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BGH, 15.03.1995 - XII ZB 19/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen die Versagung der Wiedereinsetzung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 23.05.1990 - XII ZB 63/90
Folgen der Vertretung durch einen nicht am BGH zugelassenen Anwalt - Einlegung …
Auszug aus BGH, 15.03.1995 - XII ZB 19/95
Eine Wiederholung des Rechtsmittels durch einen hier zugelassenen Rechtsanwalt ist innerhalb der Frist nicht erfolgt (vgl. Senatsbeschluß vom 23. Mai 1990 - XII ZB 63/90 - nicht veröffentlicht).
- BGH, 14.02.2001 - XII ZB 168/00
Anwaltszwang für Beschwerde gegen Entscheidungen der Oberlandesgerichte im …
Daß dies gemäß § 238 Abs. 2 Satz 1 ZPO auch für die Anfechtung einer oberlandesgerichtlichen Entscheidung gilt, durch die ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist des § 621 e Abs. 3 ZPO versagt wird (vgl. Senatsbeschluß vom 15. März 1995 - XII ZB 19/95 - BGHR ZPO § 238 Abs. 2 Beschwerde, weitere 1;… Thomas/Putzo, ZPO 22. Aufl. § 238 Rdn. 17), war bei Anwendung der Sorgfalt, die von einem Rechtsanwalt bei der Einlegung eines Rechtsmittels zu fordern ist, ohne weiteres erkennbar. - BGH, 09.02.2000 - XII ZB 76/99
Beschwerderechtszug in Kindschaftssachen
Da die deshalb maßgebende Bestimmung des § 621 e ZPO nicht auf § 519 b ZPO verweist, findet gegen die Verwerfung der Erstbeschwerde nicht die sofortige, sondern die befristete weitere Beschwerde statt (§§ 238 Abs. 2 Satz 1, 621 e Abs. 2 Satz 2 ZPO; Senatsbeschluß vom 15. März 1995 - XII ZB 19/95 - BGHR ZPO § 621 e Abs. 2 Wiedereinsetzung 1).