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   BGH, 11.02.1998 - XII ZB 184/97   

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https://dejure.org/1998,3413
BGH, 11.02.1998 - XII ZB 184/97 (https://dejure.org/1998,3413)
BGH, Entscheidung vom 11.02.1998 - XII ZB 184/97 (https://dejure.org/1998,3413)
BGH, Entscheidung vom 11. Februar 1998 - XII ZB 184/97 (https://dejure.org/1998,3413)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Vorliegen eines Anwaltsverschuldens - Allgemeine organisatorische Vorkehrungen einer Kanzlei für Fristwahrung - Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 85 Abs. 2, § 233, § 519 Abs. 2 S. 3
    Kontrolle der Ausführung von Einzelweisungen durch den Rechtsanwalt

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 787
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 15.02.1995 - XII ZB 229/94

    Anforderungen an die Büroorganisation zur Sicherstellung der rechtzeitigen

    Auszug aus BGH, 11.02.1998 - XII ZB 184/97
    Abgesehen davon, daß in der Kanzlei der Prozeßbevollmächtigten der Beklagten auch eine Ausgangskontrolle bestand, die den diesbezüglichen Anforderungen der Rechtsprechung genügt (vgl. dazu etwa Senatsbeschluß vom 15. Februar 1995 - XII ZB 229/94 - BGHR ZPO § 233 Fristenkontrolle 39 = FamRZ 1995, 669 [BGH 15.02.1995 - XII ZB 229/94]), wäre hier bei weisungsgemäßer Einlegung des Verlängerungsantrags in den "Gerichtspost-umschlag" gewährleistet gewesen, daß dieser noch fristgerecht in die Verfügungsgewalt des Kammergerichts gelangt wäre.
  • BGH, 13.04.1997 - XII ZB 56/97
    Auszug aus BGH, 11.02.1998 - XII ZB 184/97
    Danach darf ein Rechtsanwalt grundsätzlich darauf vertrauen, daß eine Büroangestellte, die sich bisher als zuverlässig erwiesen hat, derartige Weisungen befolgt, ohne daß er sich noch besonders über die Ausführung vergewissern müßte (vgl. Senatsbeschluß vom 23. April 1997 - XII ZR 56/97 - NJW 1997, 1930 m.w.N.).
  • BAG, 09.01.1990 - 3 AZR 528/89

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BGH, 11.02.1998 - XII ZB 184/97
    Auf allgemeine organisatorische Vorkehrungen einer Kanzlei für die Fristwahrung kommt es nicht entscheidend an, wenn im Einzelfall eine konkrete Anweisung erteilt worden ist, bei deren Befolgung die Frist gewahrt worden wäre (vgl. Senatsbeschluß vom 23. April 1997 aaO; BAG NJW 1990, 2707).
  • BGH, 21.04.1988 - VII ZB 4/88

    Anforderungen an die Sorgfaltspflicht eines Prozessbevollmächtigten hinsichtlich

    Auszug aus BGH, 11.02.1998 - XII ZB 184/97
    Da Adressat der Äußerung auch die Bürokraft war, die sich mit der Erledigung des Postausgangs an diesem Tage zu befassen hatte, bestehen keine Bedenken, insoweit von den Grundsätzen auszugehen, die bei Einzelanweisungen eines Rechtsanwalts für die Behandlung einer Fristsache gelten (vgl. dazu auch BGH Beschluß vom 21. April 1988 - VII ZB 4/88 - VersR 1988, 942).
  • BGH, 14.02.1991 - VII ZB 8/90

    Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist

    Auszug aus BGH, 11.02.1998 - XII ZB 184/97
    Da es um die erste Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist ging und der Antrag zureichend begründet war, konnte Rechtsanwalt P. auch darauf vertrauen, daß dem Antrag stattgegeben wird (vgl. BGH, Beschluß vom 14. Februar 1991 - VII ZB 8/90 - NJW 1991, 1359).
  • BGH, 13.07.1993 - VI ZB 8/93

    Voraussetzungen einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Auswirkungen einer

    Auszug aus BGH, 11.02.1998 - XII ZB 184/97
    Was ihr im vorliegenden Fall aufgetragen war, lief auf die Kuvertierung eines bestimmten Schriftsatzes hinaus, eine Tätigkeit einfachster Art, die ein Rechtsanwalt auch einem Lehrling überlassen kann, wenn an der Zuverlässigkeit bislang keine Zweifel aufgetreten sind (vgl. dazu BGH, Beschluß vom 13. Juli 1993 - VII ZB 8/93 - NJW-RR 1994, 510).
  • BGH, 17.12.2015 - V ZB 161/14

    Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist:

    Der Grundsatz, dass es nach Erteilung einer Einzelanweisung des Rechtsanwalts an seine Angestellte, deren Befolgung eine versäumte Frist gewahrt hätte, auf Vortrag zu den allgemeinen organisatorischen Vorkehrungen in einer Rechtsanwaltskanzlei nicht ankommt (BGH, Beschluss vom 11. Februar 1998 - XII ZB 184/97, NJW-RR 1998, 787; Beschluss vom 18. März 1998 - XII ZB 180/96, NJW-RR 1998, 1360; Beschluss vom 6. Juli 2000 - VII ZB 4/00, NJW 2000, 2823; Beschluss vom 2. Juli 2001 - II ZB 28/00, NJW-RR 2002, 60; Beschluss vom 9. Dezember 2009 - XII ZB 154/09, VersR 2011, 89), gilt nur so lange, wie der Rechtsanwalt auf die Ausführung der Weisung vertrauen darf.
  • BGH, 06.07.2000 - VII ZB 4/00

    Fristversäumung aufgrund einer Einzelanweisung

    Ein Rechtsanwalt darf grundsätzlich darauf vertrauen, daß eine Angestellte, die sich bisher als zuverlässig erwiesen hat, derartige Weisungen befolgt (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 26. September 1995 - XI ZB 13/95, NJW 1996, 130; vom 13. April 1997 - XII ZB 56/97, NJW 1997, 1930; vom 11. Februar 1998 - XII ZB 184/97, NJW-RR 1998, 787, 788).
  • BGH, 02.07.2001 - II ZB 28/00

    Büroorganisation bei Übermittlung von fristwahrenden Schriftsätzen per Telefax

    Ist - wie hier - im Einzelfall eine konkrete Anweisung erteilt worden, die bei Befolgung die Fristwahrung sichergestellt hätte, so kommt es nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts auf sonstige allgemeine organisatorische Vorkehrungen für die Ausgangskontrolle in einer Anwaltskanzlei nicht mehr an (vgl. BGH, Beschl. v. 6. Juli 2000 - VII ZB 4/00, NJW 2000, 28, 23 m.N.; v. 11. Februar 1998 - XII ZB 184/97, NJW-RR 1998, 787; v. 13. April 1997 - XII ZB 56/97, NJW 1997, 1930; v. 26. September 1995 - XI ZB 13/95, NJW 1996, 130; BAG, Urt. v. 9. Januar 1990 - 3 AZR 528/89, NJW 1990, 2707).
  • BGH, 05.11.2003 - XII ZB 140/02

    Umfang der Fristenberechnung durch das Büropersonal eines Rechtsanwalts; Pflicht

    Die angefochtene Entscheidung weicht nicht von der ständigen Rechtsprechung ab, wonach es auf die allgemeinen organisatorischen Vorkehrungen für die Fristwahrung in der Kanzlei dann nicht entscheidend ankommt, wenn im Einzelfall eine konkrete Anweisung erteilt worden ist, die bei Befolgung die Fristwahrung sichergestellt hätte (Senatsbeschlüsse vom 23. April 1997 - XII ZB 56/97 - NJW 1997, 1930, 1931 und vom 11. Februar 1998 - XII ZB 184/97 - NJW-RR 1998, 787, 788).
  • BGH, 14.06.2006 - IV ZB 36/05

    Anforderungen an die Erteilung mündlicher Weisungen zur Fertigung fristwahrender

    Auch in einem Beschluss des BGH vom 11. Februar 1998 (XII ZB 184/97 - NJW-RR 1998, 787 unter II 2 a und c) sei eine mündliche Einzelanweisung, die sich auf den Weg der Beförderung eines derartigen Verlängerungsantrags an das zuständige Gericht bezog, als ausreichend angesehen worden.
  • BGH, 14.01.1999 - III ZB 44/98

    Sorgfaltspflichten des Rechtsanwalts bei Führung mehrerer Rechtsstreite mit im

    Zwar ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, daß den Prozeßbevollmächtigten kein Verschulden trifft, wenn er einer zuverlässigen Angestellten für einen konkreten Fall genaue Einzelanweisungen erteilt, die eine Fristwahrung gewährleisten (vgl. Beschlüsse vom 26. September 1995 - XI ZB 13/95 - NJW 1996, 130; vom 13. April 1997 - XII ZB 56/97 - NJW 1997, 1930; vom 11. Februar 1998 - XII ZB 184/97 - NJW-RR 1998, 787, 788).
  • BGH, 19.09.2002 - V ZB 27/02

    Fortbildung des Rechts

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist mehrfach ausgesprochen worden, daß es auf allgemeine organisatorische Vorkehrungen einer Anwaltskanzlei für die Fristwahrung nicht entscheidend ankommt, wenn der Anwalt im Einzelfall eine konkrete Anweisung erteilt hat, bei deren Befolgung die Frist gewahrt worden wäre (s. nur BGH, Beschl. v. 11. Februar 1998, XII ZB 184/97, NJW-RR 1998, 787, 788; Beschl. v. 25. März 1998, IV ZB 1/98, BGHR ZPO § 233 Einzelanweisung 2, jew. m.w.N.).
  • BGH, 14.01.1999 - III ZB 42/98

    Anforderungen an die Ausgangskontrolle vor Löschung von Fristen im

  • LAG Berlin-Brandenburg, 18.03.2009 - 10 Sa 111/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Büroorganisation - Verteilung der

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