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   BGH, 06.09.2017 - XII ZB 180/17   

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https://dejure.org/2017,36434
BGH, 06.09.2017 - XII ZB 180/17 (https://dejure.org/2017,36434)
BGH, Entscheidung vom 06.09.2017 - XII ZB 180/17 (https://dejure.org/2017,36434)
BGH, Entscheidung vom 06. September 2017 - XII ZB 180/17 (https://dejure.org/2017,36434)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 26 FamFG, § 278 Abs 1 S 1 FamFG, § 280 Abs 1 S 1 FamFG
    Betreuungsverfahren: Voraussetzungen für die Durchführung weiterer Ermittlungen

  • IWW

    § 26 FamFG, § 278 Abs. 1 Satz 1 FamFG, § 34 Abs. 1 Nr. 1 FamFG, § 278 Abs. 1 Satz 2 FamFG, § 34 Abs. 1 Nr. 2 FamFG, § 280 Abs. 1 Satz 1 FamFG, § 74 Abs. 7 FamFG

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Durchführung von weiteren Ermittlungen in einem Betreuungsverfahren; Hinreichende Anhaltspunkte für das Bestehen von Betreuungsbedarf oder der Möglichkeit der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts

  • rewis.io

    Betreuungsverfahren: Voraussetzungen für die Durchführung weiterer Ermittlungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für die Durchführung von weiteren Ermittlungen in einem Betreuungsverfahren; Hinreichende Anhaltspunkte für das Bestehen von Betreuungsbedarf oder der Möglichkeit der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen für die Durchführung von weiteren Ermittlungen in einem Betreuungsverfahren; Hinreichende Anhaltspunkte für das Bestehen von Betreuungsbedarf oder der Möglichkeit der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts

  • datenbank.nwb.de

    Betreuungsverfahren: Voraussetzungen für die Durchführung weiterer Ermittlungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine weiteren Ermittlungen im Betreuungsverfahren

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Ermittlungsmaßnahmen nur bei Anhaltspunkten für bestehenden Betreuungsbedarf

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2017, 1305
  • FGPrax 2018, 27
  • FamRZ 2017, 1962
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.01.2014 - XII ZB 519/13

    Betreuerbestellungsverfahren: Statthaftes Rechtsmittel gegen die ablehnende

    Auszug aus BGH, 06.09.2017 - XII ZB 180/17
    Ihr kommt damit auch in den Fällen, in denen sie nicht durch Gesetz vorgeschrieben ist (§ 34 Abs. 1 Nr. 2 FamFG), eine zentrale Stellung im Rahmen der gemäß § 26 FamFG in einem Betreuungsverfahren von Amts wegen durchzuführenden Ermittlungen zu (Senatsbeschlüsse vom 29. Juni 2016 - XII ZB 603/15 - FamRZ 2016, 1663 Rn. 16 und vom 29. Januar 2014 - XII ZB 519/13 - FamRZ 2014, 652 Rn. 15 mwN).

    Wird dem Betroffenen ohne die erforderlichen Ermittlungen die Bestellung eines Betreuers versagt, so wird ihm der durch das Betreuungsrecht gewährleistete Erwachsenenschutz ohne ausreichende Grundlage entzogen (vgl. Senatsbeschluss vom 29. Januar 2014 - XII ZB 519/13 - FamRZ 2014, 652 Rn. 15 mwN).

    Das Rechtsbeschwerdegericht hat lediglich nachzuprüfen, ob das Beschwerdegericht die Grenzen seines Ermessens eingehalten hat, ferner, ob es von zutreffenden Tatsachenfeststellungen ausgegangen ist (Senatsbeschluss vom 29. Januar 2014 - XII ZB 519/13 - FamRZ 2014, 652 Rn. 16 mwN).

  • BGH, 18.03.2015 - XII ZB 370/14

    Betreuungsverfahren: Entbehrlichkeit der Einholung eines

    Auszug aus BGH, 06.09.2017 - XII ZB 180/17
    Die Durchführung von weiteren Ermittlungen in einem Betreuungsverfahren setzt hinreichende Anhaltspunkte dafür voraus, dass Betreuungsbedarf besteht oder die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts in Betracht kommt (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 18. März 2015, XII ZB 370/14, FamRZ 2015, 844).

    Denn schon die Prüfung einer Betreuungsbedürftigkeit kann für den Betroffenen eine erhebliche Belastung darstellen und mit ihr kann zudem eine stigmatisierende Wirkung verbunden sein, wenn Dritte hiervon Kenntnis erlangen (vgl. Senatsbeschluss vom 18. März 2015 - XII ZB 370/14 - FamRZ 2015, 844 Rn. 13 mwN).

    Das Gericht hat daher vor der Anordnung der Gutachtenerstattung zu prüfen, ob es das Verfahren im Hinblick auf eine Betreuerbestellung oder die Anordnung eines Einwilligungsvorbehaltes weiter betreiben will, wofür es ebenfalls entsprechender hinreichender Anhaltspunkte bedarf (Senatsbeschluss vom 18. März 2015 - XII ZB 370/14 - FamRZ 2015, 844 Rn. 13 mwN).

  • BGH, 29.06.2016 - XII ZB 603/15

    Betreuungssache: Persönliche Anhörung im Rahmen der von Amts wegen

    Auszug aus BGH, 06.09.2017 - XII ZB 180/17
    Ihr kommt damit auch in den Fällen, in denen sie nicht durch Gesetz vorgeschrieben ist (§ 34 Abs. 1 Nr. 2 FamFG), eine zentrale Stellung im Rahmen der gemäß § 26 FamFG in einem Betreuungsverfahren von Amts wegen durchzuführenden Ermittlungen zu (Senatsbeschlüsse vom 29. Juni 2016 - XII ZB 603/15 - FamRZ 2016, 1663 Rn. 16 und vom 29. Januar 2014 - XII ZB 519/13 - FamRZ 2014, 652 Rn. 15 mwN).
  • BGH, 08.05.2019 - XII ZB 506/18

    Persönliche Anhörung eines Betroffenen vor der Bestellung eines Betreuers oder

    Ihr kommt damit auch in den Fällen, in denen sie nicht durch Gesetz vorgeschrieben ist (§ 34 Abs. 1 Nr. 2 FamFG), eine zentrale Stellung im Rahmen der gemäß § 26 FamFG in einem Betreuungsverfahren von Amts wegen durchzuführenden Ermittlungen zu (Senatsbeschluss vom 6. September 2017 - XII ZB 180/17 - FamRZ 2017, 1962 Rn. 6 mwN).

    Denn schon die Prüfung einer Betreuungsbedürftigkeit kann für den Betroffenen eine erhebliche Belastung darstellen und mit ihr kann zudem eine stigmatisierende Wirkung verbunden sein, wenn Dritte hiervon Kenntnis erlangen (Senatsbeschluss vom 6. September 2017 - XII ZB 180/17 - FamRZ 2017, 1962 Rn. 7 mwN).

    Das Rechtsbeschwerdegericht hat lediglich nachzuprüfen, ob das Beschwerdegericht die Grenzen seines Ermessens eingehalten hat, ferner, ob es von zutreffenden Tatsachenfeststellungen ausgegangen ist (Senatsbeschluss vom 6. September 2017 - XII ZB 180/17 - FamRZ 2017, 1962 Rn. 8 mwN).

  • BGH, 14.07.2021 - XII ZB 135/21

    Errichtung einer Betreuung oder die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts als

    Die Durchführung von (weiteren) Ermittlungen in einem Betreuungsverfahren setzt hinreichende Anhaltspunkte dafür voraus, dass die Errichtung einer Betreuung oder die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts in Betracht kommt (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 6. September 2017 - XII ZB 180/17, FamRZ 2017, 1962).

    Dies setzt hinreichende Anhaltspunkte voraus, dass Betreuungsbedarf besteht oder die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts in Betracht kommt, zumal bereits die Beauftragung eines Sachverständigen zur Prüfung einer möglichen Betreuungsbedürftigkeit eine stigmatisierende Wirkung haben kann, wenn Dritte von ihr Kenntnis erlangen (Senatsbeschlüsse vom 18. März 2015 - XII ZB 370/14 - FamRZ 2015, 844 Rn. 13 mwN und vom 6. September 2017 - XII ZB 180/17 - FamRZ 2017, 1962 Rn. 7).

  • BGH, 14.04.2021 - XII ZB 527/20

    Gerichtliche Amtsermittlungspflicht in einem Betreuungsverfahren; Einholung eines

    Ihr kommt damit auch in den Fällen, in denen sie nicht durch Gesetz vorgeschrieben ist, eine zentrale Stellung im Rahmen der gemäß § 26 FamFG in einem Betreuungsverfahren von Amts wegen durchzuführenden Ermittlungen zu (vgl. Senatsbeschlüsse vom 6. September 2017 - XII ZB 180/17 - FamRZ 2017, 1962 Rn. 6 mwN und vom 29. Januar 2014 - XII ZB 519/13 - FamRZ 2014, 652 Rn. 15 mwN).

    Das Rechtsbeschwerdegericht hat jedoch unter anderem nachzuprüfen, ob das Beschwerdegericht die Grenzen seines Ermessens eingehalten hat, ferner, ob es von zutreffenden Tatsachenfeststellungen ausgegangen ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 6. September 2017 - XII ZB 180/17 - FamRZ 2017, 1962 Rn. 8 und vom 29. Januar 2014 - XII ZB 519/13 - FamRZ 2014, 652 Rn. 16 mwN).

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