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   BGH, 14.06.1995 - XII ZB 177/94   

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https://dejure.org/1995,4941
BGH, 14.06.1995 - XII ZB 177/94 (https://dejure.org/1995,4941)
BGH, Entscheidung vom 14.06.1995 - XII ZB 177/94 (https://dejure.org/1995,4941)
BGH, Entscheidung vom 14. Juni 1995 - XII ZB 177/94 (https://dejure.org/1995,4941)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Prozeßbevollmächtigter - Erreichbarkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    ZPO § 80, § 233
    Erteilung einer Prozeßvollmacht durch schlüssiges Verhalten; Verschulden der vertretenen Partei bei Unterlassen der Mitteilung einer neuen Anschrift

Papierfundstellen

  • FamRZ 1995, 1484
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.06.1988 - IVb ZB 68/88

    Pflichten des Rechtsmittelführers bei Aufenthaltsänderung

    Auszug aus BGH, 14.06.1995 - XII ZB 177/94
    Dies hat der Senat in einem vergleichbaren Fall bereits entschieden (Beschluß vom 8. Juni 1988 - IVb ZB 68/88 - FamRZ 1988, 943 = BGHR ZPO § 233 Berufungskläger 1).
  • BGH, 18.11.2003 - XI ZR 332/02

    Formbedürftigkeit einer Vollmacht zur Unterwerfung unter die sofortige

    Die Prozeßvollmacht kann danach formlos - sogar durch schlüssiges Verhalten (§ 89 Abs. 2 ZPO) - erteilt werden (BGHZ 40, 197, 203; BGH, Beschlüsse vom 5. Februar 1992 - XII ZB 6/92, VersR 1992, 1244, 1245 und vom 14. Juni 1995 - XII ZB 177/94, FamRZ 1995, 1484).
  • BAG, 26.07.2007 - 8 AZR 707/06

    Schadensersatz - Unfallversicherung - Entgangene Versicherungsleistung -

    Da die Erteilung der Prozessvollmacht eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung (§ 167 BGB) gegenüber dem Bevollmächtigten darstellt (vgl. BGH 14. Juni 1995 - XII ZB 177/94 - FamRZ 1995, 1484), ist die Erteilung einer Prozessvollmacht durch einen nichtvertretungsberechtigten Vertreter einer Prozesspartei gemäß § 180 Abs. 1 Satz 1 BGB nichtig (vgl. Palandt/Heinrichs BGB 66. Aufl. § 180 Rn. 1).
  • BGH, 19.04.2001 - I ZA 1/01

    Umfang der Prozeßvollmacht

    Die Einräumung einer Prozeßvollmacht ist formfrei wirksam; sie kann daher auch schlüssig erteilt werden (vgl. BGHZ 40, 197, 203; BGH, Beschl. v. 14.6.1995 - XII ZB 177/94, FamRZ 1995, 1484).
  • OLG Hamm, 11.10.2012 - 15 W 504/11

    Anforderungen an den Nachweis einer in einem Gerichtstermin erteilten Vollmacht

    Die Prozess- bzw. Verfahrensvollmacht ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, die gegenüber dem Bevollmächtigten, dem Prozessgegner oder dem Gericht erteilt werden kann, und zwar auch formlos durch schlüssiges Verhalten (BGH FamRZ 1995, 1484; BGH NJW 2004, 844; Musielak/Weth, ZPO, 9. Aufl., § 80, Rn. 9; Zöller/Vollkommer, ZPO, 29. Aufl., § 80, Rn. 4 und 5).

    Wenn ein Beteiligter einen Gerichtstermin zusammen mit der für ihn auftretenden Rechtsanwältin wahrnimmt, so liegt spätestens darin die konkludente Erteilung der Prozess- bzw. Verfahrensvollmacht (vgl. BGH FamRZ 1995, 1484).

  • OLG Saarbrücken, 13.02.2020 - 4 U 64/17

    Schadensersatzanspruch wegen nicht erfolgten Rückbaus von sog. Entspannungsgräben

    Die Vollmachtserteilung ist formlos, auch durch schlüssiges Verhalten gegenüber Bevollmächtigtem, Prozessgegnern oder Gericht möglich, denn § 80 ZPO befasst sich nur mit dem Nachweis, nicht mit der formgültigen Erteilung (BGH FamRZ 1995, 1484).
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