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   BGH, 14.10.2015 - XII ZB 186/15   

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BGH, 14.10.2015 - XII ZB 186/15 (https://dejure.org/2015,32905)
BGH, Entscheidung vom 14.10.2015 - XII ZB 186/15 (https://dejure.org/2015,32905)
BGH, Entscheidung vom 14. Oktober 2015 - XII ZB 186/15 (https://dejure.org/2015,32905)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Abs 1 Nr 2 VBVG
    Vergütung des Berufsbetreuers: Erwerb betreuungsrelevanter Kenntnisse duch einen "Angestelltenlehrgang II" an einem Studieninstitut für kommunale Verwaltung mit einem Abschluss als "Verwaltungsfachwirt"

  • IWW

    § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 VBVG, § 4 Abs. 1 Satz 2 VBVG, § 74 Abs. 7 FamFG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Festsetzung der Vergütung eines Betreuers auf Grundlage der höchsten Vergütungsstufe von 44 EUR; Rechtfertigung der Bewilligung einer erhöhten Vergütung gegenüber einem Verwaltungsfachwirt

  • rewis.io

    Vergütung des Berufsbetreuers: Erwerb betreuungsrelevanter Kenntnisse duch einen "Angestelltenlehrgang II" an einem Studieninstitut für kommunale Verwaltung mit einem Abschluss als "Verwaltungsfachwirt"

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VBVG § 4 Abs. 1 S. 2
    Festsetzung der Vergütung eines Betreuers auf Grundlage der höchsten Vergütungsstufe von 44 EUR; Rechtfertigung der Bewilligung einer erhöhten Vergütung gegenüber einem Verwaltungsfachwirt

  • rechtsportal.de

    VBVG § 4 Abs. 1 S. 2
    Festsetzung der Vergütung eines Betreuers auf Grundlage der höchsten Vergütungsstufe von 44 EUR; Rechtfertigung der Bewilligung einer erhöhten Vergütung gegenüber einem Verwaltungsfachwirt

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betreuervergütung für einen Verwaltungsfachwirt

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Erhöhter Stundensatz für Verwaltungsfachwirt?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 8
  • MDR 2015, 1446
  • FamRZ 2016, 119
  • Rpfleger 2016, 225
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (8)

  • VG Münster, 12.05.2014 - 4 K 3369/12

    Keine Gleichstellung einer Meisterprüfung mit dem Bachelor im allgemein

    Auszug aus BGH, 14.10.2015 - XII ZB 186/15
    Eine rechtliche Gleichstellung lässt sich insbesondere nicht schon daraus herleiten, dass der Abschluss zum geprüften Fachwirt im Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) mit dem Bachelor-Abschluss und dem Fachhochschuldiplom auf der gleichen Stufe eingeordnet worden ist (vgl. auch BayVGH Beschluss vom 15. Januar 2013 - 7 CE 12.2407 - juris Rn. 23 f. und Urteil vom 13. Juli 2015 - 7 BV 14.1507 - juris Rn. 22 f.; VG Münster Urteil vom 12. Mai 2014 - 4 K 3369/12 - juris Rn. 19).

    Die für die Einstufung eines nationalen Abschlusses in eine bestimmte Niveaustufe tragenden Erwägungen sind im DQR nicht im Einzelnen offengelegt, weil sich der DQR insoweit auf den Hinweis beschränkt, dass die Zuordnung nach "dem Konsensprinzip im Arbeitskreis DQR" erfolgt (vgl. auch VG Münster Urteil vom 12. Mai 2014 - 4 K 3369/12 - juris Rn. 22).

  • BGH, 04.04.2012 - XII ZB 447/11

    Betreuervergütung: Erhöhung des Stundensatzes bei einer dem Hochschulstudium

    Auszug aus BGH, 14.10.2015 - XII ZB 186/15
    Bei der Prüfung der Vergleichbarkeit hat der Tatrichter strenge Maßstäbe anzulegen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. Januar 2012 - XII ZB 409/10 - FamRZ 2012, 629 Rn. 11 f. und vom 4. April 2012 - XII ZB 447/11 - NJW-RR 2012, 774 Rn. 16).

    Der Senat hat vor diesem Hintergrund mehrfach entschieden, dass eine an die berufliche Ausbildung anschließende berufliche Fortbildung nicht schon deshalb mit einer (Fach-)Hochschulausbildung vergleichbar ist, weil die durch den Fortbildungsabschluss nachgewiesenen Kenntnisse und Fähigkeiten im Tarifrecht des öffentlichen Dienstes nach den konkreten Einzelfallumständen die Eingruppierung eines Angestellten in eine dem gehobenen Dienst entsprechende Vergütungsgruppe rechtfertigen können (vgl. Senatsbeschlüsse vom 30. Oktober 2013 - XII ZB 23/13 - FamRZ 2014, 117 Rn. 16 und vom 4. April 2012 - XII ZB 447/11 - NJW-RR 2012, 774 Rn. 20 f.).

  • BGH, 18.01.2012 - XII ZB 409/10

    Betreuervergütung: Erhöhung des Stundensatzes bei einer dem Hochschulstudium

    Auszug aus BGH, 14.10.2015 - XII ZB 186/15
    Bei der Prüfung der Vergleichbarkeit hat der Tatrichter strenge Maßstäbe anzulegen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. Januar 2012 - XII ZB 409/10 - FamRZ 2012, 629 Rn. 11 f. und vom 4. April 2012 - XII ZB 447/11 - NJW-RR 2012, 774 Rn. 16).
  • BGH, 17.09.2014 - XII ZB 684/13

    Vergütungsfestsetzung für den Berufsbetreuer: Erhöhter Stundensatz wegen des

    Auszug aus BGH, 14.10.2015 - XII ZB 186/15
    Dessen Würdigung kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur eingeschränkt darauf überprüft werden, ob er die maßgeblichen Tatsachen vollständig und fehlerfrei festgestellt und gewürdigt, Rechtsbegriffe verkannt und Erfahrungssätze verletzt und die allgemein anerkannten Maßstäbe berücksichtigt und richtig angewandt hat (Senatsbeschluss vom 17. September 2014 - XII ZB 684/13 - FamRZ 2015, 253 Rn. 3 mwN).
  • VGH Bayern, 15.01.2013 - 7 CE 12.2407

    Außerhalb des Hochschulbereichs erworbene Qualifikationen sind einem

    Auszug aus BGH, 14.10.2015 - XII ZB 186/15
    Eine rechtliche Gleichstellung lässt sich insbesondere nicht schon daraus herleiten, dass der Abschluss zum geprüften Fachwirt im Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) mit dem Bachelor-Abschluss und dem Fachhochschuldiplom auf der gleichen Stufe eingeordnet worden ist (vgl. auch BayVGH Beschluss vom 15. Januar 2013 - 7 CE 12.2407 - juris Rn. 23 f. und Urteil vom 13. Juli 2015 - 7 BV 14.1507 - juris Rn. 22 f.; VG Münster Urteil vom 12. Mai 2014 - 4 K 3369/12 - juris Rn. 19).
  • VGH Bayern, 13.07.2015 - 7 BV 14.1507

    Außerhalb des Hochschulbereichs erworbene Qualifikationen sind einem

    Auszug aus BGH, 14.10.2015 - XII ZB 186/15
    Eine rechtliche Gleichstellung lässt sich insbesondere nicht schon daraus herleiten, dass der Abschluss zum geprüften Fachwirt im Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) mit dem Bachelor-Abschluss und dem Fachhochschuldiplom auf der gleichen Stufe eingeordnet worden ist (vgl. auch BayVGH Beschluss vom 15. Januar 2013 - 7 CE 12.2407 - juris Rn. 23 f. und Urteil vom 13. Juli 2015 - 7 BV 14.1507 - juris Rn. 22 f.; VG Münster Urteil vom 12. Mai 2014 - 4 K 3369/12 - juris Rn. 19).
  • BGH, 30.10.2013 - XII ZB 23/13

    Betreuervergütung: Vergleichbarkeit einer berufsbegleitend abgeschlossenen

    Auszug aus BGH, 14.10.2015 - XII ZB 186/15
    Der Senat hat vor diesem Hintergrund mehrfach entschieden, dass eine an die berufliche Ausbildung anschließende berufliche Fortbildung nicht schon deshalb mit einer (Fach-)Hochschulausbildung vergleichbar ist, weil die durch den Fortbildungsabschluss nachgewiesenen Kenntnisse und Fähigkeiten im Tarifrecht des öffentlichen Dienstes nach den konkreten Einzelfallumständen die Eingruppierung eines Angestellten in eine dem gehobenen Dienst entsprechende Vergütungsgruppe rechtfertigen können (vgl. Senatsbeschlüsse vom 30. Oktober 2013 - XII ZB 23/13 - FamRZ 2014, 117 Rn. 16 und vom 4. April 2012 - XII ZB 447/11 - NJW-RR 2012, 774 Rn. 20 f.).
  • BGH, 14.10.2014 - XI ZB 13/13

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Berufungsbegründungsfrist

    Auszug aus BGH, 14.10.2015 - XII ZB 186/15
    Dessen Würdigung kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur eingeschränkt darauf überprüft werden, ob er die maßgeblichen Tatsachen vollständig und fehlerfrei festgestellt und gewürdigt, Rechtsbegriffe verkannt und Erfahrungssätze verletzt und die allgemein anerkannten Maßstäbe berücksichtigt und richtig angewandt hat (Senatsbeschluss vom 17. September 2014 - XII ZB 684/13 - FamRZ 2015, 253 Rn. 3 mwN).
  • BayObLG, 23.01.2024 - 102 VA 160/23

    Vergütungstabellen, Bayerisches Oberstes Landesgericht, Abgeschlossene

    Zwischenzeitlich habe der Bundesgerichtshof u. a. mit Beschluss vom 14. Oktober 2015, XII ZB 186/15, und vom 11. Dezember 2019, XII ZB 258/19, entschieden, dass auch die Teilnahme am Verwaltungslehrgang II wegen des zu geringen Zeitaufwands mit einer Hochschulausbildung nicht vergleichbar sei und eine Vergütung nach der Vergütungstabelle C nicht rechtfertige.

    Denn selbst nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 14. Oktober 2015, XII ZB 186/15, hätten die Betreuungsgerichte durchgängig über Jahre die Abrechnung seiner Betreuertätigkeit nach der Vergütungstabelle C genehmigt, obwohl der Bundesgerichtshof in dieser Entscheidung die Ausbildung eines Betreuers, der - wie der Antragsteller - den Angestelltenlehrgang II absolviert habe, nicht als vergleichbar mit einer Ausbildung an einer Beamtenfachhochschule bzw. Hochschule angesehen habe.

    Trotz der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 14. Oktober 2015, XII ZB 186/15, wonach es für die Vergleichbarkeit nicht auf die besoldungstechnische Eingruppierung ankomme, sei der Antragsteller fortlaufend in die Vergütungstabelle C eingestuft worden, so dass er, nicht zuletzt unter Berücksichtigung von § 19 Abs. 2 VBVG, darauf vertrauen dürfe und könne, für seine Tätigkeit weiterhin eine Vergütung nach der Vergütungstabelle C zu erhalten.

    Vor diesem Hintergrund ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs deshalb auch nicht relevant, ob die durch einen Fortbildungsabschluss nachgewiesenen Kenntnisse und Fähigkeiten im Tarifrecht des öffentlichen Dienstes nach den konkreten Einzelfallumständen die Eingruppierung eines Angestellten in eine dem gehobenen Dienst entsprechende Vergütungsgruppe rechtfertigen können (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2015, XII ZB 186/15, NJW-RR 2016, 8 Rn. 7 m. w. N.).

    Der Antragsteller stellt grundsätzlich auch nicht (mehr) in Frage, dass die Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts aus dem Jahr 2000, 3Z BR 214/00, das für die Vergleichbarkeit einer Ausbildung mit einem Hochschulstudium maßgeblich auf die durch die Abschlussprüfung erworbene Qualifikation und insbesondere auf den dadurch erlangten Zugang zu entsprechenden Besoldungs- bzw. Vergütungsgruppen des öffentlichen Dienstes abgestellt hat, spätestens durch den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 14. Oktober 2015, XII ZB 186/15, überholt war.

  • LG Hagen, 30.04.2019 - 3 T 128/193
    Zur Begründung führt die Betreuerin im Wesentlichen aus, dass sie über erhebliche juristische Kenntnisse verfüge, sodass der Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 14.10.2015 (Az. XII ZB 186/15), wonach ein abgeschlossener Verwaltungslehrgang II keine mit einer Hochschulausbildung vergleichbare Qualifikation i.S.d. VBVG darstelle, hier nicht herangezogen werden könne.

    Erforderlich ist die staatliche Anerkennung des formalen Abschlusses sowie eine Vergleichbarkeit hinsichtlich des vermittelten Wissensstandes, welcher nach Art und Umfang einem (Fach-)Hochschulstudium entspricht (BGH, Beschl. v. 14.04.2015 - XII ZB 186/15).

    Der von der Betreuerin abgeschlossene Verwaltungslehrgang II stellt keine Ausbildung dar, welche nach Art und Umfang einer Hochschulausbildung entspricht (so auch ausdrücklich: BGH, Beschl. v. 14.04.2015 - XII ZB 186/15).

    Es ist davon auszugehen, dass dem Kostenbeamten zum Zeitpunkt der Verfügungen vom 18.01.2018, 24.04.2018, 06.09.2018 sowie vom 30.10.2018 die hier streitgegenständliche Rechtsprechung des BGH zu den Anforderungen an die besonderen Kenntnisse i.S.d. § 4 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 VBVG (BGH, Beschl. v. 14.04.2015 - XII ZB 186/15) unbekannt war.

  • BGH, 11.12.2019 - XII ZB 258/19

    Die Betreuerin hatte eine Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten

    Ein Betreuer, der berufsbegleitend den "Angestelltenlehrgang II" mit einem zeitlichen Gesamtaufwand von rund 1.100 Stunden absolviert hat, kann seiner Vergütung nicht einen Stundensatz nach der höchsten Vergütungsstufe von 44 Euro zugrunde legen, weil seine Ausbildung nicht mit einer abgeschlossenen Hochschulausbildung im Sinne von § 4 Abs. 3 Nr. 2 VBVG bzw. § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 VBVG aF vergleichbar ist (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2015 - XII ZB 186/15, NJW-RR 2016, 8).

    Wie der Senat bereits ausgeführt hat, ist die berufliche Fortbildung im "Angestelltenlehrgang II" mit den genannten Ausbildungsgängen auch nicht deshalb im Sinne von § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 VBVG aF (jetzt § 4 Abs. 3 Nr. 2 VBVG) vergleichbar, weil die durch den Fortbildungsabschluss nachgewiesenen Kenntnisse und Fähigkeiten (lediglich) im Tarifrecht des öffentlichen Dienstes nach den konkreten Umständen des Einzelfalls die Eingruppierung des Angestellten in eine dem gehobenen Dienst bzw. der Laufbahngruppe 2 entsprechende Vergütungsgruppe (z.B. Entgeltgruppe 9 b TVöD-VKA oder höher) rechtfertigen können (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2015 - XII ZB 186/15 - NJW-RR 2016, 8 Rn. 4 ff.).

  • BGH, 04.12.2019 - XII ZB 338/19

    Zur Frage, ob die Ausbildung zum staatlich anerkannten Heilpädagogen mit einer

    Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass bei der Prüfung des § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 VBVG eine Gesamtbetrachtung, wonach mehrere Ausbildungen und Fortbildungsmaßnahmen insgesamt einer Hochschulausbildung vergleichbar sind, nicht möglich ist (Senatsbeschlüsse vom 14. Oktober 2015 - XII ZB 186/15 - FamRZ 2016, 119 Rn. 7 und vom 18. Januar 2012 - XII ZB 409/10 - FamRZ 2012, 629 Rn. 13).
  • BGH, 11.12.2019 - XII ZB 270/19

    Die Betreuerin hatte eine Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten

    Wie der Senat bereits ausgeführt hat, ist die berufliche Fortbildung im "Angestelltenlehrgang II" mit den genannten Ausbildungsgängen auch nicht deshalb im Sinne von § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 VBVG aF (jetzt § 4 Abs. 3 Nr. 2 VBVG) vergleichbar, weil die durch den Fortbildungsabschluss nachgewiesenen Kenntnisse und Fähigkeiten (lediglich) im Tarifrecht des öffentlichen Dienstes nach den konkreten Umständen des Einzelfalls die Eingruppierung des Angestellten in eine dem gehobenen Dienst bzw. der Laufbahngruppe 2 entsprechende Vergütungsgruppe (z.B. Entgeltgruppe 9 b TVöD-VKA oder höher) rechtfertigen können (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2015 - XII ZB 186/15 - NJW-RR 2016, 8 Rn. 4 ff.).
  • BGH, 11.12.2019 - XII ZB 281/19

    Die Betreuerin hatte eine Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten

    Wie der Senat bereits ausgeführt hat, ist die berufliche Fortbildung im "Angestelltenlehrgang II" mit den genannten Ausbildungsgängen auch nicht deshalb im Sinne von § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 VBVG aF (jetzt § 4 Abs. 3 Nr. 2 VBVG) vergleichbar, weil die durch den Fortbildungsabschluss nachgewiesenen Kenntnisse und Fähigkeiten (lediglich) im Tarifrecht des öffentlichen Dienstes nach den konkreten Umständen des Einzelfalls die Eingruppierung des Angestellten in eine dem gehobenen Dienst bzw. der Laufbahngruppe 2 entsprechende Vergütungsgruppe (z.B. Entgeltgruppe 9 b TVöD-VKA oder höher) rechtfertigen können (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2015 - XII ZB 186/15 - NJW-RR 2016, 8 Rn. 4 ff.).
  • LG Saarbrücken, 21.10.2020 - 5 T 343/20

    Stundensatzhöhe bei der Vergütung eines Berufsbetreuers: Zulässigkeit der Prüfung

    Eine Ausbildung an einer Fachakademie, Studieninstitut oder Fachschule reicht hingegen i. d. R. nicht aus (BGH FamRZ 2016, 119; 2014, 553; Karlsruhe OLGRp 2009, 317 m. w. N.); das gilt insbesondere für eine berufsbegleitende Ausbildung, selbst wenn diese mit einem Bachelor abgeschlossen wird (BGH FamRZ 2016, 119; 2015, 845 und 253; Posselt in: Erman, BGB, 16. Aufl. 2020, § 4 VBVG, Rn. 13).
  • BGH, 11.12.2019 - XII ZB 259/19

    Die Betreuerin hatte eine Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten

    Wie der Senat bereits ausgeführt hat, ist die berufliche Fortbildung im "Angestelltenlehrgang II" mit den genannten Ausbildungsgängen auch nicht deshalb im Sinne von § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 VBVG aF (jetzt § 4 Abs. 3 Nr. 2 VBVG) vergleichbar, weil die durch den Fortbildungsabschluss nachgewiesenen Kenntnisse und Fähigkeiten (lediglich) im Tarifrecht des öffentlichen Dienstes nach den konkreten Umständen des Einzelfalls die Eingruppierung des Angestellten in eine dem gehobenen Dienst bzw. der Laufbahngruppe 2 entsprechende Vergütungsgruppe (z.B. Entgeltgruppe 9 b TVöD-VKA oder höher) rechtfertigen können (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2015 - XII ZB 186/15 - NJW-RR 2016, 8 Rn. 4 ff.).
  • BayObLG, 06.10.2023 - 101 VA 153/23

    Betreuungsverein wehrt sich ohne Erfolg gegen Einstufung in die Vergütungstabelle

    Dass die Abschlüsse des geprüften Fachwirts und etwa des Bachelors of Arts im DQR auf der gleichen (sechsten) Niveaustufe verortet werden, führt deshalb nicht dazu, dass ohne weitere Prüfung von einer Vergleichbarkeit mit einem (Fach-)Hochschulstudium auszugehen wäre (so bereits BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2015, XII ZB 186/15, NJW-RR 2016, 8 Rn. 8 ff.).
  • BGH, 11.12.2019 - XII ZB 261/19

    Die Betreuerin hatte eine Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten

    Wie der Senat bereits ausgeführt hat, ist die berufliche Fortbildung im "Angestelltenlehrgang II" mit den genannten Ausbildungsgängen auch nicht deshalb im Sinne von § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 VBVG aF (jetzt § 4 Abs. 3 Nr. 2 VBVG) vergleichbar, weil die durch den Fortbildungsabschluss nachgewiesenen Kenntnisse und Fähigkeiten (lediglich) im Tarifrecht des öffentlichen Dienstes nach den konkreten Umständen des Einzelfalls die Eingruppierung des Angestellten in eine dem gehobenen Dienst bzw. der Laufbahngruppe 2 entsprechende Vergütungsgruppe (z.B. Entgeltgruppe 9 b TVöD-VKA oder höher) rechtfertigen können (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2015 - XII ZB 186/15 - NJW-RR 2016, 8 Rn. 4 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 21.03.2017 - 2 ME 75/17

    DQR; Gleichwertigkeit; Qualifikationsrahmen; weiterbildender Studiengang

  • BGH, 11.12.2019 - XII ZB 260/19

    Die Betreuerin hatte eine Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten

  • LAG Hamm, 04.07.2019 - 11 SaGa 13/19
  • LG Saarbrücken, 16.10.2020 - 5 T 314/20

    Stundensatzhöhe bei der Vergütung eines Berufsbetreuers: Zulässigkeit der Prüfung

  • AG Plettenberg, 21.03.2019 - 15 XVII 108/18
  • AG Altena, 31.01.2019 - 3 XVII 303/15

    Bemessen des Stundensatzes für einen erhöhten Vergütungsanspruch eines bestellten

  • LG Frankfurt/Oder, 05.11.2020 - 19 T 254/19
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