gegenüber

    Die beiden insoweit entscheidenden Kriterien sind die Einsichtsfähigkeit des Betroffenen und dessen Fähigkeit, nach dieser Einsicht zu handeln (BGH XII ZB 177/15 Tz. 12).

    Wäre die Betroffene zur Bildung eines klaren Urteils zur Problematik der Betreuerbestellung in der Lage, müsste es ihr weiter möglich sein, nach diesem Urteil zu handeln und sich dabei von den Einflüssen interessierter Dritter abzugrenzen (BGH XII ZB 177/15 Tz. 12).

  • BGH, 17.02.2016 - XII ZB 499/15

    Vorsorgevollmacht -und die Zweifel an ihrem Fortbestand

    Nur wenn diese Maßnahmen fehlschlagen oder aufgrund feststehender Tatsachen mit hinreichender Sicherheit als ungeeignet erscheinen, ist die Ermächtigung zum Widerruf der Vollmacht - als ultima ratio - verhältnismäßig (Senatsbeschlüsse vom 14. Oktober 2015 - XII ZB 177/15 - FamRZ 2016, 117 Rn. 16; vom 23. September 2015 - XII ZB 624/14 - FamRZ 2015, 2163 Rn. 17 und vom 28. Juli 2015 - XII ZB 674/14 - FamRZ 2015, 1702 Rn. 33 ff. mwN).
  • LG Nürnberg-Fürth, 21.06.2021 - 13 T 5391/20

    Keine Kontrollbetreuung ohne Ausschluss der freien Willensbestimmung des

    Dies gilt auch, soweit - wie hier mit Beschluss vom 01.07.2020 erfolgt - ein Kontrollbetreuer eingesetzt wird (vgl. BGH NJW-RR 2016, 579 [Rn. 9]; NJW-RR 2016, 385 [Rn 12]; NJW-RR 2018, 642 [Rn. 6]; NJW-RR 2019, 1027 [Rn. 15]).

    Die Feststellungen zum krankheitsbedingten Ausschluss der freien Willensbestimmung müssen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs durch ein Sachverständigengutachten belegt sein (BGH NJW-RR 2016, 385 [Rn. 12]; FamRZ 2014, 1626 [Rn. 14] und NJW-RR 2014, 772 [Rn. 9] mit weiteren Nachweisen).

  • LG Bonn, 23.12.2016 - 4 T 429/16

    Bestellung eines Betreuers i.R.d. Grundsatzes der Erforderlichkeit und

    Ist er zur Bildung eines klaren Urteils in der Lage, so muss es ihm weiter möglich sein, dementsprechend zu handeln und sich von den Einflüssen interessierter Dritter abzugrenzen (siehe zu alldem BGH XII ZB 7/16 Tz. 11; XII ZB 177/15 Tz. 12).
  • LG München II, 18.09.2017 - 6 T 175/17

    Voraussetzungen der Anordnung einer Kontrollbetreuung

    Der notwendige (vgl. BGH XII ZB 177/15) Versuch, durch den Kontrollbetreuer positiv einzuwirken, ist fehlgeschlagen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht