Rechtsprechung
   BGH, 12.02.2020 - XII ZB 179/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,5399
BGH, 12.02.2020 - XII ZB 179/19 (https://dejure.org/2020,5399)
BGH, Entscheidung vom 12.02.2020 - XII ZB 179/19 (https://dejure.org/2020,5399)
BGH, Entscheidung vom 12. Februar 2020 - XII ZB 179/19 (https://dejure.org/2020,5399)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,5399) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW

    § 288 Abs. 1 FamFG, Art. 103 Abs. 1 Satz 1 GG, § 37 Abs. 2 FamFG, § 275 FamFG, § 74 Abs. 7 FamFG

  • Wolters Kluwer

    Pflicht zur Bekanntgabe eines Gutachtens an den Betroffenen; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Die Bekanntgabe des Gutachtens an den Verfahrenspfleger ersetzt eine Bekanntgabe an den Betroffenen nicht

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bekanntgabe eines Gutachtens, Verfahrenspfleger, Rechtliches Gehör

  • rewis.io

    Bekanntgabe eines Gutachtens durch kommentarlose Übermittlung des Gutachtens an Verfahrenspfleger

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 37 Abs. 2 ; FamFG § 288 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Pflicht zur Bekanntgabe eines Gutachtens an den Betroffenen; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Die Bekanntgabe des Gutachtens an den Verfahrenspfleger ersetzt eine Bekanntgabe an den Betroffenen nicht

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Gutachten im Betreuungsverfahren - und seine Bekanntgabe nur an den Verfahrenspfleger

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Bekanntgabe des Gutachtens an den Verfahrenspfleger oder an den Beteiligten?

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Rechtliches Gehör bei Absehen von Bekanntgabe eines Gutachtens

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 1677
  • MDR 2020, 497
  • FamRZ 2020, 786
  • Rpfleger 2020, 458
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.03.2018 - XII ZB 168/17

    Darlegung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs im Rahmen einer Anhörungsrüge;

    Auszug aus BGH, 12.02.2020 - XII ZB 179/19
    Wird das Gutachten dem Betroffenen nicht ausgehändigt, verletzt das Verfahren ihn grundsätzlich in seinem Anspruch auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 Satz 1 GG (vgl. Senatsbeschluss vom 28. März 2018 - XII ZB 168/17 - FamRZ 2018, 954 Rn. 9 mwN).

    Die Bekanntgabe des Gutachtens an den Verfahrenspfleger ersetzt eine Bekanntgabe an den Betroffenen nicht, denn der Verfahrenspfleger ist - anders als ein Verfahrensbevollmächtigter (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 28. März 2018 - XII ZB 168/17 - FamRZ 2018, 954 Rn. 10 mwN) - nicht Vertreter des Betroffenen im Verfahren.

  • BGH, 08.08.2018 - XII ZB 139/18

    Verwertung eines Sachverständigengutachtens als Grundlage einer Entscheidung in

    Auszug aus BGH, 12.02.2020 - XII ZB 179/19
    Letzteres setzt in der Regel einen entsprechenden Hinweis des Betreuungsgerichts an den Verfahrenspfleger voraus (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 8. August 2018 , XII ZB 139/18, FamRZ 2018, 1769).

    Durch eine Bekanntgabe an den Verfahrenspfleger kann allenfalls dann ein notwendiges Mindestmaß rechtlichen Gehörs sichergestellt werden, wenn das Betreuungsgericht von der vollständigen schriftlichen Bekanntgabe eines Gutachtens an den Betroffenen entsprechend § 288 Abs. 1 FamFG absieht, weil zu besorgen ist, dass die Bekanntgabe die Gesundheit des Betroffenen schädigen oder zumindest ernsthaft gefährden werde, und zusätzlich die Erwartung gerechtfertigt ist, dass der Verfahrenspfleger mit dem Betroffenen über das Gutachten spricht (vgl. Senatsbeschluss vom 8. August 2018 - XII ZB 139/18 - FamRZ 2018, 1769 Rn. 11 mwN).

  • BGH, 26.09.2018 - XII ZB 395/18

    Begründetheit einer Rechtsbeschwerde gegen die Anordnung der Betreuung des

    Auszug aus BGH, 12.02.2020 - XII ZB 179/19
    Davon kann nur unter den Voraussetzungen des § 288 Abs. 1 FamFG abgesehen werden (vgl. Senatsbeschluss vom 26. September 2018 - XII ZB 395/18 - FamRZ 2019, 139 Rn. 7 mwN).

    Entgegen der Auffassung des Beschwerdegerichts genügt dieses Vorgehen den verfahrensrechtlichen Anforderungen nicht, weil der Betroffenen damit jegliche Möglichkeit genommen worden ist, sich auf den Anhörungstermin ausreichend vorzubereiten und durch die Erhebung von Einwendungen oder durch Vorhalte an den Sachverständigen eine andere Einschätzung zu erreichen (vgl. Senatsbeschluss vom 26. September 2018 - XII ZB 395/18 - FamRZ 2019, 139 Rn. 9 mwN).

  • BGH, 10.03.2021 - XII ZB 462/20

    Die nach § 278 Abs. 1 Satz 1 FamFG erforderliche Anhörung des Betroffenen ist

    Die Bekanntgabe des Gutachtens an den Verfahrenspfleger ersetzt eine Bekanntgabe an die Betroffene jedoch nicht, denn der Verfahrenspfleger ist - anders als ein Verfahrensbevollmächtigter - nicht Vertreter des Betroffenen im Verfahren (vgl. Senatsbeschluss vom 12. Februar 2020 - XII ZB 179/19 - FamRZ 2020, 786 Rn. 8 mwN).

    Durch eine Bekanntgabe an den Verfahrenspfleger kann allenfalls dann ein notwendiges Mindestmaß rechtlichen Gehörs sichergestellt werden, wenn das Betreuungsgericht von der vollständigen schriftlichen Bekanntgabe eines Gutachtens an den Betroffenen entsprechend § 288 Abs. 1 FamFG absieht, weil zu besorgen ist, dass die Bekanntgabe die Gesundheit des Betroffenen schädigen oder zumindest ernsthaft gefährden werde, und zusätzlich die Erwartung gerechtfertigt ist, dass der Verfahrenspfleger mit dem Betroffenen über das Gutachten spricht (vgl. Senatsbeschluss vom 12. Februar 2020 - XII ZB 179/19 - FamRZ 2020, 786 Rn. 8 mwN).

  • BGH, 02.12.2020 - XII ZB 291/20

    Bekanntgabe des Sachverständigengutachtens an den Betroffenen in einer durch

    Wird das Gutachten dem Betroffenen nicht ausgehändigt, verletzt das Verfahren ihn grundsätzlich in seinem Anspruch auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 Satz 1 GG (Senatsbeschluss vom 12. Februar 2020 - XII ZB 179/19 - FamRZ 2020, 786 Rn. 7 mwN zum Betreuungsrecht).

    Die Bekanntgabe des Gutachtens an den Verfahrenspfleger ersetzt eine Bekanntgabe an den Betroffenen nicht, denn der Verfahrenspfleger ist - anders als ein Verfahrensbevollmächtigter - nicht Vertreter des Betroffenen im Verfahren (vgl. Senatsbeschluss vom 12. Februar 2020 - XII ZB 179/19 - FamRZ 2020, 786 Rn. 8 mwN zum Betreuungsrecht).

  • BGH, 12.08.2020 - XII ZB 204/20

    Betreuungsverfahren: Anhörungspflicht des Betroffenen nach Erstattung des

    Wird das Gutachten dem Betroffenen nicht ausgehändigt, verletzt das Verfahren ihn in seinem Anspruch auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 Satz 1 GG (vgl. Senatsbeschluss vom 12. Februar 2020 - XII ZB 179/19 - FamRZ 2020, 786 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 11.03.2020 - XII ZB 496/19

    Notwendigkeit der Bekanntgabe eines Sachverständigengutachtens an den Betroffenen

    Zur Notwendigkeit der Bekanntgabe eines Sachverständigengutachtens an den Betroffenen im Betreuungsverfahren (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 12. Februar 2020 - XII ZB 179/19, zur Veröffentlichung bestimmt und vom 8. August 2018 - XII ZB 139/18, FamRZ 2018, 1769).

    Letzteres setzt in der Regel einen entsprechenden Hinweis des Betreuungsgerichts an den Verfahrenspfleger voraus (Senatsbeschluss vom 12. Februar 2020 - XII ZB 179/19 - zur Veröffentlichung bestimmt).

  • BGH, 22.09.2021 - XII ZB 93/21

    Wird in einem Betreuungsverfahren die nach § 278 Abs. 1 Satz 1 FamFG zwingend

    Wird das Gutachten dem Betroffenen nicht ausgehändigt, verletzt das Verfahren ihn grundsätzlich in seinem Anspruch auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 Satz 1 GG (Senatsbeschluss vom 12. Februar 2020 - XII ZB 179/19 - FamRZ 2020, 786 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 25.11.2020 - XII ZB 352/20

    Verlängerung der geschlossenen Unterbringung eines Betroffenen; Bekanntgabe des

    Sieht das Betreuungsgericht entsprechend § 325 Abs. 1 FamFG von der Bekanntgabe eines Gutachtens an den Betroffenen ab, kann durch die Bekanntgabe des Gutachtens an den Verfahrenspfleger allenfalls dann ein notwendiges Mindestmaß rechtlichen Gehörs sichergestellt werden, wenn zusätzlich die Erwartung gerechtfertigt ist, dass der Verfahrenspfleger mit dem Betroffenen über das Gutachten spricht; letzteres setzt in der Regel einen entsprechenden Hinweis des Betreuungsgerichts an den Verfahrenspfleger voraus (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 11. März 2020 - XII ZB 496/19, FamRZ 2020, 1124 und vom 12. Februar 2020 - XII ZB 179/19, FamRZ 2020, 786).

    Letzteres setzt in der Regel einen entsprechenden Hinweis des Gerichts an den Verfahrenspfleger voraus (vgl. dazu Senatsbeschlüsse vom 11. März 2020 - XII ZB 496/19 - FamRZ 2020, 1124 Rn. 5 und vom 12. Februar 2020 - XII ZB 179/19 - FamRZ 2020, 786 Rn. 8, jeweils zu § 288 FamFG).

  • BGH, 08.04.2020 - XII ZB 561/19

    Freiheitsentziehende Unterbringung: Nachweis der Kenntnisnahme des Gutachtens

    Wird das Gutachten dem Betroffenen nicht ausgehändigt, verletzt das Verfahren ihn grundsätzlich in seinem Anspruch auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 Satz 1 GG (Senatsbeschluss vom 12. Februar 2020 - XII ZB 179/19 - juris Rn. 7 mwN).
  • BGH, 12.01.2022 - XII ZB 370/21

    Wiederholung der Anhörung eines Betroffenen in einem Betreuungsverfahren;

    b) Das Amtsgericht hat bei seiner Anhörung zwingende Verfahrensvorschriften verletzt, weil es das Sachverständigengutachten nicht rechtzeitig vor dem Anhörungstermin an den Betroffenen bekanntgegeben und auch den Verfahrenspfleger nicht aufgefordert hat, das an ihn übersandte Gutachten mit dem Betroffenen zu besprechen (vgl. Senatsbeschluss vom 12. Februar 2020 - XII ZB 179/19 - FamRZ 2020, 786 Rn. 8).
  • BGH, 12.08.2020 - XII ZB 150/20

    Verlängerung einer Betreuung - und die persönliche Anhörung im

    Denn dadurch wird dem Betroffenen jede Möglichkeit genommen, sich auf den Anhörungstermin ausreichend vorzubereiten und durch die Erhebung von Einwendungen und durch Vorhalte an den Sachverständigen eine andere Einschätzung zu erreichen (vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 12. Februar 2020 - XII ZB 179/19 - FamRZ 2020, 786 Rn. 12 und vom 26. September 2018 - XII ZB 395/18 - FamRZ 2019, 139 Rn. 9 mwN).
  • BGH, 14.10.2020 - XII ZB 244/20

    Fehlen der Überlassung des Sachverständigengutachtens gegenüber dem Betroffenen

    Denn dadurch wird dem Betroffenen jede Möglichkeit genommen, sich auf den Anhörungstermin ausreichend vorzubereiten und durch die Erhebung von Einwendungen und durch Vorhalte an den Sachverständigen eine andere Einschätzung zu erreichen (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 12. Februar 2020 - XII ZB 179/19 - FamRZ 2020, 786 Rn. 12 mwN).
  • BGH, 27.01.2021 - XII ZB 411/20

    Verfahrensmangelhaftigkeit der Anhörung wegen nicht rechtzeitiger Aushändigung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht