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   BGH, 27.02.2019 - XII ZB 183/16   

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https://dejure.org/2019,6311
BGH, 27.02.2019 - XII ZB 183/16 (https://dejure.org/2019,6311)
BGH, Entscheidung vom 27.02.2019 - XII ZB 183/16 (https://dejure.org/2019,6311)
BGH, Entscheidung vom 27. Februar 2019 - XII ZB 183/16 (https://dejure.org/2019,6311)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW

    § 27 VersAusglG, § 21 Abs. 1 VersAusglG, § 20 VersAusglG, § 70 Abs. 1 FamFG, § 21 VersAusglG, § 70 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 1. Alt. FamFG, § 21 Abs. 3 VersAusglG, § 850 c ZPO, § 1587 i Abs. 2 BGB

  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Rechtsstreit um einen Wertausgleich nach einer Scheidung; Beschränkung der Zulassung einer Rechtsbeschwerde auf einen Teil des Verfahrensstoffs

  • rewis.io

    Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich: Beschränkung der Zulassung der Rechtsbeschwerde; Durchsetzung der schuldrechtlichen Ausgleichsrente im Wege der Abtretung

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 70 ; VersAusglG § 20 ; VersAusglG § 21
    Rechtsstreit um einen Wertausgleich nach einer Scheidung; Beschränkung der Zulassung einer Rechtsbeschwerde auf einen Teil des Verfahrensstoffs

  • rechtsportal.de

    FamFG § 70 ; VersAusglG § 20 ; VersAusglG § 21

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Durchsetzung der schuldrechtlichen Ausgleichsrente im Wege der Abtretung

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Beschränkte Zulassung der Rechtsbeschwerde - Durchsetzung der Ausgleichsrente

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anforderungen an eine Beschränkung der Zulassung der Rechtsbeschwerde

  • Jurion (Kurzinformation)

    Anforderungen an eine Beschränkung der Zulassung der Rechtsbeschwerde

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Realisierung der schuldrechtlichen Ausgleichsrente im Wege der Abtretung bei Pfändung

Besprechungen u.ä.

  • Wolters Kluwer (Entscheidungsbesprechung)

    Wertausgleich nach der Scheidung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 1613
  • MDR 2019, 552
  • FamRZ 2019, 785
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.08.2018 - VIII ZR 186/17

    Rechtmäßigkeit einer Eigenbedarfskündigung zum Zwecke der Nutzung der Wohnung als

    Auszug aus BGH, 27.02.2019 - XII ZB 183/16
    Hat das Beschwerdegericht die Rechtsbeschwerde wegen einer Rechtsfrage zugelassen, die allein für einen eindeutig abgrenzbaren Teil des Verfahrensstoffs von Bedeutung ist, kann die gebotene Auslegung der Entscheidungsgründe ergeben, dass die Zulassung der Rechtsbeschwerde auf diesen Teil des Verfahrensstoffs beschränkt ist (im Anschluss an BGH Beschlüsse vom 12. September 2018 - VII ZB 56/15, NZBau 2018, 738 und vom 21. August 2018 - VIII ZR 186/17, NZM 2018, 983).

    Hat das Beschwerdegericht die Rechtsbeschwerde wegen einer Rechtsfrage zugelassen, die allein für einen eindeutig abgrenzbaren Teil des Verfahrensstoffs von Bedeutung ist, kann die gebotene Auslegung der Entscheidungsgründe ergeben, dass die Zulassung der Rechtsbeschwerde auf diesen Teil des Verfahrensstoffs beschränkt ist (vgl. BGH Beschlüsse vom 12. September 2018 - VII ZB 56/15 - NZBau 2018, 738 Rn. 12 und vom 21. August 2018 - VIII ZR 186/17 - NZM 2018, 983 Rn. 14 mwN).

    Anerkanntermaßen kann die Zulassung der Rechtsbeschwerde aber wirksam auf einen tatsächlich und rechtlich selbständigen Teil des gesamten Verfahrensstoffs beschränkt werden, der Gegenstand einer Teil- oder Zwischenentscheidung sein oder auf den der Rechtsbeschwerdeführer selbst sein Rechtsmittel beschränken könnte (vgl. Senatsbeschluss vom 7. November 2012 - XII ZB 229/11 - FamRZ 2013, 109 Rn. 9 mwN; BGH Beschluss vom 21. August 2018 - VIII ZR 186/17 - NZM 2018, 983 Rn. 16 mwN).

  • BGH, 12.09.2018 - VII ZB 56/15

    Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit der Kosten der von der beklagten Partei

    Auszug aus BGH, 27.02.2019 - XII ZB 183/16
    Hat das Beschwerdegericht die Rechtsbeschwerde wegen einer Rechtsfrage zugelassen, die allein für einen eindeutig abgrenzbaren Teil des Verfahrensstoffs von Bedeutung ist, kann die gebotene Auslegung der Entscheidungsgründe ergeben, dass die Zulassung der Rechtsbeschwerde auf diesen Teil des Verfahrensstoffs beschränkt ist (im Anschluss an BGH Beschlüsse vom 12. September 2018 - VII ZB 56/15, NZBau 2018, 738 und vom 21. August 2018 - VIII ZR 186/17, NZM 2018, 983).

    Hat das Beschwerdegericht die Rechtsbeschwerde wegen einer Rechtsfrage zugelassen, die allein für einen eindeutig abgrenzbaren Teil des Verfahrensstoffs von Bedeutung ist, kann die gebotene Auslegung der Entscheidungsgründe ergeben, dass die Zulassung der Rechtsbeschwerde auf diesen Teil des Verfahrensstoffs beschränkt ist (vgl. BGH Beschlüsse vom 12. September 2018 - VII ZB 56/15 - NZBau 2018, 738 Rn. 12 und vom 21. August 2018 - VIII ZR 186/17 - NZM 2018, 983 Rn. 14 mwN).

  • BGH, 11.09.2007 - XII ZB 177/04

    Berechnung und Titulierung einer schuldrechtlichen Ausgleichsrente

    Auszug aus BGH, 27.02.2019 - XII ZB 183/16
    Durch § 21 Abs. 3 VersAusglG soll dem Ausgleichsberechtigten die Realisierung der schuldrechtlichen Ausgleichsrente im Wege der Abtretung erleichtert und ihre unbeschränkte, auch über Pfändungsgrenzen hinausgehende Durchsetzung ermöglicht werden (Fortführung von Senatsbeschlüssen vom 2. Juli 2008 - XII ZB 148/06, FamRZ 2008, 1841 und vom 11. September 2007 - XII ZB 177/04, FamRZ 2007, 2055).

    Unter der Geltung des bis zum 31. August 2009 gültigen Rechts hat der Senat zur Vorgängervorschrift des § 1587 i Abs. 2 BGB aF im Einklang mit den Intentionen des damaligen Gesetzgebers (vgl. BT-Drucks. 7/650 S. 168) mehrfach ausgeführt, dass dem Ausgleichsberechtigten durch die Abtretung die Realisierung der schuldrechtlichen Ausgleichsrente erleichtert und ihre unbeschränkte, auch über Pfändungsgrenzen hinausgehende Durchsetzung ermöglicht werden solle (vgl. Senatsbeschlüsse vom 2. Juli 2008 - XII ZB 148/06 - FamRZ 2008, 1841 Rn. 10 und vom 11. September 2007 - XII ZB 177/04 - FamRZ 2007, 2055 Rn. 25).

  • BGH, 02.07.2008 - XII ZB 148/06

    Anspruch des ausgleichsberechtigten Ehegatten auf Abtretung eines prozentualen,

    Auszug aus BGH, 27.02.2019 - XII ZB 183/16
    Durch § 21 Abs. 3 VersAusglG soll dem Ausgleichsberechtigten die Realisierung der schuldrechtlichen Ausgleichsrente im Wege der Abtretung erleichtert und ihre unbeschränkte, auch über Pfändungsgrenzen hinausgehende Durchsetzung ermöglicht werden (Fortführung von Senatsbeschlüssen vom 2. Juli 2008 - XII ZB 148/06, FamRZ 2008, 1841 und vom 11. September 2007 - XII ZB 177/04, FamRZ 2007, 2055).

    Unter der Geltung des bis zum 31. August 2009 gültigen Rechts hat der Senat zur Vorgängervorschrift des § 1587 i Abs. 2 BGB aF im Einklang mit den Intentionen des damaligen Gesetzgebers (vgl. BT-Drucks. 7/650 S. 168) mehrfach ausgeführt, dass dem Ausgleichsberechtigten durch die Abtretung die Realisierung der schuldrechtlichen Ausgleichsrente erleichtert und ihre unbeschränkte, auch über Pfändungsgrenzen hinausgehende Durchsetzung ermöglicht werden solle (vgl. Senatsbeschlüsse vom 2. Juli 2008 - XII ZB 148/06 - FamRZ 2008, 1841 Rn. 10 und vom 11. September 2007 - XII ZB 177/04 - FamRZ 2007, 2055 Rn. 25).

  • BGH, 07.11.2012 - XII ZB 229/11

    Nachehelicher Unterhalt: Nachträgliche Erhöhung des nach dem Auskunftsbegehren

    Auszug aus BGH, 27.02.2019 - XII ZB 183/16
    Anerkanntermaßen kann die Zulassung der Rechtsbeschwerde aber wirksam auf einen tatsächlich und rechtlich selbständigen Teil des gesamten Verfahrensstoffs beschränkt werden, der Gegenstand einer Teil- oder Zwischenentscheidung sein oder auf den der Rechtsbeschwerdeführer selbst sein Rechtsmittel beschränken könnte (vgl. Senatsbeschluss vom 7. November 2012 - XII ZB 229/11 - FamRZ 2013, 109 Rn. 9 mwN; BGH Beschluss vom 21. August 2018 - VIII ZR 186/17 - NZM 2018, 983 Rn. 16 mwN).
  • BGH, 25.09.2019 - XII ZB 25/19

    Bemessung des nachehelichen Ehegattenunterhaltsbedarfs

    Hat das Beschwerdegericht die Rechtsbeschwerde wegen einer Rechtsfrage zugelassen, die allein für einen eindeutig abgrenzbaren Teil des Verfahrensstoffs von Bedeutung ist, kann die gebotene Auslegung der Entscheidungsgründe ergeben, dass die Zulassung der Rechtsbeschwerde auf diesen Teil des Verfahrensstoffs beschränkt ist (st. Rspr., vgl. etwa Senatsbeschluss vom 27. Februar 2019 - XII ZB 183/16 - FamRZ 2019, 785 Rn. 12 mwN).
  • BGH, 27.04.2022 - IV ZR 344/20

    Richten einer isolierten Drittwiderklage auf die Feststellung des Nichtbestehens

    Da der Klage und der Drittwiderklage inhaltlich identische Ansprüche zugrunde liegen, folgt der Erfolg oder das Scheitern der Drittwiderklage grundsätzlich der Entscheidung über die Klageforderung (vgl. BGH, Urteil vom 11. Oktober 2018 - I ZR 114/17, aaO Rn. 20, 31; Althammer, NJW 2019, 1613).
  • BGH, 05.05.2021 - XII ZB 381/20

    Ausgleich des Anrechts der Ehefrau hinsichtlich Abfindung eines ausländischen

    Eine Zulassungsbeschränkung kann vielmehr nur angenommen werden, wenn aus den Gründen hinreichend klar hervorgeht, dass das Oberlandesgericht die Möglichkeit einer Nachprüfung im Rechtsmittelverfahren nur wegen eines abtrennbaren Teils seiner Entscheidung eröffnen wollte (Senatsbeschlüsse vom 14. Mai 2008 - XII ZB 78/07 - FamRZ 2008, 1339 Rn. 15 f. mwN und vom 27. Februar 2019 - XII ZB 183/16 - FamRZ 2019, 785 Rn. 12).
  • BGH, 18.06.2020 - IX ZB 11/19

    Pfändungsschutzantrag nach Verbraucherinsolvenz; Pfändbarkeit des Anspruchs auf

    Eine Beschränkung der Zulassung auf einzelne Anspruchsgrundlagen ist unzulässig (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Februar 2019 - XII ZB 183/16, NJW 2019, 1613 Rn. 12, 15).
  • BGH, 23.09.2020 - XII ZB 250/20

    Versorgungsausgleichsverfahren: Beschränkung der Zulassung der Rechtsbeschwerde

    Hat das Beschwerdegericht die Rechtsbeschwerde wegen einer Rechtsfrage zugelassen, die allein für einen eindeutig abgrenzbaren Teil des Verfahrensstoffs von Bedeutung ist, kann die gebotene Auslegung der Entscheidungsgründe ergeben, dass die Zulassung der Rechtsbeschwerde auf diesen Teil des Verfahrensstoffs beschränkt ist (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 27. Februar 2019 - XII ZB 183/16, FamRZ 2019, 785).

    Hat das Beschwerdegericht die Rechtsbeschwerde wegen einer Rechtsfrage zugelassen, die allein für einen eindeutig abgrenzbaren Teil des Verfahrensstoffs von Bedeutung ist, kann die gebotene Auslegung der Entscheidungsgründe ergeben, dass die Zulassung der Rechtsbeschwerde auf diesen Teil des Verfahrensstoffs beschränkt ist (vgl. Senatsbeschluss vom 27. Februar 2019 - XII ZB 183/16 - FamRZ 2019, 785 Rn. 12 mwN).

  • BGH, 21.10.2020 - XII ZB 276/20

    Verweisung des Prozesskostenhilfeverfahrens an das Gericht des anderen Rechtswegs

    Eine Zulassungsbeschränkung kann vielmehr nur angenommen werden, wenn aus den Gründen hinreichend klar hervorgeht, dass das Oberlandesgericht die Möglichkeit einer Nachprüfung im Rechtsmittelverfahren nur wegen eines abtrennbaren Teils seiner Entscheidung eröffnen wollte (Senatsbeschlüsse vom 14. Mai 2008 - XII ZB 78/07 - FamRZ 2008, 1339 Rn. 15 f. mwN und vom 27. Februar 2019 - XII ZB 183/16 - FamRZ 2019, 785 Rn. 12).
  • BGH, 10.08.2022 - XII ZB 83/20

    Versorgungsausgleichsverfahren: Berücksichtigung eines gerichtlichen Vergleichs

    Dies führt jedoch nicht zu einer beschränkten Zulassung, weil sich der Formulierung eine Beschränkung auf einen abgrenzbaren Teil des Verfahrensstoffs nicht mit der erforderlichen Eindeutigkeit entnehmen lässt (vgl. Senatsbeschluss vom 27. Februar 2019 - XII ZB 183/16 - FamRZ 2019, 785 Rn. 12).
  • BGH, 05.10.2022 - XII ZB 74/20

    Abfindung eines schuldrechtlich auszugleichenden Versorgungsanrechts nach der

    Hat das Beschwerdegericht die Rechtsbeschwerde wegen einer Rechtsfrage zugelassen, die allein für einen eindeutig abgrenzbaren Teil des Verfahrensstoffs von Bedeutung ist, kann die gebotene Auslegung der Entscheidungsgründe ergeben, dass die Zulassung der Rechtsbeschwerde auf diesen Teil des Verfahrensstoffs beschränkt ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 23. September 2020 - XII ZB 250/20 - FamRZ 2021, 211 Rn. 8 und vom 27. Februar 2019 - XII ZB 183/16 - FamRZ 2019, 785 Rn. 12 mwN).
  • BGH, 18.08.2021 - XII ZB 359/19

    Zur Frage, inwieweit die in § 44 Abs. 3 der Satzung der Evangelischen

    Eine Zulassungsbeschränkung kann vielmehr nur angenommen werden, wenn aus den Gründen hinreichend klar hervorgeht, dass das Beschwerdegericht die Möglichkeit einer Nachprüfung im Rechtsmittelverfahren nur wegen eines abtrennbaren Teils seiner Entscheidung eröffnen wollte (Senatsbeschlüsse vom 14. Mai 2008 - XII ZB 78/07 - FamRZ 2008, 1339 Rn. 16 mwN und vom 27. Februar 2019 - XII ZB 183/16 - FamRZ 2019, 785 Rn. 12).
  • BGH, 12.10.2021 - 5 ARs 8/21

    Rechtsweg bei präventivpolizeilichen Maßnahmen während laufender

    Eine solche Beschränkung muss nicht in der Beschlussformel angeordnet sein, sondern kann sich - wie hier - aus den Entscheidungsgründen ergeben (vgl. zur Beschränkung: BGH, Beschlüsse vom 27. Februar 2019 - XII ZB 183/16, NJW 2019, 1613, 1614; vom 14. Mai 2008 - XII ZB 78/07, NJW 2008, 2351, 2352; Keidel, FamFG, 20. Aufl., § 70 Rn. 36; Zöller/Feskorn, ZPO, 33. Aufl., § 70 FamFG Rn. 7; s.a. für das Revisionsverfahren im Zivilprozess BVerfG, Beschluss vom 9. November 2009 - 1 BvR 2298/09).
  • OLG Frankfurt, 07.11.2019 - 3 UF 163/19

    Versorgungsausgleich: Ausgleich gepfändeter Anrechte

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